Markenrecht im Fall Emma

    • emma08 schrieb:



      Achsoo, also wenn ich gewerblich angemeldet gewesen wäre, hätte sie nichts machen können ?
      Nur wenn du falsche AGB's oder widerrufsrechte benutzt hättest.
      Auch dann hätte sie Dich abmahnen können.

      Oder wenn du nachweislich von Ihr erfundene Labels kopiert hättest.
      Zum Beispiel eine Designering deren Stil du kopierst.
      Haste hier ja auch kommt aber gar nicht zum tragen weil Sie es selbst nur geklaut hat.
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    • emma08 schrieb:

      oyvey schrieb:

      Deswegen sagen ja alle anderen auch ab zum Anwalt.

      Sie wirft dir vor das du im Gewerblichen Stil, ohne Gewerblich gemeldet zu sein das gleiche verkaufst wie Sie aber nicht die nachteile eines Gewerblichen hast und somit wettbewerbsrechtlich besser dastehen würdest.


      Achsoo, also wenn ich gewerblich angemeldet gewesen wäre, hätte sie nichts machen können ?

      Das kann man so nicht sagen, da gibts genügend Stolperfallen!
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      *selbstzensiert*!
    • Emma, sie hätte dich auch abmahnen können, wenn die T-Shirts nicht diese Ähnlichkeit aufweisen würden. Sie ist Mitbewerberin in der Textilbranche und räumt im Gegensatz zu dir Verbraucherrechte ein.

      Das Markenrechtsargument könnte evtl. für die Verhandlungen unter den RAen tauglich sein, um den geforderten Preis zu mindern. Ich würde aber sehr zur Vorsicht raten.

      Ein modifizierter Playboy-Hase wurde übrigens abgemahnt und das abgeknickte Ohr nicht als zulässige, kreative sozialkritisch-ironische Aussage gewertet, sondern wegen Verwechslungsgefahr beanstandet. Das war noch zu DM-Zeiten, ob man heute bessere Aussichten hätte, das weiß ich nicht.
    • emma08 schrieb:

      Achsoo, also wenn ich gewerblich angemeldet gewesen wäre, hätte sie nichts machen können ?

      rischtisch
      mal vorausgesetzt das alles rechtlich in ordnung (impressum, wrb, textilkennzeichnung usw....) gewesen wäre
      trotz allem "hätte" sie dich anonym bei den rechteinhabern "ansc....en" können ohne selbst in erscheinung zu treten
      :rolleyes:




      .
    • oyvey schrieb:

      emma08 schrieb:



      Achsoo, also wenn ich gewerblich angemeldet gewesen wäre, hätte sie nichts machen können ?
      Nur wenn du falsche AGB's oder widerrufsrechte benutzt hättest.
      Auch dann hätte sie Dich abmahnen können.

      Oder wenn du nachweislich von Ihr erfundene Labels kopiert hättest.
      Zum Beispiel eine Designering deren Stil du kopierst.
      Haste hier ja auch kommt aber gar nicht zum tragen weil Sie es selbst nur geklaut hat.

      Und ein ein Rattenschwanz hintendran:
      Impressum
      Textilkennzeichnungsgesetz
      usw.

      Edith: ebay-troll war schneller
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      *selbstzensiert*!

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    • Mirabella Neumann schrieb:

      Hier wurde bezügl. des Markenrechts zwischen Satire/humorvoller Umgang und Herabwürdigung differenziert:

      e-recht24.de/news/marketing-se…-scheiss-rtl-erlaubt.html

      Ich erkenne nirgends ob dass original Logo von RTL verwendet wurde. Das ändert doch alles ab.
      Nicht die Sprüche selbst sondern das Nutzen von Markenlogo's.
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    • mE ist die verzweifelte Flucht, sowsas als satirisch zu betrachten nichts weiter als eben ein "verzweifelter Versuch"

      beide Kontrahentinnen weisen in ihrem Auftreten bei ebay nicht wirklich das Gebaren eines Satirebotschafters, wie zB der "Postillon" oder die "Titanic" auf sondern schlicht das von Klamottenverkäufern. Aber das ist eine andere Sache!

