Käufer will Artikel anscheinend nicht...

    • Hehnlein schrieb:

      Sollte das tatsächlich Dein Angebot sein, fehlt m.E. der wichtige Hinweis auf Privatverkauf, Gewährleistungsausschluß usw. Damit bist Du fast immer am Ar*** .


      Welches Angebot hast du dir denn angesehen?

      In dem von Stella steht: "Da es sich um einen Privatverkauf handelt, werden sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen."
    • Wenn die Fotos aussagekräftig sein sollten, dann würde ich etwas hurtig agieren und abwägen, ob ich auch noch in Nacherfüllung oder Rückversandkosten investiere, unabhängig von Sternchen und PayPal-Fall, das kommt allerdings noch hinzu.

      Mit einer Schadensmeldung, das wird schwierig. K. A. wie DHL reagiert, wenn dargelegt wird, dass der K das Paket erst kürzlich erhalten hat. Ob sie unter diesen Umständen eine Fristeinhaltung akzeptieren? Man kann da natürlich eine riesen Kiste draus machen.
      Durfte DHL an den Nachbarn liefern? Hatte der K eine Benachrichtigung im Briefkasten oder nicht? Bei dieser Verpackung wäre es mir diesen Aufwand nicht wert, dass sich da Tesa lösen kann bzw. Beschädigungen auftreten können, das glaube ich durchaus. Eine Schadensmeldung würde sehr wahrscheinlich nur die Rückversandenkosten sparen.

      Erpressung sehe ich da weit und breit keine, nur entsprechenden Handlungsbedarf.
      Der K hat die Fälle ja offenbar über Ebay eröffnet. Es könnten also auch automatisch eröffnete sein.

      Abwägen muss das aufgrund der Fotos Stella. Sie fragte ja nach ihren Möglichkeiten.
      Die wurden jetzt ja von Rückzahlung, Nacherfüllung und Schadensmeldung erschöpfend dargelegt und der Hinweis auf ihr angegriffenes Profil auch.
    • Das sollte auch nicht als Erpressung im strafrechtlichen Sinn verstanden werden. Es ist nur so, daß man natürlich um die Bewertung vor einem negativen Kommentar zu bewahren, gerne im Sinne des Käufers reagiert, ohne sich davon zu überzeugen, ob ein Schaden wirklich vorliegt.
    • Wenn sie die Fotos dann endlich hat, dann kann sie ja entscheiden, ob sie diese als ausreichenden Beleg erachtet oder nicht und was sie als nächstes unternimmt.
      Davon, dass der K Druck macht habe ich nichts gelesen. Wie schon erwähnt, die Fälle können auch automat. eröffnet sein.
      Das kann man ziemlich weit unten im Fall sehen. Da steht dann "der K hat eine Frage zu ....... gestellt" oder so ähnlich.
      Ein Amokbewerter scheint der K auch nicht zu sein, im Gegenteil.
      Ich sehe da wenig Raum für die Vermutungen Stellas, er wolle schummeln. Es sei denn, er schickt auch per Email keine Fotos.
    • @62 ist eigentlich kaum was hinzuzufügen

      Wobei ich inzw. sogar als K - wenn sich mir das als Theater seitens des Vk darstellen würde - den Vk außen vor lassen würde und alleine über ebay/PP den Schaden abwickeln würde.
      Das hat nichts mir Dir persönlich zu tun @stella.
      Es ist einfach nur so, dass eine Auseinandersetzung, wenn ich mir als K sicher bin und mein Wort, dass es sich so verhält nur ansatzweise von einem mir total Fremden in Zweifel gezogen werden würde.... warum sich noch mit diesem Vk auseiandersetzten, wenn es einen anderen Weg gibt?
      .
      Das Progil Deines K weißt auch in keiner Form auf "merkwürdiges" verhalten hion, dass er Dir z.B. gefakte Fotos schicken könnte. Vielelicht denkt er, wenn Sie mir jetzt schon nicht glaubt, wird sie mir das als nächstes unterstellen.
      .
      Ich kann nur meine K-Seite schildern: wenn ich eine Reklamation hatte, dann habe ich eigentlich sofort die Fotos mitgeschickt. Das war aber noch zu Zeiten, als man die e-mail-addy noch vom Vk bekam udn heute suche ich diese bei GVK aus dem Pflichteil bei der Widerrufsbelehrung raus. Bei PVK ist das etwas umständlich geworden.
      Aber viel wichtigezur DHL tappeln und die belabbern udn darauf Vertrauen auch tatsächlich mein Geld zurückzubekommen. Ich bin hier derjenige, der den Mist letztlich ausbaden darf und außer Lauferei incl. ungewolter Brieffreundschaft nichts davon hat.
      .
      Bitte immer auch mal die Bedürfnisse der anderen Seite sehen, nicht nur die eigenen, die sicherlich ärgerlich sein mögen.


