Kennt jemand Handy Reparatur Patrick Debely ?

    • testodramic schrieb:


      Das Problem wird warscheinlich sein das das alles umsont war wenn es bei ihm Nix zu holen gibt. Das Handy hab ich bereits abgeschoben teures Lehrgeld. Aber mir geht es darum das er eine Strafe erhält.

      Ich drücke beide Daumen, dann es klappt. Mach dir aber
      bei einem schweizer, der diese Masche schon lange macht (ich habe eine lange Recherche gemacht und
      das gehört zu meinen stärken) keien Illusionen.

      Der wird wieder zu seinen Mammi gehen die Mumme
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
      Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif]
    • Hab heute gegen 8:00 Folgende Private Nachricht erhalten. Hab ich scohn an Schumiline und Biguhu weitergeleitet.

      Aufforderung zur Löschung

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      hiermit gebe ich ihnen eine Frist von 24 Stunden ab eingang Der E-Mail den beitrag : eBay Kleinanzeigen: Kennt jemand Handy Reparatur Patrick Debely ?

      zu löschen ansonsten werde ich den rat meines Anwalts bevolgen, den ich ihnen als ZITAT beigefügt habe.

      wollen wir es wirklich soweit kommen lassen ?


      In der Sache haben ich mir den Formumbeitrag inzwischen angesehen.

      Was der Kunde rechtlich darf ist Ihren Service als gut oder schlecht zu bewerten. Dagegen kann rechtlich nichts eingewandt werden.

      Was der Kunde aber nicht darf ist Ihnen eine Straftat, vor allem einen Betrug zu unterstellen.

      Das hat einmal strafrechtliche und zum anderen zivilrechtliche Konsequenzen.

      Strafrechtlich liegt darin eine Beleidigung beziehungsweise eine üble Nachrede, §§ 185,186 StGB.

      Zivilrechtlich haben Sie gegen den Kunden nach § 1004 BGB analog einen Anspruch auf Unterlassung weiterer Behauptungen und Löschung der bereits getätigten Behauptungen.

      Darüberhinaus haben Sie nach § 823 I BGB einen Schadensersatzanspruch gegen den Kunden, falls Sie durch die Veröffentlichung einen Schaden erleiden.

      Der Forenbertreiber ist auch wenn er den Beitrag selbst verfasst hat Störer im Sinne des § 1004 BGB. Das bedeutet, genau so wie gegen den Kunden haben Sie auch gegen den Betreiber einen Anspruch auf Unterlassung.

      Schreiben Sie beide daher nochmals an, setzen Ihnen einer Frist von 24 Stunden um die Beiträge zu löschen und weisen Sie darauf hin, dass Sie nach Ablauf der Frist einmal Strafanzeige und zum anderen eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung vor dem Amtsgericht beantragen werden.

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      An Patrick Debely ich habe Mein Handy immer noch nicht nimm doch mal Stellung dazu. !!!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von testodramic ()

    • @Patrick:

      Jetzt gehst Du noch mal zu dem Anwalt und beichtest ihm alle Deine kleinen Schweinereien. Dann wird der das ganz anders sehen und wenn es ein guter Anwalt ist, Dir empfehlen, doch einfach seriös zu arbeiten, die Kunden nicht über den Tisch zu ziehen, Arbeiten nicht nur halb auszuführen aber den kompletten Preis berechnen, die teuren Handys den Kunden auch zurück schicken und was Du sonst noch an unseriösen Geschäftsverhalten an den Tag legst. Das ist doch viel einfacher als sich nachher vor Gericht zu blamieren. Was hältst Du von diesem Vorschlag?
    • Auch wir von der Readaktion haben vermutlich diese Mail von ihm bekommen. Sie wurde von ihm als Einschreibemail versendet, die wir uns hier mit der Eingabe des Sicherheitscode: "18XH17" abholen können. Wir sehen aber davon ab, da wir sein Anliegen ja nun kennen.

      Was der Kunde rechtlich darf ist Ihren Service als gut oder schlecht zu bewerten. Dagegen kann rechtlich nichts eingewandt werden.

      Das ist richtig. Nichts anderes hat @testodramic hier getan.

      Was der Kunde aber nicht darf ist Ihnen eine Straftat, vor allem einen Betrug zu unterstellen.

