Es war in meinen Augen ja auch dünn, aber ich hätte mich doch gern von euch belehren lassen.
Bei Ebay einen Artikel gekauft, Ware war aber nicht zu gebrauchen
-
-
-
iiiihhBääähh schrieb:
*alte_eule* schrieb:
Da prangt doch so ein hübscher kleiner Aufkleber "Windows XP" auf dem Schleppi.
Ob unser TE es braucht oder nicht. Könnte er nicht auch da die Nachlieferung/Ersatz in Rechnung stellen, um den Druck zu erhöhen?
Also ich kenn das so, wenn nicht explizit in der AB steht dass da ein Betriebssystem mit gültiger Lizenz inbegriffen ist, dann ist auch kein OS dabei, Aufkleber hin oder her.
des Geräts ein Lizenzaufkleber. Damit hat der Verkäufer freundlicherweise
dem TE diese Lizenz auch überlassen. Also darf der Verkäufer diesen Key selbst
nicht mehr benutzen.Firstuser schrieb:
Auch
der Key-Schlüssen der auf der Rückseite des Laptop war stimmte nicht.
man die funktionstüchtigkeit vorzeigen kann. Ich habe es so verstanden dass entweder du oder
dein Bekannter schon den key der benutzt wurde ausgelesen haben. Und es ist nicht der Key der
auf der Rückseite von dem Gerät ist.
Sollte eine Neuinstalation möglich sein, kannst du den Lizenzcode von der Rückseite ruhig
nutzen. Du hast ja den Nachweis, dass diese Lizenz dir gehört.___________________________________________________________________________________
Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif] -
iiiihhBääähh schrieb:
riverside schrieb:
es war nicht die rede davon, daß da was dran gebastelt bzw. repariert werden soll... nur mal aufmachen und reinsehen.
Dass das Teil hin ist weiss der TE auch so, dazu braucht er nicht extra "reinsehen".
möglicherweise hätte man physische schäden entdeckt (zb was angeschmortes, verschlissenes oder so), die keinesfalls vom angeblichen "herumbasteln" kommen können.
Und "aufmachen" würd ich als TE das auch nicht, ich würd an dem Teil wie gesagt gar nix auf eigene Faust rumschrauben.
du bist ja auch nich der TE
ich hab schon an rechnern herumgeschraubt, teile getauscht bzw. das system erweitert - und das, obwohl ich kein super technik-crack bin. allerdings habe ich mich vorher entsprechend informiert und nicht gemacht, wie ich meine bisher gab es nie probleme: keine explosionen und der höllenschlund hat sich auch nicht aufgetan. die kiste tut genau so, wie sie soll.
Der VK soll den E-Schrott so wie er ist zurück nehmen.
schon deshalb, weils ne uralte kiste ist.
der typ ist aber bockig und stellt sich quer.Those who mind don’t matter
and those who matter don’t mind. -
Fairhandel schrieb:
rincewind schrieb:
Und jetzt erwartest Du noch genau WAS vom VK? Der wird sich gemütlich zurücklehnen, denke ich.
rincewind schrieb:
Blas mal den Lüfter aus, dann sollte sich das Abschalten erledigt haben...
Per Mundblasen, Druckluft, oder? Muss das Notebook dazu geöffnet und der Lüfter ausgebaut werden? Ich glaube schon!
Mal ganz ehrlich: Würdest Du wegen 60 EUR wirklich klagen? Mir wäre das zu viel Act - und wie wir alle wissen ist der Ausgang auch nicht garantiert.
Und ja, mit ausblasen meinte ich schon Druckluft. Dazu muss man nicht unbedingt das Gehäuse öffnen, hilft aber. Den Lüfter kann man später immer noch ausbauen, wenn man nachher Besserung merkt. Ich kenne diese schrottigen Gericom Hummer - daher auch der Rat, obwohl ich beim besten Willen nicht verstehe, wie man für die Gurke noch 60 EUR bezahlt. Der ist mindestens schon 10 Jahre alt, hat nur 100MBitLAN und als Graka ne ATI Mobility Radeon 9600, 64 MByte RAM, und als OS wirst Du nicht mehr als XP oder ein halbwegs akuelles Linux installieren können, allein schon mangels Treiberunterstützung. Naja, das muss man schon wollen...
