Guten Abend,
suche noch weitere Personen, die von oben genannter Person ähnliche Schreiben nach Auktionsende bekommen haben:
Hallo,
ein anderweitiger Verkauf ist aber kein Grund ein Angebot vorzeitig zu beenden. Denn nach § 10 Absatz 1 Satz 5 Ebay AGB ́s ist folgendes zu beachten: "[...] Bei Ablauf der Auktion oder bei vorzeitiger Beendigung des Angebots durch den Anbieter kommt zwischen Anbieter und Höchstbietendem ein Vertrag über den Erwerb des Artikels zustande [...]. Zum Zeitpunkt des Auktionsabbruchs war ich Höchstbietender mit XXX€ und bin somit der Käufer des Artikels. Ich bitte Sie mir ihre Bankverbindung umgehend zuzusenden damit ich die Zahlung (XXX€ + 6,20€ Versand) vornehmen kann und Sie mir den Artikel zusenden. Sollten Sie nicht in der Lage sein den Artikel zu liefern, weil Sie ihn ja anderweitig verkauft haben, so verlange ich Schadenersatz in Höhe von XXX€. Kommen Sie der Erfüllung des Kaufvertrags nicht nach, werde ich Klage durch meinen Rechtsanwalt erheben lassen. Ich denke es ist auch in Ihrem Interesse das dies nicht geschieht, denn die Kosten welche dafür anfallen sind sehr hoch und müssten von Ihnen getragen werden. Und das meine ich auch so: ich werde auf jeden Fall Klage erheben, falls Sie dem Kaufvertrag nicht nachkommen. Ich möchte wirklich nicht das noch weitere Kosten für Sie entstehen! Überlegen Sie es sich wirklich gut, ob es nötig ist hier in Verzug zu kommen, denn bereits die erste Kontaktaufnahme zu meinem Anwalt bringt schon nicht unerhebliche Kosten mit sich. Es ist Ihnen überlassen ob wir uns einigen, oder es auf dem juristischen Wege klären. Ich habe Ebay bereits kontaktiert und Ihre Daten anfordern lassen.
Bitte prüfen Sie hierzu die Rechtslage. Hierzu noch ein Auszug:
Das Ebaymitglied ist u.a. schon mit folgenden Artikeln zuvor auffällig geworden:
fightflashfraud.wordpress.com/…o-sell-fake-flash-drives/
Eine vernünftige Verhandlung ist mit ihm nicht möglich und er macht den Eindruck, als ob er das öfter macht.
Ich denke nicht, dass es sich hier um einen Einzelfall handelt. Außerdem ist der Text bereits mehrfach bekannt...
Die Auktion musste ich abbrechen, da die PlayStation schon vor Auktionsstart verkauft wurde. Ich hatte den Artikel bereits seit mehreren Wochen annonciert und es hatte sich lange kein Käufer gefunden. Bei der Auktion handelte es sich um eine geplante Auktion mit Einstelltermin in der Zukunft und ich habe leider vergessen die Auktion vor dem Start zu löschen. Nach Auktionsabbruch habe ich dem Bieter das vernünftig erläutert und mich für die Unannehmlichkeiten entschuldigt. Aber ohne großen Erfolg. Dass die PlayStation bereits VOR Auktionsbeginn verkauft wurde lässt sich durch Emailkontakt mit dem eigentlichen Käufer belegen. Das es sich bei der eingestellten Auktion / Angebot um einen Irrtum handelt, habe ich dem Bieter bereits erläutert.
Für Tipps und weitere Hinweise bin ich euch dankbar.
suche noch weitere Personen, die von oben genannter Person ähnliche Schreiben nach Auktionsende bekommen haben:
Hallo,
ein anderweitiger Verkauf ist aber kein Grund ein Angebot vorzeitig zu beenden. Denn nach § 10 Absatz 1 Satz 5 Ebay AGB ́s ist folgendes zu beachten: "[...] Bei Ablauf der Auktion oder bei vorzeitiger Beendigung des Angebots durch den Anbieter kommt zwischen Anbieter und Höchstbietendem ein Vertrag über den Erwerb des Artikels zustande [...]. Zum Zeitpunkt des Auktionsabbruchs war ich Höchstbietender mit XXX€ und bin somit der Käufer des Artikels. Ich bitte Sie mir ihre Bankverbindung umgehend zuzusenden damit ich die Zahlung (XXX€ + 6,20€ Versand) vornehmen kann und Sie mir den Artikel zusenden. Sollten Sie nicht in der Lage sein den Artikel zu liefern, weil Sie ihn ja anderweitig verkauft haben, so verlange ich Schadenersatz in Höhe von XXX€. Kommen Sie der Erfüllung des Kaufvertrags nicht nach, werde ich Klage durch meinen Rechtsanwalt erheben lassen. Ich denke es ist auch in Ihrem Interesse das dies nicht geschieht, denn die Kosten welche dafür anfallen sind sehr hoch und müssten von Ihnen getragen werden. Und das meine ich auch so: ich werde auf jeden Fall Klage erheben, falls Sie dem Kaufvertrag nicht nachkommen. Ich möchte wirklich nicht das noch weitere Kosten für Sie entstehen! Überlegen Sie es sich wirklich gut, ob es nötig ist hier in Verzug zu kommen, denn bereits die erste Kontaktaufnahme zu meinem Anwalt bringt schon nicht unerhebliche Kosten mit sich. Es ist Ihnen überlassen ob wir uns einigen, oder es auf dem juristischen Wege klären. Ich habe Ebay bereits kontaktiert und Ihre Daten anfordern lassen.
Bitte prüfen Sie hierzu die Rechtslage. Hierzu noch ein Auszug:
Das Ebaymitglied ist u.a. schon mit folgenden Artikeln zuvor auffällig geworden:
fightflashfraud.wordpress.com/…o-sell-fake-flash-drives/
Eine vernünftige Verhandlung ist mit ihm nicht möglich und er macht den Eindruck, als ob er das öfter macht.
Ich denke nicht, dass es sich hier um einen Einzelfall handelt. Außerdem ist der Text bereits mehrfach bekannt...
Die Auktion musste ich abbrechen, da die PlayStation schon vor Auktionsstart verkauft wurde. Ich hatte den Artikel bereits seit mehreren Wochen annonciert und es hatte sich lange kein Käufer gefunden. Bei der Auktion handelte es sich um eine geplante Auktion mit Einstelltermin in der Zukunft und ich habe leider vergessen die Auktion vor dem Start zu löschen. Nach Auktionsabbruch habe ich dem Bieter das vernünftig erläutert und mich für die Unannehmlichkeiten entschuldigt. Aber ohne großen Erfolg. Dass die PlayStation bereits VOR Auktionsbeginn verkauft wurde lässt sich durch Emailkontakt mit dem eigentlichen Käufer belegen. Das es sich bei der eingestellten Auktion / Angebot um einen Irrtum handelt, habe ich dem Bieter bereits erläutert.
Für Tipps und weitere Hinweise bin ich euch dankbar.
Dieser Beitrag wurde bereits 6 mal editiert, zuletzt von Nick3107 ()