      @TE hat jetzt erst einmal das Problem am Backen, dass sie im gewerblichen Stil angeboten/verkauft hat, ohne die formalen Bedingungen dafür zu erfüllen.
      da hat sie, so der Anwalt tatsächlich existiert, erst einmal schlechte Karten!
      Führt der Anwalt die Frage des "Designs" oder gar dessen "Klaus" an, dann wirds lustig! denn da würde der Anwalt seiner Mandantschaft ja echt ein Ei braten!!

      ich konrolliere zB für meine Fa regelmäßig ebay & Co auf mißbräuchliche Nutzung von Namen u Bildern und weiß, wie teuer die Registereintragungen und Schutz weltweit sein können; daher kann ich verstehn wenn ein Weltkonzern auf seine Rechte pocht.
      ich würde mich noch nicht einmal trauen, meine regulär gekauften (ich weiß, is blöd...) EdHardy-Jeans aus den USA anzubieten... einfach, weil ich die Belege weggeworfen habe, hier viele Fakes existieren und EH extrem abmahnen läßt....

      hat denn schon jemal jemand versucht, eigene "Brüllkäfer"T-Shirts zu vermarkten?? würd mich wundern!!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Blaues Wesen ()

    • Blaues Wesen schrieb:

      ich würde mich noch nicht einmal trauen, meine regulär gekauften (ich weiß, is blöd...) EdHardy-Jeans aus den USA anzubieten... einfach, weil ich die Belege weggeworfen habe, hier viele Fakes existieren und EH extrem abmahnen läßt....


      Das ist auch gesunder. Das aber nicht etwa, weil es sich um Fakes handeln könnte - das auch. Da geht es darum, dass du sie damit in Europa in den Handel bringst und sie dafür (wahrscheinlich) nicht freigegeben sind. Das wird dann teuer...
    • emma08 schrieb:

      Aber warum, schreibt er dann, dass sie ihn beauftragt hat wegen 'Wettbewerbswidriger Verkäufe' gegen mich vorzugehen. Da sie den Ähnlichen Artikel ebenfalls im Onlinegeschäft vertreibt ist sie Mitbewerber. Wenn das doch nichts mit der Sache zu tun hat, warum, schreibt er das dann darein. Wenn es nur um den Gewerblichen Handel gehen würde, hätte er doch auch schreiben können: wegen Gewerblichen Handels ...
      In dem Schreiben des Rechtsanwalts wird auf die ähnlichen Artikel hingewiesen, weil nur dadurch, dass die gewerbliche Verkäuferin eben ähnliche Artikel verkauft, sie dazu berechtigt ist, Dich abzumahnen.
      Dazu müssen die Artilel nicht identisch sein; Ihr verkauft beide Pulover. Ob da nun ein Logo drauf ist und ob sich das unterscheidet, spielt wohl eher keine Rolle.
      Würde die Verkäuferin z.B. Werkzeuge verkaufen, wäre sie nicht berechtigt, Dich abzumahnen, weil Ihr dann nicht in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis stehen würdet und sie keine Mitbewerberin wäre.
    • *alte_eule* schrieb:

      Blaues Wesen schrieb:

      ich würde mich noch nicht einmal trauen, meine regulär gekauften (ich weiß, is blöd...) EdHardy-Jeans aus den USA anzubieten... einfach, weil ich die Belege weggeworfen habe, hier viele Fakes existieren und EH extrem abmahnen läßt....


      Das ist auch gesunder. Das aber nicht etwa, weil es sich um Fakes handeln könnte - das auch. Da geht es darum, dass du sie damit in Europa in den Handel bringst und sie dafür (wahrscheinlich) nicht freigegeben sind. Das wird dann teuer...
      Jepp, einen Bekannten hat das bei einer anderen US-Marke die Existenz gekostet, die er importiert hatte.
      Amis sind da wenig zimperlich schon gar nicht was die aufgerufenen Schadensersatzforderungen angeht!
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      *selbstzensiert*!
    • *alte_eule* schrieb:

      Blaues Wesen schrieb:

      ich würde mich noch nicht einmal trauen, meine regulär gekauften (ich weiß, is blöd...) EdHardy-Jeans aus den USA anzubieten... einfach, weil ich die Belege weggeworfen habe, hier viele Fakes existieren und EH extrem abmahnen läßt....


