Receiver verkauft - nun meint der Käufer, er sei defekt...

    • Receiver verkauft - nun meint der Käufer, er sei defekt...

      Hallo,

      ich bin zwar schon relativ erfahren, was eBay-Käufe / Verkäufe angeht, aber nun bin ich mir doch arg unsicher.

      Also, zur Problematik:
      Zwischen den Jahren haben wir uns einen neuen LED-TV gegönnt mit integriertem SAT-Tuner. Somit konnten wir nun unsere alten Geräte (TV, Receiver) verkaufen. Und nun kommt der große Ärger beim Verkauf des Receivers. - Der Käufer meint, er sei defekt! Dabei verkaufe ich defekte Ware nur, wenn es auch ausdrücklich in der Beschreibung steht! - Und dieser Receiver war definitiv nicht defekt! Wir haben bis zum letzten Tag noch damit Fernsehen geschaut, Sendungen aufgenommen und auch wiedergegeben - also ihn komplett genutzt. Und nicht ein Mal hat er irgendwelche Macken gemacht! Nach dem "abklemmen" wurden dann Fotos gemacht und die Auktion erstellt und das Gerät im Originalkarton verpackt. Zum versenden habe ich die OVP nochmals in einen Umkarton gesteckt und abgepolstert.

      Der Käufer stellt sich stur und behauptet, er kenne sich mit Receivern aus und dieser sei defekt.

      Normalerweise lasse ich ja mit mir reden und bin gegebenenfalls auch zu Nachverhandlungen bereit. Doch in diesem Fall weiss ich absolut 100%ig, dass der Receiver bei mir noch einwandfrei funktioniert hat.

      Einen Transportschaden würde ich so auch ausschließen, da die Verpackung echt okay war.
      Und wegen allem anderen bin ich absolut überfragt. - Keine Ahnung, ob der Käufer vielleicht doch nicht weiss, wie mit diesem Modell umzugehen ist - da kann ich nur mutmaßen...

      Eine Rücknahme hatte ich ausgeschlossen. Und eigentlich möchte ich das auch nicht. Ich habe ja auch keine Ahnung, wie er mit dem Gerät umgesprungen ist, was er ausprobiert hat, etc. Am Ende ist er tatsächlich defekt und ich bleibe auf dem Schaden sitzen...

      Kann mir bitte jemand helfen, und mir die rechtliche Sachlage erklären?

      Einen schönen Tag wünsche ich Euch!
    • Mit der sachgemäßen Verpackung hast du deine Sorgfaltspflicht erfüllt.

      So gesehen müsste der Käufer nun beweisen können, dass der Receiver
      bei ihm schon kaputt angekommen ist und nicht durch falsche Handhabe kaputt
      gegangen ist. (Und auch in diesem Fall soll man einen möglichen Transportschaden
      nicht aussschliessen, auch bei sehr sorgfältigen Verpackung)

      Du kommst aber wohl nicht um eine schlechte Bewertung. (Die darfst du dann
      aber kommentieren)

      Es würde auch helfen, wenn in den letzten Tagen, als der Receiver noch angeschlossen
      war, z.B eine Nachbarin zu besuch gewesen war, die dann bezeugen kann,
      dass es funktioniert hat.
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      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
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      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • Fuzzelchen schrieb:


      Aber wie ist das denn nun, wenn er Käuferschutz beantragt? - Dann stellt ebay mir das doch wieder in Rechnung, oder?

      Ebay stellt dir gar nichts in Rechnung. Hat der Käufer mit Paypal gezahlt? Dann kann der K Käuferschutz beantragen. Das heißt für dich Kohle bunkern und nicht bei Paypal rumliegen lassen.
      Bei normaler Überweisung kann der K einen Fall bei ebay aufmachen und einen von der Beschreibung abweichenden Artikel monieren.

      Ob der K sich mit Receivern auskennt ist eine unbewiesene und subjektive Selbsteinschätzung. Ich kenne mich auch aus mit Fußball, Angeln, Garten, Fahrschule, Aktien und Segelfliegen .... So wie alle und bin auf jedem Gebiet Fachexperte. Jedenfalls nach meiner felsenfesten und durch nichts zu erschütternder Meinung.

      Hast du mal den Link zur Auktion?
      ___________________________________________
      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Walter Reinhold ()

    • werv schrieb:

      So gesehen müsste der Käufer nun beweisen können, dass der Receiver
      bei ihm schon kaputt angekommen ist und nicht durch falsche Handhabe kaputt
      gegangen ist.


