Bei Ebay einen Artikel gekauft, Ware war aber nicht zu gebrauchen

    • iiiihhBääähh schrieb:

      *alte_eule* schrieb:

      Da prangt doch so ein hübscher kleiner Aufkleber "Windows XP" auf dem Schleppi.
      Ob unser TE es braucht oder nicht. Könnte er nicht auch da die Nachlieferung/Ersatz in Rechnung stellen, um den Druck zu erhöhen?
      Na ja, ich würde sagen das ist schon sehr an den Haaren herbei gezogen.
      Also ich kenn das so, wenn nicht explizit in der AB steht dass da ein Betriebssystem mit gültiger Lizenz inbegriffen ist, dann ist auch kein OS dabei, Aufkleber hin oder her.
      Der hübsche kleine Xp Aufkleber ist zwar nicht wichtig, aber laut TE war auf der Rückseite
      des Geräts ein Lizenzaufkleber. Damit hat der Verkäufer freundlicherweise
      dem TE diese Lizenz auch überlassen. Also darf der Verkäufer diesen Key selbst
      nicht mehr benutzen.

      Firstuser schrieb:

      Auch
      der Key-Schlüssen der auf der Rückseite des Laptop war stimmte nicht.
      Der Verkäufer hat wahrscheinlich xp installiert, sich schnell irgendwo ein key geholt, damit
      man die funktionstüchtigkeit vorzeigen kann. Ich habe es so verstanden dass entweder du oder
      dein Bekannter schon den key der benutzt wurde ausgelesen haben. Und es ist nicht der Key der
      auf der Rückseite von dem Gerät ist.

      Sollte eine Neuinstalation möglich sein, kannst du den Lizenzcode von der Rückseite ruhig
      nutzen. Du hast ja den Nachweis, dass diese Lizenz dir gehört.
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
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    • iiiihhBääähh schrieb:

      riverside schrieb:

      es war nicht die rede davon, daß da was dran gebastelt bzw. repariert werden soll... nur mal aufmachen und reinsehen.
      Und wozu soll das gut sein wenn`s ggf. sowieso nicht repariert werden soll, geschweige denn kann?
      Dass das Teil hin ist weiss der TE auch so, dazu braucht er nicht extra "reinsehen". ;)

      möglicherweise hätte man physische schäden entdeckt (zb was angeschmortes, verschlissenes oder so), die keinesfalls vom angeblichen "herumbasteln" kommen können.

      Und "aufmachen" würd ich als TE das auch nicht, ich würd an dem Teil wie gesagt gar nix auf eigene Faust rumschrauben.

      du bist ja auch nich der TE ^^
      ich hab schon an rechnern herumgeschraubt, teile getauscht bzw. das system erweitert - und das, obwohl ich kein super technik-crack bin. allerdings habe ich mich vorher entsprechend informiert und nicht gemacht, wie ich meine ;) bisher gab es nie probleme: keine explosionen und der höllenschlund hat sich auch nicht aufgetan. die kiste tut genau so, wie sie soll. ^^

      Der VK soll den E-Schrott so wie er ist zurück nehmen.

      schon deshalb, weils ne uralte kiste ist.
      der typ ist aber bockig und stellt sich quer.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • Fairhandel schrieb:

      rincewind schrieb:

      Und jetzt erwartest Du noch genau WAS vom VK? Der wird sich gemütlich zurücklehnen, denke ich.
      ... bis zur Zustellung der Klageschrift ...

      rincewind schrieb:

      Blas mal den Lüfter aus, dann sollte sich das Abschalten erledigt haben...
      Völlig unzureichende Reparaturanleitung! Wie sollte das gemacht werden?
      Per Mundblasen, Druckluft, oder? Muss das Notebook dazu geöffnet und der Lüfter ausgebaut werden? Ich glaube schon!


      Mal ganz ehrlich: Würdest Du wegen 60 EUR wirklich klagen? Mir wäre das zu viel Act - und wie wir alle wissen ist der Ausgang auch nicht garantiert.

