Suche "Rogi1607" Geschädigte (Ebay)

    • Suche "Rogi1607" Geschädigte (Ebay)

      Guten Abend,

      suche noch weitere Personen, die von oben genannter Person ähnliche Schreiben nach Auktionsende bekommen haben:

      Hallo,
      ein anderweitiger Verkauf ist aber kein Grund ein Angebot vorzeitig zu beenden. Denn nach § 10 Absatz 1 Satz 5 Ebay AGB ́s ist folgendes zu beachten: "[...] Bei Ablauf der Auktion oder bei vorzeitiger Beendigung des Angebots durch den Anbieter kommt zwischen Anbieter und Höchstbietendem ein Vertrag über den Erwerb des Artikels zustande [...]. Zum Zeitpunkt des Auktionsabbruchs war ich Höchstbietender mit XXXund bin somit der Käufer des Artikels. Ich bitte Sie mir ihre Bankverbindung umgehend zuzusenden damit ich die Zahlung (XXX€ + 6,20€ Versand) vornehmen kann und Sie mir den Artikel zusenden. Sollten Sie nicht in der Lage sein den Artikel zu liefern, weil Sie ihn ja anderweitig verkauft haben, so verlange ich Schadenersatz in Höhe von XXX€. Kommen Sie der Erfüllung des Kaufvertrags nicht nach, werde ich Klage durch meinen Rechtsanwalt erheben lassen. Ich denke es ist auch in Ihrem Interesse das dies nicht geschieht, denn die Kosten welche dafür anfallen sind sehr hoch und müssten von Ihnen getragen werden. Und das meine ich auch so: ich werde auf jeden Fall Klage erheben, falls Sie dem Kaufvertrag nicht nachkommen. Ich möchte wirklich nicht das noch weitere Kosten für Sie entstehen! Überlegen Sie es sich wirklich gut, ob es nötig ist hier in Verzug zu kommen, denn bereits die erste Kontaktaufnahme zu meinem Anwalt bringt schon nicht unerhebliche Kosten mit sich. Es ist Ihnen überlassen ob wir uns einigen, oder es auf dem juristischen Wege klären. Ich habe Ebay bereits kontaktiert und Ihre Daten anfordern lassen.
      Bitte prüfen Sie hierzu die Rechtslage. Hierzu noch ein Auszug:

      Das Ebaymitglied ist u.a. schon mit folgenden Artikeln zuvor auffällig geworden:


      fightflashfraud.wordpress.com/…o-sell-fake-flash-drives/

      Eine vernünftige Verhandlung ist mit ihm nicht möglich und er macht den Eindruck, als ob er das öfter macht.
      Ich denke nicht, dass es sich hier um einen Einzelfall handelt. Außerdem ist der Text bereits mehrfach bekannt...


      Die Auktion musste ich abbrechen, da die PlayStation schon vor Auktionsstart verkauft wurde. Ich hatte den Artikel bereits seit mehreren Wochen annonciert und es hatte sich lange kein Käufer gefunden. Bei der Auktion handelte es sich um eine geplante Auktion mit Einstelltermin in der Zukunft und ich habe leider vergessen die Auktion vor dem Start zu löschen. Nach Auktionsabbruch habe ich dem Bieter das vernünftig erläutert und mich für die Unannehmlichkeiten entschuldigt. Aber ohne großen Erfolg. Dass die PlayStation bereits VOR Auktionsbeginn verkauft wurde lässt sich durch Emailkontakt mit dem eigentlichen Käufer belegen. Das es sich bei der eingestellten Auktion / Angebot um einen Irrtum handelt, habe ich dem Bieter bereits erläutert.

      Für Tipps und weitere Hinweise bin ich euch dankbar.

      Dieser Beitrag wurde bereits 6 mal editiert, zuletzt von Nick3107 ()

    • Was mir sofort aufgefallen ist. Eine alte Auktion von dem ist noch aufrufbar.



      Artikelstandort: Gundersweiler

      rogi1607
      feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.…wFeedback&userid=rogi1607
      cgi6.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?…mpleted=1&userid=rogi1607

      "ein anderweitiger Verkauf ist aber kein Grund ein Angebot vorzeitig zu beenden."