      Gehen wir von einer Unterstellung aus, dann wird seinem Anwalt offensichtlich entgangen sein, inwieweit umganssprachlich von Personen mit nichtjuristischem Hintergrund der Begriff "Betrug" in einer Diskussion über die Geschäftspraktiken eines Geschäftspartners als zulässige Meinungsäußerung angesehen wird. Wir verweisen z.B. auf OLG Koblenz vom 12. Juli 2007 (Az. 2 U 862/06).

      Gemäß einer Aussage eines Polizisten dürfte es sich dabei aber um keine Unterstellung, sondern um eine Tatsachenbehauptung handeln.
      er ist in der tst dort schon bekannt. Er hat mehrere!!!! Verurteilungen wegen Betrugs.


      Da es sich also um eine Tatsachenbehauptung handelt, ist der Punkt, darin eine Beleidigung(*) beziehungsweise eine üble Nachrede zu sehen, auch als substanzlosese Geschwätz zu betrachten.

      Aufbauend auf dieses Geschwätz kommt sein Rechtsanwalt dann noch mit einem Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch. Man muss seinem Rechtsanwalt zu Gute halten, dass Patrick diese Ansprüche tatsächlich hätte. Da es aber keine unwahren Behauptungen oder Unterstellungen sind, besteht auch keiner dieser Ansprüche.

      Analog gilt Gleiches für den angeblichen "Störer".

      Wir können Patrick Debely nur raten, sich vor Erteilung des Mandats zu erkundigen, ob sein Rechtsanwalt auch über eine entsprechende Haftpflichtversicherung verfügt.

      Seinem Armwalt können wir nur raten, seinen möglichen Mandant vorher mal genauer unter die Lupe zu nehmen, bevor er u.U. eine falsche Rechtsberatung durchführt. Vor allem, wenn diese für seinen Mandante sehr teuer werden könnte. Teurer, als sauber zu arbeiten und nicht die Geräte seiner Kunden zu unterschlagen. Aber mit einem solchen Rat verdient so ein Armwalt ja kein Geld.

      (*) @Patrick
      Dir ist es überlassen, hier Stellung zu den Vorwürfen zu nehmen. Aber bitte unterlasse dabei solche Beleidigungen wie sie von Dir im Screenshot in #38 zu sehen sind. Denn gegen solche Beleidigungen hätte @testodramic das in der Hand, was dein Anwalt dir geschrieben hat.
    • Seine Frage dort ist aber auch der Knaller!

      Hallo, ich repariere gewerblich handys, und habe jetzt mitbekommen

      Hallo,

      ich repariere gewerblich handys, und habe jetzt mitbekommen das jemand sachen verbreitet online das rufschädigend ist, darin werden mein name meine anschrift und alles persöhnliche von mir preisgegeben kann ich dagegen etwas tun oder ist dies so rechtens ?

      Dieser Patrick sollte sich besser vorher mal selbst schlau machen (Stichwort: TMG § 5), bevor er sich mit so etwas noch mehr öffentlich blamiert. Dieser Fachanwalt für Familienrecht hat es anscheinend soweit auch richtig erkannt und ist nicht auf sein Geschwafel bezüglich seiner Gewerblichkeit und seiner Anschrift eingegangen. Das scheint aber auch das Einzige zu sein, was er richtig erkannt hat.

      Ansonsten haben wir von der Redaktion oben schon alles dazu gesagt.
    • nicht ganz so korrelt

      Hallo,

      ich werde mich jetzt dazu auch mal Äußern als betroffener, Das was er da sagt stimmt soweit ja nur was nicht ganz war ist das ich mich nicht mehr bei ihm melde ich bin ständig mit ihm in Kontakt,

      ich habe bei seiner Reparatur bock misst gebaut ja stehe mein Fehler auch ein und war auch bereit ihn zu beheben, deshalb hab ich ihm gesagt er soll es bitte noch mal bringen damit ich mich darum kümmern kann, das hab ich dann auch gemacht,

      ich habe das Handy (Display) dann zu einer Firma über Ebay gesendet die Im Ausland ist (Günstiger) da ich selbst den Fehler nicht beheben konnte, und Der Inhaber bzw. die Mitarbeiter haben mich immer wieder vertröstet zu viele Aufträge usw.. und das hab ich auch immer so weiter gegeben mehr konnte ich auch nicht tun.

      und alleine schon der Versand dort hin dauert knapp 6 Tage und zurück ebenso.

      hätte ich gewusst das es sich alles so lange hinzieht hätte ich es dort auch nicht machen lassen!

      mittlerweile ist es zurück und er sollte es dienstag erhalten!

