Sperre bei Ebay - Begründung Versandzeiten

    • Sperre bei Ebay - Begründung Versandzeiten

      Guten Abend, mich hat es jetzt auch erwischt und ein Konto
      wurde von Ebay zum Verkauf gesperrt. Grund ist: keine Sterne im Verkäufer
      Cockpit (Versandzeit). Ich habe meistens per Warensendung verschickt und wurde
      aber nie angemahnt deshalb.


      Erst hieß es „uneingeschränkt“, dann habe ich eine Mail
      bekommen, dass ich jetzt nur noch mit dem Konto kaufen kann.


      Meine Fragen dazu sind:


      1. Hat
        man hier eine Chance das man das Konto wieder frei bekommt
      2. Und
        (ich habe noch einen anderen Account, wo Ebay erst heute das Limit erhöht
        hat), kann ich dieses nutzen
      3. Was
        passiert, wenn ich den Account meiner Frau nehme, die Bankdaten und Mail
        Adresse ändere?
      4. Oder
        gibt es eine andere Lösung für mich





      Ich weiss, vielleicht zuviel auf einmal, aber ich habe in
      anderen Foren bemerkt, das Ebay zur mit einer Axt (du ohne Verluste) durchs Portal
      rennt.


      Und wegen der Versandzeit (gerade zur Weihnachtszeit) kann
      ich auch nichts, da ich alles spätestens am anderen Tag versende.





      Ich danke, für jede Hilfe.


      ;(
    • Chancen ob du dein Konto wieder entsperrt bekommst? Üblicherweise wirst du mehrere Mahnungen von EBay bekommen haben deine Leistungen zu verbessern.
      Eher nein und,

      was den anderen Account angeht, du bist als VK ausgeschlossen worden und darfst überhaupt nicht mehr verkaufen.
      Und das mit dem Account deiner Frau, schlechte Idee. Damit haftet deine Frau für alles was du verbockst. Sie wird begeistert sein.
      Es ist aber auch durchaus möglich, daß EBay von sich aus andere Accounts dir zuordnet und sie ebenfalls sperrt.
      Auch das ist in der Vergangenheit schon vorgekommen.
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • hasemaus33 schrieb:

      ich denke, dass meine Frau auch nicht verkaufen darf, wegen der gleichen Kontonummer.
      Nur verstehe ich nicht, weshalb hat Ebay erst gestern mein Limit auf meinem anderen Account erhöht? Das ergibt doch keinen Sinn
      :lach:

      Das ist der Beweis!!! Es gibt mindestens zwei Mitarbeiter in der Ebay-"Sicherheit".
      Dass die nun auch noch Infos austauschen, solltest du aber nicht erwarten.

      ================================================


      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • hasemaus33 schrieb:

      keine Sterne im Verkäufer
      Cockpit (Versandzeit).

      Ähhh.... wie jetzt? Keine Sterne? Gar keine? Oder zu viele niedere?

      hasemaus33 schrieb:

      Ich habe meistens per Warensendung verschickt und wurde
      aber nie angemahnt deshalb.

      Das ist schon mal schlecht, weil Du den abstrakten Nachweis, dass Du bei jedem Artikel für den jeweiligen Zeitraum die interne Bearbeitungszeit eingehalten hast, so nicht erbringen kannst. Da würde es sogar dann schwer, wenn Du konkret nachweisen könntest, wer welche DSR abgegeben hat.

      hasemaus33 schrieb:

      Hat
      man hier eine Chance das man das Konto wieder frei bekommt


      Ja. Man nimmt die grobe Keule und schlägt damit ebay solange auf die Rechtsabteilung, bis die flachgeklopft ist. Dann quillt aus dem glibberigen Rest seitlich zumindest erstmal eine teilweise Freischaltung raus. Die Lösung ist hart, nervig und nicht ganz billig. Erwarte übrigens von der ebay-Rechtsabteilung keine Qualifikation hinsichtlich rechtlicher Fragen, die über den Skalenwert des eMeters hinausgeht. Was dort heute noch anwesend ist, dürfte etwa dem Äquivalent von zwei Metern Feldweg mit einem Holzkopf aus Nussbaum (furniert) entsprechen. Und von dem, was die alles nicht wissen, schreiben andere ganze Bücher (z.B. BGB, HGB, EGBGB...)

      hasemaus33 schrieb:

      Und

      (ich habe noch einen anderen Account, wo Ebay erst heute das Limit erhöht

      hat), kann ich dieses nutzen


      Nö. Steht irgendwo in den AGB. Ob das wirksam vereinbart ist berücksichtige ich jetzt mal nicht, da würdest Du ebenfalls klagen müssen.


      hasemaus33 schrieb:

      Was

      passiert, wenn ich den Account meiner Frau nehme, die Bankdaten und Mail

      Adresse ändere?


