Käufer droht mit Anzeige wegen abweichender Artikelbeschreibung

    • Käufer droht mit Anzeige wegen abweichender Artikelbeschreibung

      hallo zusammen,
      nun hat es auch leider mich erwischt und ich bin an eine Käuferin der ungemütlichen Sorte geraten.
      Verkauft habe ich eine Handtasche der Marke Gucci, Artikelnummer
      191015015108. Nachdem die Dame die Tasche letzten Dienstag bekomme hat, kopiere ich euch mal den Email Verlauf hierzu rein. Sie hat sofort einen Fall bei ebay eröffnet wegen "Artikel weicht erheblich von der Beschreibung ab". Ihr schroffer Umgangston ist natürlich das Eine. Ich glaube einfach, dass sie nicht gesehen hat, dass es sich um eine kleine Tasche handelt, da sie auch in letzter Sekunde geboten hat wohl evtl. auch übersehen. Sie hätte ja auch die Maße anfragen können, wie es zwei andere Ebayer auch getan haben. Dass die Tasche nicht neu ist habe ich mit der Bezeichnung Gebrauchsspuren, sehr gerne getragen und den Fotos meiner Meinung nach ausreichend deutlich beschrieben. In den Artikelmerkmalen steht ebenfalls klein, und an der Proportion Henkel zu Tasche sieht man auch, dass sie eher klein ist.Wie gesagt, mir ist es zu blöd gewesen mit so einer Dame zu verhandeln. Darum habe ich ihr aus Kulanz eine Rücknahme angeboten. Sie wollte allerdings das Geld zuerst und mir dann die Tasche zurücksenden. Darauf habe ich mich nicht eingelassen, immerhin deuten ihre Bewertungen nicht unbedingt auf eine zuverlässige Ebayerin hin. Bis gestern war die Tasche aber nicht da, obwohl ebay Käuferschutz eindeutig vorgibt, dass der Versand innerhalb von drei Tagen passiert sein muss. Auch eine Sendungsnummer habe ich nicht bekommen.

      Nun meine Fragen an euch bitte:
      wie soll ich mich verhalten? Ihr doch das Geld überweisen, in der Hoffnung ich bekomme dann meine Tasche wieder?
      was habe ich zu befürchten, wenn sie Anzeige erstattet? Eigentlich habe ich doch alles richtig gemacht und auch ehrlich beschrieben?
      Anscheinend hat sie noch eine Bestätigung von Gucci, dass es sich um ein Kindermodell handeln würde. Man beachte den zeitlichen Rahmen zwischen den Emails, in welcher Zeit sie den Schrieb bekommen haben will. Ich habe die Tasche vor einigen Jahren gekauft, ein Kindermodell war mir jedenfalls nicht bewusst und ich bin mir auch ziemlich sicher, dass dem nicht so ist.


      Und hier noch der nette Emailverlauf: von unten nach oben










      Sie haben dem Käufer geantwortet.14. Jan. 2014 um 13:43









      Ihre Nachricht an den Käufer:
      "Der Käufer hat 3 Tage Zeit, den Artikel zurückzuschicken und einen Versandbeleg oder eine Sendungsnummer bereitzustellen. Bitte warten Sie, bis der Käufer den Artikel zurückgeschickt hat, und nehmen Sie erst dann die volle Rückerstattung vor. Ihre Rücksendeinformationen Artikel zurückgeben: Adresse für RücksendungIhre Rücksendeinformationen wurden aktualisiert. Bitte überprüfen Sie die Richtigkeit dieser Angaben. Adresse für Rückgabe: xxxxxx Autorisierung der Rücksendung (RMA): Keine Zusätzliche Anweisungen zur Rücksendung: Bitte um versicherten Versand mit DHL und keinem anderen Paketboten! Versadnnr. muss bekanntgegeben werden. "









      Sie haben dem Käufer geantwortet.14. Jan. 2014 um 13:34









      Ihre Nachricht an den Käufer:
      "Da waren Sie aber schnell. Bitte senden Sie mir die schriftliche Bestätigung von Gucci mit der Rücksendung mit. Die Vorgehensweise von EBAY ist hier ganz klar definiert. Die Anweisungen zur Rücksendung sollten Sie inzwischen bekommen haben, diese hat der Kundenservice an Sie geschickt. Sie haben 3 Tage Zeit die Tasche zurückzuschicken. Sie müssen umgehend die Sendungsnummer an mich schicken. Dann habe ich drei Tage Zeit Ihnen das Geld zu überweisen. Das sind die Ebay Regeln, an die wir uns alle halten müssen. Ich habe dies extra nochmal telefonisch nachgefragt, was Sie sich auch gerne von ebay bestätigen lassen können. "