      Und ja, mit ausblasen meinte ich schon Druckluft. Dazu muss man nicht unbedingt das Gehäuse öffnen, hilft aber. Den Lüfter kann man später immer noch ausbauen, wenn man nachher Besserung merkt. Ich kenne diese schrottigen Gericom Hummer - daher auch der Rat, obwohl ich beim besten Willen nicht verstehe, wie man für die Gurke noch 60 EUR bezahlt. Der ist mindestens schon 10 Jahre alt, hat nur 100MBitLAN und als Graka ne ATI Mobility Radeon 9600, 64 MByte RAM, und als OS wirst Du nicht mehr als XP oder ein halbwegs akuelles Linux installieren können, allein schon mangels Treiberunterstützung. Naja, das muss man schon wollen...

      Da das Kind aber nun schon im Brunnen liegt: Wenn der VK partout nicht auf eine Rückabwickung einlässt, würde ich die 10 EUR nehmen, den Rest als Lehrgeld ausbuchen und bei genügend Zeit, Lust und Laune versuchen das Teil zum Laufen zu bringen. Alles andere wäre mir zu blöd, aber das ist nur meine persönliche Einschätzung. Alternativ als defekt für Bastler weiterverkaufen (mit entsprechender Beschreibung).
    • Bei Ebay einen Artikel gekauft, Ware war aber nicht zu gebrauchen

      werv schrieb:

      iiiihhBääähh schrieb:

      *alte_eule* schrieb:

      Da prangt doch so ein hübscher kleiner Aufkleber "Windows XP" auf dem Schleppi.
      Ob unser TE es braucht oder nicht. Könnte er nicht auch da die Nachlieferung/Ersatz in Rechnung stellen, um den Druck zu erhöhen?
      Na ja, ich würde sagen das ist schon sehr an den Haaren herbei gezogen.
      Also ich kenn das so, wenn nicht explizit in der AB steht dass da ein Betriebssystem mit gültiger Lizenz inbegriffen ist, dann ist auch kein OS dabei, Aufkleber hin oder her.
      Der hübsche kleine Xp Aufkleber ist zwar nicht wichtig, aber laut TE war auf der Rückseite
      des Geräts ein Lizenzaufkleber. Damit hat der Verkäufer freundlicherweise
      dem TE diese Lizenz auch überlassen. Also darf der Verkäufer diesen Key selbst
      nicht mehr benutzen.

      Firstuser schrieb:

      Auch
      der Key-Schlüssen der auf der Rückseite des Laptop war stimmte nicht.
      Der Verkäufer hat wahrscheinlich xp installiert, sich schnell irgendwo ein key geholt, damit
      man die funktionstüchtigkeit vorzeigen kann. Ich habe es so verstanden dass entweder du oder
      dein Bekannter schon den key der benutzt wurde ausgelesen haben. Und es ist nicht der Key der
      auf der Rückseite von dem Gerät ist.

      Sollte eine Neuinstalation möglich sein, kannst du den Lizenzcode von der Rückseite ruhig
      nutzen. Du hast ja den Nachweis, dass diese Lizenz dir gehört.

      Antwort Firstuser:
      Die Windowsversion wo jetzt Installiert ist = Windows2000 ( war beim Kauf schon drauf). Kein Key vorhanden.Deswegen kommt auch die Meldtung das ich Opfer einer Softwarefälschung geworden bin. Der Key unterhalt des Laptop stimmt nicht überein (falscher key)
      Sowas aber auch

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Firstuser ()

    • rincewind schrieb:

      Fairhandel schrieb:

      rincewind schrieb:

      Und jetzt erwartest Du noch genau WAS vom VK? Der wird sich gemütlich zurücklehnen, denke ich.
      ... bis zur Zustellung der Klageschrift ...

      rincewind schrieb:

      Blas mal den Lüfter aus, dann sollte sich das Abschalten erledigt haben...
      Völlig unzureichende Reparaturanleitung! Wie sollte das gemacht werden?
      Per Mundblasen, Druckluft, oder? Muss das Notebook dazu geöffnet und der Lüfter ausgebaut werden? Ich glaube schon!


      Mal ganz ehrlich: Würdest Du wegen 60 EUR wirklich klagen? Mir wäre das zu viel Act - und wie wir alle wissen ist der Ausgang auch nicht garantiert.