      Dann wird deine Frau trotzdem in Sippenhaft genommen.


      hasemaus33 schrieb:

      Oder

      gibt es eine andere Lösung für mich


      Klar. Vollbad in Salzsäure. :D


      Aber genug geblödelt. Ich hab da mal eine erste Gegenfrage: sprechen wir von einem gewerblichen oder einem privaten VK-Account?

      Zweite Frage...

      Sternchen schrieb:

      Die Lösung ist nicht mehr auf Ebay verkaufen sondern sich andere Märkte erschließen

      Falls das keine Lösung für dich ist, wie weit würdest Du gehen um den Machenschaften der ebay-Amokbewerter einen Riegel vorzuschieben? Es gibt nämlich eine recht simple Lösung: verklag ebay. Ist nur ein bisschen ziemlich teuer. Und da Du schlecht nachweisen kannst, dass Du die interne Bearbeitungszeit eingehalten hast sieht da auch die Beweislage ein bisschen mau aus. Du könntest aber darauf klagen, dass Dir ebay vertraglich die Offenlegung aller DSR zur jeweiligen Bewertung schuldet. Schliesslich können die nicht sagen, man soll bei unzutreffenden Bewertungen einen richterlichen Beschluss gegen den Bewerter vorlegen, wenn man gar nicht weiss, gegen wen man den Beschluss erwirken muss. Und in dem Fall könntest Du dich einer aktuell anstehenden Klage zumindest in dem Teil anschliessen. Alternativ könntest Du diese Klage finanziell unterstützen, hättest dann aber hinterher keinen eigenen Titel gegen ebay sondern "nur" an der Schaffung der Rechtslage auf Offenlegung mitgewirkt.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • hasemaus33 schrieb:

      Für Hinweise bin ich euch dankbar.
      bist Du auf den Verkauf angewiesen (Gewerblicher Verkäufer)?

      kannst Du bitte mal die Fragen aus Beitrag 6 beantworten?

      Deine Karriere als Verkäufer ist bei Ebay vorbei -
      von wieviel verschiedenen Verkäufer-Accounts sprechen wir hier eigentlich (Anzahl)?

      Ebay hat Dir mehrere Warnschüsse (Vorabmeldungen) verpasst -
      Dein Verkäufercockpit wird "munter" ausschauen-
      diese Hinweise hast Du nicht beachtet -
      Deine Verkäuferkarriere ist beendet...

      wobei Deine Frau (wieviele Verkäuferaccounts hat sie?) läuft ebenfalls Gefahr dezent gesperrt zu werden....

      Auszug:

      Hinweis: Wenn Ihr eBay-Konto gesperrt ist, ist es Ihnen oder Mitgliedern Ihres Haushaltes untersagt, neue eBay-Konten bei eBay anzumelden oder über andere vorhandene Konten Gebote abzugeben bzw. Artikel auf eBay zu verkaufen.

      pages.ebay.de/help/account/sus…-accounts.html#Konsequenz
    • Hallo, ich habe zwei Accounts und meine Frau hat einen.

      Ich habe hin und wieder mal Sachen eingestellt. Von Ebay habe ich nur Mails wegen eventueller Verkaufschancen erhalten. Das mit dem Cockpit wusste ich nicht so, sondern ich habe geschaut, dass die Bewertungen Positiv sind und das die Zahlen daneben im Kästchen ca. gleich aussehen. Es war meine Unwissenheit in diesem Punkt, wobei ich mich bis heute versuche die Frage zu erklären, wie haut das mit dem Sternchen vergeben hin.

