Forderung der Ware nach PayPal-Käuferschutzfall noch möglich ?

    • Forderung der Ware nach PayPal-Käuferschutzfall noch möglich ?

      Guten Tag,

      und zwar habe ich mir mal wieder... eine Grafikkarte gekauft. Der Spaß hat 400€ (Versandkosten: 30€) gekostet.
      Dummerweise bin ich auch schon wieder an einen Betrüger geraten, glaub ich zumindest.


      Am 8.1 habe ich den Artikel gekauft und bezahlt und am 15.1 dann Käuferschutz bei Paypal beantragt. Alles wunderbar, Geld heute zurückbekommen. (Weil der Artikel eben nicht ankam)
      Nun frage ich mich!... habe ich noch Recht auf die Ware oder bin ich somit schon vom Kaufvertrag zurückgetreten ? (was ich nicht glaube)

      Hat es Sinn den Verkäufer eine Frist zu schicken, indem steht das er mir die Ware bitte senden soll ?... wie schaut es dann mit den 400€ aus ? Muss ich ihm die vor, oder nachdem ich die Ware erhalten habe, wieder überweisen ? (falls das überhaupt geht)

      Der Verkäufer hat seinen Sitz übrigens in Amerika :)
      Das wäre mein Schreiben an ihn:
      Dear Sir,

      Re: purchase of "ASUS GTXTITAN-6GD5 GeForce GTX TITAN 6GB GDDR5 PCI Express Video Graphics Card"

      I have bought the above-mentioned graphic card from you on 08.Jan.2014.

      The contract mentions a precise date for the delivery: 15-21.Jan.2014 This date
      is now over.

      As I still have not heard from you, I enjoin and ask you to take all the necessary measures to proceed
      to the delivery during the next 14 days.

      Yours faithfully,

      -Artknr: 221350783609


      MfG
      mahula

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von mahula ()

    • Mahula,

      das ist jetzt nicht dein Ernst. Du hast einem VK in Amerika eine Woche Zeit für den Versand gelassen, ehe du Käuferschutz beantragt hast?
      Dein VK betrachtet den Vertrag als aufgelöst und wird dich auf jede verfügbare Sperrliste setzen.

      Nein, du hast keinen Anspruch mehr auf den Artikel. Selbst wenn du ihn hättest dürfte der Rechtsweg ins Ausland sich als ausgesprochen aufwendig und teuer erweisen - und somit als nicht praktikabel.
    • *alte_eule* schrieb:

      das ist jetzt nicht dein Ernst. Du hast einem VK in Amerika eine Woche Zeit für den Versand gelassen, ehe du Käuferschutz beantragt hast?
      Ich habe den Artikel am 8.1 gekauft... geliefert sollte er am 15-21.1 sein. Ich habe Käuferschutz am 15.1 beantragt und nun musste ich eben bis zum 25.1 warten, bevor Paypal was macht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von mahula ()

    • Erst einmal Glückwunsch zu deinem Mut. Du hast also schon schlechte Ebay-Erfahrungen gemacht und kaufst nun in den USA bei einem neuangemeldeten VK mit 0 Bewertungen. Ach so, ich vergaß, es gibt ja PayPal, da kann man ja ein bisschen Risiko fahren oder so......
      Die schnelle PayPal Entscheidung wundert mich, aber vermutlich konnte er keine (PayPal genehme) Sendungsnummer hinterlegen.
      Auch auffällig, die Grafikkarte wurde ein Tag vorher per Auktion verkauft. Mir wäre jedenfalls an einer weiteren Geschäftsbeziehung nicht gelegen.
      Was machst du eigentlich, wenn die Grafikkarte doch verschickt wurde und demnächst bei dir eintrifft? Schließlich braucht nicht nur der Versand Zeit, sondern auch die Zollabfertigung.
    • Sollte deine Karte in die Zollabfertigung gekommen sein, dann
      kann es sogar 2-3 Wochen extra kosten (Ich hatte früher die US
      Bucht sehr oft - über 100 mal benutzt deswegen weiss ich es)
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
      Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif]
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Was machst du eigentlich, wenn die Grafikkarte doch verschickt wurde und demnächst bei dir eintrifft? Schließlich braucht nicht nur der Versand Zeit, sondern auch die Zollabfertigung.
      Ich habe ihn zwei mal auf eBay geschrieben, keine Reaktion. Dann eben auf Paypal und da kam auch nichts. Nen Brief vom Zoll habe ich auch noch nicht erhalten : < Vor allem kam nicht mal eine Versandbestätigung von eBay... also ich bezweifel es stark.

      Natürlich könnte ich dort anrufen, mein mündliches Englisch ist aber zu schlecht dafür :x

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von mahula ()

    • Naja, theoretisch beeinflußt das Gedöns, das du über PayPal veranstaltest, ja nicht den Kaufvertrag.

