Paypal nach Inkasso doch keine Klage?

    • Paypal nach Inkasso doch keine Klage?

      Ich habe erstmal Tante Google genötigt, bevor ich diesen
      Thread hier geöffnet habe. Doch nichts wirklich gescheites gefunden.

      In mehreren Threads wird den Usern geraten das PP-Konto
      in minus zu lassen. PP würde dann eventuell ein Inkasso-Schreiben
      aufsetzen oder in schlimmsten Fall eine Mahnung beantragen.

      PP würde aber den dann konsequenten Schritt der Klage nicht mehr beschreiten.

      Ich verstehe, dass diese Ratschläge auf Erfahrung beruhen, doch
      wie sieht es genau mit der gesetzlichen Seite ?

      Woran würde PP bei einer Klage in Deutschland letzendlich scheitern ?
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • Stark vereinfacht und ohne Pragraphen, da fehlt bei mir die Grundlage. Dafür haben die, die sich damit auskennen, vielleicht weitere Anhaltspunkte.

      PP wirbt damit, dass ein Käufer bei ihnen Käuferschutz genießt.
      Dafür bedienen sie sich an fremdem Geld.

      PP mischt sich in das Vertragsrecht ein, dass zwischen Kunden und VK besteht und spielt sich als Richter auf.

      PP verstößt mit diesen Entscheidungen häufig gegen Gesetze, indem sie das Risiko und entsprechend die Zahlung dem Falschen aufbürdet.
    • werv schrieb:

      Woran würde PP bei einer Klage in Deutschland letzendlich scheitern ?


      Och... zunächst mal daran, dass Paypal ein Zahlungsdienstleister ist. ;)

      Sie müssten sich daher der Untersuchung aussetzen, ob ihr Rückgriff auf den Account des Zahlungsempfängers überhaupt legitim ist. Und bei der Untersuchung knallen sie dann mit der Nase gegen die §§675a-z (oder so) des BGB. Es könnte also in so einem Verfahren dann durchaus dazu kommen, dass der Richter feststelt, dass Paypal, wenn sie denn schon "Käuferschutz" leisten wollen, diesen aus eigener Tasche vorstrecken können mit der MAßgabe, dass sie anschliessend auf dem Wege der Zivilforderung versuchen, den BEtrag vom ZAhlungsempfänger zurückzuholen. Natürlich im Bestreitensfalle unter Nachweis der Anspruchsberechtigung. (Oder einfach gesagt: PP blecht erst mal und fragt dann nett beim VK an, ob denn der Artikel echt abweichend gewesen sein kann - und wenn da ein Nein kommt, dann müssen sie beweisen, dass eben doch...)
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • *alte_eule* schrieb:

      Stark vereinfacht und ohne Pragraphen, da fehlt bei mir die Grundlage. Dafür haben die, die sich damit auskennen, vielleicht weitere Anhaltspunkte.

      PP wirbt damit, dass ein Käufer bei ihnen Käuferschutz genießt.
      Dafür bedienen sie sich an fremdem Geld.

      PP mischt sich in das Vertragsrecht ein, dass zwischen Kunden und VK besteht und spielt sich als Richter auf.

      PP verstößt mit diesen Entscheidungen häufig gegen Gesetze, indem sie das Risiko und entsprechend die Zahlung dem Falschen aufbürdet.


      Und dieses sich Bedienen an fremdem Geld nennt man Veruntreuung und das ist nach § 266 StGB strafbar:

      (1) Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • Und eben da beißt sich die Ratte in den eigenen Schwanz.

      Die behördliche Genehmigung für einen — nennen wir es mal vorsichtig so — nicht ganz korrekt angegebenen Bereich der Zahlungsdienstleistungen wurde in Luxemburg erteilt.

      Auch wenn EU-weit vieles vereinheitlicht ist, bedeutet diese Zulassung nicht automatisch, dass PayPal damit auch in Deutschland nach eigenem Gutdünken Verfahrensweisen anwenden darf, die beispielsweise Kreditkarten-Unternehmen zugestanden werden. Und sie bedeutet auch keinesfalls, dass eine L-Zulassung und in Sachen Rechte und Pflichten sehr einseitig gestaltete AGB über D-Recht stehen und dieses quasi aushebeln können.