      Trifft die Behauptung den zu?
    • Ja die PlayStation wurde anderweitig verkauft, aber schon vor Auktionsbeginn. Ich habe anschließend vergessen, dass die Auktion noch gestoppt werden muss. So hat sich das überschnitten. Die Auktion wäre noch 5 Tage gelaufen und das Höchstgebot stand bei 101 EURO.
    • Fraglich ist auch die Höhe des Schadensersatzes. Er gibt den Schaden mit 500 EURO pauschal an. Bei der PS4 handelte es sich um ein gebrauchtes Gerät. Die Konsole ist im Moment zwar schwer zu bekommen, aber der UVP liegt für ein neues Gerät bei 399 EURO. Gebraucht dürften die dann um die 300 EURO liegen. Verkauft habe ich die PlayStation inkl. Spiel für 400 EURO plus Versand in einem Forum.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Nick3107 ()

    • Es muß nix heißen, aber die Formulierung ist von da:

      In die Falle getappt - Ebay Auktion vorzeitig abgebrochen und direkt wieder eingestellt - Käufer "vorratsspeicher"
      Auktion vorzeitig beendet

      @Nick3107:

      Wende dich an eBay und fordere die Daten des Accountinhabers an. Teile mit, daß er der Meinung ist, einen Kaufvertrag mit dir zu haben und du deshalb die Daten brauchst. Dann schaust du zuallererst mal nach, ob die Person an der angegebenen Adresse existent ist.
    • Was bei der Konstellation zum Problem für den Verkäufer werden könnte, ist folgendes:

      Spätestens seit dem Urteil des OLG Hamm, der das BGH-Urteil von 2011 nochmals präzisierte, darf als gesicherte Rechtsprechung gelten, dass ebay-Auktionen nur nach ebay-Vorgaben berechtigt abgebrochen werden können und da müssen wir zum wiederholten Mal dem genauen Wortlaut lauschen: Sie haben beim Eingeben des Angebots, des Startpreises oder des Mindestpreises einen Fehler gemacht.

      Quelle: pages.ebay.de/help/sell/end_early.html

      Die Frage, ob ein Irrtum über das Vorhandensein der Ware als Fehler im Sinne der ebay-Richtlinien gelten darf, klammer ich hier aus. Viel wichtiger erscheint es mir, darauf hinzuweisen, dass bei Eingabe (!, vgl. ebay-Grundsatz) der Auktion kein Fehler vorlag, da zu diesem Zeitpunkt die Ware noch vorhanden war. Ich sehe hier daher einen rechtsgültigen Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Bieter.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Habe Eben beim Ebay Kundenservice angerufen, da ich immer noch nicht die Daten von dem Ebaymitglied habe.
      Leider können Sie mir die Daten nicht geben, da kein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande gekommen ist... alle Gebote wurden gestrichen...

      Daraufhin habe ich versucht der netten Dame zu erklären, dass das nicht so einfach ist und ich die Daten bräuchte.

      Nein Sie sehe da keinen Grund sich Sorgen zu machen und ich soll einfach den Typen ignorieren...
      Sie hat nur gefragt, ob die Auktion noch weniger als 12h lief und da das nicht der Fall ist, sei alles in Ordnung....
    • Nick3107 schrieb:

      Habe Eben beim Ebay Kundenservice angerufen, da ich immer noch nicht die Daten von dem Ebaymitglied habe.
      Leider können Sie mir die Daten nicht geben, da kein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande gekommen ist... alle Gebote wurden gestrichen...

      Daraufhin habe ich versucht der netten Dame zu erklären, dass das nicht so einfach ist und ich die Daten bräuchte.

      Nein Sie sehe da keinen Grund sich Sorgen zu machen und ich soll einfach den Typen ignorieren...
      Sie hat nur gefragt, ob die Auktion noch weniger als 12h lief und da das nicht der Fall ist, sei alles in Ordnung....
      Ach, meine Lieblinge von der heissen Linie.
      Wie Schumi schon sagte, schriftlich per Mail. Am Telefon bekommst du keine Auskunft und wenn dann garantiert die falsche.