      In deinem Antrag auf Käuferschutz kann der Verkäufer aber durchaus den konkludenten Wunsch eines Rücktritts/Widerrufs etc.pp. sehen, dem er zwar nicht nachkommen muß, aber kann. Sprich, wenn du jetzt die Ware forderst, kann er ohne Probleme verweigern und darauf verweisen, daß du stattdessen die Kohle wieder haben wolltest.

      Andersherum wird ein Schuh draus: So Vorkasse vereinbart war - und viele gehen zumindest davon aus, daß die eBay-Formulierung "Versand x Tage nach Zahlungseingang" eine wirksame Vorkassevereinbarung ist -, könnte ein derart von dir behandelter Verkäufer dich auf Zahlung verklagen sowie seinen Schaden (z.B. Rückruf des Pakets o.ä.) bei dir geltend machen, sprich, darauf bestehen, daß du den Kaufvertrag erfüllst.

      In der Praxis wird das natürlich allein schon wegen des Ozeans zwischen euch nicht passieren, aber merke es dir für die Zukunft. Nur weil PayPal dich diverse Knöpfe benutzen läßt, heißt das noch lange nicht, daß du die auch benutzen darfst.

      mahula schrieb:

      Vor allem kam nicht mal eine Versandbestätigung von eBay... also ich bezweifel es stark.


      Seit wann verschickt eBay Versandbestätigungen? Die Frage von @Mirabella hast du allerdings nicht beantwortet.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • pandarul schrieb:

      Andersherum wird ein Schuh draus: So Vorkasse vereinbart war - und viele gehen zumindest davon aus, daß die eBay-Formulierung "Versand x Tage nach Zahlungseingang" eine wirksame Vorkassevereinbarung ist -, könnte ein derart von dir behandelter Verkäufer dich auf Zahlung verklagen sowie seinen Schaden (z.B. Rückruf des Pakets o.ä.) bei dir geltend machen, sprich, darauf bestehen, daß du den Kaufvertrag erfüllst.
      Immerhin kann der Käufer hier wohl die Unsicherheitseinrede entgegenhalten, soweit das BGB anzuwenden ist nach § 321.

      Noch dazu: Seiner Pflicht aus dem Kaufvertrag ist der Käufer genau genommen bereits nachgekommen.
    • Droitteur schrieb:

      Immerhin kann der Käufer hier wohl die Unsicherheitseinrede entgegenhalten


      Mit welcher Begründung? Daß zwei Mails nicht beantwortet wurden? Daß die Lieferzeitangabe von eBay (!) nicht stimmt? Eher nicht.

      Droitteur schrieb:

      Seiner Pflicht aus dem Kaufvertrag ist der Käufer genau genommen bereits nachgekommen.


      Aha, du meinst also, ich kann Schüttelschecks schicken oder eine Lastschrift zurückrufen oder eine KK-Zahlung stornieren. Weil ich ja mit der Zahlung meiner Verpflichtung aus dem Kaufvertrag nachgekommen bin? Das mußt du mir mal genauer erklären. Ich meine schon daß "Zahlung" auch bedeutet, daß man selbige nicht zurückzieht.

      @Ozean; das ist schon klar, der konkrete Fall ist aber abgegessen, der K hat seine Kohle zurück und der VK wird nix schicken, wenn er nicht schon hat. Es stellt sich eher die Frage, was man aus so einem Vorfall lernen kann, das kann man ruhig losgelöst von den 2 beteiligten Kontinenten betrachten. Und ich würde meinen, Vorsicht mit vorschnellen Aktionen via PayPal. Das kann böse ins Auge gehen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Die gestörte Kommunikation scheint selbst nach Inanspruchnahme des Käuferschutzes nicht hergestellt worden zu sein, zusammengenommen mit der bislang ausbleibenden Lieferung liegen Zweifel an der Leistungsfähigkeit des Verkäufers nicht ganz fern, die der Verkäufer natürlich - und das erst mal ohne Klage - entkräften kann.

      Da man sich vorliegend geeinigt hat, Paypal zu verwenden, sind auch Paypals Bedingungen in Betracht zu ziehen - dazu gehört auch der Käuferschutz, der eben geltend gemacht wurde und an dem gleichfalls der Verkäufer beteiligt wird, wenn ich nicht irre? Aus dem "Rückruf" sollte dem Käufer hier also kein Schaden erwachsen, dieser Hinweis erschien mir angesichts des Ausdrucks "derart von dir behandelter Verkäufer" angebracht. Zur Erfüllung des Kaufvertrags ist natürlich weiterhin die Zahlung notwendig.

