Wettbewerbsrechtliche Abmahnung von fashion-made-in-berlin (Laura Shahab) durch RA Grischa Sebastian Franke aus Berlin

    • rechtslexikon.net/d/streitwert/streitwert.htm

      Schwieriger ist es bei sogenannten Unterlassungs- oder Verpflichtungsklagen, bei denen dem Gegner ein bestimmtes Handeln oder Unterlassen auferlegt werden soll. Hier wird vielfach das Interesse der Parteien am Rechtsstreit von den Gerichten geschätzt und ein Streitwert zur Kostenberechnung festgesetzt. In den juristischen Kommentaren finden sich ganze Kataloge von Gerichtsentscheidungen zu Einzelfällen der Streitwertfestsetzung. Bei vielen dieser Einzelfragen gibt es jedoch die unterschiedlichsten Gerichtsentscheidungen - der Bundesgerichtshof entscheidet anders als die Oberlandesgerichte, die einzelnen Landgerichte anders als die Amtsgerichte.
    • emma08 schrieb:

      Und zwar bin ich immer noch nicht schlau daraus geworden woraus sich der Gegenstandwert berechnet. Daraus wie viel ich durch die Pullover eingenommen habe oder wie ?


      Um es auf einen knappen Punkt zu bringen: der wird gar nicht berechnet. Der wird angesetzt. Angenommen. Frei Schnauze in die Luft gehängt wie ein schiefes Fragezeichen. Naturgemäß hoch, weil sich nach dem die Kohle berechnet die der Anwalt dafür kassieren darf.

      Wenn ich meine, dass der Gegenstandswert hier zu hoch ist, dann ist das eine rechtsdogmatische Aussage. Keine, die irgendwo mit einem Paragraphen zu untermauern wäre. Höchstens mit dem §12 Abs. 3 UWG, wenn Du z.B. finanziell nicht in der Lage bist, im Fall der Klage die Kosten des Rechtsstreits gar nicht zu tragen.

      Würde man aber in solchen Fällen dem Grundgedanken folgen und sagen (wie schon gesagt: rein rechtstheoretisch) dass der Streitwert sich nach dem Nachteil bemessen müsste, der durch die Wettbewerbsverletzung entsteht, (also rechtsanalog zum Schadensersatzanspruch z.B. der Auktionsabbruchbieter) dann würde der Anwalt deines Gegners das ganze Ding für irgendwas um die 75 Euro machen müssen. Der Vorteil an dieser Sichtweise liegt eigentlich auf der Hand: die wirtschaftlichen Interessen der Anwaltschaft würden sich dann auf andere Themen konzentrieren als das Versenden von Serienbriefen mit angehefteten Unterlassungserklärungen. Der Nachteil ist aber: um das durchzuziehen muss man einen Anwalt finden, der für 75 Euro (der kriegt dann ja auch nicht mehr) einen Richter davon überzeugt, dass diese Sichtweise die einzige ist, die dem gesetzlich gewollten entspricht.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Hallo,
      habe heute auch so einen Brief erhalten vom Herrn Franke. Genau der gleiche Text nur wurde dann halt das Datum zur Einreichung der Unterlassungserklärung geändert.
      Sonst alles gleich, zu zahlender Betrag 887,03€ usw....
      Würde mich mal interessieren was daraus nun geworden ist.


      Beste Grüße