Das ist doch alles Erbsenzählerei. Ist man erst einmal in Ungnade gefallen, gibt es kein Pardon und erst recht kein Zurück.
Wo kein Kläger, da kein Richter, gilt immer noch, aber: wegen Peanuts zeit-, nerven- und geldraubende Prozesse anstreben, das lohnt sich wirklich nicht
Es gilt bei Paypal: ist ein Minusguthaben aufgelaufen wegen Käuferschutz (eBay's Mitteilung an Paypal ist zumindest illegal und verstösst gegen unser BDSG),
sollte man es ausgleichen und künftig kein Paypal bei unversichertem Versand mehr anbieten, Punkt. Man betrachte solche Ausfälle als LEHRGELD, basta.
Geht es um "Sachmängel", so genügt der Einspruch bei Paypal meist, dass diese Belange bitteschön ZIVILRECHTLICHER Klärung bedürften und nicht
im "Entscheidungsbereich" von Paypal & Co lägen.
Ihr vergesst sicher, dass eBay von 2000 Mitarbeitern auf ca. armeselige 200 minimiert wurde, Paypal ebenso (sind doch ein Verein!).
Da ist niemand da, der etwas "entscheiden" könnte und jeder Gang "vor Ort" mutierte zu einer Farce, es sei denn, man sei von der Presse :-))
Anfragen per Mail und Fax sind und bleiben wirkungslos, weil PP & eBay dazu übergingen, nur noch ihr SYSTEME arbeiten und entscheiden zu lassen.
Alles Humbug, sich mit denen herumstreiten zu wollen, da man am Phone eh nur ahnungslose Callcenteragents antrifft-völlig sinnloses Unterfangen.
Beim kleinsten Streit mit eBay (Warnung per Email), sollte man den Account 180 Tage ruhen lassen, in der Zeit seine Bank- und Maildaten löschen
bzw. ändern, sein Profil von öffentlich auf --> privat stellen und abwarten. Parallel sofort einen NEUEN Account einrichten mit anderer Email und
neuer Bank oder Kreditkarte und aus gemachten Fehlern LERNEN :wallbash
Wo kein Kläger, da kein Richter, gilt immer noch, aber: wegen Peanuts zeit-, nerven- und geldraubende Prozesse anstreben, das lohnt sich wirklich nicht
Es gilt bei Paypal: ist ein Minusguthaben aufgelaufen wegen Käuferschutz (eBay's Mitteilung an Paypal ist zumindest illegal und verstösst gegen unser BDSG),
sollte man es ausgleichen und künftig kein Paypal bei unversichertem Versand mehr anbieten, Punkt. Man betrachte solche Ausfälle als LEHRGELD, basta.
Geht es um "Sachmängel", so genügt der Einspruch bei Paypal meist, dass diese Belange bitteschön ZIVILRECHTLICHER Klärung bedürften und nicht
im "Entscheidungsbereich" von Paypal & Co lägen.
Ihr vergesst sicher, dass eBay von 2000 Mitarbeitern auf ca. armeselige 200 minimiert wurde, Paypal ebenso (sind doch ein Verein!).
Da ist niemand da, der etwas "entscheiden" könnte und jeder Gang "vor Ort" mutierte zu einer Farce, es sei denn, man sei von der Presse :-))
Anfragen per Mail und Fax sind und bleiben wirkungslos, weil PP & eBay dazu übergingen, nur noch ihr SYSTEME arbeiten und entscheiden zu lassen.
Alles Humbug, sich mit denen herumstreiten zu wollen, da man am Phone eh nur ahnungslose Callcenteragents antrifft-völlig sinnloses Unterfangen.
Beim kleinsten Streit mit eBay (Warnung per Email), sollte man den Account 180 Tage ruhen lassen, in der Zeit seine Bank- und Maildaten löschen
bzw. ändern, sein Profil von öffentlich auf --> privat stellen und abwarten. Parallel sofort einen NEUEN Account einrichten mit anderer Email und
neuer Bank oder Kreditkarte und aus gemachten Fehlern LERNEN :wallbash