DSR - Status akut gefährdet - Abhilfe?

    • Mirabella Neumann schrieb:

      Bei dieser Vorschau, die man kürzlich wegen dieser Änderungen bekam, flossen noch alle Sternchenbewertungen mit ein und auch die neuen Mängel.
      Wurde jedenfalls so dargestellt, nachgerechnet hatte ich das nicht.

      Das hast du richtig gesehen und gelesen!
      Und ein Wenig-VK kann bis August hinten runter kippen. Die derzeitigen Mechanismen greifen.
      Du darfst mir gerne auch mal glauben ;)
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Bei dir sind es doch die Versandkostensternchen, wenn ich mich recht erinnere. Die fallen ab August, zu sammen mit den Kommunikation, aus der Statusbewertung heraus.
      Allerdings gelten künftig 3 Sterne bei der Artikelbeschreibung schon als Mangel. Versandzeit 1 Sternchen.
      Hier zum Beispiel?
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      *selbstzensiert*!
    • Und was ist daran falsch? Falls das missverständlich war, hatte ich doch mittlerweile klargestellt, dass ich lediglich auf die Änderungen aufmerksam machen wollte.
      Evtl. könnte sich OHV noch mit einem neuen Account retten, denn die ganzen Tipps hatte er wohl nicht so beherzigt und damit, dass er meint, er könne immer direkt sehen, welche Sternchen ein K vergeben hat, damit könnte er auch falsch liegen. Nämlich deshalb, weil auch immer wieder welche herausfallen.
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Und was ist daran falsch? Falls das missverständlich war, hatte ich doch mittlerweile klargestellt, dass ich lediglich auf die Änderungen aufmerksam machen wollte.
      Evtl. könnte sich OHV noch mit einem neuen Account retten, denn die ganzen Tipps hatte er wohl nicht so beherzigt und damit, dass er meint, er könne immer direkt sehen, welche Sternchen ein K vergeben hat, damit könnte er auch falsch liegen. Nämlich deshalb, weil auch immer wieder welche herausfallen.

      Mit einem neuen Account kann er sich nicht retten!
      Zumindest nicht nach den AGB. Geht anders, ich weiß ... aber OHV möchte dann doch "ehrlich" bleiben.
      Und vor allem könnte er im Zweifel keine rechtsgültigen Kaufverträge über EBay schließen!
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      *selbstzensiert*!
    • Dieser Mehrfachschlechtbewerter war im September, der fällt also erst einmal nicht raus, der Status wurde aber geschützt, weil es eben ein (Amok-) Bewerter war.
      Jetzt kam aber dieser Neutralbewerter hinzu und Auslandsverkäufe auch und die halte ich bezügl. der Versandkostenbewertung auch immer für gefährlich.
      Gegensteuern ist jedenfalls etwas anderes.
    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      Mirabella Neumann schrieb:

      Ach so Giu, das wurde doch zuvor schon ausführlichst erklärt. Da sah ich keinen Wiederholungsbedarf.
      Von "ab August braucht dich das nicht zu interessieren" habe ich nix geschrieben, weil ich das nicht weiß, sondern von der Änderung erzählt.
      Gehst du davon aus, dass es ab August noch Sanktionen, wegen alter Sternchen in diesen beiden Kategorien gibt?

      August is noch weit weg und hoffentlich sonnig!
      Die Folgen werden die VK spüren. Ab August mag nicht mehr gezählt werden, bis dahin aber schon und das rückwirkend 12 Monate bei Wenig-VK.
      Und da hast du dann eine Sperre oder den Rauswurf aufm Latz!


      Hmm... Also uns wurde mitgeteilt, dass Wenig-Verkäufer, also die mit weniger als 400 Transaktionen in 3 Monaten wohl geschützt werden sollen. Solange ab jetzt sofort bei denen alles "gut" läuft, soll wohl der Status bis Februar nächstes Jahr nicht auf unterdurchschnittlich abfallen. Aber was genau dieses ominöse "wenn alles gut läuft" bedeutet... ?(
    • "http://sellerupdate.ebay.de/spring2014/new-seller-standards"

      Hier nachzulesen *grübel*
      oyvey hatte ich da schon im anderen Thread verstanden mit seiner Äusserung. Bei Euch hier komme ich nicht so ganz mit!
      Ich will meinen Junior-Status wieder :(
    • Mirabella Neumann schrieb:

      OHV, wieso schließt du aus dem, was in der 2. Spalte steht, für dich eine gute Position? Da steht doch, dass es offenbar alle VK betrifft.
      Du kannst eher auf die Auskunft von Laurynn hoffen, wobei diese Aussage ja leider nicht besonders eindeutig ist.


      Jepp, du hast Recht... Die neuen DSR-Standards gelten für gewerbliche UND private Verkäufer gleichermaßen... Die Angabe mit mehr als 100 Transaktionen, mehr als 1000 Euro Umsatz und gewerbliches Nutzerkonto sind lediglich die Kriterien, die man erreichen muss, um Verkäufer mit TOP-Bewertung werden zu können.
    • Laurynn schrieb:

      geiz_ist_ungeil schrieb:

      Mirabella Neumann schrieb:

      Ach so Giu, das wurde doch zuvor schon ausführlichst erklärt. Da sah ich keinen Wiederholungsbedarf.
      Von "ab August braucht dich das nicht zu interessieren" habe ich nix geschrieben, weil ich das nicht weiß, sondern von der Änderung erzählt.
      Gehst du davon aus, dass es ab August noch Sanktionen, wegen alter Sternchen in diesen beiden Kategorien gibt?

      August is noch weit weg und hoffentlich sonnig!
      Die Folgen werden die VK spüren. Ab August mag nicht mehr gezählt werden, bis dahin aber schon und das rückwirkend 12 Monate bei Wenig-VK.
      Und da hast du dann eine Sperre oder den Rauswurf aufm Latz!


      Hmm... Also uns wurde mitgeteilt, dass Wenig-Verkäufer, also die mit weniger als 400 Transaktionen in 3 Monaten wohl geschützt werden sollen. Solange ab jetzt sofort bei denen alles "gut" läuft, soll wohl der Status bis Februar nächstes Jahr nicht auf unterdurchschnittlich abfallen. Aber was genau dieses ominöse "wenn alles gut läuft" bedeutet... ?(


      Laurynn, ich meinte diese Aussage von dir. Das käme OHV in seiner Situation entgegen. Nur ist es ja wohl noch nicht so ganz klar, ob bzw. wie das umgesetzt wird.
      Ab wann zählt denn dieses "ab sofort"? Bei uns hat doch ein K inzw. einen abweichenden Artikel gemeldet, obwohl es eigentlich ein Widerruf ist. Kriegen wir deshalb nicht diesen besondern Schutz?
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Laurynn, ich meinte diese Aussage von dir. Das käme OHV in seiner Situation entgegen. Nur ist es ja wohl noch nicht so ganz klar, ob bzw. wie das umgesetzt wird.
      Ab wann zählt denn dieses "ab sofort"? Bei uns hat doch ein K inzw. einen abweichenden Artikel gemeldet, obwohl es eigentlich ein Widerruf ist. Kriegen wir deshalb nicht diesen besondern Schutz?


      Wie gesagt, da blick ich selber nicht so genau durch, ab wann genau dieses "ab jetzt/ab sofort" gilt... Und wie genau dann "ausgewürfelt" wird, ob man nun noch den Welpenschutz bekommt oder nicht... :(