      Dann mir vorzuwerfen das ich ein Betrüger bin ist eine Frechheit, wäre ich einer hätte ich das Handy längst verkauft. Vor allem meine ganzen Daten hier Preis zugeben geht nicht!

      Diese ganzen Anschuldigungen die er hier von sich gibt sind nur halb war!

      Ich habe längst stellung dazu genommen und ich weiß auch das er es gesehen hat

      UND GANZ BESTIMMT IST DAS NICHT MEINE MASCHE ICH HABE GENUG ZUFRIEDEN KUNDEN DIE DAS BESTÄTIGEN KÖNNEN,
    • @Patrick2459
      einige deiner kunden sehen das offensichtlich anders.
      wenn du ständig mit denen in kontakt wärest und die situation wahrheitsgemäß erklärt hättest, wären die wohl kaum auf die idee gekommen, da würde was unsauber ablaufen und hätten sich hier nicht zu wort gemeldet.

      Diese ganzen Anschuldigungen die er hier von sich gibt sind nur halb war!

      wär besser für dich gewesen, wenn nichts davon wahr wäre.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • riverside schrieb:

      @Patrick2459
      einige deiner kunden sehen das offensichtlich anders.
      wenn du ständig mit denen in kontakt wärest und die situation wahrheitsgemäß erklärt hättest, wären die wohl kaum auf die idee gekommen, da würde was unsauber ablaufen und hätten sich hier nicht zu wort gemeldet.

      Diese ganzen Anschuldigungen die er hier von sich gibt sind nur halb war!

      wär besser für dich gewesen, wenn nichts davon wahr wäre.
      nunja, niemand is perfekt, aber dennoch kein grund sachen zu behaupten die nicht stimmen,

      aber egal,
    • Patrick2459 schrieb:

      Vor allem meine ganzen Daten hier Preis zugeben geht nicht!

      Pass mal genau auf, Du Nasenbär...

      Es ist schon ordnungswidrig und darüber hinaus abmahnfähig, im Impressum den Vornamen abzukürzen. Vor allem den Nachnamen abzukürzen (wie in deinem gewerblichen Kleinanzeigen-Angebot geschehen) geht gar nicht! Soll ich mal die Handy-Schiene im PS-Forum auf Patrik D. gewerblicher Handy-Reparateur aufmerksam machen? Dein Anwalt-frag-einen erklärt Dir sicher gerne, was ich meine. Vermutlich für unter 10 Euro.

      Davon ganz ab: seriös ist anders.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Patrick2459 schrieb:

      Vor allem meine ganzen Daten hier Preis zugeben geht nicht!

      Pass mal genau auf, Du Nasenbär...

      Es ist schon ordnungswidrig und darüber hinaus abmahnfähig, im Impressum den Vornamen abzukürzen. Vor allem den Nachnamen abzukürzen (wie in deinem gewerblichen Kleinanzeigen-Angebot geschehen) geht gar nicht! Soll ich mal die Handy-Schiene im PS-Forum auf Patrik D. gewerblicher Handy-Reparateur aufmerksam machen? Dein Anwalt-frag-einen erklärt Dir sicher gerne, was ich meine. Vermutlich für unter 10 Euro.

      Davon ganz ab: seriös ist anders.
      solche sachen kann man auf einem aufmerksam machen und dann kann man das ändern !
    • Patrick2459 schrieb:

      solche sachen kann man auf einem aufmerksam machen und dann kann man das ändern !


      Klar macht das dann wer. Per anwaltlichem Schriftsatz mit netter Kostennote (so im Bereich um die 755 Euro) und 'ner lieben strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. So innerhalb der nächsten sechs Monate könnte das eventuell jemand tun, so lange kann dich ein lieber Mitbewerber nämlich für das Ding bei Kleinanzeigen noch abmahnen.