Da das Kind aber nun schon im Brunnen liegt: Wenn der VK partout nicht auf eine Rückabwickung einlässt, würde ich die 10 EUR nehmen, den Rest als Lehrgeld ausbuchen und bei genügend Zeit, Lust und Laune versuchen das Teil zum Laufen zu bringen. Alles andere wäre mir zu blöd, aber das ist nur meine persönliche Einschätzung. Alternativ als defekt für Bastler weiterverkaufen (mit entsprechender Beschreibung). -
werv schrieb:
iiiihhBääähh schrieb:
*alte_eule* schrieb:
Da prangt doch so ein hübscher kleiner Aufkleber "Windows XP" auf dem Schleppi.
Ob unser TE es braucht oder nicht. Könnte er nicht auch da die Nachlieferung/Ersatz in Rechnung stellen, um den Druck zu erhöhen?
Also ich kenn das so, wenn nicht explizit in der AB steht dass da ein Betriebssystem mit gültiger Lizenz inbegriffen ist, dann ist auch kein OS dabei, Aufkleber hin oder her.
des Geräts ein Lizenzaufkleber. Damit hat der Verkäufer freundlicherweise
dem TE diese Lizenz auch überlassen. Also darf der Verkäufer diesen Key selbst
nicht mehr benutzen.Firstuser schrieb:
Auch
der Key-Schlüssen der auf der Rückseite des Laptop war stimmte nicht.
man die funktionstüchtigkeit vorzeigen kann. Ich habe es so verstanden dass entweder du oder
dein Bekannter schon den key der benutzt wurde ausgelesen haben. Und es ist nicht der Key der
auf der Rückseite von dem Gerät ist.
Sollte eine Neuinstalation möglich sein, kannst du den Lizenzcode von der Rückseite ruhig
nutzen. Du hast ja den Nachweis, dass diese Lizenz dir gehört.
Antwort Firstuser:
Die Windowsversion wo jetzt Installiert ist = Windows2000 ( war beim Kauf schon drauf). Kein Key vorhanden.Deswegen kommt auch die Meldtung das ich Opfer einer Softwarefälschung geworden bin. Der Key unterhalt des Laptop stimmt nicht überein (falscher key)
Sowas aber auchDieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Firstuser ()
-
-
rincewind schrieb:
Fairhandel schrieb:
rincewind schrieb:
Und jetzt erwartest Du noch genau WAS vom VK? Der wird sich gemütlich zurücklehnen, denke ich.
rincewind schrieb:
Blas mal den Lüfter aus, dann sollte sich das Abschalten erledigt haben...
Per Mundblasen, Druckluft, oder? Muss das Notebook dazu geöffnet und der Lüfter ausgebaut werden? Ich glaube schon!
Mal ganz ehrlich: Würdest Du wegen 60 EUR wirklich klagen? Mir wäre das zu viel Act - und wie wir alle wissen ist der Ausgang auch nicht garantiert.
Und ja, mit ausblasen meinte ich schon Druckluft. Dazu muss man nicht unbedingt das Gehäuse öffnen, hilft aber. Den Lüfter kann man später immer noch ausbauen, wenn man nachher Besserung merkt. Ich kenne diese schrottigen Gericom Hummer - daher auch der Rat, obwohl ich beim besten Willen nicht verstehe, wie man für die Gurke noch 60 EUR bezahlt. Der ist mindestens schon 10 Jahre alt, hat nur 100MBitLAN und als Graka ne ATI Mobility Radeon 9600, 64 MByte RAM, und als OS wirst Du nicht mehr als XP oder ein halbwegs akuelles Linux installieren können, allein schon mangels Treiberunterstützung. Naja, das muss man schon wollen...
Da das Kind aber nun schon im Brunnen liegt: Wenn der VK partout nicht auf eine Rückabwickung einlässt, würde ich die 10 EUR nehmen, den Rest als Lehrgeld ausbuchen und bei genügend Zeit, Lust und Laune versuchen das Teil zum Laufen zu bringen. Alles andere wäre mir zu blöd, aber das ist nur meine persönliche Einschätzung. Alternativ als defekt für Bastler weiterverkaufen (mit entsprechender Beschreibung).