      Das ist auch gesunder. Das aber nicht etwa, weil es sich um Fakes handeln könnte - das auch. Da geht es darum, dass du sie damit in Europa in den Handel bringst und sie dafür (wahrscheinlich) nicht freigegeben sind. Das wird dann teuer...


      Soweit ich informiert bin dürfte ich das schon hier verkaufen wenn ich sie an meinem früheren Wohnort gekauft habe.
      Hätte ich also in den USA gewohnt und mir damals die Sachen gekauft, dann dürfte ich sie auch verkaufen.
      Habe ich sie aber als Tourist gekauft dürfte ich es nicht.
      So hat es mir jedenfalls mal ein Anwalt erklärt
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von mijanne2007 ()

    • nuja... ich war dort geschäftlich/urlaubsmäßig gemischt.. und weil ich mir nicht sicher war, bin ich seinerzeit auch durch den "roten" Ausgang gegangen und habe gezeigt.. die haben da nur gelacht und mich mit 2 Hosen durchgewinkt... trotzdem: ich habe weder die Kaufbelege noch den Zollfreistempel mehr..und würde mich daher echt hüten.. dito zb auch nen Joop Pulli..in den ich selber nicht mehr passe.. aber... die machen echt doof, wenn man sowas anbietet.. letztlich geb ich das dann lieber zur Caritas...
    • Man kann nicht vorsichtig genug sein. Ich hatte vor Jahren sehr bekannte Markenartikel eines europ. Herstellers aus USA und Hongkong importiert. Privat. 5 Artikel innerhalb eines Jahres. Ebay-Kauf.
      Regelmäßig landeten sie vom Zoll bei den RAen des Rechteinhabers. Regelmäßig wurden sie mir schließlich ausgehändigt, weil original und mit Europalizenzen versehen.
      Ich bekam aber trotzdem eines Tagen vom Zoll einen Schrieb, dass mir das künftig untersagt sei. Denn ich k ö n n t e ja künftig mal ein Plagiat oder ein Produkt einführen, das keine Europalizenzen hat.
      Ich habe nicht widersprochen und viel Geld gespart, weil ich nix mehr importierte. Frage mich aber, ob so etwas irgendwann verjährt, zumal ich ja gegen nix verstoßen hatte.
      Bei den T-Shirts sehe ich nicht unbedingt ein Problem. So etwas wird wirklich schon einmal toleriert. Aber getrauen würde ich mich das nicht.
    • Mit geschützten Marken (Namen und Logo) und deren veränderter / auch veralbernder Darstellung ist das ein zweischneidiges Schwert.

      Beispielsweise ist der Rechtsstreit "Thor Steinar" vs. "Storch Heinar" zugunsten der beklagten Seite ausgegangen.
      Das ist aber keineswegs ein Urteil, das zur Regel im Sinne einer Muster-/Grundsatzentscheidung wurde.
      Früher musste man den Müll im Wald vergraben. Heutzutage gibt's ja zum Glück ebay.
      Früher musste man sein Geld selbst verbrennen. Heutzutage gibt's ja zum Glück PayPal.
    • dieselente schrieb:

      Mit geschützten Marken (Namen und Logo) und deren veränderter / auch veralbernder Darstellung ist das ein zweischneidiges Schwert.

      Beispielsweise ist der Rechtsstreit "Thor Steinar" vs. "Storch Heinar" zugunsten der beklagten Seite ausgegangen.
      Das ist aber keineswegs ein Urteil, das zur Regel im Sinne einer Muster-/Grundsatzentscheidung wurde.
      Auch hier wieder ganz anderer Ansatz. Wie bei RTL.

      Aber bei den Damen hier liegt der Fall anders da Sie Markenlogo's verwenden.

      Storch Heinar hatte nur den Namen verdreht aber keine Logo kopie erschaffen.
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