      Sie haben sich einverstanden erklärt, dem Käufer den vollen Betrag in Höhe von EUR 175,75 zu erstatten, sobald der Artikel bei Ihnen eingetroffen ist.14. Jan. 2014 um 13:29









      Ihre Rücksendeadresse:










      Der Käufer hat Ihnen geantwortet.14. Jan. 2014 um 13:28









      Nachricht vom Käufer:
      "Sie sollten lieber auf ihren Ton achten!!!ich bin sachlich!!!und die Tasche die sie verkauft haben ist eine Tasche der Kinder Collection!ich war eben bei gucci!hab mir das schriftlich geben lassen das sie aus der Kinder Collection ist!liegt jetzt an ihnen!!!eentweder die überweisen mir jetzt mein Geld oder ich bin noch heute bei der Polizei mit Bestätigung von gucci und der Tasche!ich warte au ihre Antwort!ich diskutiere auch nicht länger!also???"









      Sie haben dem Käufer geantwortet.14. Jan. 2014 um 13:20









      Ihre Nachricht an den Käufer:
      "Sorry, Tasche gegen Geld und ich bin keine Betrügerin. Sonst zeige ich SIE an wegen Verleumdung. Dann hätten Sie vorher Ihre Freundin fragen können, wie groß das Modell ist, welches von der Bezeichnung her MINI heisst. Und im Übrigen erbitte ich mir einen anderen Ton. Ich habe die Tasche mehr als ehrlich beschrieben und die Maße hätten Sie erfragen können. Wenn Sie die Tasche versichert schicken, sehen Sie ja wenn Sie bei mir angekommen ist und Sie bekommen dann umgehend Ihr Geld überwiesen. "









      Der Käufer hat Ihnen geantwortet.14. Jan. 2014 um 13:14









      Nachricht vom Käufer:
      "jetzt passen sie mal auf.ich bin eingetragene kundin bei gucci und ausserdem arbeitet meine freundin bei gucci in der hamburger filiale.und ich muss mich hier nict beleidigen lassen VERSTANDEN? ich werde ihnen bestimmt nicht die tasche zuerst schicken, damit sie dann weiter betrügen können und mir dann mein geld nicht mehr rückerstatten?erst mein geld!!!dann bekommen sie die tasche zurück!!meine kontodaten xxxxxx "









      Sie haben dem Käufer geantwortet.14. Jan. 2014 um 13:10









      Ihre Nachricht an den Käufer:
      "Es kommt nicht darauf an, was SIE unter MINI verstehen, sondern dass das Modell so heisst. Scheinbar kennen Sie sich bei Gucci keineswegs aus. Da es unter meinem Niveau ist, mit jemanden wie Ihnen zu verhandeln, nehme ich meine Tasche zurück. Das Geld erstatte ich Ihnen aber erst, wenn ich die Tasche wieder habe in dem Zustand, wie ich sie verschickt habe. Ansonsten werde ich Anzeige gegen Sie erstatten, so einfach ist das. Mit noch freundlichen Grüßen Rücksendung geht an: xxx. Und bitte umgehend!!!"









      Der Käufer hat Ihnen geantwortet.14. Jan. 2014 um 13:04









      Nachricht vom Käufer:
      "falsch, unter Mini versteh ich was anderes!ich möchte mein Geld zurück oder ich werde eine Anzeige bei der Polizei erstatten!die Bilder sind keinesfalls zu vergleichen mit dem original!die gebrauchtspuhren sieht man nicht auf den Bildern!ganz im Gegenteil!alao entscheiden sie !!"









      Sie haben dem Käufer geantwortet.14. Jan. 2014 um 12:27









      Ihre Nachricht an den Käufer:
      "Hallo, es steht ausdrücklich in der Beschreibung, dass es sich um die MINI Tote Bag handelt. Auch ist der Zustand der Tasche auf den Bildern ersichtlich und es steht auch drin, dass die Tasche Gebrauchsspuren hat. Man sieht auch deutlich auf dem Bild, dass die Tasche innen Spuren hat. Ich habe auch geschrieben, dass alle Fragen vor dem Bieten zu stellen sind. Ich hätte Ihnen die Maße vorab natürlich durchgegeben können, wenn Sie das Modell nicht können. Ich sehe hier keinen Fehler bei mir. Es steht Ihnen frei, die Tasche wieder bei ebay zu verkaufen. Allerdings ist eine Rücknahme ausgeschlossen, da die Tasche wie beschrieben verkauft wurde! MfG."