      Ich verstehe, dass Ebay auch mal Streng sein muss und das auch Unwissenheit vor Strafe nicht schützt. Aber muss man dann gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen. Es tummeln sich richtige Betrüger dort rum (ich habe nicht betrogen) und wäre auch mit einer befristeten Sperre einverstanden.
    • hasemaus33 schrieb:

      Aber muss man dann gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen.
      Ebay verschickt die "Warnmeldungen" nicht einfach so aus dem Bauch heraus -
      die "Detaillierten Verkäuferbewertungen" sind ne Art "Geheimwaffe" geworden um einen (seitens Ebay "gewünschten") Standard einzuhalten -
      den aktuellen Status kannst Du jeweils im Verkäufer-Cockpit sehen
      -
      Ebay hat Dir mehrere Mails geschickt in denen Du über Deine Verkäuferleistung informiert worden bist
      -
      diese hast Du nicht beachtet (und nach der Ebay-Mitteilung die Versandart geändert)....

      die Bedeutung der "Sternchen-Vergabe" / Verkäufer-Cockpit kannst Du hier nachlesen:

      pages.ebay.de/help/sell/seller-dashboard.html#new_standard


      pages.ebay.de/help/feedback/detailed-seller-ratings.html


      erster Link: Informationen über die EBay-Verkäuferstandards - werden diese nicht erreicht bekommst Du ne "Warnmeldung" -
      verbessert sich danach Deine Leistung nicht schreitet Ebay ein und verpasst Dir (i.d.R.) erst einmal eine zeitlich befristete Sperre
      (7, 14, 30 Tage) - danach kommt (i.d.R.) die Freischaltung.....

      wobei es hierbei keine "feste" Ebay-Regel gibt - es sind auch schon VK-Accounts nach 1 befristeten Sperre (als VK) gesperrt worden....

      schau` mal in Deinen Ebay-Nachrichten nach - Ebay hat Dich informiert!
    • @Löschbert
      Warum soll der TE denn eBay verklagen? Nur wegen den Sternchenbewertungen? Ich glaube du hast vergessen, dass eBay das Hausrecht auf ihrer Plattform hat und ausüben kann. Ist wie in der Kneipe, wenn der Wirt dir kein Bier verkaufen will, dann muss er es auch nicht und das sogar ohne Begründung und er kann dich vor die Tür setzen.


      @hasemaus33
      Du willst eBay nerven? Na das ist doch easy und kostet auch nichts. Einfach bei der 0800-Nummer jeden Tag anrufen. Zahlen muss eBay für den Anruf. ----hm nicht ganz, dass wird dann wohl bei der nächsten Gebührenerhöhung durch alle Verkäufer wieder reingeholt.
    • JohnDohe schrieb:


      @Löschbert
      Warum soll der TE denn eBay verklagen? Nur wegen den Sternchenbewertungen? Ich glaube du hast vergessen, dass eBay das Hausrecht auf ihrer Plattform hat und ausüben kann. Ist wie in der Kneipe, wenn der Wirt dir kein Bier verkaufen will, dann muss er es auch nicht und das sogar ohne Begründung und er kann dich vor die Tür setzen.

      Die Sperre wurde aber nicht wegen Hausrecht verhängt, sondern begründet - also muss die Begründung auch ggf. rechtlichen Überprüfung standhalten können.
      (Ich sehe es genauso wie z.B bei Kündigung in Probezeit: ohne Angabe von Gründen ist es kein Problem, wenn man ein Grund angeben würde könnte
      es sich evtl. zum Problem entwickeln)
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
      Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif]

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • hasemaus33 schrieb:

      Guten Abend, mich hat es jetzt auch erwischt und ein Konto
      wurde von Ebay zum Verkauf gesperrt. Grund ist: keine Sterne im Verkäufer
      Cockpit (Versandzeit). Ich habe meistens per Warensendung verschickt und wurde
      aber nie angemahnt deshalb.


      um sicherzugehen:
      wurde der account komplett gesperrt (also ist nicht mehr angemeldet) oder ist der "nur" vom verkauf ausgeschlossen worden?

      das ist nicht dasselbe.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • aus dem EP:

      Erst hieß es „uneingeschränkt“, dann habe ich eine Mail

      bekommen, dass ich jetzt nur noch mit dem Konto kaufen kann.

