Ich habe vor einigen Tagen eine negative BW für einen VK abgegeben, nachdem dieser weder auf einen von mir eröffneten ebay "Fall" (wegen falsch gelieferter Ware die nicht dem Angebot entsprach), noch auf (m)eine einige Tage später folgende Nachricht mit der Aufforderung sich wegen der Angelegenheit nun doch bitte umgehend mit mir in Verbindung zu setzen, reagiert hat. 10 Tage lang NULL Reaktion. Der VK hatte in der Zwischenzeit sowohl eine ganze Latte schon zuvor abgelaufener & verkaufter Artikel, wie auch einige andere noch laufende Angebote + hat er in dieser Zeit sowohl BW erhalten wie auch selber abgegeben, gestorben war der also nicht.....
Ich habe den ebay "Fall" also nach Ablauf der 10 Tage Frist an den "ebay Kundenservice übergeben" und gleich anschliessend eine neg. BW abgegeben (denn egal was ebay da "entscheiden" würde oder auch nicht, die neg. BW hat sich der VK bereits jetzt eindeutig "verdient").
Nicht lange darauf wurde "der Fall" von ebay dann auch zu meinen Gunsten "entschieden" (nicht dass ich da was drauf gebe, aber es hat die Sache vereinfacht u. mir erspart anderweitig "aktiv" zu werden).
5 Tage nach Abgabe meiner neg. BW, erhalte ich nun eine Email von ebay mit folgendem Wortlaut:
"Wir haben die Bewertung, die Sie für die Transaktion abgegeben haben, erhalten. Jedoch musste sie aufgrund einer aktuellen Entscheidung zum eBay-Käuferschutzfall aus dem Bewertungsprofil des Verkäufers entfernt werden."
Die BW wurde vollkommen ausradiert, so als ob sie nie abgegeben worden wäre (auch die BW Punktezahl des VK wurde wieder um den einen Punkt heraufgesetzt durch den sich meine neg. BW vermindert hatte, es ist davon auszugehen dass auch die von mir abgegebenen DSR genau so vollständig aus dem BW-Profil des VK operiert wurden).
Eine paar Tage später von einem anderen ebay Mitglied abgegebene neg. BW steht noch, bin mal gespannt ob diese evtl. auch einfach im Nirvana verschwinden wird.....
Ich möchte der Vollständigkeit halber noch anmerken dass meine neg. BW absolut NICHTS enthielt (also Text mit laut ebay Definition "unangemessenen Inhalt") was evtl. eine Entfernung durch ebay rechtfertigen könnte.
Was ist da los?
Was hat das zu bedeuten: "musste aufgrund einer aktuellen Entscheidung zum eBay-Käuferschutzfall aus dem Bewertungsprofil des Verkäufers entfernt werden" ?
Der "Fall" wurde von ebay zu meinen Gunsten entschieden! Was soll (könnte) das für eine (nachträgliche) Entscheidung sein die das quasi rückgängig macht u. den VK praktisch belohnt indem meine neg. BW entfernt wurde?
Spinnen die?
Ich habe den ebay "Fall" also nach Ablauf der 10 Tage Frist an den "ebay Kundenservice übergeben" und gleich anschliessend eine neg. BW abgegeben (denn egal was ebay da "entscheiden" würde oder auch nicht, die neg. BW hat sich der VK bereits jetzt eindeutig "verdient").
Nicht lange darauf wurde "der Fall" von ebay dann auch zu meinen Gunsten "entschieden" (nicht dass ich da was drauf gebe, aber es hat die Sache vereinfacht u. mir erspart anderweitig "aktiv" zu werden).
5 Tage nach Abgabe meiner neg. BW, erhalte ich nun eine Email von ebay mit folgendem Wortlaut:
"Wir haben die Bewertung, die Sie für die Transaktion abgegeben haben, erhalten. Jedoch musste sie aufgrund einer aktuellen Entscheidung zum eBay-Käuferschutzfall aus dem Bewertungsprofil des Verkäufers entfernt werden."
Die BW wurde vollkommen ausradiert, so als ob sie nie abgegeben worden wäre (auch die BW Punktezahl des VK wurde wieder um den einen Punkt heraufgesetzt durch den sich meine neg. BW vermindert hatte, es ist davon auszugehen dass auch die von mir abgegebenen DSR genau so vollständig aus dem BW-Profil des VK operiert wurden).
Eine paar Tage später von einem anderen ebay Mitglied abgegebene neg. BW steht noch, bin mal gespannt ob diese evtl. auch einfach im Nirvana verschwinden wird.....
Ich möchte der Vollständigkeit halber noch anmerken dass meine neg. BW absolut NICHTS enthielt (also Text mit laut ebay Definition "unangemessenen Inhalt") was evtl. eine Entfernung durch ebay rechtfertigen könnte.
Was ist da los?
Was hat das zu bedeuten: "musste aufgrund einer aktuellen Entscheidung zum eBay-Käuferschutzfall aus dem Bewertungsprofil des Verkäufers entfernt werden" ?
Der "Fall" wurde von ebay zu meinen Gunsten entschieden! Was soll (könnte) das für eine (nachträgliche) Entscheidung sein die das quasi rückgängig macht u. den VK praktisch belohnt indem meine neg. BW entfernt wurde?
Spinnen die?
proper prior preparation prevents piss poor performance