Wieso beantwortest du denn konkrete Fragen nicht?
Suche "Rogi1607" Geschädigte (Ebay)
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Vielleicht hier oder auf vergleichbaren Seiten mal schauen, wo diese Geräte zum normalen Ladenpreis gerade verfügbar und erhältlich sind
notebookinfo.de/artikel/sony-p…-shops-und-filialen/4218/
Ob die Updates so aktuell sind, das weiß ich nicht. Aber unter Kommentare steht, wer, was, wo kürzlich gekauft oder bestellt hat.
Keine Ahnung, ob solche Seiten hilfreich sind. Ich kenne mich mit diesen PS nicht aus.Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mirabella Neumann ()
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Hallo Nick3107,
auch ich wurde gestern von rogi1607.
Hallo,Sie haben mir geschrieben das Sie die Playstation 4 abgebrochen haben weil Sie die Konsole anderweitig verkauft haben. Ein anderweitiger Verkauf ist aber kein Grund ein Angebot vorzeitig zu beenden. Denn nach § 10 Absatz 1 Satz 5 Ebay AGB ́s ist folgendes zu beachten: "[...] Bei Ablauf der Auktion oder bei vorzeitiger Beendigung des Angebots durch den Anbieter kommt zwischen Anbieter und Höchstbietendem ein Vertrag über den Erwerb des Artikels zustande [...]. Zum Zeitpunkt des Auktionsabbruchs war ich Höchstbietender mit 201€ und bin somit der Käufer des Artikels. Ich bitte Sie mir ihre Paypaladresse umgehend zuzusenden damit ich die Zahlung (206€ + 4,90€ Versand) vornehmen kann und Sie mir den Artikel zusenden. Ih werde Ihnen dann die Lieferadresse mitteilen. Sollten Sie den Artikel nicht liefern, weil Sie ihn ja anderweitig verkauft haben, so verlange ich Schadenersatz in Höhe von 284€ (Preis für Ps4 490€ - 206€ Höchstgebot). Kommen Sie der Erfüllung des Kaufvertrags nicht nach, werde ich Klage durch meinen Rechtsanwalt erheben lassen. Ich denke es ist auch in Ihrem Interesse das dies nicht geschieht, denn die Kosten welche dafür anfallen sind sehr hoch und müssten von Ihnen getragen werden. Und das meine ich auch so: ich werde auf jeden Fall Klage erheben, falls Sie dem Kaufvertrag nicht nachkommen. Ich möchte wirklich nicht das noch weitere Kosten für Sie entstehen! Überlegen Sie es sich wirklich gut, ob es nötig ist hier in Verzug zu kommen, denn bereits die erste Kontaktaufnahme zu meinem Anwalt bringt schon nicht unerhebliche Kosten mit sich. Es ist Ihnen überlassen ob wir uns einigen, oder es auf dem juristischen Wege klären.
Gibt es in deinem Fall schon Neuigkeiten?
Dass der Typ das professionell macht sieht man ja: offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll…ileViewBids_None_ViewLink
Zusammenfassung der letzten 30 TageAnzahl der Gebote:[Blockierte Grafik: http://pics.ebaystatic.com/aw/pics/s.gif]864Geboten auf unterschiedliche Artikel:[Blockierte Grafik: http://pics.ebaystatic.com/aw/pics/s.gif]850
Ein Angebot vorzeitig beenden mag nicht die feine Art sein, stimmt schon. Aber dass das derart ausartet kann man als nicht-jurist doch nicht wissen. Vor allem, wenn eBay mir noch suggeriert es sei Problemlos.
Wenn das Angebot noch 12 Stunden oder länger läuft, können Sie es ohne Einschränkungen vorzeitig beenden. Wenn zum Zeitpunkt der Beendung des Angebots Gebote für den Artikel vorliegen, werden Sie gefragt, ob Sie die Gebote streichen oder den Artikel an den Höchstbietenden verkaufen möchten.
Er will nun entweder die PS4 für 206 + 4,90 Euro oder einen Schadenersatz in Höhe von 284 Euro.
Ich freue mich auf deine/eure Ratschläge.
Mit freundlichen Grüßen -
ganz so einfach würde ich es ihm nicht machen. Mal abgesehen davon, droht der nur.
internetrecht-rostock.de/ebay-…hadenersatz-vermeiden.htm
oder
dr-bahr.com/news/rechtsmissbra…i-einer-ebay-auktion.html -
Lokilo schrieb:
Sie haben mir geschrieben das Sie die Playstation 4 abgebrochen haben weil Sie die Konsole anderweitig verkauft haben.
Wenn dies der Wahrheit entspricht, dann hast du zunächst einen rechtsgültigen Kaufvertrag mit dem Höchstbietenden bei Auktionsabbruch geschlossen. Ich würde empfehlen, diesen zu erfüllen, indem du ein Ersatzgerät beschaffst. Der Strohhalm, an dem du dich klammern darfst, ist der Nachweis, dass der Käufer die Ware gar nicht haben möchte. Dieser Nachweis dürfte aber bereits in dem Augenblick scheitern, in dem der Käufer das Geld überweist.„Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire
Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt. -
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Klar, könnte er versuchen den fehlenden Rechtsbindungswillen nachzuweisen. Was aber ehrlich gesagt, bei dem roger User ziemlich schwer sein dürfte, weil es nur ein Trittbrettfahrer ist und bis dato recht ''unbekannt''. Desweiteren hört sich die Forderung nicht grade ''professionell an.
