Wettbewerbsrechtliche Abmahnung von fashion-made-in-berlin (Laura Shahab) durch RA Grischa Sebastian Franke aus Berlin

    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      dieselente schrieb:

      Und eine VoIP-Faxnummer ... :rolleyes:

      Yup. Das kann aber z.B. eine Faxbox bei der Telefon Telegnom Teleklon Teflonkom... menno... den Telekomikern sein.

      @ Eule: wenn Du die restlichen Seiten nicht hochladen magst, schick sie mir mal bitte. Ohne vollständige Information über alle Fakten lässt sich da nicht wirklich was beurteilen. Dass da was stinkt basiert bei mir vor allem darauf, dass da nur diese Seite da ist. So wie ich das sehe, hast Du aber mehr.

      Also nehmen wir mal an, der Franke sei Anwalt. Dann ist der Abmahnung kaum noch ordentlich beizukommen, da ist dann 'ne UE fällig. Nur natürlich nicht die, die der da beigelegt hat. Ausserdem finde ich das nett, dass der seine Karriere gleich in der Ecke der Schlammwühler beginnt. Das legt die Vermutung nahe, dass es fachlich nicht zum Insolvenzverwalter gereicht hat...

      mijanne2007 schrieb:

      sieht allerdings nicht wirklich nach Büro sondern mehr nach Wohnhaus aus

      Ich könnte dir einige Anwälte vorstellen, die ihre Kanzlei in einer Villa haben. Gründerzeit ist da sehr beliebt. Macht was her, die Räume sind schön hoch (Aktenregale) und groß, die Wände stabil und im Sommer wirds da drin auch lange nicht so heiss wie in den Bürokarnickelbauten der Neuzeit.

      grafiksammler schrieb:

      Hat jemand die Möglichkeit, danach beim Patentamt zu suchen, ob dies Logo geschützt ist?

      Wesrum diesen denn? Ist keine Markensache. Ist (laut Franke) privatgewerblicher Verkauf.

      *alte_eule* schrieb:

      Seite 2 und 3.


      Und topo hat Recht. Ihr Hinterkopf hat nicht den Eintag auf Gute Frage abgelegt. Da war was. Nur komme ich mit der Forensuche hier nicht weiter und finde nix.
      Die VK hatten wir schon am Wickel und so einen Anwalt mit Villa und an der Stelle nicht weiter auffindbar auch. Ob die jetzt miteinander im Zusammenhang standen? K.A.

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Siehste, Eule, so sieht das schon eher nach Schriftsatz aus. ;)

      Wie ist die UE formuliert? Hambuger, neuer Hamburger oder alt? Und auf was will der damit raus?

      Was ich im Moment schon mal anzweifle ist der Gegenstandswert. Klar kann man den im Prinzip nach freiem Ermessen festsetzen, aber irgendwie sollte der auch der Realität entsprechen. Ich weiss, dass ich mich da bei den Anwälten unbeliebt mache, aber ich neige in solchen Fällen dazu, mich am geschäftlichen Nachteil zu orientieren, der als Schaden entstanden sein kann.

      @TE: Andere Frage: hast Du vor, zukünftig weiter Klamotten auf ebay zu verticken?

      Wenn ja, dann ist es mit dem Ding (Umstellung auf gewerblich und Anbieterkennzeichnung) nicht getan. Dann kommt nämlich noch der ganze Rattenschwanz mit Textilkennzeichnung hinterher.


      Nein das habe ich nicht vor. Habe den Verkauf auch sofort eingestellt als ich den Brief erhalten habe.
    • emma08 schrieb:

      Nein das habe ich nicht vor.

      Ist nur 'ne informative Frage gewesen. Hätten wir auch sauber hinbekommen.

      emma08 schrieb:

      Habe den Verkauf auch sofort eingestellt als ich den Brief erhalten habe.

      Das ist durchaus vernünftig, wäre aber frühestens zum 14. Januar nötig geworden. ;)

      Dann bleiben drei Punkte.