      Der Käufer hat einen Fall geöffnet: Artikel weicht erheblich von der Beschreibung ab14. Jan. 2014 um 12:12









      Angaben zum Fall:
      Dem Käufer zufolge weicht der Artikel erheblich von der Beschreibung ab.
      Der Käufer hat am 08. Jan. 2014 bezahlt.
      Der Käufer hat als Problem mit dem Artikel „Andere“ angegeben.
      Ergänzende Angaben:
      "Hallo, die Tasche ist heute angekommen!ich bin so enttäuscht, denn die Tasche ist so dermaßen klein also anders als auf den Bildern und sie ist nicht wie beschrieben auf den Bildern rein sondern der verbraucht!ich möchte gerne das Geld wieder und die Versandkosten!!!bitte senden sie mir zusätzlich noch die Versandkosten für den rückversand!lg "
      Der Käufer hat angefragt:
      Eine Rückerstattung. Die Rückerstattung beinhaltet den Artikelpreis und die ursprünglichen Versandkosten.





    • Mal ganz allgemein:

      bei einem Verkauf zwischen Privaten:

      - Käufer vertraut VK, dass er nachdem er den Kaufpreis erhalten hat, auch die Ware versendet
      - Käufer erhält eine Ware, die der VK nicht korrekt beschrieben hat( ja, so ist das, wenn man keine Abmessungen postet und der Käufer nicht erkennen kann, dass es sich nicht um eine Damenhandtasche, sondern um ein Kindermodell handelt, zumal die Tasche als Damenhandtasche eingestellt worden ist. )
      - nun soll Käufer dem unkorrekten VK erneut vertrauen und die beanstandete Tasche zurücksenden. Dann hat unkorrekter VK erneut Handtasche und Geld.
      - Käufer hat dann kein Beweisstück mehr, wenn VK sich weiter unkorrekt verhält.

      Würdes Du das machen?

      Darum sieht das BGB auch vor, dass bei Vorkasse zwischen Privaten bei einer Beanstandung der VK in Vorleistung gehen soll.

      ebay ist nicht das Deutsche Recht und hat nichts rechtskonformes zu beigetragen.

      Ergänzung: nach BGB hat der Käufer auch die Möglichkeit, einen Deckungskauf vorzunehmen. Bei einem Privaten VK ist es unwahrscheinlich, dass der einen dem Kaufvertrag entsprechenden Ersatz liefern kann.

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    • verena3103 schrieb:

      was habe ich zu befürchten, wenn sie Anzeige erstattet?


      Wenn Du die in der Auktion abgebildete Tasche verschickt hast: Gar nichts, denn strafrechtlich ist dieser Fall wohl irrelevant: DIe Käuferin hat eine gebrauchte, gern getragene "Mini Tote Bag" von Gucci gekauft, bezahlt und eine gebrauchte, gern getragene "Mini Tote Bag" von Gucci mit Gebrauchsspuren erhalten. Punkt. Abnutzungen am Rand, die Flecken am Boden etc. sind ja auf den Bildern deutlich zu erkennen. Zivilrechtlich könnte die Käuferin m.E. nur dann berechtigte Ansprüche stellen, wenn die Tasche noch weitere, d.h. auf den Fotos nicht erkennbare Fehler hätte, die über die im Angebot beschriebene Eigenschaft "Gebrauchsspuren" hinausgehen bzw. die nicht mehr unter den Begriff "Gebrauchsspuren fallen könnten. Das "schriftliche Gutachten" von Gucci über die "Kindertasche" würde ich auch mal zunächst anfordern. BTW Hast Du Dir die Seriennummer notiert? Diese würde ich in jedem Fall mit der der ggf.zurückgesandten Tasche vergleichen, nicht dass da noch "getauscht" wird.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Nino ()

    • das würde mich auch interessieren? Rückabwicklung Kaufvertrag oder dergleichen? Wenn ich etwas bestelle und von meinem Rückgaberecht Gebrauch mache, muss ich ja auch erst die Ware zurücksenden und bekomme dann das Geld.

      Das mit der Kindertasche bezweifle ich doch seeehr. Auch wundert mich, dass zwischen den Nachrichten gerade einmal 24 Minuten vergangen sind, in denen sie das sich hat bestätigen lassen. Und warum schickt sie mir dann keine Kopie davon? Schon sehr sehr merkwürdig.

