Ich bitte da nichts zu verwechseln, in diesem neuen Urteil hat der BGH nur entschieden, daß bei Vorliegen eines Anfechtungsgrundes die Auktion vorzeitig beendet werden darf, ohne daß sie dazu angefochten werden muß, weil durch eBays AGB jede Auktion unter dem Vorbehalt der vorzeitigen Beendigung steht, wenn man beim Eingeben des Angebots einen Fehler gemacht hat.
Und da gibt es nix zu glauben, das stand für den aufmerksamen Leser auch schon im 2011er Urteil drin.
Ansonsten:
Doch, bezieht es sich. Gerade darauf sogar, der Passus wurde explizit von eBay aufgrund des Urteils des AG Nürtingen eingeführt, das (völlig zu Recht) entschieden hatte, daß ein vorsätzlicher Vorbeiverkauf nicht unter die eBay-Grundsätze fällt und jene sich deshalb nur auf unverschuldete Ereignisse beziehen können. Wäre ja auch noch schöner.
Das kann in der Tat "unverschuldet anderweitig nicht mehr verfügbar" bedeuten, damit würde kein Kaufvertrag bestehen. Du wirst das aber belegen müssen. Hast du etwa eine mehr bestellt, um sie bei eBay zu verticken, und dann konnte der Händler den Liefertermin nicht halten, oder wie soll ich mir das vorstellen? Unabhängig von den sonstigen Implikationen hast du das sicher schriftlich?
Und da gibt es nix zu glauben, das stand für den aufmerksamen Leser auch schon im 2011er Urteil drin.
Ansonsten:
Penny schrieb:
Ob sich die Formulierung „ohne Ihr Verschulden“ auch auf die fehlende anderweitige Verfügbarkeit bezieht, bleibt unklar.
Doch, bezieht es sich. Gerade darauf sogar, der Passus wurde explizit von eBay aufgrund des Urteils des AG Nürtingen eingeführt, das (völlig zu Recht) entschieden hatte, daß ein vorsätzlicher Vorbeiverkauf nicht unter die eBay-Grundsätze fällt und jene sich deshalb nur auf unverschuldete Ereignisse beziehen können. Wäre ja auch noch schöner.
RayRay schrieb:
Hab meine Auktion (auch PS4) abgebrochen da ich sie erst später als erwartet bekomme.
Das kann in der Tat "unverschuldet anderweitig nicht mehr verfügbar" bedeuten, damit würde kein Kaufvertrag bestehen. Du wirst das aber belegen müssen. Hast du etwa eine mehr bestellt, um sie bei eBay zu verticken, und dann konnte der Händler den Liefertermin nicht halten, oder wie soll ich mir das vorstellen? Unabhängig von den sonstigen Implikationen hast du das sicher schriftlich?
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