      1.) Der Ansatz, den Streitwert runterzubiegen
      2.) Die Abgabe einer geeigneten UE. Nicht dieser UE.
      3.) Die Frage, ob Du das von einem Anwalt machen lassen kannst.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • @emma

      Witzig ist vielleicht, dass Laura da offensichtlich von dieser Adresse aus auch schon ihre Geschäfte betrieb:

      ebay.de/itm/FUCK-FASHION-Sweat…rt-En-Vogue-/281219685306
      Laura Shahab
      Mozartstr. 26a
      12307 Berlin
      Deutschland
      Telefon:01629245540
      E-Mail:fashionmadeinberlin@googlemail.com
      Der Widerruf ist zu richten an: fashion-made-in-berlin, Laura Shahab, Mozartstr. 26a, 12307 Berlin, Deutschland, fashionmadeinberlin@googlemail.com

      P.S. Persönlich: Mit Dank an einen der besten Sucher die es gibt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Kaiolito ()

    • Kaiolito schrieb:

      @emma

      Witzig ist vielleicht, dass Laura da offensichtlich von dieser Adresse aus auch schon ihre Geschäfte betrieb:

      ebay.de/itm/FUCK-FASHION-Sweat…rt-En-Vogue-/281219685306
      Laura Shahab
      Mozartstr. 26a
      12307 Berlin
      Deutschland
      Telefon:01629245540
      E-Mail:fashionmadeinberlin@googlemail.com
      Der Widerruf ist zu richten an: fashion-made-in-berlin, Laura Shahab, Mozartstr. 26a, 12307 Berlin, Deutschland, fashionmadeinberlin@googlemail.com

      P.S. Persönlich: Mit Dank an einen der besten Sucher die es gibt.


      Danke wie hast du das denn herausgefunden ? :D
      Schon komisch, dass sie ihre Geschäfte dort betrieben hast wo jetzt der Anwalt seine Kanzlei hat ... Ich blick da langsam gar nicht mehr richtig durch :/
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      emma08 schrieb:

      Nein das habe ich nicht vor.

      Ist nur 'ne informative Frage gewesen. Hätten wir auch sauber hinbekommen.

      emma08 schrieb:

      Habe den Verkauf auch sofort eingestellt als ich den Brief erhalten habe.

      Das ist durchaus vernünftig, wäre aber frühestens zum 14. Januar nötig geworden. ;)

      Dann bleiben drei Punkte.

      1.) Der Ansatz, den Streitwert runterzubiegen
      2.) Die Abgabe einer geeigneten UE. Nicht dieser UE.
      3.) Die Frage, ob Du das von einem Anwalt machen lassen kannst.


      Okay danke, dann werde ich mich mal nach einem geeigneten Anwalt umschauen :)
    • Kaiolito schrieb:

      Schicke dir noch was per PN, da ich sonst zuviel "schwärzen" müsste, aber die beiden kennen sich wohl seit 2006. Wieder eine dankbare Info der Person.

      Da müssen wir gar nicht so geheimnisvoll tun. Man bemühe einfach Google. Dann stößt man auf ein Dokument der Juristische Fakultät der Humboldt-Universität von 2006, das beweist, dass sich die beiden spätestens zu diesem Zeitpunkt kennen. Das haben sie aber fein ausgedacht. Sie eröffnet ganz frisch einen Online-Shop, in dem sie ein paar wenige Sachen verkauft, er eröffnet nur wenige Wochen später eine Kanzlei und der Rubel kann über Abmahnungen rollen. Mich würde es nicht wundern, wenn es noch viel mehr Abgemahnte geben würde.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Ausweislich der Bewertungen als Verkäufer belief sich der Gesamtumsatz auf ebay für 2013 bis heute auf 2574,19 Euro. Da halte ich einen Gegenstandwert von fast dem vierfachen des Jahresumsatzes schon für etwas (vorsichtig formuliert) überhoben. Und natürlich stellt sich dann auch die Frage, wie man angesichts dieser Geschäftslage die Kosten der Abmahnung vorstrecken kann. Da würde ich mir auf jeden Fall auch den Beleg der Überweisung zeigen lassen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Ausweislich der Bewertungen als Verkäufer belief sich der Gesamtumsatz auf ebay für 2013 bis heute auf 2574,19 Euro. Da halte ich einen Gegenstandwert von fast dem vierfachen des Jahresumsatzes schon für etwas (vorsichtig formuliert) überhoben. Und natürlich stellt sich dann auch die Frage, wie man angesichts dieser Geschäftslage die Kosten der Abmahnung vorstrecken kann. Da würde ich mir auf jeden Fall auch den Beleg der Überweisung zeigen lassen.