      Und ja, mit ausblasen meinte ich schon Druckluft. Dazu muss man nicht unbedingt das Gehäuse öffnen, hilft aber. Den Lüfter kann man später immer noch ausbauen, wenn man nachher Besserung merkt. Ich kenne diese schrottigen Gericom Hummer - daher auch der Rat, obwohl ich beim besten Willen nicht verstehe, wie man für die Gurke noch 60 EUR bezahlt. Der ist mindestens schon 10 Jahre alt, hat nur 100MBitLAN und als Graka ne ATI Mobility Radeon 9600, 64 MByte RAM, und als OS wirst Du nicht mehr als XP oder ein halbwegs akuelles Linux installieren können, allein schon mangels Treiberunterstützung. Naja, das muss man schon wollen...

      Da das Kind aber nun schon im Brunnen liegt: Wenn der VK partout nicht auf eine Rückabwickung einlässt, würde ich die 10 EUR nehmen, den Rest als Lehrgeld ausbuchen und bei genügend Zeit, Lust und Laune versuchen das Teil zum Laufen zu bringen. Alles andere wäre mir zu blöd, aber das ist nur meine persönliche Einschätzung. Alternativ als defekt für Bastler weiterverkaufen (mit entsprechender Beschreibung).


      Antwort Firstuser:
      Laut Beschreibung hätte das teil mir genügt. Hätte es wieso nur für das Internet und etwas zum schreiben hergenommen. Ich würde ja schon zufrieden sein wenn ich das WinXP installieren könnte. Aber das CD Laufwerk erkennt keine CD/DVD und Booten vom Stick geht nicht.
      Sowas aber auch
    • rincewind schrieb:

      Mal ganz ehrlich: Würdest Du wegen 60 EUR wirklich klagen? Mir wäre das zu viel Act - und wie wir alle wissen ist der Ausgang auch nicht garantiert.
      Warum nicht, besonders wenn man Rechtsschutz versichert ist.
      Ausserdem geht`s bei sowas nie nur ums Geld.
      Man fühlt sich eben einfach beschissen wenn man beschissen wurde und ich wette bei der Entscheidung ob man die Kröte schluckt oder sich wehrt spielt der finanzielle Teil nicht immer unbedingt die entscheidende Rolle.

      rincewind schrieb:

      Und ja, mit ausblasen meinte ich schon Druckluft.
      Hat Du es nicht gelesen? Die Temperaturen sind völlig normal, daran liegt es nicht.

      rincewind schrieb:

      .........den Rest als Lehrgeld ausbuchen und bei genügend Zeit, Lust und Laune versuchen das Teil zum Laufen zu bringen.
      Ich würde keine Minute und keinen Euro mehr in diese Möhre investieren.
      Wenn (überhaupt) dann würde ich dieses Geld und Zeit dafür verwenden zu versuchen dem VK eines überzubraten.
      proper prior preparation prevents piss poor performance
    • iiihbähh,
      Klar steht TE der Rechtsweg offen. Ob es sich lohnt sei dahingestellt!
      Ich jedenfalls kein Selbstläufer und wir einige Zeit und Nerven kosten.
      Emotionen hin, Emotionen her.
      Selbst bei gewonnenem Rechtsstreit ist dann noch fraglich ob beim VK überhaupt was zu holen ist.

      Wer so eine Möhre verkauft scheint es bitter nötig zu haben, mE.

      Daher kann ich den Vorschlag von @rince voll und ganz unterschreiben, ganz emotionslos.
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      Klar steht TE der Rechtsweg offen. Ob es sich lohnt sei dahingestellt!
      Das was ich geschrieben haben war keine Befürwortung den Rechtsweg in diesem Fall zu beschreiten (aber auch nicht das Gegenteil davon).
      Ich wollte lediglich damit ausdrücken dass die Beantwortung der Frage "ob es sich lohnt" für viele nicht unbedingt immer ausschliesslich was mit Geld zu tun hat.
      proper prior preparation prevents piss poor performance
    • iiiihhBääähh schrieb:

      geiz_ist_ungeil schrieb:

      Klar steht TE der Rechtsweg offen. Ob es sich lohnt sei dahingestellt!
      Das was ich geschrieben haben war keine Befürwortung den Rechtsweg in diesem Fall zu beschreiten (aber auch nicht das Gegenteil davon).
      Ich wollte lediglich damit ausdrücken dass die Beantwortung der Frage "ob es sich lohnt" für viele nicht unbedingt immer ausschliesslich was mit Geld zu tun hat.