      Der Käufer muß sogar beweisen, daß der von ihm behauptete Mangel bereits vor Gefahrenübergang, also vor der Übergabe an den Versanddienstleister, vorhanden war. Und genau das würde ich ihm auch schreiben, daß er selbstverständlich mit Nacherfüllung rechnen darf, sofern er belegt, daß die Ware mit einem Sachmangel behaftet ist.

      Fuzzelchen schrieb:

      Aber wie ist das denn nun, wenn er Käuferschutz beantragt? - Dann stellt ebay mir das doch wieder in Rechnung, oder?


      In dem Fall, daß er seine Zahlung zurückholt, würde ich dasselbe tun. Ihn auf erneute Zahlung des vereinbarten Kaufpreises in Anspruch nehmen. Der "eBay-Käuferschutz" ändert ja nun nix an eurem Kaufvertrag. eBay darf ja gerne irgendwelche Auszahlungen von seiner eigenen Kohle vornehmen, aber wenn die geleistete Zahlung zurückgeht, hat der Käufer seine Verpflichtung aus dem Kaufvertrag nicht erfüllt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Fuzzelchen schrieb:

      Aber wie ist das denn nun, wenn er Käuferschutz beantragt? - Dann stellt ebay mir das doch wieder in Rechnung, oder?
      Käuferschmutz, soll das bedeuten der Käufer hat mit PillePalle bezahlt?
      Wenn ja, wirst Du Dich darauf einstellen müssen dass der Käufer einen "Fall" (wegen Artikel nicht wie beschrieben) eröffnet und Dir PP den vom Käufer bezahlten Betrag aus Deinem PP Account klaut.
      Ich weiss ja nicht um wieviel Geld es da geht aber als allererstes würde ich an Deiner Stelle ganz schnell den PP Account leerräumen, sofern das noch nicht geschehen ist, also den Betrag auf Dein Bankkonto überweisen lassen.
      proper prior preparation prevents piss poor performance
    • Danke für den Link. Also für mich sieht das erstmal alles ganz ordentlich aus. Mit der Zusage, daß das Geräte bis zum Abbau einwandfrei funktioniert hat, würde ich als Käufer erstmal den Fehler bei mir suchen und völlig uncool mal das Handbuch zu Rate ziehen. Was genau ist denn in der Fehlerbeschreibung aufgeführt? Einfach nur "geht nicht"? Das geht schon mal gar nicht. Was genau soll denn nicht funktionieren? Du kennst dich mit Sicherheit besser mit dem Gerät aus, da würde ich versuchen dem K etwas Starthilfe zu geben, egal wie schlau er sich wähnt.
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    • 166 Euro ist schon eine Ansage sollte der wirklich kaputt sein, mich würde aber nicht wundern wenn hier versucht werden soll Kapital raus zu schlagen

      Ich unterstelle dem Käufer nichts, aber es kam schon vor das im Haushalt ein identisches Gerät kaputt gegangen war, Ersatz beschafft war, es wird reklamiert und das eigene kaputte Gerät zurück zum Verkäufer geschickt, dem kann man entgegen wirken wenn die Seriennummer notiert oder abfotografiert wurde, hat man das nicht schaut es weiniger gut aus

      Sollte die Seriennummer vorhanden sein dann würde ich den Käufer auffordern ein Gutachten über den Schaden des Geräts vorzulegen......

      Auf der anderen Seite vertragen es elektronische Geräte nicht immer wenn sie vom Strom gehen und ungewohnten Termperaturen ausgesetzt werden, oder hoher Luftfeuchte, so kann es durchaus passieren das ein funktionierendes Gerät plötzlich keinen Mucks mehr macht, dann wäre der Käufer im Recht
    • Walter Reinhold schrieb:

