Suche "Rogi1607" Geschädigte (Ebay)

    • @lokilo

      Es würde sicher Sinn machen (falls ich das jetzt wirklich übersehen habe), den Link zur Auktion an @Uhu oder sonst jemanden innerhalb der Redaktion zu schicken, damit die sich das mal anschauen können. Im Zweifelsfall sind die auch sicher in der Lage, diese wichtigen Infos an @pandarul zu übermitteln.

      Veröffentlicht wird dennoch nichts, das genießt die Redaktion das vollste Vertrauen.

      EDIT: Sorry @Mirabella, hat sich überschnitten.... so ist es, wenn man telefoniert und versucht gleichzeitig zu schreiben.

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    • Andy, alle überlegen wie man einen Plan ausarbeiten könnte. Hier ein Hinweis, da ein Hinweis, dort ein Gesetz, da die AGB.
      Wir versuchen ein System zu finden. Machst du das auch?
      Von dir lese ich leider nur eine pauschale Leier, nix Konkretes, keine gezielt auf den jeweiligen Fall bezogene Auslegung.
      Du wirst es nicht glauben. Ich habe sogar Internatserziehung genossen. Davon erzähle ich jetzt aber besser nicht.
    • Tja testing, was die Leute hier auf den Tisch legen, das ist ihre Entscheidung.
      Kaiolito gab ja den Tipp mit der PN an die Redaktion.
      Irgendwo alles auf den Tisch zu legen, das wäre jedenfalls sinnvoll. Sonst ist ja jedes Bild, das sich gemacht wird falsch und das kann ja nicht der Sinn sein.
    • Alles klar, gut gemacht!

      EDIT: Jetzt wirst du ein wenig warten müssen. @Uhu muss das mal anschauen und dann wird er sicher @pandarul informieren, wenn der online ist.
      Aber keine Sorge, die schauen sich das richtig gut an. ;)

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    • Lokilo schrieb:

      Ja, stand drin.


      Grundsätzlich ist ein Vorbehalt, den Auktionsgegenstand nicht an den Höchstbieter sondern während der Auktionslaufzeit an eBay vorbei zu verkaufen, möglich. Daß das gegen die AGB von eBay ist, ist nicht von Belang, denn diese werden nicht Bestandteil des Vertrages zwischen Verkäufer und Bieter (eBay ist nicht Vertragspartei), sondern nur zur Beurteilung dieses Vertragsverhältnisses mit herangezogen. Es gibt auch irgendein Urteil in die Richtung, soweit ich mich erinnere. Mal sehen ob ichs finde.

      Allein die genaue Formulierung ist dann wieder Auslegungsfrage, grundsätzlich gilt: je deutlicher drinstand, daß die Auktion nur unter dem Vorbehalt läuft, daß kein Geschäft außerhalb von eBay zustande kommt, desto besser.

      Ich habe übrigens was dagegen, daß ich solche Fragen beurteilen soll, und das dann auch noch exklusiv. Ich hielte es für zielführend, dem gesamten Forum die Artikelnummer zur Verfügung zu stellen.
    • Pandarul, mein Verweis auf dich sollte dich in keinster Weise unter Druck setzen, selbstverständlich ist jeder andere Hinweis genauso gefragt.
      Das war eher so gedacht: KFZ-Werkstatt, X hat dies und jenes Anliegen, da gibt es Probleme mit dem Auto, bei denen ich eine Idee habe.
      Jetzt bin ich aber nur der Azubi. Also rate ich X, er möge bitte auf Hugo warten, denn der macht das mit den Autos schon mehrere Jahre, also länger und intensiver als ich.

      Dachte ich mir doch, dass dir auch so irgendwie ein diesbezügliches Urteil im Kopf rumschwirrt. Mir auch, so irgendwie.
      Ich bin aber schon rund 2 Jahre nicht mehr im Ebay-Forum, und genauso lange habe ich mich mit gewissen Themen nicht bzw. kaum befasst.
    • Hier der Auktionstext (1:1 Copy & Paste)



      Hallo eBay'er!





      Zum Verkauf steht hier eine PlayStation 4 aus der neuen Charge "CUH-1004A" wobei die 4 für 2014 und das A für das erste Quartal steht.


      Die Konsole wurde im SONY-Store bestellt und gerade eben geliefert. Der Karton ist noch versiegelt, die Konsole ist somit natürlich neu und unbenutzt mit Rechnung von SONY.de


      Sofort lieferbar/abholbereit!


      Ein Sofortkauf für 510 €uro ist möglich.


      Zögern Sie nicht mich zu kontaktieren, sollte noch etwas unklar sein oder Sie Fragen haben.




      Viel glück beim ersteigern :)