Paypal sagt, das Konto vom Käufer wurde gehackt!

    • arrriba schrieb:

      so habe an direction@cssf.lu eine E-Mail geschrieben und heute eine Antwort erhalten..

      ein Beschwerde Schreiben, was ich ausdrucken soll und dem "Direktor" zusenden soll.

      hat das jemand eventuell auch so gemacht und sein Geld zurück bekommen?

      Soweit sind wir noch nicht. Die CSSF ist nicht PP.

      Die CSSF ist das Aufsichtsorgan in Luxemburg ( ähnlich wie hier in D die BaFin )
      Dort möchte man, dass Du Deine mail ausgedruckt und als Brief unterschrieben nochmals per Post hinschickst.
      Erst dann wird man sich wohl darum kümmern
    • abgesehen daovn haftet doch das Vertragsunternehmen oder auch der Verkäufer laut BGH Urteil nicht allein aus einem Mißbrauch:

      netlaw.de/urteile/bgh_19.htm


      was ich übrigens nicht verstehe, ich hatte einmal eine Rückbuchung einer Zahlung im Einverständnis mit dem Verkäufer,
      da hat meine Kreditkartengesellschaft einiges an Fragen gehabt bis sie die Rückbuchung vorgenommen haben.
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • mijanne2007 schrieb:

      abgesehen daovn haftet doch das Vertragsunternehmen oder auch der Verkäufer laut BGH Urteil nicht allein aus einem Mißbrauch:


      Du übersiehst dabei eine weitere Kleinigkeit. Der Verkäufer, der eine KK-Zahlung mit PP akzeptiert ist kein Vertragskunde des Kartenunternehmens. Der ist nur Vertragskunde von Paypal. Und die sind ein Zahlungsdienstleister, der das KK-Gutahben erst mal in PP-Dollers umrubelt und dann an den VK schickt. Nicht nur, dass der VK gar keine Möglichkeit hat, die Identität des KK-Nutzers zu prüfen, er hat nicht mal die Möglichkeit, zwischen KK- und LS-Zahlung zu unterscheiden.

      Wenn sich da also wer das Risiko eines Kartenmissbrauchs teilen will, dann sind das PP und das KK-Unternehmen. Den VK geht das gar nichts an, für den ist das eine rechtwidrige Rückbuchung einer ordnungsgemäß authorisierten Zahlung. Denn die Autorisierung bei PP erfolgt nicht mit der KK sondern per Mailadresse und Passwort. Und die waren ja anscheinend in Ordnung. Aber ist ja nicht das erste Mal, dass sich PP meint, nicht an geltendes Recht halten zu müssen und damit anstandslos durchkommt, weil ihnen niemand in den Hintern tritt.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.