      So hab ichs auch nicht verstanden bzw. ich habe dein Posting schon verstanden.
      Wollte nur noch mal darauf hinweisen, daß Emotionen in solchen Dingen ein schlechter Berater sind ;)
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Sternchen schrieb:

      Eher mit Prozesshanselei welche die Kosten für RSV immer mehr in die Höhe treiben und Gerichte wegen Schwachsinn blockieren :wallbash
      Völlig unangebrachte Verallgemeinerung.
      Meinst Du nicht dass zwischen "Prozesshanselei" und dem berechtigten Interesse jemandens der über den Tisch gezogen wurde zu seinem Recht zu kommen, es eine riesige Bandbreite gibt oder bist Du nur in der Lage im schwarz/weiss Muster zu denken? :rolleyes:
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    • @Firstuser

      Du hast einen 10 Jahre alten Laptop gekauft. Was erwartest du von so einer alten Möhre und warum machst du sowas? Hat dich einer dazu gezwungen?

      chip.de/artikel/Media-Markt-Flyer-Juli-2003-2_12869250.html

      kostete neu mal um die 1300 Glocken, jetzt hast du den ausgelutschten Gericom-Schrott für 60 Euronen geschossen und heulst nun rum, daß kein gültiges WIndoof 96.12 mal Pi hoch 10 drauf war, der Akku hinüber und vermutlich der CPU-Lüfter mit Wollmäusen zugesetzt ist. Daß Gericom mit seinen Laptops Pleite gegangen ist, hat schon so seinen Grund.

      Warum willst du einen Anwalt von wichtigeren Aufgaben abhalten? Reparier das Zeug oder schmeiß es in die Altlaptop-Tonne. Wer wegen 60 Euros zum Anwalt rennen will, muß das eben tun.
      ___________________________________________
      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Walter Reinhold ()

    • Walter Reinhold schrieb:

      und heulst nun rum, daß kein gültiges WIndoof 96.12 mal Pi hoch 10 drauf war
      Tut er nicht. TE meinte das mit dem OS wäre nicht das Problem. Das Problem ist das defekte optische Laufwerk da er so nichtmal sein vorhandenes Win aufspielen kann.

      Du hast einen 10 Jahre alten Laptop gekauft. Was erwartest du von so einer alten Möhre und warum machst du sowas? Hat dich einer dazu gezwungen?
      Einspruch Euer Ehren. Das ist irrelevant! ;)


      So wenig wie auch ich nachvollziehen kann warum der TE ausgerechnet so ein Uralt-Teil bzw. dieses Teil und das obendrein (überteuert) von SO einem windigen VK kaufte, muss man doch festhalten dass er laut der AB zumindest ein funktionierendes Gerät mit 30GB Festplatte erwarten konnte und keines mit 20GB Festplatte und defektem optischen Laufwerk, das ausserdem laut AB zwar "ohne Probleme startet" aber 5min. später "ohne Probleme" einfach abstürzt..........
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      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von iiiihhBääähh ()

    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      Nö, was ein Einwand wäre ist, daß die FP offensichtlich nicht der angebotenen entspricht.
      Für mich der einzige Ansatzpunkt wenn man es denn rechtlich austragen möchte.
      Und ebenfalls nö.
      Ich zitiere mal wieder was bei jeder ebay Auktion eines gebrauchten Artikels in der AB ganz oben steht (letzter Satzteil von mir unterstrichen):

      "Gebraucht: Artikel wurde bereits benutzt. Ein Artikel mit Abnutzungsspuren, aber in gutem Zustand und vollkommen funktionsfähig."


      Steht da in der AB was dass das aufgeführte optische Laufwerk defekt ist oder dass das Notebook nach 5 Minuten einfach selbsttätig ausgeht?
      Nein!
      Genau darum ist die Festplatte einer von gleich 3 und nicht der einzige "Anhaltspunkt".
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    • Schande über meine Helm, das Laufwerk habe ich vergessen!
      Und was ändert sich nun?
      Weigert sich der VK gehts zum Anwalt.
      Wenn der VK einknickt ok, wenn er es darauf ankommen läßt. Was dann?
      Mahnverfahren evt. Prozeß.

      Wenn beim VK nicht zu holen ist. Pech gehabt!
      ach nö man bekommt ja ein 30-Jahre lang belastbares Papier.
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!