      Und genau aus diesem Grund hat PayPal eben bislang in Deutschland den Weg vor ein ordentliches Gericht vermieden.
      Früher musste man den Müll im Wald vergraben. Heutzutage gibt's ja zum Glück ebay.
      Früher musste man sein Geld selbst verbrennen. Heutzutage gibt's ja zum Glück PayPal.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von dieselente ()

    • Es kommt zunächst natürlich darauf an, warum Paypal den Account ins Minus gesetzt hat. Darauf geht das Eingangsposting nämlich nicht ein.
      Ein Freifahrtschein ist das natürlich nicht, es gibt wohl auch Fälle, in denen PayPal die Forderung durchaus durchsetzen würde. zB, wenn jemand mit Kreditkarte über Paypal zahlt und die Belastung durch Paypal anschliessend storniert, weil er keine Lust hat, sich erst durch den Käuferschutz-Prozess zu kämpfen oder beim Käuferschutzlotto verloren hat.
      Solche Fälle gabs auch schon, daß Käufer meinten, sie waren mit der Ware nicht zufrieden oder sie ging beim Transport kaputt und nun könne Paypal doch zusehen, wie sie ihr Geld vom Verkäufer bekommen. Das Stornieren einer durchaus berechtigten Kreditkartenbelastung ist natürlich ebenso illegitim wie viele Aktivitäten von Paypal. Und in dem Fall würde Paypal wahrscheinlich durchaus auch klagen und Recht bekommen.

      Aber in allen Fällen, bei denen Paypal zB einen Fall eines "von der Beschreibung abweichenden Artikels" völlig willkürlich gegen den Verkäufer entscheidet und dessen Account ins Minus setzt, um das Guthaben dem Käufer zurückzuerstatten, obwohl der vom VK zumindest beliefert wurde, würde Paypal mit Sicherheit nicht riskieren, daß ein deutscher Richter ihnen schwarz auf weiß rechtsgültig mitteilt, was er von derartigen Praktiken im Hinblick auf geltende deutsche Gesetze hält.
      Sowas dürfte nicht mal ein echter Treuhandservice ( was Paypal nun mal nicht ist ). Bei einem Treuhandservice wird das Geld ja sowieso erst dann einer der beiden Parteien zugesprochen, wenn die Transaktion zu beiderseitiger Zufriedenheit abgeschlossen ist. Und im Streitfall würde ein Treuhandservice das Geld lediglich einbehalten, bis ein Richter den Fall rechtsgültig für eine der beiden Parteien entschieden hat.
      Daß ein Zahlungsdienstleister sich allerdings als Richter in eine zivilrechtliche Auseinandersetzung zwischen zwei Vertragspartnern einmischt und völlig willkürlich entscheidet, wer nun Recht hat, ist völlig absurd und würde wohl auch von keinem echten Richter als Grund anerkannt, einer der beiden Parteien bereits gutgeschriebene Zahlungen wieder zu entziehen bzw dessen Account ins Minus zu setzen und den Betrag dann auch noch vor Gericht einzufordern.
      Dasselbe gilt für Zahlungen, die ein ahnungsloser Verkäufer, der seinerseits die Transaktion völlig korrekt abgewickelt hat, von einem gehackten Paypal-Account erhalten hat und der dann plötzlich ohne Geld und (meist hochwertige) Ware dasteht.

      Und wenn es erstmal ein einziges derartiges Urteil gibt, würde vermutlich eine ganze Lawine von Prozessen folgen, in denen von Paypal bestohlene Verkäufer ihr Geld zurückfordern.
      Vor entsprechenden Klagen von Verkäufern, denen noch nicht transferiertes Guthaben unrechtmäßig entzogen wurde, ist Paypal bisher relativ sicher duurch ihren völlig undurchsichtigen Staus als Briefkasten in Luxemburg mit Sitz in Irland und den horrenden Summen, mit denen eine Privatperson als Kläger gegen dieses Phantom erstmal in Vorleistung treten müsste, bevor es zu einem Prozess käme.
      PayPal wäre schön blöd, die Voraussetzungen umzukehren und einen solchen Prozess selbst zu finanzieren, nur um eine für einen solchen Giganten winzige Summe einzuklagen, die sie eh nicht zugesprochen bekämen, und damit das gesamte Geschäftsmodell bzw einen großen Teil davon zumindest in Europa zu riskieren.
    • Ich würde mich der Antwort von @sternchen anschließen, das Hauptproblem von PayPal ist, daß ein Richter auf die Idee kommen würde, die AGB von PayPal unter die Lupe zu nehmen und großflächig zusammenzustreichen.