      Ich sehe allerdings so und so ein Problem auf dich zukommen. Außerhalb von EBay verkauft ist ein denkbar schlechtes Argument.
      Gut, bei dir mit Startzeitplanung. Aber wie das der entsprechende Richter in Bezug auf einen "Irrtum" sieht?
      Das mit der überhöhten Schadensersatzforderung steht auf einem anderen Blatt.
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Naja Fakt ist, dass es nicht einfach ist. Im Moment habe ich nicht die Zeit für solche Streitigkeiten und schon gar nicht die Lust auf einen langen Rechtsstreit bezogen auf den Streitwert. Würde sich der gute Herr auf einen vernünftigen Schadensersatz einlassen, würde ich schon überlegen die Forderung zu bezahlen und dann ist Ruhe. Aber das nächste Problem ist, dass er mich nur über Ebay kontaktiert, ich habe keine genauen Daten etc. von Ihm und einem unbekannten jetzt einfach Geld zu überweisen ist auch nicht die beste Lösung. Man bräuchte schon was in der Hand. Verhandeln ist mit ihm nicht drin. Evtl. hätte man Aussicht auf einen gerichtlichen Vergleich, wenn die Schadensersatzforderung überzogen ist. (Liegt über dem Neupreis) Also im Moment sehe ich leider noch keine schnelle Lösung.
    • Nicht daß wir uns mißverstehen. Ich halte deinen K für einen Trittbrettfahrer auf der Abbruchswelle!
      Alleine die überhöhte Forderung aber auch der Wortlaut der Mail zielen auf Einschüchterung ab.
      Sollte er zu diesem Zeitpunkt einen RA einschalten wird es wohl sein Privatvergnügen werden (ich weiß, deshalb schreibe ich "wird wohl").
      Daß er dich nämlich wirsam in Verzug gesetzt hat sehe ich nicht.
      Vorsorglich würde ich keine weitere Brieffreundschaft mit dem K pflegen ehe er nicht die Hose runterlässt bzw. du keine belastbaren Daten zu deinem K hast.
      Kontonummer mitteilen, einem wildfremden Nick??

      Möchte aber darauf hinweisen, daß ich hier meine Meinung schreibe, diese aber im Streitfall so nicht durchgehen muß.
      Im Zweifel wirst du um einen versierten Anwalt nicht herumkommen.
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • biguhu schrieb:

      Die Frage, ob ein Irrtum über das Vorhandensein der Ware als Fehler im Sinne der ebay-Richtlinien gelten darf, klammer ich hier aus. Viel wichtiger erscheint es mir, darauf hinzuweisen, dass bei Eingabe (!, vgl. ebay-Grundsatz) der Auktion kein Fehler vorlag, da zu diesem Zeitpunkt die Ware noch vorhanden war. Ich sehe hier daher einen rechtsgültigen Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Bieter.


      So sieht es wohl aus.

      "Habe vergessen die Startzeitplanung abzuschalten" ist leider kein Grund für einen Abbruch nach eBay-Regeln. Und ich glaube, auch die Alternative, ein Irrtum im Gesetzessinne, lag nicht vor.

      schumiline schrieb:

      Den telefonischen Kundenservice kannst du vergessen, die blicken es oftmals nicht und geben auch Fehlinformationen heraus.


      Allerdings, was die da geantwortet haben ist haarsträubend.

      Es kommt hin und wieder vor, daß eBay zu doof ist, so einen Sachverhalt zu erfassen. Bleib hartnäckig und verbindlich. Schau mal in die Datenschutzerklärung, falls du noch ein Argument brauchst.

      Wir können Ihre personenbezogenen Daten außerdem weitergeben an:
      (...)
      Dritte aufgrund eines Auskunftsersuchens im Zusammenhang mit ... oder wegen eines Verdachts ..., ... oder andere Handlungen, aus denen sich für uns, Sie oder ein anderes eBay-Mitglied eine rechtliche Haftung ergeben kann. Dabei können von uns die folgenden personenbezogenen Daten offengelegt werden: aktueller und bisherige(r) Mitgliedsname(n), Name, Ort, Bundesland, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Betrugsbeschwerden und Gebots- und Angebotsübersicht und alle anderen Informationen, die wir für relevant halten.
      (...)
    • auf rogi1607 reingefallen

      Hallo Nick3107

      Mir ist mit diesem rogi1607 genau das selbe passiert. Ich habe fast eine identische Mail bekommen.
      Hab meine Auktion (auch PS4) abgebrochen da ich sie erst später als erwartet bekomme. Wollte sie eine Woche später wieder einstellen.
      Ich muss zugeben das ich mir die ebay Richtlienien leider nicht genau durchgelesen habe.
      Wie geht es bei dir weiter?
    • Ich kann das nicht glauben,
      wenn ich das lese, dann kann ich doch jede Auktion einfach abbrechen und habe keinen Kaufvertag mit dem Käufer.
      Denn anderweitig nicht verfügbar das kann ja wirklich alles bedeuten.

      Zitat daraus:
      „Der Artikel ist ohne Ihr Verschulden verloren gegangen, beschädigt worden oder anderweitig nicht mehr zum Verkauf verfügbar.“


      Ob sich die Formulierung „ohne Ihr Verschulden“ auch auf die fehlende anderweitige Verfügbarkeit bezieht, bleibt unklar.

      Konsequent zu Ende gedacht ist somit zukünftig kein Grund zu gering, folgenlos eine Auktion bei eBay abzubrechen.
      Mit wem das Pferd nie durchgeht, der reitet einen hölzernen Gaul.

      Christian Friedrich Hebbel