Verkaufter PC defekt (Paypal Problem)

    • Verkaufter PC defekt (Paypal Problem)

      Hallo zusammen

      ich habe vor ein paar wochen meinen selbstgebauten pc über ebay verkauft
      Der Pc funktionierte einwandfrei.
      Ich habe das Paket mit dhl versendet und der pc funktionierte auch am ersten tag. Über Nacht wurde er kaputt. (nach angaben des käufers war die verpackung nicht beschädigt.
      Er meldete eine schadensanzeige bei dhl und es kam heraus das der Pc nicht richtig verpackt war. ( Stand zumindest in einem brief von dhl.

      Nun hat er einen fall über ebay eröffnet. Er drohte ich solle die Reperaturkosten übernehmen oder er meldet den Fall paypal.
      Was soll ich nun tun?

      Laut bgb muss der Käufer ja beweisen das der pc vorher schon defekt war (was nicht der fall war) bzw das er nicht richtig verpackt war. (Aber bei paypal gibt es doch so eine sonderdings mit dem Käuferschutz.

      Ich wäre froh wenn mir jemand helfen könnte ( Es geht um 600 € )
    • danke für die antwort

      der pc war im orginal karton des towers (also des gehäuses verpackt)
      mit styroporschalen und luftpolstern

      geld vom pp konto ist auf meinem konto

      allerdings habe ich jetzt einen kontostand von minus 600 euro

      Ich werde jetzt mal auf die bank gehen und schauen ob mein konto belastet ist

      was soll ich nun tun
    • Die OVP des Towers ist keine ausreichende Versandverpackung. Die ist lediglich für Palettentransport ausgelegt.

      Den Schaden musst du übernehmen. Das kannst du, indem du dir den PC zurück senden lässt und selbst reparierst oder indem dein Käufer das macht/veranlasst und du ihm die entstandenen Kosten erstattest.
    • Hm deine Verpackung ist absolut unzureichend. da hat Dhl recht.
      Biete deinem K an, er solle sich nen Kostenvoranschlag machen lassen für die Reparatur und du zahlst das oder aber du überweist ihm die VSK und er sendet den PC zu dir du reparierst das teil und sendest ihm den wieder zu.
    • Gurke schrieb:

      Laut bgb muss der Käufer ja beweisen das der pc vorher schon defekt war (was nicht der fall war) bzw das er nicht richtig verpackt war. (Aber bei paypal gibt es doch so eine sonderdings mit dem Käuferschutz.
      Wenn ich richtig informiert bin, muß der Verkäufer beweisen, daß der Artikel nicht defekt war. Die von Dir angeführte Beweislastumkehr gibt es erst nach 6 Monaten und nur beim Verbrauchsgüterkauf, also vom Händler an Privat. Da Du wohl als Privatmann verkauft hast, liegt die Beweislast bei Dir.
      Steinigt mich, wenn es verkehrt ist!
    • Ääääähhh, habe mir jetzt (glaube ich) insgesamt drei PC und zwei Laptops per DHL schicken lassen, alle waren genau so verpackt:

      der pc war im orginal karton des towers (also des gehäuses verpackt) mit styroporschalen und luftpolstern.

      Wobei der Originalkarton immer aus recht dickem Material war.
    • Oberlix schrieb:

      Hm deine Verpackung ist absolut unzureichend. da hat Dhl recht.
      Biete deinem K an, er solle sich nen Kostenvoranschlag machen lassen für die Reparatur und du zahlst das oder aber du überweist ihm die VSK und er sendet den PC zu dir du reparierst das teil und sendest ihm den wieder zu.

      Ich darf doch?
      Bei einer Rücksendung aber nicht in der OVP. Irgendwann is ein PC auch Matsch!
      Das mit Kostenvoranschlag und übernahme dürfte schonender sein.
      Was soll denn nun genau der Schaden sein?
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Entschuldigt bitte, aber es ist am Käufer, nachzuweisen, daß es einen vom Verkäufer zu vertretenden Schaden gibt. Der entscheidende Satz ist doch:

      Gurke schrieb:

      Ich habe das Paket mit dhl versendet und der pc funktionierte auch am ersten tag.


      90% aller Sendungen entsprechen nicht den Verpackungsrichtlinien von DHL! Das heißt aber noch lange nicht, daß der Schaden in der nicht bestimmungsgemäßen Verpackung seine Ursache hat. Diesen Beweis soll der Käufer erst mal erbringen.

      Natürlich wird PayPal das nicht hindern, eine Entscheidung nach Gutdünken zu fällen.

      @Gurke: Woher weißt du, daß erst alles funktionierte? Hast du das schriftlich? Wenn ja, verweise bei PayPal darauf und beantrage direkt die Entscheidung des Falls durch PayPal.

      Hehnlein schrieb:

      Steinigt mich, wenn es verkehrt ist!


