Suche "Rogi1607" Geschädigte (Ebay)

    • Pandora schrieb:

      Also bei RayRay würde ich den Zug definitiv als Abgefahren bezeichnen, Ware die nie verfügbar war kann nicht plötzlich nicht mehr verfügbar sein und das es bei keiner Bestellung eine garantierte Lieferung gibt, sollte jedem Klar sein, der alt genug ist Ebay zu nutzen. Heißt also das diese/s Möglichkeit/Risiko bewusst in Kauf genommen wurde.
      (bei sowas empfiehlt sich immer in der Auktion klar darauf hinzuweisen, das die Ware erst geliefert wird, dann kann man Lieferverzögerungen nämlich an den K weitergeben)


      Und bei Nick wäre ich auch nicht all zu optimistisch, beim Einstellen lag kein Fehler vor und einen Verkauf könnte man wohl beim besten Willen nicht als Verlust ohne Eigenverschulden verkaufen. Die pauschal angesetzten 500€ halte ich allerdings für haltlos.
      Da stimme ich zu. Der Seller setzt allerdings die Kosten der Wiederbeschaffung an (eine neuwertige gebrauchte ps4 geht z.Z für über 500
      euro bei seriösen Amazon Anbietern weg). Er hätte den Schadenswert ansetzen müssen also Anschaffung minus Auktionswert von 101 euro.

      Nick - ich drücke dir fest die Daumen dass du da heil rauskommst !!!
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      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
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      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • Das ist auch zu viel. Der Listenpreis der PS4 liegt NEU bei 399 EURO. Eine gebrauchte PS4 sollte wesentlich günstiger sein.
      Das die Konsolen auf Ebay zur Zeit hochgeboten werden, spiegelt nicht den realen Marktwert wieder. Außerdem gibt es die Konsole
      ab und zu auch wieder im Media Markt. Wenn die Konsole in ein paar Wochen wieder lieferbar ist, hat sich das mit den 500 EURO eh erledigt.
      Ich sehe den Streitwert eher bei um die 250 EURO (350 EURO minus dem Gebot i.H.v. 100 EURO)
      Spätestens wenn es mal zu einem Gerichtstermin kommt haben sich die Preise wieder
      normalisiert und dann würde ich im schlimmsten Fall immer nur noch eine gebrauchte PS4 schulden.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Nick3107 ()

    • Wenn es um Schadenersatz geht zählt der Preis von heute, und heute gibt es keine PS4 für 399 Euro, weder neu noch gebraucht

      Dir beibt es aber unbenommen im Gerichtstermin eine gleichwertige PS4 auf den Tisch zu legen die du für 250 Euro eingekauft hast, das gesparte Geld und noch einiges mehr kannst du dann für Anwalt und Gerichtskosten hinblättern....

      KLammer dich ruhig an diesen Stohhalm
    • Warum klammere ich mich an diesen Strohhalm? Das war nur ein Argument, warum ich den pauschal geforderten Schadensersatz zu hoch finde.
      Wir werden ja sehen was passiert und wegen der Sache mache ich mich bestimmt nicht verrückt. Davon geht die Welt auch nicht unter und wir
      werden ja sehen was bei rauskommt. So einfach mache ich es den Leuten, die damit ihr Geld verdienen (weil sie sonst nichts gescheites gelernt haben)
      jedenfalls nicht. Aber so lange es Leute wie dich gibt, die sich gleich in die Hose machen (weil die Rechtslage ja sooooo eindeutig ist), werden
      Menschen wie Rogi1607 immer ihr Geld in der Tasche haben. Da ich selber Jurist bin, sehe ich in der Sache eher eine Herausforderung.
      Ich möchte mit diesem Thema hier nicht das Mitleid von User XY, oder die Meinung was Recht und was Unrecht ist von User YX, sondern
      den Erfahrungsaustausch zwischen anderen "Ebay Geschädigten" fördern.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Nick3107 ()

    • Nick3107 schrieb:

      Das ist auch zu viel. Der Listenpreis der PS4 liegt NEU bei 399 EURO. Eine gebrauchte PS4 sollte wesentlich günstiger sein.
      Das die Konsolen auf Ebay zur Zeit hochgeboten werden, spiegelt nicht den realen Marktwert wieder. Außerdem gibt es die Konsole
      ab und zu auch wieder im Media Markt. Wenn die Konsole in ein paar Wochen wieder lieferbar ist, hat sich das mit den 500 EURO eh erledigt.
      Ich sehe den Streitwert eher bei um die 250 EURO (350 EURO minus dem Gebot i.H.v. 100 EURO)
      Spätestens wenn es mal zu einem Gerichtstermin kommt haben sich die Preise wieder
      normalisiert und dann würde ich im schlimmsten Fall immer nur noch eine gebrauchte PS4 schulden.