      Ist der Gegenstandswert das was ich dadurch verdient habe ?
      Welchen Beleg ?
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Ausweislich der Bewertungen als Verkäufer belief sich der Gesamtumsatz auf ebay für 2013 bis heute auf 2574,19 Euro. Da halte ich einen Gegenstandwert von fast dem vierfachen des Jahresumsatzes schon für etwas (vorsichtig formuliert) überhoben. Und natürlich stellt sich dann auch die Frage, wie man angesichts dieser Geschäftslage die Kosten der Abmahnung vorstrecken kann. Da würde ich mir auf jeden Fall auch den Beleg der Überweisung zeigen lassen.

      Die Kollision mit der Tätigkeit von Emma beläuft sich ja auf einen winzigen Bruchteil des tollen Jahresumsatzes. Ob man da zur Berechnung des Streitwertes den gesamten anderweitig erzielten Umsatz heranziehen kann? Da gibt es ja keine wettbewerblichen Berührungspunkte.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von grafiksammler ()

    • Mal jetz ne Frage zu den Aufdrucken:

      In den Wörtern werden Marken Logo's von YSL (Yves Saint Laurent) und CC (Chanel) benutzt um die Wörter zu schreiben.

      Hat uns TE das Recht die Logo's zu verwenden? Hat Die andere Dame das Recht dafür?
      "The nice thing about Windows is, it doesn’t just crash, it displays a dialog box and lets you press “OK” first."
      Rich Edmonds UK Editor wpcentral
    • Wie Gegenstandswert berechnen ? bzw. ist dieser Gerechtfertigt ? (RA Franke)

      Hallo ihr lieben,

      dieser Text bezieht sich auf diesen hier von gestern: eBay: Wettbewerbsrechtliche Abmahnung von fashion-made-in-berlin (Laura Shahab) durch RA Grischa Sebastian Franke aus Berlin

      Und zwar bin ich immer noch nicht schlau daraus geworden woraus sich der Gegenstandwert berechnet. Daraus wie viel ich durch die Pullover eingenommen habe oder wie ?
      In der Abmahnung vom Anwalt ist ein Gegenstandswert von 10.000 € aufgelegt. Der Jahresumsatz durch die Pullover lag aber nur bei ca 600 € wie ich ausgerechnet habe.
      Wäre nett wenn mir das einer nochmal genauer erklären könnte. Zahlen soll ich durch den Hohen Gegenstandswert nun 887,03 €
      LG

      Anmerkung: Themen zusammengeführt
    • emma08 schrieb:

      Hallo ihr lieben,

      dieser Text bezieht sich auf diesen hier von gestern: eBay: Wettbewerbsrechtliche Abmahnung von fashion-made-in-berlin (Laura Shahab) durch RA Grischa Sebastian Franke aus Berlin

      Und zwar bin ich immer noch nicht schlau daraus geworden woraus sich der Gegenstandwert berechnet. Daraus wie viel ich durch die Pullover eingenommen habe oder wie ?
      In der Abmahnung vom Anwalt ist ein Gegenstandswert von 10.000 € aufgelegt. Der Jahresumsatz durch die Pullover lag aber nur bei ca 600 € wie ich ausgerechnet habe.
      Wäre nett wenn mir das einer nochmal genauer erklären könnte. Zahlen soll ich durch den Hohen Gegenstandswert nun 887,03 €
      LG


      Im Wettbewerbsrecht richtet sich der Gegenstandswert meines Wissens nicht nach einem konkreten Schaden/Umsatz, sondern nach einem (quasi fiktivem) "wirtschaftlichen Interesse des Abmahnenden an der Unterlassung des abgemahnten Verhaltens"; im Wettbewerbsrecht sind wohl Gegenstandswerte zwischen 5.000 und 30.000 Euro üblich.
      LG Nino