Antwort Firstuser:
Laut Beschreibung hätte das teil mir genügt. Hätte es wieso nur für das Internet und etwas zum schreiben hergenommen. Ich würde ja schon zufrieden sein wenn ich das WinXP installieren könnte. Aber das CD Laufwerk erkennt keine CD/DVD und Booten vom Stick geht nicht.
Sowas aber auch -
Daß Key einer Win2000-Version mit der einer XP-Version nicht übereinstimmt dürfte wenig verwundern.
Ansonsten stimme ich dem Vorschlag von @rincewind zu.
Dürfte die praktischste und schnellste Lösung sein. -
rincewind schrieb:
Mal ganz ehrlich: Würdest Du wegen 60 EUR wirklich klagen? Mir wäre das zu viel Act - und wie wir alle wissen ist der Ausgang auch nicht garantiert.
Ausserdem geht`s bei sowas nie nur ums Geld.
Man fühlt sich eben einfach beschissen wenn man beschissen wurde und ich wette bei der Entscheidung ob man die Kröte schluckt oder sich wehrt spielt der finanzielle Teil nicht immer unbedingt die entscheidende Rolle.
rincewind schrieb:
Und ja, mit ausblasen meinte ich schon Druckluft.
rincewind schrieb:
.........den Rest als Lehrgeld ausbuchen und bei genügend Zeit, Lust und Laune versuchen das Teil zum Laufen zu bringen.
Wenn (überhaupt) dann würde ich dieses Geld und Zeit dafür verwenden zu versuchen dem VK eines überzubraten.proper prior preparation prevents piss poor performance -
iiihbähh,
Klar steht TE der Rechtsweg offen. Ob es sich lohnt sei dahingestellt!
Ich jedenfalls kein Selbstläufer und wir einige Zeit und Nerven kosten.
Emotionen hin, Emotionen her.
Selbst bei gewonnenem Rechtsstreit ist dann noch fraglich ob beim VK überhaupt was zu holen ist.
Wer so eine Möhre verkauft scheint es bitter nötig zu haben, mE.
Daher kann ich den Vorschlag von @rince voll und ganz unterschreiben, ganz emotionslos. -
geiz_ist_ungeil schrieb:
Wer so eine Möhre verkauft scheint es bitter nötig zu haben, mE.
muß nicht.
manche versuchen wirklich alles zu geld zu machen und würden auch die eigene oma verticken, wenn sie dabei genug knete rauskriegen würden...Those who mind don’t matter
and those who matter don’t mind. -
-
geiz_ist_ungeil schrieb:
Klar steht TE der Rechtsweg offen. Ob es sich lohnt sei dahingestellt!
Ich wollte lediglich damit ausdrücken dass die Beantwortung der Frage "ob es sich lohnt" für viele nicht unbedingt immer ausschliesslich was mit Geld zu tun hat.proper prior preparation prevents piss poor performance -
riverside schrieb:
nur mal aufmachen und reinsehen.
Bei manchen Schleppis ist selbst das garnicht so einfach ...Früher musste man den Müll im Wald vergraben. Heutzutage gibt's ja zum Glück ebay.
Früher musste man sein Geld selbst verbrennen. Heutzutage gibt's ja zum Glück PayPal. -
iiiihhBääähh schrieb:
geiz_ist_ungeil schrieb:
Klar steht TE der Rechtsweg offen. Ob es sich lohnt sei dahingestellt!
Ich wollte lediglich damit ausdrücken dass die Beantwortung der Frage "ob es sich lohnt" für viele nicht unbedingt immer ausschliesslich was mit Geld zu tun hat.
So hab ichs auch nicht verstanden bzw. ich habe dein Posting schon verstanden.
Wollte nur noch mal darauf hinweisen, daß Emotionen in solchen Dingen ein schlechter Berater sind -
iiiihhBääähh schrieb:
Ich wollte lediglich damit ausdrücken dass die Beantwortung der Frage "ob es sich lohnt" für viele nicht unbedingt immer ausschliesslich was mit Geld zu tun hat.