      Ob der K sich mit Receivern auskennt ist eine unbewiesene und subjektive Selbsteinschätzung.
      Selbst angenommen er kennt sich wirklich damit aus ist nicht ausgeschlossen das ihm schlicht irgendein Fehler unterlaufen ist oder der Receiver aus irgendwelchen unerfindlichen Gründen mit seinem TV oder TV-Anschluss nicht kompatibel ist.
      Was hatte ich nicht schon alles was etwa in die Richtung geht ...... angefangen von Software die angeblich "kaputt" war (nach ewigem "Email-Support" hat`s der PC-DAU Käufer letztlich doch noch auf die Reihe bekommen) über Telefon das angeblich nicht funktionierte (hab`s zurück genommen, funktionierte wie beschrieben einwandfrei) bis hin zu einem niegelnagelneuen noch orginal in Folie eingeschweisstem Scartkabel das angeblich "defekt" ist (K. hat`s nach meiner Einrede angebl. von "Fachbetrieb prüfen lassen", war doch okay) etc. etc. etc.
      proper prior preparation prevents piss poor performance
    • @iiiihhBääähh
      ...beim Profil gab's keine Auffälligkeiten... - scheint mir ein recht erfahrener eBayer zu sein...


      @Walter Reinhold
      er:
      "Ich habe Ihren Technisat erhalten und habe festgestellt, dass er fehlerhaft ist. Er schaltet von selber aus und fährt wieder hoch. Manchmal bleibt auch vorher schon das Bild hängen."

      Daraufhin habe ich geantwortet, dass er einen Flash-Reset machen soll - er schrieb nur:
      "der fehler ist wie beschrieben, und hängt nicht mit dem lnb zusammen, da mein vorgänger-technisat auch funktioniert hat.außerdem bin ich erfahren im umgang damit, seit jahren, ich habe auch 4 im haus, und kenne mich aus.ein werksreset steht auch handschriftlich auf der BDA, wurde sicherlich schon früher versucht.
      mit dieser antwort bin ich nicht zufrieden, und es kommt bei mir keine pos. stimmung auf."

      Daraufhin hatte ich ihn gebeten, doch die Schritte, welche ich beschrieben hatte, durchzuführen.
      Er schrieb dann folgendes
      "sie verstehen es einfach nicht, kruzifix nochmal, es nervt!!! gerät macht den Defekt bei Wiedergabe von festplattenaufnahmen!!!!!!"

      @Sternchen
      Eine Seriennummer habe ich leider nicht notiert :wallbash
      Und wegen der Äusserung, dass er selbst mehrere hat, kam mir auch der Gedanke, dass er ihn austauschen wollte...
      Ja - der Gedanke mit den Schwankungen kam mir auch... Draussen ist es z.B. sehr kalt. Wenn er nun direkt nach dem Empfang der Sendung das Gerät eingeschaltet hat - kann es da eventuell zu Defekten kommen?


      ---
      Mein Fehler war, dass ich vergessen hatte, den Receiver auf Werkseinstellungen zurückzusetzen. :cursing:
      Direkt nach dem Kauf hatten wir z.B. das Problem, dass er nicht mehr zwischen den Sendern umgeschaltet hat (wg. falscher Einstellungen). Daher hatte ich den Flash-Reset vorgeschlagen (dies kam damals als Vorschlag vom Support)... - Doch der Käufer stellt sich stur und will's gar nicht erst testen.
    • Sternchen schrieb:

      Auf der anderen Seite vertragen es elektronische Geräte nicht immer wenn sie vom Strom gehen und ungewohnten Termperaturen ausgesetzt werden, oder hoher Luftfeuchte, so kann es durchaus passieren das ein funktionierendes Gerät plötzlich keinen Mucks mehr macht, dann wäre der Käufer im Recht
      Dass man ein Elektrogerät das aus einer eiskalten Umgebung kommt (wie z.B. einem Auslieferungsfahrzeug eines Paketdienstes im Winter) wegen Tauwassergefahr nicht unmittelbar nach dem Auspacken in warmer Umgebung ans Stromnetz hängen u. einschalten soll, darf man als zum Allgemeinwissen gehörend betrachten.
      Sollte der Käufer das gemacht haben, ist es mir allerdings ein Rätsel wie Du darauf kommst in einem solchen Fall "wäre der Käufer im Recht".
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    • Fuzzelchen schrieb:

      kann es da eventuell zu Defekten kommen?
      Durchaus, insbesondere bei empfindlicher bzw. komplizierter Elektronik wie so einem TV-Receiver (bei nem Toaster würd ich mir da jetzt weniger oder gar keine Gedanken machen).
      Normalerweise lässt man ein elektronisches Gerät das aus der Kälte kommt erstmal ein paar Stunden akklimatisieren und schaltet es erst dann ein.