      Und das Wort "Erpressung" dass hier gefallen ist, ist schlichtweg fehl am Platz.
      Aber ich stimme zu, wer die plattform nicht als "reines Geschäft" betrachtet, sollte diese meiden.
      Ich biete nicht mehr über die Plattform an, da meine Vorstellungen sich schon lange nicht mehr mit der der plattform und der K auf dieser deckt.
      Ich will meinen Junior-Status wieder :(
    • Aus Sicht eines (soliden) K stellt sich das ja so dar:
      Das Paket kommt nicht. Anfrage (mit u. U. unbeabsichtigter Falleröffnung). Erhalt der Sendungsnummer. Abholung beim Nachbarn.
      Gerät beschädigt. Kein Wunder, bei dieser Verpackung. K ist verärgert, dass nicht ordentlich verschickt wurde. Soll jetzt Fotos schicken, ok., die können angebl. nicht geladen werden..........Nun ja, eigentlich wollte er nur eine Kaffeepadmaschine kaufen.
    • Mirabella, können angeblich nicht? Die sind wohl einfach zu groß.
      Ansonsten gebe ich dir vollumfänglich recht!
      Und so lange das Teil nicht von DHL begutachtet wurde reite ich weiterhin auf der unzureichenden Verpackung rum!
      Einen Augenschein bräuchte ich allerdings nicht, TE hat die unzureichende Verpackung ja bereits bestätigt.
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Ansich nichts, aber auf die Idee muss man erst Mal kommen und warum sich den Kopf für etwas zerbrechen, das man nicht zu verantworten hat u.U auch nicht dazu "motiviert" wurde.
      Wenn ein Vk mir gleich im ersten Kontakt mit "Entschuldigung, so war das nicht gedacht, etc" kommt, ist da doch eine ganz andere Ausgangslage geschaffen worden als "Bei mir war das alles in Ordnung und kümmern Sie sich bei der DHL darum etc."
      Ich will meinen Junior-Status wieder :(
    • Damas schrieb:

      kümmern Sie sich bei der DHL darum etc.

      Da man als Käufer eine Mitwirkungpflicht hat, wäre er hier ohnehin in der Verantwortung gewesen. Dazu bedarf es keiner Aufforderung des VK.
      Dem VK teilt man den Schaden mit und dass man auf dem Weg zu DHL ist.

      "Normal" wäre es auch gewesen, der Käufer hätte sich für eine versehentliche Falleröffnung wegen Nichtlieferung entschuldigt, wenn es denn so gewesen sein sollte.

      Und die abgegebenen Bewertungen des Käufers nicht auffällig? Sehe ich anders. Der einigt sich häufiger.
    • Der K hat das Paket doch erst am Di erhalten und am Mi die Aufforderung Fotos zu schicken. Das hat er am Do dann gemacht. Um eine Schadensmeldung wurde er noch nicht gebeten.
      Bezügl. einer Schadensmeldung würde er noch locker in der Frist liegen, wenn, ja wenn nicht der Nachbar die Sendung entgegengenommen hätte, das geht ja aus der Sendungsverfolgung hervor. Hatte er denn von Anfang an eine Sendungsnummer?
      Nach chronischen Nachverhandlungen sehen die abgegebenen BW für mich nicht aus, aber da gibt es sicherlich Interpretationsspielraum.
      Das Problem mit den Fotos wird sich doch sicher irgendwie lösen lassen.
    • *alte_eule* schrieb:

      Und die abgegebenen Bewertungen des Käufers nicht auffällig? Sehe ich anders. Der einigt sich häufiger.