      ================================================


      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • karakorum666 schrieb:

      aus dem EP:

      Erst hieß es „uneingeschränkt“, dann habe ich eine Mail

      bekommen, dass ich jetzt nur noch mit dem Konto kaufen kann.


      das hab ich gesehen, aber wie du evtl. überlesen hast: ich fragte nochmal nach, um sicherzugehen, daß das der aktuelle stand ist.
      falls der TE in der zwischenzeit ebay genervt hat und die accounts daraufhin allesamt vom ebay-support in die tonne gekloppt wurden, wär das eine andere situation als im EP.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • JohnDohe schrieb:

      Warum soll der TE denn eBay verklagen? Nur wegen den Sternchenbewertungen? Ich glaube du hast vergessen, dass eBay das Hausrecht auf ihrer Plattform hat und ausüben kann. Ist wie in der Kneipe, wenn der Wirt dir kein Bier verkaufen will, dann muss er es auch nicht und das sogar ohne Begründung und er kann dich vor die Tür setzen.


      Um mal dein Beispiel aufzugreifen: wenn irgendwer in der Kneipe ein Schild aufhängt, auf dem steht, dass JohnDohe seinen Lieferverpflichtungen aus Kaufverträgen nicht rechtzeitig nachkommt obwohl das beweisbar unwahr ist, und der Wirt sagt dir nicht, wer das Schild da hingehängt hat, obwohl er es weiss bzw wissen müsste und weigert sich ausserdem, das Schild zu entfernen, dann ist es reichlich egal, welche Konsequenzen der Wirt aus dem Schild zieht oder was er meint, mit seinem Hausrecht durchsetzen zu können. Das Schild hat zu verschwinden und da Du nicht weisst, wer das war und der Wirt dir das auch nicht sagt, lässt Du es auf sich beruhen... (Ach nee - da würdest Du vermutlich den Wirt verklagen. Auf Entfernung des Schildes, Ausräumung der Wiederholungsgefahr und Bekanntgabe des Schildaufhängers.)

      Das Ding nennt sich Störerhaftung. Und nö, nicht nur bei den Sternchen. Das geht auch bei den Bewertungskommentaren. Obwohl man da weiss, wer es war. Rein technisch stellen die Bewertungsprofile nämlich ein Meinungsforum dar und werden von ebay selber auch als Bewertungsforum bezeichnet. Das bringt uns dann zum BGH, Urteil vom 27.03.2007 Az. VI ZR 101/06.

      Mit anderen Worten: der Passus in pages.ebay.de/rechtsportal/allg_4.html ist zwar ganz nett, wenn ebay meint

      (...)
      Bewertungen werden von eBay nur in den folgenden Fällen entfernt:
      • Wenn die Bewertung aufgrund einer vollstreckbaren richterlichen Entscheidung (z.B. Beschluss, Urteil, Vergleich) gegen denjenigen, der die Bewertung abgegeben hat, entfernt werden muss.
      (...)

      aber das setzt voraus, dass man "denjenigen, der die Bewertung abgegeben hat" erst mal benennen kann. Ohne Kenntnis des Anspruchsgegners ist nämlich "eine richterliche Entscheidung gegen denjenigen" zivilrechtlich unmöglich. Die Anzeige gegen unbekannt gibt es nur im Strafrecht, eine Zivilklage gegen "unbekannt" setzt aber zumindest voraus, dass man weiss, gegen was man klagt, auch wenn man den Anspruchsgegner nicht konkret benennen kann. (Wobei aber auch schon diese Auslegung der ZPO umstriten ist)

      Daraus ergibt sich die vertragliche Verpflichtung ebays, die DSR in jedem Fall offenzulegen. Aber selbst das schützt ebay nicht davor, selber in der Haftung zu stehen, wenn sie trotz Kenntnis eine unwahre Tatsachenbehauptung oder eine Meinungsäusserung, die auf einer unwahren oder irrigen Tatsachenannahme beruht (vgl. LG Wiesbaden, Urteil vom 15.05.2013 Az. 10 S 51/12, rechtskräftig) nicht unverzüglich entfernen.

      Oder wie ich andernortes schon mal feststellte: das Bewertungsystem von ebay, so wie es heute existiert, ist tot. Und zwar unabhängig davon, ob ebay sein Hausrecht geltend macht und den Kläger vom Handel ausschliesst.