      Ähm, nein!
      Du hast nämlich was verkauft was zu Datum ausverkauft war!
      Glaub es oder nicht, da kann dein K Summen aufrufen die in den LG-Bereich gehen.
      Du hast einen rechtsverbindlichen KV an der Backe. Warum macht man sowas??
      Dir wird hoffentlich auf die Finger gehauen! Zu holen wird nix sein ....
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Nick3107 schrieb:

      Warum klammere ich mich an diesen Strohhalm? Das war nur ein Argument, warum ich den pauschal geforderten Schadensersatz zu hoch finde.
      Wir werden ja sehen was passiert und wegen der Sache mache ich mich bestimmt nicht verrückt. Davon geht die Welt auch nicht unter und wir
      werden ja sehen was bei rauskommt. So einfach mache ich es den Leuten, die damit ihr Geld verdienen (weil sie sonst nichts gescheites gelernt haben)
      jedenfalls nicht. Aber so lange es Leute wie dich gibt, die sich gleich in die Hose machen (weil die Rechtslage ja sooooo eindeutig ist), werden
      Menschen wie Rogi1607 immer ihr Geld in der Tasche haben. Da ich selber Jurist bin, sehe ich in der Sache eher eine Herausforderung.
      Ich möchte mit diesem Thema hier nicht das Mitleid von User XY, oder die Meinung was Recht und was Unrecht ist von User YX, sondern
      den Erfahrungsaustausch zwischen anderen "Ebay Geschädigten" fördern.
      auszieht!
      Ach du Oberschlau!
      Ich bin/wäre das Arschloch, daß dir die Hose komplett auszieht!
      Du bist Jurist du Gurke?
      Immer her!
      Gibt hier ernstzunehmende Personen ... du gehörst nicht dazu!
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Nick3107 schrieb:

      Aber so lange es Leute wie dich gibt, die sich gleich in die Hose machen (weil die Rechtslage ja sooooo eindeutig ist),

      Nick3107 schrieb:

      . Da ich selber Jurist bin, sehe ich in der Sache eher eine Herausforderung.

      Nun ja auch ein bischen im Ton vergriffen.

      Von einem Juristen würde ich ein bischen mehr Sachkenntnis erwarten.

      Und ja der Ton von Giu war auch nicht ok.
      Mit wem das Pferd nie durchgeht, der reitet einen hölzernen Gaul.

      Christian Friedrich Hebbel
    • Allein die Vorstellung das der Wert der streitigen Sache erst am Gerichtstermin und dann noch zum Tageswert festgelegt werden soll, nach diesem Prinzip könnte man sich wohl die meisten Schadensersatzverfahren direkt knicken.

      Und bitte, einerseits sowas zu behaupten und dann zu sagen man wäre selbst Jurist :lach:
    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      Eueren Scheiß könnt ihr zukünftig alleine machen!
      Ich brauch keine Unteroderation ala @kai!

      geiz_ist_ungeil schrieb:

      Kaiolito schrieb:

      @Giu

      Ich untermoderiere nicht, mich geht das alles nichts an. Es war lediglich ein Hinweis an dich, da wir uns ja gegenseitig respektieren.

      Offensichtlich nicht! Scheint eine Einbahnstraße zu sein!
      Warum, war mein Posting nicht höflich? Eigentlich schon fast eine Bitte?
    • Jetzt reicht es hier aber! Nicht nur, dass sich einige nicht unter Kontrolle haben, es entsteht fast eine ganze Seite OT daraus. Einfach unmöglich! Von dir als verantwortungsvollen und langjährigen User, giu, erwarte ich, dass du über den in der Tat nicht passenden Bemerkungen von Nick stehst, stattdessen machst du es noch schlimmer! Geht euch mal abkühlen. :!:
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.