      Aber gut, nehmen wir mal an ich überweise jetzt sofort online das Geld...Was ist wenn sie wirklich schon eine Anzeige getätigt hat? Dann ist doch meine Tasche erstmal einbehalten?
    • Dem Posting #7 ist wenig hinzuzufügen.

      Vollkommen unabhängig davon, wer bei einer Nacherfüllung in Vorleistung treten müßte (für die Bücher: das ist überhaupt nicht gesetzlich geregelt, warum auch, etwaige Ansprüche von K und VK existieren komplett unabhängig voneinander), liegt eine solche hier nicht vor. Die Käuferin will ihr Geld zurück und die Verkäuferin stimmt zu, unter der Bedingung, daß zuerst die Tasche zurückgeht. Da die Käuferin (zumindest zu diesem Zeitpunkt) keinen rechtlichen Anspruch auf Rückabwickung des Kaufvertrages hat, spricht überhaupt nichts gegen eine entsprechende Vereinbarung zwischen den Parteien.

      Ich bin natürlich auch der Meinung, daß Maße in eine ordentliche Artikelbeschreibung gehören, schon, um Mißverständnisse zu vermeiden. Aber mit der Rücknahme steht die Verkäuferin dafür sogar ein, obwohl natürlich wie beschrieben geliefert wurde, wenn die Tasche offiziell so heißt wie in der Artikelbezeichnung angegeben.
    • Dankeschön für den Link. Also bewusst habe ich sicher keine Kindertasche gekauft und wie Alte Eule auch netterweise verlinkt hat gibt/ gab es dieses Damenmodell. Ich vermute, dass sie enttäuscht ist, wie ihrem ersten Mail auch zu entnehmen ist "ich bin so enttäuscht"...und nun versucht mich einzuschüchtern. Leider wird die Option der kostenlosen Anzeige dann als Mittel verwendet, in der Hoffnung sein Geld wiederzubekommen. Unterschied Strafrecht/Zivilrecht dürfte nicht so bekannt sein.
      Also mache ich jetzt erstmal nichts, sehe einer eventuell ankommenden Anzeige gelassen entgegen.
      Die Seriennummer habe ich zur Sicherheit aufgeschrieben und abfotografiert. Man weiß ja nie, das ist richtig..
      Danke auf jeden Fall für die schnelle Hilfe. Habe schon sehr viel mitgelesen und jetzt, wo es mich selbst erwischt hat, freue ich mich sehr über dieses Forum.
    • *alte_eule* schrieb:

      Die Rücknahme läuft unter Kulanz. Es gibt diese Damenhandtasche.
      Dass die Käuferin das Mini überlesen hat, geht nicht zu Lasten der VK.
      google.de/imgres?client=firefo…0&ndsp=26&ved=0CF4QrQMwAg

      Elend langer Link, hoffentlich funzt er...

      pandarul schrieb:

      Dem Posting #7 ist wenig hinzuzufügen.

      Vollkommen unabhängig davon, wer bei einer Nacherfüllung in Vorleistung treten müßte (für die Bücher: das ist überhaupt nicht gesetzlich geregelt, warum auch, etwaige Ansprüche von K und VK existieren komplett unabhängig voneinander), liegt eine solche hier nicht vor. Die Käuferin will ihr Geld zurück und die Verkäuferin stimmt zu, unter der Bedingung, daß zuerst die Tasche zurückgeht. Da die Käuferin (zumindest zu diesem Zeitpunkt) keinen rechtlichen Anspruch auf Rückabwickung des Kaufvertrages hat, spricht überhaupt nichts gegen eine entsprechende Vereinbarung zwischen den Parteien.

      Ich bin natürlich auch der Meinung, daß Maße in eine ordentliche Artikelbeschreibung gehören, schon, um Mißverständnisse zu vermeiden. Aber mit der Rücknahme steht die Verkäuferin dafür sogar ein, obwohl natürlich wie beschrieben geliefert wurde, wenn die Tasche offiziell so heißt wie in der Artikelbezeichnung angegeben.
      Da gebe ich dir vollkommen Recht, ich weiß nicht warum ich hier übersehen habe Maße einzugeben. Aber man hätte ja auch anfragen können. Dies hat eine ebayerin zB gemacht und ich habe ihr wahrheitsgemäß die Daten geschickt. Hier könnte man also den Spieß auch wieder umdrehen, aber im Großen und Ganzen bin ich hier bei dir: Maße sollten rein!
    • verena3103 schrieb:

      Was ist wenn sie wirklich schon eine Anzeige getätigt hat? Dann ist doch meine Tasche erstmal einbehalten?