      Sagen muss dir das aber keiner. Für deine rechtlichen Angaben als Unternehmer bist Du und nur Du verantwortlich. Und zwar bevor Du am Markt auftrittst. Wenn es bei dir dazu nicht reicht kannst Du wie jeder Unternehmer jederzeit einen Anwalt fragen. Der wird Dir dann auch sagen, dass gewerbliches Handeln einer Gewerbeanmeldung bedarf. Mit etwas Glück kann man sein Gewerbe übrigens auch noch sechs Monate rückwirkend anmelden ohne dass die zuständige Aufsichtsbehörde (Ordnungsamt, Gewerbeabteilung) gleich mit Bußgeldbescheiden um sich schmeisst. Das Finanzamt, die Krankenkasse, die GEZ und die IHK werden sich aber auf jeden Fall auch bei der rückwirkenden Anmeldung sehr genau dafür interessieren, ob die sechs Monate denn ausreichend waren. Richte dich also schon mal auf teilweise saftige Nachforderungen ein. Wenn die Geld wittern sind die nämlich alle ziemlich unausstehlich. Und beim FA ist auch nichts mit rückwirkender Kleinunternehmerregelung. Ausserdem neigt das FA bei unbeglichenen Umsatzsteuerschulden sehr schnell zu Kontopfändungen. Die kriegen so was nämlich ohne Mahnbescheid. (BTW: Krankenkasse, GEZ und IHK auch, Stichwort Körperschaft des öffentlichen Rechts)

      Du bist also abgesehen von deinem nicht sehr vertrauenswürdigen Geschäftsgebaren nicht nur vermutlich auch noch in alle sonst zur Verfügung stehenden Fettnäppfchen reingelatscht sondern hast da drin auch noch ausgiebig Polka getanzt.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Patrick2459 schrieb:

      solche sachen kann man auf einem aufmerksam machen und dann kann man das ändern !


      Klar macht das dann wer. Per anwaltlichem Schriftsatz mit netter Kostennote (so im Bereich um die 755 Euro) und 'ner lieben strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. So innerhalb der nächsten sechs Monate könnte das eventuell jemand tun, so lange kann dich ein lieber Mitbewerber nämlich für das Ding bei Kleinanzeigen noch abmahnen.

      Sagen muss dir das aber keiner. Für deine rechtlichen Angaben als Unternehmer bist Du und nur Du verantwortlich. Und zwar bevor Du am Markt auftrittst. Wenn es bei dir dazu nicht reicht kannst Du wie jeder Unternehmer jederzeit einen Anwalt fragen. Der wird Dir dann auch sagen, dass gewerbliches Handeln einer Gewerbeanmeldung bedarf. Mit etwas Glück kann man sein Gewerbe übrigens auch noch sechs Monate rückwirkend anmelden ohne dass die zuständige Aufsichtsbehörde (Ordnungsamt, Gewerbeabteilung) gleich mit Bußgeldbescheiden um sich schmeisst. Das Finanzamt, die Krankenkasse, die GEZ und die IHK werden sich aber auf jeden Fall auch bei der rückwirkenden Anmeldung sehr genau dafür interessieren, ob die sechs Monate denn ausreichend waren. Richte dich also schon mal auf teilweise saftige Nachforderungen ein. Wenn die Geld wittern sind die nämlich alle ziemlich unausstehlich. Und beim FA ist auch nichts mit rückwirkender Kleinunternehmerregelung. Ausserdem neigt das FA bei unbeglichenen Umsatzsteuerschulden sehr schnell zu Kontopfändungen. Die kriegen so was nämlich ohne Mahnbescheid. (BTW: Krankenkasse, GEZ und IHK auch, Stichwort Körperschaft des öffentlichen Rechts)

      Du bist also abgesehen von deinem nicht sehr vertrauenswürdigen Geschäftsgebaren nicht nur vermutlich auch noch in alle sonst zur Verfügung stehenden Fettnäppfchen reingelatscht sondern hast da drin auch noch ausgiebig Polka getanzt.
      ich werde ja wohl wissen was ich gemacht habe,