Er könnte genauso die abgegebene Anfechtung als Vorwand erklären. Den eigentlichen Grund möchte er vielleicht noch nicht nennen
Zitat aus dem o.g. Link
„Wenn ein Anfechtungsgrund vorliegt, kommt es auf eine Anfechtung nicht an, sondern der Vertrag ist sofort hinfällig.“
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biguhu schrieb:
Lokilo schrieb:
Sie haben mir geschrieben das Sie die Playstation 4 abgebrochen haben weil Sie die Konsole anderweitig verkauft haben.
Wenn dies der Wahrheit entspricht, dann hast du zunächst einen rechtsgültigen Kaufvertrag mit dem Höchstbietenden bei Auktionsabbruch geschlossen. Ich würde empfehlen, diesen zu erfüllen, indem du ein Ersatzgerät beschaffst. Der Strohhalm, an dem du dich klammern darfst, ist der Nachweis, dass der Käufer die Ware gar nicht haben möchte. Dieser Nachweis dürfte aber bereits in dem Augenblick scheitern, in dem der Käufer das Geld überweist.
Was ich auch komisch finde.... wie zum Teufel ist der an meine Daten (Anschrift) bekommen? Ich habe eben mit eBay telefoniert.
Der Kundenservice darf aus datenschutzrechtlichen Gründen logischerweise die Daten nicht einfach rausgeben, sagte man mir.
Es gäbe da noch die "erweiterte eBay Suche". Die freundliche Dame meinte aber, dass wenn jemand meine Daten anfordert, ich ebenfalls eine Mail darüber erhalte + die Daten der Person die meine Daten anfordert.
Die habe ich aber nicht bekommen, auch Sie konnte in ihrem System nichts davon sehen.Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Lokilo ()
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Lokilo schrieb:
Dass der Typ das professionell macht sieht man ja: offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll…ileViewBids_None_ViewLink
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von testing* ()
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"Zum Zeitpunkt des Auktionsabbruchs war ich Höchstbietender mit 201€ und bin somit der Käufer des Artikels. Ich bitte Sie mir ihre Paypaladresse umgehend zuzusenden damit ich die Zahlung (206€ + 4,90€ Versand) vornehmen kann und Sie mir den Artikel zusenden."
Jemand, der 201 € geboten hatte, war auch dabei. *gg*
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Wie kommst du auf Trittbrettfahrer? Und hier steht er habe ein Gewerbe angemeldet, dann ist der Rechtsbindungswille sogar vermutlich leichter nachzuweisen.
Also ein Argument das für rogi sprechen könnte.Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Mirabella Neumann ()
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testing* schrieb:
Lokilo schrieb:
Dass der Typ das professionell macht sieht man ja: offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll…ileViewBids_None_ViewLink
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Und, das allein macht noch keinen Rechtsmissbrauch, Rechtsmissbrauch ist es erst, wenn er es dabei nicht auf die Ware, sondern allein auf den Schadensersatz abgesehen hat und das ist es was so schwer bis unmöglich zu beweisen ist.
Lokilo schrieb:
Der Kundenservice darf aus datenschutzrechtlichen Gründen logischerweise die Daten nicht einfach rausgeben, sagte man mir.Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Pandora ()
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Pandora schrieb:
Und, das allein macht noch keinen Rechtsmissbrauch, Rechtsmissbrauch ist es erst, wenn er es dabei nicht auf die Ware, sondern allein auf den Schadensersatz abgesehen hat und das ist es was so schwer bis unmöglich zu beweisen ist.Lokilo schrieb:
Der Kundenservice darf aus datenschutzrechtlichen Gründen logischerweise die Daten nicht einfach rausgeben, sagte man mir. -
#93
Klar und sie werden es tun. -
Sofern der Höchstbietende zum Abschluss der abgebrochenen Auktion Höchstbietender war, kommt er problemlos über eBay an deine Daten. Da reicht eine eMail.
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Pandora schrieb:
Und, das allein macht noch keinen Rechtsmissbrauch, Rechtsmissbrauch ist es erst, wenn er es dabei nicht auf die Ware, sondern allein auf den Schadensersatz abgesehen hat und das ist es was so schwer bis unmöglich zu beweisen ist.
Ps.: Einen Abbruchjäger erkennt man daran, das er niemals einen Rechtsbindungswillen hat, einen Artikel zum regulären Ablauf einer Auktion zu erwerben. Nein, er spekuliert auf einen Abbruch. Das kann man nachweisen, indem man mehrere Geschädigte findet.Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Trendyandy ()
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Du siehst einen Rechtsmissbrauch bei der Abgabe vieler Gebote? Das machen aber viele gewerbliche Händler, die einfach nur günstig einkaufen wollen und das dürfen sie auch.
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@ Trendyandy
Auch gern für dich zum gefühlten 1000sten Mal in diesem Forum. Die Tatsache allein mag moralisch verwerflich sein. Rechtlich anfechtbar - sofern das Bietverhalten das einzige Merkmal ist, ist es das nicht. -
Das erkennt man ja schon wunderbar an seinem Bietverhalten. Was will eine Person mit drölfzig PlayStations, iPads, iPhones usw.
Wie soll ich nun reagieren? Die ganze Aktion war gestern Abend gegen 19:00, er hat mir nun eine Frist bis zum 10.02. gesetzt, dann will er zum Anwalt rennen. -
Bitte meinen Beitrag komplett lesen @alte Eule
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Trendyandy ()
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