Paypal sagt, das Konto vom Käufer wurde gehackt!

    • Paypal sagt, das Konto vom Käufer wurde gehackt!

      Hallo,

      habe über ebay Fifa Coins verkauft!

      der Käufer hat per Paypal bezahlt, habe dem Käufer seine Coins übertragen (videobeweis)

      Nun wurde laut Paypal angeblich sein Konto gehackt, und er hat sein Geld zurück gezogen!

      Ich habe davon nichts bestätigt und bekomme von PayPal eine E-Mail die so lautet....



      Guten Tag

      Danke für Ihre schnelle Antwort bezüglich der folgenden Transaktion:


      Realdaten entfernt


      Ich habe aber gar nichts bestätigt????

      wie kann ich jetzt vorgehen? Anzeige? wen kann ich anzeigen? die Daten von dem ebay Kunden? oder dem vom PayPal Nutzer?

      Passiert mir zum ersten mal und bedanke mich jetzt schon für jede Hilfe
    • arrriba schrieb:

      PayPal meinte am Telefon, ich kann anzeige gegen "unbekannt" erstatten, aber das ist ja nicht mein Ziel!


      Inzwischen erstaunt mich Paypal immer mehr. Die scheinen im Gegensatz zu ebay so was wie qualifizierte Mitarbeiter zu beschäftigen.

      Wenn Du Anzeige gegen den Zahler erstattest ist der Beschuldigter. Dann muss er gar nichts sagen und wenn er was sagt, muss er auch nicht bei der Wahrheit bleiben. Erstattest Du Anzeige gegen Unbekannt ist der Zahler Zeuge und unterliegt der Wahrheitspflicht. Dann wird er ausserdem erklären müssen, wie und wieso ihm sein Zahlungsauthentifizierungsinstrument (falls man das so nennen will) abhanden gekommen ist.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • arrriba schrieb:

      Mein Geld ist weg .. PayPal und ebay werden es nicht zurückerstatten?

      Das hat ja nun mit der strafrechtlichen Seite gar nichts zu tun. Denkbar ist dabei, dass Du hier Paypal in die Haftung nimmst, weil sie ja bekanntlich einen Zahlungsdienst betreiben, der nach hM per se als unsicher einzustufen ist. Aber das musst Du auf dem Wege der Zivilklage durchsetzen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • arrriba schrieb:

      Mein Geld ist weg .. PayPal und ebay werden es nicht zurückerstatten?
      Ebay/Paypal sind "raus" -
      eben, weil Du einen "Artikel" verkauft hast den Du - nach den AGB des Spiele-Plattformbetreibers- gar nicht hättest verkaufen dürfen....

      dieser virtuelle Ware ist NICHT vom Paypal-Verkäuferschutz abgedeckt:

      Auszug:

      "Bei dem gekauften Artikel handelt es sich um einen gegenständlichen, materiellen Artikel, der versendet werden kann.

      Darüber hinaus sind folgende Artikel nicht abgedeckt:
      1. Immaterielle Güter, Dienstleistungen, Geschenkgutscheine, Flugtickets, Downloads, Softwarelizenzen und weitere nicht physische Güter
      2. Fahrzeuge mit einem Motor, beispielsweise Autos, Motorräder, Boote und Flugzeuge
      3. Artikel, die nicht versendet werden können
      4. Artikel bei Selbstabholung durch den Käufer"
      https://cms.paypal.com/de/cgi-bin/?cmd=_render-content&content_ID=ua/SellerProtection_full&locale.x=de_DE
    • Ich zitiere mich mal selbst:

      pandarul schrieb:

      Beschwere dich doch erst mal gemütlich bei der CSSF. Die hat PayPal schließlich die Banklizenz erteilt. Die dürften auch wissen, daß einmal ausgeführte Zahlungsaufträge nicht rückgängig gemacht werden dürfen und daß es eher abenteuerlich ist, den Empfänger einer Zahlung für den Mißbrauch des Zahlungsauthentifizierungsintruments des Zahlers verantwortlich zu machen.

      cssf.lu/top/contact/

      Rechts hast du Adresse und E-Mail. In Luxemburg ist Deutsch eine Amtssprache, die CSSF bearbeitet jede Beschwerde.


      In diesem Fall handelte es sich ebenfalls um Kontomißbrauch und virtuelle Ware. Und der Verkäufer hat sein Geld zurück bekommen.

      Könnte es sein, daß es einfach illegal ist, was PayPal da tut?