      Deshalb vergleicht sich PayPal auch in gefühlt 100% der Fälle, wenn sie selbst verklagt werden.
    • Schützin schrieb:

      zB, wenn jemand mit Kreditkarte über Paypal zahlt und die Belastung durch Paypal anschliessend storniert, weil er keine Lust hat, sich erst durch den Käuferschutz-Prozess zu kämpfen oder beim Käuferschutzlotto verloren hat.

      Ok, ich war davon ausgegangen, dass es im EP um einen Zahlungsempfänger geht, nicht um einen Zahlungsgeber.

      Ich meine aber, dass PP bei einem KK-Chargeback nicht etwa den Account des Zahlungsgebers ins Minus setzt sondern dem Account des Zahlungsempfängers das Chargeback durchreicht. Falls ich da falsch liege, darfst Du mich gerne korrigieren.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Solange der PP-Account, von dem die Kreditkartenzahlung kam, nicht gehackt ist, sondern der PP-Accountinhaber lediglich den "Käuferschutz" selbst in die Hand nimmt, anstatt das PP zu überlassen, wohl eher nicht.
      Genaues dazu kann aber evtl Pandarul sagen.
      Ich meine mich aber zu erinnern, daß in einem Fall, in dem der Käufer die Zahlung einfach zurückgebucht hatte und das sogar im eBay-Forum ganz stolz berichtete, das Minus auf seinem Account hatte und sich im Recht und auf der sicheren Seite wähnte.

      Und natürlich gelten die Tips, daß Paypal nicht klagt bei negativem Kontostand, nur für die Fälle,m wo Paypal selbst dieses Minus auf dem Account willkürlich verursacht hat.
      Das genau fehlt aber als Hinweis im EP.
      Ich hatte das deswegen nochmal explizit erwähnt, nicht, daß sich jetrzt irgendwelche oberschlauen Nutzer bemüßigt fühlen, einen negativen Kontostand mutwillig herbeizuführen und glauben, daß Paypal sich auch dagegen nicht zur Wehr setzen würde.
    • Schützin schrieb:

      Ich meine mich aber zu erinnern, daß in einem Fall, in dem der Käufer die Zahlung einfach zurückgebucht hatte und das sogar im eBay-Forum ganz stolz berichtete, das Minus auf seinem Account hatte und sich im Recht und auf der sicheren Seite wähnte.


      cms.paypal.com/de/cgi-bin/?cmd…Actions%20We%20May%20Take

      Im Falle von Rücklastschriften sind Sie als Käufer für alle Kosten und Gebühren verantwortlich, die anfallen, wenn Ihr Bankkonto nicht hinreichend gedeckt ist ("fehlgeschlagene Lastschrift"), wenn Sie die Rücklastschrift versehentlich oder unberechtigterweise veranlasst haben ("Rücklastschrift") oder wenn Sie uns inkorrekte Bankdaten übermittelt haben ("fehlgeschlagene Lastschrift").


      Im Falle von Kreditkartenrückbuchungen sind Sie als Käufer für alle angefallenen Gebühren verantwortlich, die dadurch entstanden sind, dass Sie die Kreditkartenrückbuchung versehentlich oder entgegen den Bestimmungen Ihres Kreditkarteninstituts initiiert haben.


      In allen anderen Fällen haftet (angeblich) der Zahlungsempfänger.

      Die Praxis sieht so aus, daß PayPal Rücklastschriften beim Käufer belastet (denn die LS war ja autorisiert, auch wenn sie technisch so oder so zurückgegeben werden kann), KK-Chargebacks aber gleich an den Verkäufer durchstellt, weil die ja vom KK-Institut reinkommen (= "geprüft" sind und damit dessen Bestimmungen entsprechen).
    • Schützin schrieb:

      sondern der PP-Accountinhaber lediglich den "Käuferschutz" selbst in die Hand nimmt, anstatt das PP zu überlassen, wohl eher nicht.


      Naja, in dem Fall würde ich dem Zahungsgeber raten, das Minus ganz schnell auszugleichen. Da steht sonst nicht nur die zivilrechtliche Rückforderung ins Haus sondern auch noch möglicherweise strafrechtlicher Ärger. Ganz davon abgesehen, dass das KK-Institut so was dann auch nicht lustig findet.