Eher mit Prozesshanselei welche die Kosten für RSV immer mehr in die Höhe treiben und Gerichte wegen Schwachsinn blockieren -
Sternchen schrieb:
Eher mit Prozesshanselei welche die Kosten für RSV immer mehr in die Höhe treiben und Gerichte wegen Schwachsinn blockieren
Meinst Du nicht dass zwischen "Prozesshanselei" und dem berechtigten Interesse jemandens der über den Tisch gezogen wurde zu seinem Recht zu kommen, es eine riesige Bandbreite gibt oder bist Du nur in der Lage im schwarz/weiss Muster zu denken?proper prior preparation prevents piss poor performance -
-
@Firstuser
Du hast einen 10 Jahre alten Laptop gekauft. Was erwartest du von so einer alten Möhre und warum machst du sowas? Hat dich einer dazu gezwungen?
chip.de/artikel/Media-Markt-Flyer-Juli-2003-2_12869250.html
kostete neu mal um die 1300 Glocken, jetzt hast du den ausgelutschten Gericom-Schrott für 60 Euronen geschossen und heulst nun rum, daß kein gültiges WIndoof 96.12 mal Pi hoch 10 drauf war, der Akku hinüber und vermutlich der CPU-Lüfter mit Wollmäusen zugesetzt ist. Daß Gericom mit seinen Laptops Pleite gegangen ist, hat schon so seinen Grund.
Warum willst du einen Anwalt von wichtigeren Aufgaben abhalten? Reparier das Zeug oder schmeiß es in die Altlaptop-Tonne. Wer wegen 60 Euros zum Anwalt rennen will, muß das eben tun.___________________________________________
Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Walter Reinhold ()
-
Walter Reinhold schrieb:
und heulst nun rum, daß kein gültiges WIndoof 96.12 mal Pi hoch 10 drauf war
Du hast einen 10 Jahre alten Laptop gekauft. Was erwartest du von so einer alten Möhre und warum machst du sowas? Hat dich einer dazu gezwungen?
So wenig wie auch ich nachvollziehen kann warum der TE ausgerechnet so ein Uralt-Teil bzw. dieses Teil und das obendrein (überteuert) von SO einem windigen VK kaufte, muss man doch festhalten dass er laut der AB zumindest ein funktionierendes Gerät mit 30GB Festplatte erwarten konnte und keines mit 20GB Festplatte und defektem optischen Laufwerk, das ausserdem laut AB zwar "ohne Probleme startet" aber 5min. später "ohne Probleme" einfach abstürzt..........proper prior preparation prevents piss poor performanceDieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von iiiihhBääähh ()
-
Nö, was ein Einwand wäre ist, daß die FP offensichtlich nicht der angebotenen entspricht.
Für mich der einzige Ansatzpunkt wenn man es denn rechtlich austragen möchte. -
geiz_ist_ungeil schrieb:
Nö, was ein Einwand wäre ist, daß die FP offensichtlich nicht der angebotenen entspricht.
Für mich der einzige Ansatzpunkt wenn man es denn rechtlich austragen möchte.
Ich zitiere mal wieder was bei jeder ebay Auktion eines gebrauchten Artikels in der AB ganz oben steht (letzter Satzteil von mir unterstrichen):
"Gebraucht: Artikel wurde bereits benutzt. Ein Artikel mit Abnutzungsspuren, aber in gutem Zustand und vollkommen funktionsfähig."
Steht da in der AB was dass das aufgeführte optische Laufwerk defekt ist oder dass das Notebook nach 5 Minuten einfach selbsttätig ausgeht?
Nein!
Genau darum ist die Festplatte einer von gleich 3 und nicht der einzige "Anhaltspunkt".proper prior preparation prevents piss poor performance -
Schande über meine Helm, das Laufwerk habe ich vergessen!
Und was ändert sich nun?
Weigert sich der VK gehts zum Anwalt.
Wenn der VK einknickt ok, wenn er es darauf ankommen läßt. Was dann?
Mahnverfahren evt. Prozeß.
Wenn beim VK nicht zu holen ist. Pech gehabt!
ach nö man bekommt ja ein 30-Jahre lang belastbares Papier. -