      BTW haben wir hier den Fall, dass die Sperre keine Kündigung darstellt sondern eine Einschränkung des bestehenden Nutzervertrages. Sonst wären die betroffenen Mitglieder ja NRM. Wir sprechen also hier weder von einer ordentlichen noch von einer ausserordentlichen Kündigung. Der Nutzungsvertrag wird von ebay aufrechterhalten, von dem "Gebrauch des Hausrechtes" kann also gar nicht die Rede sein. Dann muss sich eine Maßnahme seitens ebay aber ausschliesslich an den Grundlagen des (immer noch bestehenden) Vertrages messen lassen.

      Ergibt sich dann, dass die Maßnahme auf vertrags- bzw rechtswidrigem Verhalten seitens ebay (nämlich der Akzeptanz unwahrer Tatsachenbehauptungen und der damit verbundenen Störereigenschaft von ebay) ergibt, hat ebay ein nicht zu unterschätzendes Problem mit seiner Vertragserfüllung, wenn sie diese Maßnahme nicht vollständig zurücknehmen. So ergibt sich das übrigens auch aus den Einschränkungen, die ebay in §4 Nr 1,2, der ebay-AGB selber formuliert hat. (Da steht "wenn", also prüfen, "ob"...)

      Immerhin können sie ja gem. §4 Nr 5 der ebay-AGB ordentlich kündigen. Wobei sich da dann die Frage einer rechtsmissbräuchlichen Vertragsanwendung auch mal noch stellt.

      Insgesamt für ebay dumm gelaufen. Hätten sie sich besser mal drauf beschränkt, nur die Plattform zu stellen... (sage ich schon seit Jahren, aber auf mich hört ja keiner)


      hasemaus33 schrieb:

      also man darf mit dem account nicht verkaufen, aber kaufen, bewerten und nachrichten versenden


      Yup, das war mir klar. Mit den Käufen produzierst Du ja Provisionen. Und die will ebay natürlich gerne nehmen. Ist der Regelfall.

      Ich hab das Profil natürlich auch gesehen. ;)

      Also ersma... Brief ist nicht Warensendung. Aber das nur am Rande. Das Problem ist ja auch weniger bei den Versandkosten als bei der Versandzeit. Und da steht für die Lieferung "Innerhalb von ca. 8-9 Werktagen nach Zahlungseingang." Trotzdem hast Du da eines.

      Auch bei "Standardversand (Sonstige 1-2 Werktage)" kommt ebay auf das selbe Ergebnis. Du hast also intern sieben Tage angegeben. Ich nehme mal an, das war eher den Laufzeiten geschuldet, denn da steht auch "Nach Eingang der Zahlung geht die Ware sofort raus." Und das bei einer Klientel, die allgemein als merkbefreit und meckeranfällig bekannt ist, nämlich insbesondere Frauen auf Klamottensuche. ^^ :whistling:

      Besser wäre es gewesen, hier Warensendung anzugeben und als zweite Versandart dann was schnelleres, z.B. Hermes Päckchen. (Nein, ich weiss, dass Hermes nicht in zwei Tagen beim Empfänger ist, aber das ist dann das Problem von ebay. Ausserdem hat man da dann einen Einlieferungsnachweis.)

      Ok, Klaghe geht nicht. Verständlich. Wenn Du dich also per Kundenserwitz mit ebay in Verbindung setzen willst um zu kuschen, solltest Du dabei auf diese "Verbesserungen" bei den Versandmethoden hinweisen. Das zeigt denen auch, dass Du dir darüber Gedanken gemacht hast. Dann nimm bite nicht die 08006665722 sondern den Link im Kontaktformular "mein Konto wurde eingeschränkt"

      Erstens macht der Telefonjoker da gar nichts, zweitens bekommst Du dann eine Mail, auf die Du ganz normal antworten kannst. Und nach zwei oder drei Mailanfragen bekommst Du auch mal eine Antwort von jemand anderes als dem Textbausteingenerator. Und irgendwann liest auch mal wer, was Du schreibst und mit viel Glück kapiert der dann auch, was Du meinst.

      Alternativ formulierst Du einen Bettelbrief an ebay. Per Post an
      eBay International AG
      Zweigniederlassung Deutschland
      Albert-Einstein-Ring 2-6
      D-14532 Kleinmachnow

      Ob das klappt weiss ich nicht, aber dass es anders nicht klappt setze ich als sicher voraus.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.