      Wie gesagt, strafrechtlich solltest Du hier nichts zu befürchten haben, solange die Du beschriebene und fotografierte Tasche versandt hast. Diese hat die K gekauft, bezahlt und auch erhalten. Eine bestimmte Größe in cm wurde nicht zugesichert, die Bezeichnung enthält zudem den Begriff "Mini", entsprechenden Suchanfragen bei Göögle führen zu solchen Taschen als "Damen"taschen, wie weiter oben bereits beschrieben. Nachdem die VK dann von der Tasche "enttäuscht war", bietest Du ihr kulant auch noch die Rücknahme gegen Erstattung des Kaufpreises an. Wo soll denn hier strafrechtlich etwas vorliegen?

      Sofern die Tasche nicht weitere Mängel hatte , von denen Du wusstest und die nicht beschrieben oder fotografiert wurden, oder nicht doch ausschließlich eine Kindertasche wäre (dann wäre es zumindest die falsche Kategorie gewesen = auf Übersendung des Gutachtens der K bestehen!) sehe ich eine Rücknahme auch als Kulanz an und würde auf "Ware gegen Geld" bestehen - schon um erstmal überprüfen zu können (Seriennummer), ob du überhaupt die von dir versandte Tasche zurückbekommst.
    • @ Panda

      Ich hätte zur Vermeidung von Missverständnissen zwar auch die Maße angegeben. Aber in der Preisklasse hat jede Tasche in jeder Größe ihren eigenen Namen.
      Entweder man weiß es, oder man fragt den VK - oder nutzt Google.
      Der Namendbestandteil "Mini" wäre für jede Frau, die Taschen einer gewissen Größe liebt, ein absolutes Warnsignal den Klick auf die Maustaste zu tun.
    • grafiksammler schrieb:

      pandarul schrieb:

      grafiksammler schrieb:

      Darum sieht das BGB auch vor, dass bei Vorkasse zwischen Privaten bei einer Beanstandung der VK in Vorleistung gehen soll.


      Wo genau steht das, wenn ich mal so fragen darf?

      Da gibts zumindest Urteile zu.

      Dann springe ich jetzt mal ein. Man kann so eine Diskussion auch in die Länge ziehen, in dem man jeden Satz einzeln aus der Nase ziehen lässt. Sinnvoll wäre es aber, das ganze abzukürzen, indem man die angeblichen Urteile verlinkt und die entscheidenden Passagen zitiert. So würde man jedenfalls eine vernünftige Argumentation beginnen und nicht mit ein paar nicht belegten Brocken, die man in die Runde streut. Dir als nicht gerade neuer User müsste das doch schon längst bewusst sein, dass man hier im Forum auf die Qualität der Aussagen wert legt.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • grafiksammler schrieb:

      pandarul schrieb:

      grafiksammler schrieb:

      Darum sieht das BGB auch vor, dass bei Vorkasse zwischen Privaten bei einer Beanstandung der VK in Vorleistung gehen soll.


      Wo genau steht das, wenn ich mal so fragen darf?

      Da gibts zumindest Urteile zu.



      Mich würde das auch interessieren. Mit dieser Aussage wird man in den Foren sehr oft konfrontiert.
      Es erscheint mir aber eher wie eine (eigenwillige) Interpretation von "Zug um Zug", wenn nie eine Quelle benannt wird.
      Nach dieser Interpretation macht der Reklamierende den 1. Zug und der VK sei dann mit der Rückzahlung als nächsten Zug an der Reihe.
      Als reklamierender K käme mir das sehr entgegen. Die Frage ist nur, ob diese Aussage sehr verlässlich ist.

      Edit: Hat sich mit Uhus Post überschnitten.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mirabella Neumann ()

    • Sorry, dass ich nicht alles gleich zur Hand habe.

      Rücktritt vom Vertrag ist in § 346 BGB nachzulesen.
      Ein Rücktritt ist eine einseitige Vertragsauflösung. Es ist ein Gestaltungsgeschäft.
      Nachzulesen u.a.: de.wikipedia.org/wiki/Gestaltungsgesch%C3%A4ft

      Siehe auch: de.wikipedia.org/wiki/R%C3%BCcktritt_%28Zivilrecht%29
      dort unter "Rechtsfolgen"

      Der Käufer hat gegenüber dem Verkäufer den Rücktritt erklärt, der ist jetzt bei "Zug um Zug" mit der Rückzahlung in der Pflicht, danach
      der Käufer mit dem nächsten Zug, der Rücklieferung