      Welche Äusserungen und welche Häufigkeit?

      Ich habe mir das "Alles gut gelaufen" eines Vk näher angesehen.... hat er zu diesem Zeitraum mehrfach angewendet.
      Das "Alles Gut" könnte ein Hinweis sein, aber ... von einem Anfänger, der alles mögliche abgibt? Ein Hinweis auf Einigung?

      Das waren so die letzten 100 BW die der K erhalten hatte.
      Und die nächsten 300 - nada.

      Das einzige, was mir aufgefallen ist... ich hatte da mal an "puschelchen" gedacht. Da das aber nicht die Frage war, habe ich es auch nicht weiter verfolgt.


      Auf welche BW-Texte in welcher Häufigkeit beziehen sich Deine Aussagen bei dem Käuferkonto oj3004-Konto bitte nun?
      Ich will meinen Junior-Status wieder :(
    • Von der Schützin wurde schon anfangs dieses Threads angeregt, Stella möge umgehend eine Schadensmeldung machen. Umgehend sicher mit Blick auf die Frist. Der Verkauf war am 12., Bezahlung per PayPal evtl. sofort. Die Frist war vor Tagen schon knapp, Das hatte die Schützin wohl auch erkannt.
      Problem: Stella hätte den Schaden nicht konkret benennen können.
    • *alte_eule* schrieb:

      Damas schrieb:

      kümmern Sie sich bei der DHL darum etc.

      Da man als Käufer eine Mitwirkungpflicht hat, wäre er hier ohnehin in der Verantwortung gewesen. Dazu bedarf es keiner Aufforderung des VK.
      Dem VK teilt man den Schaden mit und dass man auf dem Weg zu DHL ist.

      "Normal" wäre es auch gewesen, der Käufer hätte sich für eine versehentliche Falleröffnung wegen Nichtlieferung entschuldigt, wenn es denn so gewesen sein sollte.

      Und die abgegebenen Bewertungen des Käufers nicht auffällig? Sehe ich anders. Der einigt sich häufiger.
      Normal wäre vieles zwischen EBay-Handelspartnern aber, "versehentlich eröffneter Fall"?
      Dem kann man als VK dadurch begegnen indem man eine Sendungsnummer mitteilt und nicht erst "angeschubbst" reagiert.
      Ich bin, als gebranntes Kind, durchaus empfindlich was evt. Käuferbegehren angeht aber in diesem Fall??!

      Noch ein Nachtrag zur Verpackung.
      Üblicherweise ist im Originalzustand keineswegs "Tesafilm" aufgeklebt, das sind Strips, die erheblich besser haften und rückstandsfrei abgezogen werden können. Aber eben besser haften.
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Mirabella Neumann schrieb:


      Die Überschrift dieses Threads: K will Artikel anscheinend nicht.....
      Sinnvolle Alternative: Habe ich evtl. falsch verpackt?
      Nur Sinvoll, wenn man sich bewusst wäre etwas falsch gemacht zu haben.
      (Das müsste aber inzwischen TE klar sein).

      Ansonsten muss es für einen unerfahrenen Verkäufer nach "Trickserei" aussehen.

      Du hast es aber bei #66 wirklich excellent aus der Sicht der Käufers beschrieben - kompliment!
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      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
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    • Wenn wir schon auf bei dem "Schulter klopfen" sind, dann würde ich mal sagen in #3 hat hasjana schon die ganze Sache auf den Punkt gebracht.
      Auch die Schützin wird mit der Aufforderung bei der DHl schleunigst eine Schadensmeldung anzuzeigen kaum etwas daran ändern, dass der Vk alleine in der Originalverp. des Gerätes verschickt hat - also kein Umverpackung - und die DHL damit wohl eher nicht zur Schadensregulierung neigt.
      Auch kan ich kein hier erwähntes "häufiger auftretendes Verhandeln" des K in seinen BW-Texten - ob nun abgeben oder erhalten- erkennen.
      .
      Kann irgendjemand hier nur irgendeinen Ansatzpunkt aufzeigen, an dem er festmachen könnte, dass der K sich gerade versucht aus dem Kaufvertrag zu stehlen?
      Ich will meinen Junior-Status wieder :(