      Ich habe einen Gewerbeschein für ein Kleingewerbe

      Das FA Weiß auch bescheid und bin dort auch gemolden!
    • Meine Note 2 ist da

      Das hat mich dann doch überrascht.
      Bevor ich das Handy verschickt und Geld überwiesen hatte, hatte ich dreimal schnellen Email Kontakt mit ihm. Danach Funkstille. Dann hatte ich ihm ein paar deutliche Mails geschickt, eine Frist gesetzt, das Forum hier gefunden und ihm auch davon bereichtet. Totelstille.
      Und dann ist das Handy im Briefkasten.
      Tadellos repariert. Nicht versichert verschickt, wie es vereinbart war, aber es kam sicher an.
      Dann eine Mail von ihm, er sei geschäftlich unterwegs gewesen und hätte nicht antworten können. Glaub ich ihm nicht, weil er ja alles vom Handy macht. Aber wer weiß, ich bin auch schon mal ein paar Tage ohne Internet gewesen.
      Es war keine ordentliche Rechnung dabei. Per Mail aufermksam gemacht, schon kam sie in der Antwortmail.
      Seine Mail (s.o.) mit Touch kaputt und dann doch, stinkt für mich nach dem Versuch, mehr Geld zu bekommen, weil angeblich mehr repariert werden muss, aber auch das weiß ich nicht.
      Er hat sich nicht besonders ordentlich und geschickt angestellt, hat aus meiner Sicht nichts für Vertrauenswürdigkeit getan, aber Betrug kann ich ihm nicht vorwerfen.
      Für mich ist der Fall also positiv erledigt.
      Ich hoffe das für andere auch.
      Ich hab weiter oben von ihm gelesen, dass er selbst schreibt "Ich habe Bockmist" gebaut.
      @Patrick: Ich kann dir nur raten, mit allen freundlich und stetig in Kontakt zu bleiben, alles in Ordnung zu bringen, auch wenn es Geld kostet. Es gibt immer einen Ausweg, auch wenn Leute sauer sind und der Anwalt vor der Tür steht. Dafür sind die Gesetze da, damit es besser wird für beide Seiten. Bleib also ehrlich und aktiv, dann werden hier auch mehr Postings positiver Art erscheinen und dein Ruf kann wieder gut werden. das hängt aber von dir ab.
      @Löschbert: Deinen Ärger kann ich verstehen, ich war auch sauer und sehr unruhig, deine Formulierungen gehen meiner Meinung nach über das sachliche weit hinaus. Wäre ich hier Admin hätte ich da einiges gesperrt oder dich verwarnt. Mit Bestimmtheit, aber freundlich oder zumindest sachlich, habt ihr vermutlich beide eine Chance.
      @Patrick: Da musst du ihm aber schon was anbieten, inkl. Schadenersatz. Mach was draus.
    • @Patrick

      Ich habe doch mehrmals gefragt an weldhe Firma du mein Handy geschikt hast man bedenke ich habe dich schon seit dem 24.12 jede Wodhe einmal gefragt wo mein Handy ist aber du hast mir nichteinmal geantwortet. Inwieweit habe ich mich Schadenserstaztpflichtig gemacht ? Es war eine Woche abgemacht. (Es sind nun 5 Monate Oktober November Dezember Januar Februar) Was ist mit Nicole ? Laut Nachfrage hat sie ihr Geld fürs Ipad immer noch nicht bekommen . Da du ein Gewerbe angemeldet hast ist laut meinem Anwalt in Ordnung wenn hier deinen Service bewerte sogar der Polizist meinte Ich DARF sogar 100x Betrüger auf deine Seite schreiben weil du dich ja nicht an die vereinbarte Frist gehalten hast. Wenn mein Handy wirklich am Dienstag kommen sollte okay dann kann mancja immer noch hier berichten. Aber Schadenserstazplichtig bin ich nicht. Ich habe nur deinen Service bewertet und das ist legal.



      Wenn sas Handy am Dienstag kommt sage ich Dr.Binninger er soll die Klage zurücknehmen. Ansonsten lasse ich es weiterlaufen

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von testodramic ()

    • Patrick2459 schrieb:

      ich werde ja wohl wissen was ich gemacht habe,


      Nachdem ich dir das nur gesagt habe, weil ich angesichts deiner offensichtlichen Unkenntnis fundamentaler Grundlagen der Selbständigkeit davon ausgegangen bin, dass Du noch weitere Defizite aufweist, scheint mir deine Reaktion doch sehr klar zu sagen, dass Du eben nicht hast.

      Aber das ist nicht mein Problem.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.