Was haltet ihr von dieser Auktion?

    • Was haltet ihr von dieser Auktion?

      hallo ihr lieben,
      ich habe gerade einige playstation´s 3 in meiner liste zum beobachten.
      eine auktion ist mir besonders ins auge gefallen:
      die playstation ist hochgepusht worden; mit einem gebot von 90€ auf 401€.
      genau 1 sekunde vor schluss wurde das gebot in höhe von 800€!! gestrichen und somit bekommt der letzte die playstation für 96€.
      ich finde sowas echt ne sauererei!
      ist der verkäufer verpflichtet, die playstation für 96€ zu verkaufen?


      eBay-Artikelnummer:
      181305195162



      ich will niemanden etwas unterstellen, aber für mich sieht das nach abzocke aus.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von 19katja12 ()

    • Da kannst den VK ja auch hier hin einladen. Er kann dann über die Beiden etwas Licht ins Dunkel bringen. Wenn die beiden Accounts bekannt werden und es sich bestätigt, das die zusammen Gebotsabschirmung betreiben, dann sind die schnell Geschichte bei eBay.

      Dem VK kannst Du jedenfalls mitteilen, dass er gem. eBay-AGB durch die Gebotsrücknahme von "t***k ( 1 )" keinen gültigen Kaufvertrag mit "o***2 ( 10 )" hat.
    • ist der verkäufer verpflichtet, die playstation für 96€ zu verkaufen?

      Nein.

      Denn in der Gebotsliste ist gut zu sehen.

      Der angebliche "Gewinner" wurde vorher überboten von Rückzieher.

      o***2 ( 10) EUR 96,00 26.01.14 15:03:56 MEZ
      t***k ( 1 ) Geboten: 26.01.14 15:04:33 MEZ

      Zurückgenommen: 26.01.14 16:02:53 MEZ

      Wer überboten wurde, ist raus aus der Sache, und der VK muss es ihm nicht verkaufen.

      Leider wissen es nicht alle VK
    • ich habe dem verkäufer eine nachricht geschrieben und auf das forum, bzw. auf meinen beitrag verwiesen.
      und die beiden bieter (1 punkt und 10 punkte) bieten fröhlich weiter. die sind wahrscheinlich der meinung, das fällt nicht auf.

      bei sowas könnte mir echt das messer in der tasche aufgehen!
      ich suche nach einer ps3 und dann erlebt man sowas.
    • 19katja12 schrieb:

      ich habe dem verkäufer eine nachricht geschrieben und auf das forum, bzw. auf meinen beitrag verwiesen.
      und die beiden bieter (1 punkt und 10 punkte) bieten fröhlich weiter. die sind wahrscheinlich der meinung, das fällt nicht auf.


      Die versuchen eher so schnell wie möglich alles aus den accounts "rauszuholen", bevor
      die gesperrt werden. Bid shielding ist vor nicht so langer Zeit durch die Presse gegangen
      (keine Ahnung eigentlich weswegen - es ist ca 15 Jahre alte Masche) und
      es sind so wie es aussieht einige Opportunisten auf den Zug aufgesprungen.
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
      Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif]
    • forenuser schrieb:

      19katja12 schrieb:

      und die beiden bieter (1 punkt und 10 punkte) bieten fröhlich weiter.

      Dann gib uns mal die Artikelnummern.

      Wenn die wirklich diese miese Nummer abziehen, dann gibt es auch noch andere Möglichkeiten, denen das Handwerk zu legen. Dafür braucht man nicht unbedingt der vollen Accountnamen.
      das seh ich ja leider nicht, die anderen artikelnummern. ich sehe ja nur, das sie bieten, wenn ich auf den namen klicker.
      und die gebotsrücknahmen bei beiden ist auch nicht gerade ohne.
      Bilder
      • 1 punkt.jpg

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    • 19katja12 schrieb:

      die playstation ist hochgepusht worden; mit einem gebot von 90€ auf 401€.

      Damit ist der spätere Rückzieher Höchstbieter und hat einen rechtsgültigen Vertrag.


      19katja12 schrieb:

      ist der verkäufer verpflichtet, die playstation für 96€ zu verkaufen?

      Nein. Der VK ist verpflichtet, die PS für 401 Euro an den Rückzieher zu verkaufen. Das schreibt ebay zwar nirgends, aber das ist einer der Gründe, weshalb nach dem Überbieten mit dem Zweitbieter nach Rückzug des Höchstgebotes kein Vertrag zustandekommen soll. "Kann" natürlich. Aber erst nachdem geprüft wurde, ob der Rückzieher einen legitimen Grund für den Rückzug hatte.