      @panda:

      Achte mal auf den Unterschied:

      Im Falle von Rücklastschriften sind Sie als Käufer für alle Kosten und Gebühren verantwortlich

      Im Falle von Kreditkartenrückbuchungen sind Sie als Käufer für alle angefallenen Gebühren verantwortlich


      Von den Kosten (was immer damit auch gemeint sein soll) steht dei der KK nichts, aber...

      pandarul schrieb:

      KK-Chargebacks aber gleich an den Verkäufer durchstellt,
      ...was dann ja schon mal faktisch klarstellt, welche Kosten da gemeint sind nicht erwähnt zu werden.


      Das Problem (für Paypal) bei der Geschichte ist aber, dass solche Dinger allenfalls zu Lasten des Vertragsunternehmens zu gehen haben. Das ist aber Paypal, der normale Paypal-Nutzer wird in den seltensten Fällen selber mit Visa vertraglich verbandelt sein. Im Gegenteil: er kann gar nicht beeinflussen, wie die Zahlung bei Paypal reinkommt.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Rücklastschrift bei nichtigen Rechtsgeschäft?

      Hallo Leute, wie sieht es denn aus wenn man mit PayPal bezahlt und sich anschließend herausstellt das der Empfänger (nicht in Deutschland lizenziertes Online Casino) keinen Rechtsanspruch nach deutschen Gesetzt auf die Zahlung hat und PayPal sich weigert mit dem Zahler zu kooperieren? Kann man dann eine Rücklastschrift veranlassen bei der Hausbank ohne dass man eine Klage seitens PayPal befürchten muss?

      Bevor jetzt hier der Verdacht des entsteht man wolle PayPal prellen, sage ich folgendes noch dazu: Das Online Casino hatte mir zuvor zugesichert dass es völlig legal sei bei Ihnen von Deutschland aus zu spielen. Das stimmt aber laut GlüStV §4 nicht! Ich bin der geprellte und will mein Geld wieder. Denn bei einem eventuellen Gewinn hätte ich auch keinen Rechtsanspruch gehabt. Das habe ich erst im nachhinein erfahren. Also was meint Ihr was passiert wenn ich das Geld zurückbuchen lasse?

      Ich bin der Meinung das PayPal mir eigentlich hätte helfen müssen als ich es über die Illegalität des Casinos in Kenntnis setzte und mir das Geld vom PayPal-Konto des Casinos zurückholen musste.
    • Mr.X, Du kannst der Belastung widersprechen. Alles andere würden im Zweifelsfall Gerichte entscheiden. In Deutschland, da Du hier Verbraucher bist. Ich sehe Deine Chancen sehr gut, da PP hier u.a. keinen Prozess riskieren will, da dies evt. zu einem Verbot des Geschäftsmodels führen könnte.
    • Mr.X schrieb:

      Ich bin der Meinung das PayPal mir eigentlich hätte helfen müssen als ich es über die Illegalität des Casinos in Kenntnis setzte und mir das Geld vom PayPal-Konto des Casinos zurückholen musste.


      Und ich bin der Meinung, daß PayPal das gar nicht darf. Wäre ja auch noch schöner, sich einfach ohne richterlichen Beschluß am Geld fremder Leute zu vergreifen!

      Und da es sich nicht um einen materiellen Artikel handelt, der geliefert werden kann, hast du bei dieser Zahlung auch keinen Anspruch auf Käuferschutz.

      Ganz im Ernst, ich halte PayPal ja für einen Drecksladen, den man wegen allem und jedem drankriegen kann. Aber wenn du die Lastschrift zurückziehst, zu der du PayPal (!) die Erlaubnis erteilt hast, um den entsprechenden Betrag von ihnen in E-Geld zu tauschen, welches du dann an diese Spelunke überwiesen hast, dann werden sie zuerst mal deinen Account sperren. Und falls es sich lohnt und sie deshalb gegen dich vorgehen, werden sie auch (ausnahmsweise) Recht bekommen.
    • Danke an euch beiden für die recht unterschiedlichen Antworten erstmal.