      Aber das ist jetzt alles reine Spekulation. Selbst wenn der Käufer das genau so (falsch) gemacht hat, wird der das nie u. nimmer offen zugeben.
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    • Fuzzelchen schrieb:

      Daraufhin hatte ich ihn gebeten, doch die Schritte, welche ich beschrieben hatte, durchzuführen.

      Er schrieb dann folgendes

      "sie verstehen es einfach nicht, kruzifix nochmal, es nervt!!! gerät
      macht den Defekt bei Wiedergabe von festplattenaufnahmen!!!!!!"
      Wenn das alles war das der Käufer bezügl. "Fehlerbeschreibung" geschrieben hat, wäre mir das zu wenig, vor allem aber zu konfus & ungenau.
      "gerät macht den Defekt", fachmännisch klingt anders (und eine völlig subjektive & ganz persönl. Anmerkung: Leute die 6 Ausrufezeichen nach einem Satz verwenden sind mir von vorneherein höchst suspekt, solche Typen haben nicht selten schwer was an der Waffel.)
      Das er den Reset/Flash auf Werkseinstellungen wenigstens nicht mal probieren will, klingt auch nicht gerade vertrauenserweckend.

      Wenn Du Dir ganz sicher bist das mit dem Teil alles okay war und das scheinst Du Dir zu sein, würde ich dem K. nochmal versichern dass das Gerät in Ordnung war und dabei würde ich es dann belassen. Wirst halt mit einer farbigen BW leben müssen. Ob der Käufer darüber hinaus versucht gegen Dich vorzugehen bliebe abzuwarten.

      Fuzzelchen schrieb:

      scheint mir ein recht erfahrener eBayer zu sein...
      eben .......... :whistling:
      proper prior preparation prevents piss poor performance
    • iiiihhBääähh schrieb:

      eine völlig subjektive & ganz persönl. Anmerkung: Leute die 6 Ausrufezeichen nach einem Satz verwenden sind mir von vorneherein höchst suspekt, solche Typen haben nicht selten schwer was an der Waffel.

      solche leute halte ich für mindestens leicht hysterisch ^^

      ich würde den typen mal fragen, warum er sich so gegen das reset sträubt und warum er den fehler nicht genauer beschreiben will.
      du könntest auch bluffen und fragen, ob er sicher ist, daß das der von dir verkaufte receiver ist. du hättest die seriennr. des geräts in deinen unterlagen und er soll dir die seriennr. des bockigen geräts mal mitteilen - zum abgleich. mal sehen, was dann passiert.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • riverside schrieb:

      iiiihhBääähh schrieb:

      eine völlig subjektive & ganz persönl. Anmerkung: Leute die 6 Ausrufezeichen nach einem Satz verwenden sind mir von vorneherein höchst suspekt, solche Typen haben nicht selten schwer was an der Waffel.

      solche leute halte ich für mindestens leicht hysterisch ^^

      ich würde den typen mal fragen, warum er sich so gegen das reset sträubt und warum er den fehler nicht genauer beschreiben will.
      du könntest auch bluffen und fragen, ob er sicher ist, daß das der von dir verkaufte receiver ist. du hättest die seriennr. des geräts in deinen unterlagen und er soll dir die seriennr. des bockigen geräts mal mitteilen - zum abgleich. mal sehen, was dann passiert.

      Das mit dem Bluff könnte aber auch nach hinten losgehen !!!!!!! (habe 7 benutzt - nach der Logik hier müsste es klar gehen 8o )
      Es ist nicht gesagt, dass der Käufer sich nicht auch in Recht sieht. Dann googelt
      er und trifft hier bei uns evtl. der Diskussion bei.

      Es ist auch meiner Meinung nach unnötig, da der Käufer durch die Besucher auf seinem Geburtstag gut
      vorzeigen kann, dass der Receiver funktioniert hat. (sollte es überhaupt nötig sein)

      Und solche Geräte sind wirklich Transportempfindlich, vor allem, wenn sie schon in
      Benutzung gewesen sind und bei solchen Temperaturen.

