Ja, ich meine das so; es kommt gar nicht darauf an, ob da tatsächlich mehrere Playstations vorhanden waren (ich hatte das Beispiel ja selbst angeführt), es reicht schon völlig, wenn der Bieter die Klausel so verstanden haben könnte, daß eben ein Sofortkauf nicht unbedingt das Ende der Auktion bedeutet. Das dürfte hier so sein.
Suche "Rogi1607" Geschädigte (Ebay)
-
-
-
Ist angekommen.
Und die weiteren Ausführungen ebenfalls, die aus Deiner "Feder" so wunderbar trocken und zugleich amüsant klingen. *g* -
Am Schärfsten finde ich ja noch diese Auktion
ebay.de/itm/Sony-PlayStation-4…solen&hash=item3a88b3821a
Aber das hat ja mit der Abbruchthematik nicht wirklich etwas zu tun.
Sorry für das OT. Ich konnte es mir leider nicht verkneifen.... -
Doch, so viel OT muß erlaubt sein, weil auch das ein schönes Beispiel dafür ist, einen (in dem Fall gültigen) Vorbehalt in die Auktion aufzunehmen. Wenn das jemand anders gekauft hätte als der benannte User, wäre kein Vertrag zustande gekommen.