      Ich habe jetzt etwas übles über den Drecksladen PayPal herausgefunden. Und zwar habe ich vor 2 Wochen 1000 € an das besagte Casino mit PayPal (Lastschrift-Modus) bezahlt. Gestern habe ich die Rücklastschrift für diese Zahlung veranlasst. Und was ist passiert? Mein PayPal Konto wurde sofort mit 1000 € ins Minus gesetzt. Ok bisher alles schön und gut, denkt man sich. Aber lasst uns mal kurz den Auszug aus den PayPal Nutzungsbedingungen ansehen (das Wichtigste ist rot markiert)

      10.1 Ihre Haftung.

      Sie haften für:

      Rücklastschriften
      Kreditkartenrückbuchungen
      Gebühren, Vertragsstrafen und Bußgelder
      Sonstigem Schaden, der PayPal, einem Nutzer von PayPal oder einem Dritten durch Ihre Nutzung von PayPal und/oder einen Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen entsteht.
      wenn Sie Zahlungsempfänger sind und keinen Anspruch aus der PayPal-Verkäuferschutzrichtlinie haben...


      So was fällt auf? Das Konto vom Zahlungsempfänger (das Casino in meinen Fall) müsste belastet werden, weil er keinen Anspruch auf Verkäuferschutz hat bei immaterieller Ware.

      Hier ein Auszug aus den PayPal Verkäuferschutzrichtlinien die das belegen:

      Bei dem gekauften Artikel handelt es sich um einen gegenständlichen, materiellen Artikel, der versendet werden kann.

      Darüber hinaus sind folgende Artikel nicht abgedeckt:

      Immaterielle Güter, Dienstleistungen, Geschenkgutscheine, Flugtickets, Downloads, Softwarelizenzen und weitere nicht physische Güter...



      Ich rief heute bei PayPal und stellte die Dame zur Rede. Diese wollte gar nicht auf die AGBs eingehen und wechselte immer wieder das Thema. Sie sagte dass mein Konto belastet bleibt und wenn ich es nicht ausgleiche, werde man rechtlich gegen mich vorgehen. Dann fragte ich wieder warum denn nicht das Konto vom Verkäufer belastet wird, so wie es die AGBs bei Rücklastschriften vorsehen wenn er keinen Verkäuferschutz hat. Daraufhin legte Sie einfach auf. Ich habe das Geld natürlich gleich wieder zurück aufs PayPal-Konto überwiesen (wollte ja kein Arschloch sein). Ich werde es versuchen gerichtlich einzuklagen. Dann riskiere ich wenigstens keinen SCHUFA-Eintrag bei einem Misslingen, da ich ja dann kein Geld habe was jemand von mir haben will sondern umgekehrt.


      Nein, vielmehr ging es mir darum, Ich wollte mit der Rücklastschrift eigentlich nur etwas herausfinden was ich schon lange vermutete. Nämlich das PayPal einige Großkunden wie Online Casinos in Schutz nehmen und für diese dann die AGBs einfach außer Kraft gesetzt werden.

      Im Internet liest man sehr oft dass der kleine Händler von neben an oder viele Privatverkäufer Post vom Inkasso bekommen weil sie bei PayPal im Minus sind. Oft verursacht durch betrügerische Käufer die Lastschriften einreichen oder behaupten ihr Konto sei gehackt worden. Da verlangt dann plötzlich PayPal das Geld vom kleinen Verkäufer zurück bzw. nimmt es sich einfach wenn er Guthaben hat und es noch nicht aufs Bankkonto gebucht hat. Das Ganze abgedeckt durch ihre lächerlichen AGBs.

      Gut, aber warum halten die sich nicht auch in meinen Fall ganz streng an ihre AGBs und belasten den Verkäufer der hier eigentlich keinen Schutz hat wenn ich eine Rücklastschrift einreiche? Bevorzugung von Großkunden etwa? PayPal ist so ein Drecksladen! :wallbash :cursing:




      So, um nochmal auf meinen ersten Beitrag oben zurück zu kommen, kann mir jemand Tipps geben wie ich am besten gerichtlich vorgehen kann gegen PayPal um die1000 € wieder zurück zu holen? Die Zahlung ist nichtig gewesen da das Casino keine Deutsche Lizenz hat und mich zwecks der Legalität angelogen hat (ich weiß, Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser blablabla...), jetzt ist das Kind aber schon in den Brunnen gefallen. Also wie kann ich PayPal verklagen?



      Bin gespannt auf eure Antworten.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Mr.X ()

    • Mr.X schrieb:

      So was fällt auf? Das Konto vom Zahlungsempfänger (das Casino in meinen Fall) müsste belastet werden, weil er keinen Anspruch auf Verkäuferschutz hat bei immaterieller Ware.