      Auf jeden Fall muß man auch bei virtueller Ware nicht hinnehmen, wenn PayPal einem das Geld stiehlt. Dieses ganze "Verkäuferschutz"-Gefasel ist doch eine Farce. Es bedarf überhaupt keines Verkäuferschutzes, weil einmal ausgeführte Zahlungen sowieso nicht rückabgewickelt werden dürfen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Ein weiteres Problem könnte auf den TE zu kommen, wenn das Unternehmen des Spieles den TE strafrechtlich verfolgen würde.
      Wer im Internet entgegen den Vorgaben der Spielebetreiber mit virtuellen Items handelt, muss sich in Deutschland angesichts dieser Rechtsprechung auf weiteren juristischen Gegenwind einstellen.
      Quelle: spielerecht.de/olg-hamburg-ver…ldseller-forums-volltext/

      Meiner Meinung nach könnte aber sehrwohl der Inhaber des Paypalaccounts haftbar sein, wenn ihm Fahrlässigkeit nachgewiesen werden könnte, dass er seinen Zugangsdaten offen und zugänglich sowie nicht geschützt verwahrt und/oder eingegeben hatte. Darüber hinaus könnte auch Paypal eventuell haftbar gemacht werden, denn sie suggerieren auf ihrer Webseite und gleichfalls bei eBay den Kunden die hoch angepriesene Sicherheit.
    • Der Inhaber des Accounts ist aber vorliegend nicht der Geschädigte. PayPal stellt diesen ja gerade frei und holt die Kohle beim (vollkommen unbeteiligten) Verkäufer.

      Was hat die Wettbewerbswidrigkeit eines Handelsplatzes für virtuelle Güter mit dem Strafrecht zu tun?
    • pandarul schrieb:


      Was hat die Wettbewerbswidrigkeit eines Handelsplatzes für virtuelle Güter mit dem Strafrecht zu tun?
      Wenn ich das Urteil aber richtig lese, dann könnte doch irgendwann ein Verbot bei der Bucht
      für den Handel mit diesen "Gütern" erfolgen ?

      TE:Fifa pc online übertragung ?
      Wenn direkt in Spiel: System?, Hast du den Spielnamen, kannst du vielleicht an seine FL rankommen ?
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
      Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif]

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • werv schrieb:

      Wenn ich das Urteil aber richtig lese, dann könnte doch irgendwann ein Verbot bei der Bucht
      für den Handel mit diesen "Gütern" erfolgen ?


      Ist es doch längst, weil der VK die Rechte an derlei Artikeln nicht besitzt. Nur hat das weder was mit "strafrechtlich" zu tun noch mit dem Umstand, daß PayPal sich widerrechtlich am Geld der Leute vergreift!
    • dieser virtuelle Ware ist NICHT vom Paypal-Verkäuferschutz abgedeckt:
      Aber auch nicht vom Käuferschlunz.
      Ebay/Paypal sind "raus" -
      Wenn PP da angeblich "raus" ist weil weder Ver- & noch Käuferschlunz greift, stellt sich die Frage warum PP entgegen ihren eigenen AGB da dann doch (r)eingreift (und zwar in das Konto des VK) und praktisch doch sowas wie Käuferschlunz gewährt indem es das Käuferkonto wieder auffüllt von dem der Betrag kam (oder es zulässt bzw. möglich macht dass der Käufer-Account die Zahlung einfach wieder rückbuchen kann) .

      Wie das hier schon angeklungen ist, es gibt nur zwei Möglichkeiten wie das Konto gehackt worden sein kann:
      • entweder ist der Accountinhaber fahrlässig mit seinen Kontodaten umgegangen
      • oder PayPals Sicherheitsvorkehrungen sind unzureichend
      In beiden Fällen hat das mit dem VK (oder der Art der Waren die da verkauft wurden) genau NULL zu tun.

      Also warum macht PP sowas? Ich wage da mal eine (zwei) Vermutung(en):

      a.) weil sie`s können (oder meinen zu können)
      b.) weil das die einfachste & bequemste "Lösung" für etwaige Sicherheitsmängel von PP ist, ganz nebenbei so schön "kostenneutral" .....jedenfalls für PP.
      proper prior preparation prevents piss poor performance
    • cody7888a schrieb:

      warum wird dies nicht direkt beim Artikel angezeigt bzw. warum wird die Zahlungsmöglichkeit nicht einfach ausgeblendet/gestrichen ?
      Zum Bleistift. :)

      Aber nochmal. Darum geht es gar nicht.
      Ich denke die Vorgehensweise PPs hat in diesem Fall nichts mit der Art der Ware zu tun bzw. damit ob diese unter PP Schlunz fällt oder nicht.
      Man sieht ja, Käuferschmutz trifft nicht zu, Verkäuferschmutz auch nicht. PP mischt sich trotzdem ein und macht die Zahlung rückgängig.

      Angenommen es hätte sich bei dem Artikel um "zulässige" Ware gehandelt, also um Ware die bei Bezahlung mit PP vom Verkäufer-/ Käuferschlunz "abgedeckt" gewesen wäre.
      Was dann?
      Ich wette PP hätte genau so verfahren (gibt`s solche Fälle?).
      Mit welcher Begründung? Ganz egal, je nach Belieben!
      PP kann sich`s drehen oder wenden wie sie gerade möchten, entweder ist`s der Käufer den man "schützen" muss (Käuferschlunz) oder es ist der "Verkäufer" (Verkäuferschlunz)........ je nachdem was gerade für PP günstiger ist.

      Die Jungs von PP haben sich die absolute Narrenfreiheit gebastelt ..... und viele sind nicht nur so blöd und glauben diesen ganzen Mist es wäre zu ihrem "Schutz" auch noch, sie zahlen obendrein dafür dass man sie verschaukelt.
      proper prior preparation prevents piss poor performance