      @Fuzzelchen: Wenn er mehrere hat, dann müsste der Käufer,meiner Meinung nach,
      wenn er sich wiklich so gut auskennt viel differenzierter argumentieren können.
      ___________________________________________________________________________________
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      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • werv schrieb:

      riverside schrieb:

      iiiihhBääähh schrieb:

      eine völlig subjektive & ganz persönl. Anmerkung: Leute die 6 Ausrufezeichen nach einem Satz verwenden sind mir von vorneherein höchst suspekt, solche Typen haben nicht selten schwer was an der Waffel.

      solche leute halte ich für mindestens leicht hysterisch ^^

      ich würde den typen mal fragen, warum er sich so gegen das reset sträubt und warum er den fehler nicht genauer beschreiben will.
      du könntest auch bluffen und fragen, ob er sicher ist, daß das der von dir verkaufte receiver ist. du hättest die seriennr. des geräts in deinen unterlagen und er soll dir die seriennr. des bockigen geräts mal mitteilen - zum abgleich. mal sehen, was dann passiert.

      Das mit dem Bluff könnte aber auch nach hinten losgehen !!!!!!! (habe 7 benutzt - nach der Logik hier müsste es klar gehen 8o )

      es geht dabei nur um die seriennr. des geräts. wenn der käufer meint, der vk habe diese seriennr. des verkauften geräts vorliegen, dann würde er doch nicht mit ner anderen nr. (von nem anderen gerät!) um die ecke kommen... das würde ja dann sofort auffliegen.

      [ot]
      du möchtest uns mitteilen, daß du leicht hysterisch bist und gepflegt einen an der waffel hast? ok. ^^
      [/ot]


      Und solche Geräte sind wirklich Transportempfindlich, vor allem, wenn sie schon in Benutzung gewesen sind und bei solchen Temperaturen.

      habe ich was anderes geschrieben?
      die empfindlichkeit steht außer frage - aber was fragen aufwirft, ist diese wenig lösungsorientierte art des käufers. wenn mir einer sagen würde, ich soll das reset machen, dann würde ich die gebrauchsanleitung lesen (damit ich weiß, was genau beim reset weggebrutzelt wird) bzw. google damit quälen. kann ich mit dem leben, was ich dann übers ergebnis des resettens lese, dann mache ich das und probiere es nochmal.
      ohnehin hätte ich mich erstmal in nem einschlägigen forum dazu umgehört, bevor ich den vk nerven würde, weil die im forum mehr dazu wissen könnten als der vk.
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      and those who matter don’t mind.
    • riverside schrieb:

      werv schrieb:

      riverside schrieb:

      iiiihhBääähh schrieb:

      eine völlig subjektive & ganz persönl. Anmerkung: Leute die 6 Ausrufezeichen nach einem Satz verwenden sind mir von vorneherein höchst suspekt, solche Typen haben nicht selten schwer was an der Waffel.

      solche leute halte ich für mindestens leicht hysterisch ^^

      ich würde den typen mal fragen, warum er sich so gegen das reset sträubt und warum er den fehler nicht genauer beschreiben will.
      du könntest auch bluffen und fragen, ob er sicher ist, daß das der von dir verkaufte receiver ist. du hättest die seriennr. des geräts in deinen unterlagen und er soll dir die seriennr. des bockigen geräts mal mitteilen - zum abgleich. mal sehen, was dann passiert.

      Das mit dem Bluff könnte aber auch nach hinten losgehen !!!!!!! (habe 7 benutzt - nach der Logik hier müsste es klar gehen 8o )

      es geht dabei nur um die seriennr. des geräts. wenn der käufer meint, der vk habe diese seriennr. des verkauften geräts vorliegen, dann würde er doch nicht mit ner anderen nr. (von nem anderen gerät!) um die ecke kommen... das würde ja dann sofort auffliegen.

      [ot]
      du möchtest uns mitteilen, daß du leicht hysterisch bist und gepflegt einen an der waffel hast? ok. ^^
      [/ot]



      Liess #17 zu Ende - wenn es aus irgendwelchen Gründen
      der Bluff auffliegen würde, dann würde der TE meiner Meinung nach seine Position nur schwächen.

      Das Verhalten des Käufers ist nur so richtig für uns interessant.
      Für TE wurden schon alle HIntergründe meiner Meinung nach ausreichen beleuchtet,dass er auch entsprechend
      handeln kann

      [ot]
      Eigentlich nicht - nur dass ich manchmal Mathematiker Humor besitze :P
      Ihr habt bis jetzt nur eine Bezeichnung für Leute=6 Ausrufezeichen definiert -
      noch nix für <>6 :tongue:
      [/ot]
      ___________________________________________________________________________________
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von werv ()