FAMILIENRECHT
UNEHELICHE KINDER
Bei unehelichen Kindern gilt grundsätzlich: Das Sorgerecht hat allein die Mutter.
Denn bei einem ledigen Vater ist nicht sicher, ob er wirklich bereit ist,
Verantwortung für das Kind zu übernehmen.
Seine einzige Chance: Wenn die Mutter sofort nach der Geburt des Kindes freiwillig ein Sorgerecht für ihn einräumt.
Urteil:
BVerfG, Aktenzeichen: 1 BvL 20/99 - 4/03
UNEHELICHE KINDER
Bei unehelichen Kindern gilt grundsätzlich: Das Sorgerecht hat allein die Mutter.
Denn bei einem ledigen Vater ist nicht sicher, ob er wirklich bereit ist,
Verantwortung für das Kind zu übernehmen.
Seine einzige Chance: Wenn die Mutter sofort nach der Geburt des Kindes freiwillig ein Sorgerecht für ihn einräumt.
Urteil:
BVerfG, Aktenzeichen: 1 BvL 20/99 - 4/03
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