      Du hast nicht weitergelesen, der Zahlungsempfänger haftet allenfalls, wenn bei dir die Kohle nicht zu holen ist, denn:

      Im Falle von Rücklastschriften sind Sie als Käufer für alle Kosten und Gebühren verantwortlich, die anfallen, wenn Ihr Bankkonto nicht hinreichend gedeckt ist ("fehlgeschlagene Lastschrift"), wenn Sie die Rücklastschrift versehentlich oder unberechtigterweise veranlasst haben ("Rücklastschrift") oder wenn Sie uns inkorrekte Bankdaten übermittelt haben ("fehlgeschlagene Lastschrift").


      Nochmal; der Empfänger deiner Lastschrift ist PayPal und nicht das Casino. Du hast PayPal ermächtigt und explizit angewiesen, den Betrag von deinem Konto abzubuchen und in E-Geld zu tauschen und dieses E-Geld an den Zahlungsempfänger zu senden. Genau das hat PayPal getan.

      Mr.X schrieb:

      Im Internet liest man sehr oft dass der kleine Händler von neben an oder viele Privatverkäufer Post vom Inkasso bekommen weil sie bei PayPal im Minus sind. Oft verursacht durch betrügerische Käufer die Lastschriften einreichen oder behaupten ihr Konto sei gehackt worden.


      PayPal versucht eine Rücklastschrift immer zuerst beim Käufer einzufordern. Nur bei einem (behaupteten) Account-Mißbrauch oder einem KK-Chargeback, der zu den Rechten des Kunden bei seinem Kreditkartenunternehmen gehört, dessen Bedingungen PayPal als die Kreditkarte belastende Vertragspartei anerkannt hat, vergreift PayPal sich am Geld des Zahlungsempfängers.

      Mr.X schrieb:

      So, um nochmal auf meinen ersten Beitrag oben zurück zu kommen, kann mir jemand Tipps geben wie ich am besten gerichtlich vorgehen kann gegen PayPal um die1000 € wieder zurück zu holen?


      Gar nicht, weil du im Unrecht bist. PayPal hat in diesem Fall nichts falsch gemacht, sondern exakt deine Anweisungen befolgt. Dein Ansprechpartner ist das Online-Casino. Ansprüche gegen PayPal hast du nicht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Das der Zahlungsempfänger nur haftet wenn der Käufer Zahlungsunfähig ist, steht nirgendwo! Das hast du jetzt einfach so dazu gesagt. Ich bin der meinung dass die AGBs so zu interpretieren sind wie sie da stehen. Und da du ja "unberechtigteweise veranlasst haben" unterstrichen hast, muss ich dazu sage dass es gar nicht so unberechtigt war, wenn ich eine Zahlung storniere weil diese Zahlung zu einen in Deutschland nicht lizenzierten Casino fliest und es PayPal sogar untersagt ist laut GlüStV §4 sich an solchen Zahlungen zu beteiligen.
    • Mr.X schrieb:

      Das der Zahlungsempfänger nur haftet wenn der Käufer Zahlungsunfähig ist, steht nirgendwo! Das hast du jetzt einfach so dazu gesagt.


      Nein, habe ich nicht.

      Ich habe gesagt daß der Käufer für unberechtigte Rücklastschriften haftet, denn genau das steht da in der Tat. Der Verkäufer haftet dann ggf. für Zahlungsausfall aufgrund von Rücklastschriften.

      Der liegt aber nicht vor, wenn PayPal sich das Geld wie angekündigt vom Zahler holt.

      Mr.X schrieb:

      Ich bin der meinung


      Ist dir unbenommen. Ich bin der Meinung daß dir der gebotene Abstand fehlt, weil du emotional involviert bist.

      Mr.X schrieb:

      muss ich dazu sage dass es gar nicht so unberechtigt war, wenn ich eine Zahlung storniere weil diese Zahlung zu einen in Deutschland nicht lizenzierten Casino fliest und es PayPal sogar untersagt ist laut GlüStV §4 sich an solchen Zahlungen zu beteiligen


      Du verstehst immer noch nicht, daß du nicht die Zahlung von E-Geld an das Casino storniert hast (das geht nämlich überhaupt nicht, weil Zahlungsaufträge unwiderruflich sind), sondern die Lastschrift an PayPal, mit der du von PayPal E-Geld im Gegenwert eingetauscht hast. Dieses E-Geld hast du erhalten und an das Casino geschickt.

      Warum sollte die Rückgabe der Lastschrift gerechtfertigt sein?

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von pandarul ()