      Wie ich drauf komme? Nuja, lest euch mal die ebay-AGB zum Thema berechtigte Gebotsrücknahme und die einschlägigen Urteile zum Thema vorzeitiger Auktionsabbruch durch. Die Rechtslage in den Urteilen lässt sich nämlich auch andersrum anwenden. Nicht nur der Verkäufer hat einen Vertrag, wenn er unberechtigt abbricht sondern auch der Bieter hat einen Vertrag, wenn er unberechtigt zurückzieht.

      Frech wäre der VK, der so einen Gebotsabschirmer dann auf einer vorzeitigen Beendigung ohne Gebotsstreichung (Abbruch geht dann ja nicht mehr) aufsitzen lässt. :D

      Müsste jetzt nur mal wer durchklagen. Jedenfalls hätte dieser VK ein legitimes Interesse daran, dass ebay ihm die Daten des Rückziehers offenlegt. Sei es nun zur Durchsetzung des Kaufvertrages oder zur Durchsetzung eines eventuellen Schdensersatzanspruchs.


      Und wie man mit der anderen Spezies der Gebotsabschirmer umspringt - also denen, die das zweithöchte Gebot rausziehen - das schreibe ich, sobald es akut wird.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Ich habe mir die Auktion gerade angesehen und finde kein Gebot von 401 Euro.
      Das Gebot das zurückgezogen wurde, waren doch 800 Euro. ?( .
      Es muss doch jeder der sein Gebot zurückzieht bestimmte Regeln einhalten. Schaut da ebay nicht ob das alles seine Richtigkeit hat?
      Mit wem das Pferd nie durchgeht, der reitet einen hölzernen Gaul.

      Christian Friedrich Hebbel
    • forenuser schrieb:

      Da sieht man den Wald vor lauter Bäume mal wieder nicht.


      Macht nix. Wie ein Anwalt kürzlich etwas erschreckt und spontan meinte, als ich mit ihm über eine Vorgehensweise gegen ebay diskutierte: Löschbert, Du bist doch 'ne Drecksau... ;)

      Penny schrieb:

      Ich habe mir die Auktion gerade angesehen und finde kein Gebot von 401 Euro.


      Das steht jetzt auch nicht mehr da. Bis 500 Euro (IIRC) sind die Steigerungsstufen bei ebay ein Euro. Wenn also der 10er 400 Euro eingegeben hat, dann steht der Artikel nach dem Gebot von 800 Euro des 1ers auf 401 Euro. Sobald die 800 Euro zurückgezogen werden fällt das Ding natürlich wieder auf eine Bietstufe über dem dann wieder Zweitbietenden mit 95 Euro. Wie hoch das Gebot des Rückziehers war ist dann direkt bei ebay abzufragen, wenn man es nicht sowieso per Screenshot dokumentiert hat.

      Es gibt also genau zwei Optionen. Entweder hat der 10er mehr oder weniger als 800 Euro eingetippt. Lag sein Gebot unter den zurückgezogenen 800 Euro hat der Rückzieher einen Vertrag über das Höchstgebot des 10ers plus eine Bietstufe drüber (maximal aber 800 Euro -> 22-Cent-Thread).

      Oder der 10er hatte mehr als 800 eingegeben und wurde vom 1er nie überboten. Dann hat er einen Vertrag über 805 Euro (die Bietstufe ist dann 5 Euro) wobei der VK für die Differenz zu den 96 Euro dann den Rückzieher verantwortlich machen kann. Der VK kann sich aber auch aussuchen, ob er da ebay in die Haftung nimmt, denn das Zurückziehen sowieso überbotener Gebote ist eine der unsinnigsten Funktionen bei ebay, aus der sich prima eine positive Vertragsverletzung ebays bauen lässt. Und wo dann ebay seine Kohle wieder herbekommt steht in §17 der ebay-AGB.

      Also irgendwer zahlt die Differenz. Nur der VK ist es nicht.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • So, ich melde mich mal zu Wort und Danke für den Hinweis.
      Der erste Bieter der mit 800,-€ geboten hat und sein Gebot zurückgezogen hat heisst konjimato.
      Er dachte es wäre eine PS4 :S
      Mit dem anderen der es für 96,- gekauft hat hab ich mich für 150,- geeinigt, er hatte aber 400,- als sein Höchsgebot eingetragen, damit er den Zuschlag erhält, kann er ja auch.
      Nur für 96,- wäre mir auch zu wenig gewesen. Aber schön das sich hier Leute einen Kopf mit der Geschichte machen, ich hätte es sowieso mit dem Kundencenter geklärt.