      Bin auch für die von den Kontinenten losgelöste Betrachtung. Deinen Schluss der Sache teile ich.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Droitteur () aus folgendem Grund: Ich sollte mir wohl besser die Vorschau des Beitrags ansehen, offenbar ändert sich das Layout ganz gern ein bissl automatisch..

    • Droitteur schrieb:

      die der Verkäufer natürlich - und das erst mal ohne Klage - entkräften kann


      Ja.

      Droitteur schrieb:

      Da man sich vorliegend geeinigt hat, Paypal zu verwenden, sind auch Paypals Bedingungen in Betracht zu ziehen - dazu gehört auch der Käuferschutz, der eben geltend gemacht wurde und an dem gleichfalls der Verkäufer beteiligt wird, wenn ich nicht irre?


      Na, von den AGB von PayPal auf die Vereinbarung im Innenverhältnis zwischen K und VK zu schließen, daß letzterer ersterem erlaube, Geld von seinem Konto auf Zuruf abbuchen oder einfrieren zu lassen, halte ich für sehr gewagt. Diese Klauseln sind ja bereits in der Vereinbarung zwischen PayPal und seinen Kunden illegal. Ich würde eher andersherum argumentieren: Weil der Käufer dieselben AGB unterschrieben hat wie der Verkäufer, ist ihm vollkommen bewußt, was er tut.

      Z.B. auch, daß seine Beschwerde diejenige sein kann, die in PayPals Augen das Faß zum überlaufen bringt, eine der berüchtigten Komplettsperren auslöst, 50.000 Euro Liquidität für 180 Tage festsetzt und damit (exemplarisch) ein mittelständisches Unternehmen mit 4 Arbeitnehmern vor die Wand fährt.

      PayPal ist eine geladene Waffe, ich bleibe dabei, wer da aus Spaß an der Freud auf irgendwelche Knöpfe drückt, lebt ziemlich gefährlich.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Ich fand deine Worte an anderer Stelle sehr passend: "Käuferschutz beantragen" ist nur ein Synonym für "PayPal entscheiden lassen".

      Tut das jemand rechtsmissbräuchlich oder tatsächlich, um dem anderen zu schaden, sehe ich außer PayPal natürlich auch den jemand in der Haftung. Im Übrigen habe ich aber vom PayPal-Dschungel überhaupt keinen Plan, doch ich will mich gern bessern :) Ich verfolge das Forum hier schon länger und bin von eurem Einsatz begeistert!

      "PayPal ist eine geladene Waffe, ich bleibe dabei, wer da aus Spaß an der Freud auf irgendwelche Knöpfe drückt, lebt ziemlich gefährlich." Dagegen kann ich keinesfalls auch nur irgendetwas einwenden ^^
    • oldschmatterhand schrieb:

      Es dürfte sich um diese "Geschichte" handeln (identische Artikelnummer)

      community.ebay.de/t5/Kaufen-be…ht-es-so-da/qaq-p/1818263
      Ja, da ging es aber um etwas komplett anderes :) Bitte erst lesen.

      Anyway, ich dachte das wäre hier das Rechtsportal und bekomme qualifizierte Antworten, aber ihr scheint einfach zu gerne diskutieren zu wollen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von mahula ()

    • Ich habe den link zur Community nur überflogen. Aber wieso ging es denn um etwas komplett anderes?
      Du wurdest doch vor Luftware gewarnt und nun hast du durch PayPal dein Geld zurück und möchtest die Luft in USA einklagen, weil sie ja nur 400 Euro kostet?
      Alternativ ist die Ware zu dir unterwegs, dann ist sie z. Z. gar nicht mehr bezahlt.
    • mahula schrieb:

      Anyway, ich dachte das wäre hier das Rechtsportal und bekomme qualifizierte Antworten
      Bist du sicher, dass du eine qualifizierte Antwort überhaupt erkennen kannst? Steht doch alles schon geschrieben ;) Aber @MN hat das noch mal schön für dich zusammengefasst.

      PS: Wenn du gern was reißen möchtest, dann verschaff dir gern dort mal einen Überblick: germany.info/Vertretung/usa/de…derungen__Einziehung.html
      Vielleicht kannst du in den USA Schadensersatz statt der Leistung verlangen, viel Erfolg!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Droitteur ()

    • Ich habe heute meinen Zusammenfassungstag :)
      1. Luftware = Ware gibt es nicht
      2. VK von Luftware sind i. d. R. nicht sehr solvent = kein Geld
      Wenn du auf diese Art und Weise auf Schnäppchenjagd gehen möchtest, dann kannst du dir die wertlosen Titel auch in Deutschland holen. Angebote gibt es (leider) genug.
      Aber bitte, so ein wertloser USA-Titel, der hat was, vielleicht ja 20 $ Sammlerwert, wer weiß.