      *steinwerf*

      Es ist grundsätzlich immer an demjenigen, der einen wie auch immer gearteten Anspruch stellt, dessen Bestehen auch zu belegen.
    • Gut dann spalten wir Haare.
      Eine OVP wie auch gepolstert ist für einen Palettenversand vorgesehen und nicht für fußballerische Künste eines DHL-Fahrers.
      Stell auf sowas mal 5 Pakete obendrauf, was meinste was passiert?
      Unstreitig ist aber daß der K den Schaden nachzuweisen hat, deshalb stehe ich mit meiner Frage alles andere als alleine!
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • @Gurke: Wenn der PC nachweislich einen Tag funktioniert hat und der Käufer das bestätigt hat, dann bist du aus der Haftung raus solange keine äußerlichen Schäden an Paket oder Compuer feststellbar waren, wichtig ist nur das in dem Angebot die Gewährleistung ausgeschlossen wurde
    • Sternchen schrieb:

      @Gurke: Wenn der PC nachweislich einen Tag funktioniert hat und der Käufer das bestätigt hat, dann bist du aus der Haftung raus solange keine äußerlichen Schäden an Paket oder Compuer feststellbar waren, wichtig ist nur das in dem Angebot die Gewährleistung ausgeschlossen wurde

      Ganz generell: der Ausschluß der Gewährleistung hat nichts damit zu tun, dass der Verkäufer für Mängelfreiheit bei der Übergabe haftet.

      Der Nachweis eines Mangels nachdem der PC zunächst mal gelaufen ist, wird für den Käufer allerdings schwierig. Und solange wir nicht wissen, was am PC defekt sein soll, kann man nichts weiter aussagen.
    • Erstmal vielen dank für eure ganzen antworten :D





      @Sternchen: Ich habe geschrieben: Da privatkauf keine
      garantie und rücknahmen. Ich glaube aber das das als privatverkäufer als
      gewährleistungsausschluss gilt (verbessert mich wenn ich falsch liege) Schäden am Paket waren
      nicht festzustellen hat er mir geschrieben.



      Ja meine verpackung war wohl nicht ausreichend, das sehe ich
      ein.



      @pandarul:


      90% aller Sendungen
      entsprechen nicht den Verpackungsrichtlinien von DHL! Das heißt aber noch lange
      nicht, daß der Schaden in der nicht bestimmungsgemäßen Verpackung seine Ursache
      hat. Diesen Beweis soll der Käufer erst mal erbringen.



      Ja der Satz ist wohl ziemlich wichtig. Ich erzähl das ganze
      etwas ausführlicher:


      Der Käufer schrieb mich an das er ein Problem mit dem Pc
      hat:


      Am 1. Tag funktionierte alles einwandfrei, dann über nacht
      lief der pc und war anschließend defekt ( Monitor(nicht defekt) zeigte kein
      signal). Dann schrieb er: Wie der PC angekommen ist hat er erstmal den Pc
      aufgeschraubt und das kabel von der hdd und der Cpu kühler(Der sehr fest sitzt)
      waren locker. Dann hatte er am übernächsten tag den fehler gefunden ( loses
      kabel vom nt zu mb). Und nach ein paar tagen ist er wieder kaputt gegangen.





      ER HAT ALSO DEN PC BEI ANKUNFT AUFGESCHRAUBT. Villeicht hat er ja dabei was kaputt gemacht!!!





      Außerdem sagte er nur der monitor findet kein signal mehr
      und über den fall bei ebay schrieb er das bild war grün. Allerdings hat er 400
      bewertungen (100%positiv)





      Übringens unsere gesamte kommunikation hat per email
      stattgefunden.





      Was soll ich jetzt tun? Soll ich paypal anschreiben





      Viele grüße Gurke
    • Gurke schrieb:

      ER HAT ALSO DEN PC BEI ANKUNFT AUFGESCHRAUBT. Villeicht hat er ja dabei was kaputt gemacht!!!

      Daraus wirst Du keinen Honig saugen können. PC´s sind dafür da, dass jeder sie aufschrauben kann.
      Die losen Kabelverbindungen sind ganz natürlich nach einem Transport. Die muß man wieder fest aufstecken.
      Ich finde, es ist schon ein Zeichen, dass Dein Käufer weiß, wie man mit dem PC umgehen muß, dass er diese
      Fehlerquellen gleich ausgeschaltet hat.

      Damit ist aber immer noch nicht klar, was nun konkret für das nach Tagen aufgetretene Problem verantwortlich ist.

      Und genau das müßte der Käufer beweisbar machen, um Dir nachzuweisen, dass es sich entweder um ein Problem, welches beim Gefahrenübergang bereits
      angelegt war handelt, oder welches durch die Verpackung auf dem Transport entstanden ist. Beides ginge dann zu Deinen Lasten.

      Die Bewertungen tun nichts zur Sache. Wenn es BW als Käufer sind, können die nur grün sein.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von grafiksammler ()

    • grafiksammler schrieb:

      Und genau das müßte der Käufer beweisbar machen, um Dir nachzuweisen, dass es sich entweder um ein Problem, welches beim Gefahrenübergang bereits
      angelegt war handelt, oder welches durch die Verpackung auf dem Transport entstanden ist. Beides ginge dann zu Deinen Lasten.


      Kurze Korrektur: Da ein Gewährleistungsausschluß vereinbart war (der wäre wohl erstmal wirksam, auch wenn nicht korrekt formuliert), müßte ein vor Gefahrenübergang ursächlich vorhandener Mangel nicht nur vorhanden, sondern auch bekannt gewesen sein, um eine Haftung auszulösen. Das kriegt der Käufer niemals nachgewiesen.

      Andererseits kann das durchaus auf dem Transportweg passiert sein. So ne CPU mit Kühler und Lüfter wiegt ordentlich und erzeugt Kräfte und Momente auf das Mainboard. Da können allerlei Leiterbahnen brechen. Nur mal so als Gedankenansatz: die Reklamation ist unabhängig von der Beweislage vielleicht gerechtfertigt.

      Und Praxistip: CPU, Kühler, Erweiterungskarten von größeren Ausmaßen und co. sollte man abbauen und separat verpacken, wenn man PCs verschickt.