Familienrecht - Uneheliche Kinder

    • Familienrecht - Uneheliche Kinder

      FAMILIENRECHT
      UNEHELICHE KINDER


      Bei unehelichen Kindern gilt grundsätzlich: Das Sorgerecht hat allein die Mutter.
      Denn bei einem ledigen Vater ist nicht sicher, ob er wirklich bereit ist,
      Verantwortung für das Kind zu übernehmen.
      Seine einzige Chance: Wenn die Mutter sofort nach der Geburt des Kindes freiwillig ein Sorgerecht für ihn einräumt.

      Urteil:
      BVerfG, Aktenzeichen: 1 BvL 20/99 - 4/03
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    • RE: Familienrecht - Uneheliche Kinder

      Seine einzige Chance: Wenn die Mutter sofort nach der Geburt des Kindes freiwillig ein Sorgerecht für ihn einräumt.



      Das kann auch später passieren. Habe vor 2 Wochen die gemeinsame Sorge unterschrieben, Natürlich mit Einwilligung der Mutter. Ohne die Einwilligung kann man sich auf den Kopf stellen.

      Rückgängig kann das ganze nur vor Gericht statt finden!


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    • Familienrecht - Uneheliche Kinder

      Habe vor 2 Wochen die gemeinsame Sorge unterschrieben


      Da kann ich Dir nur gratulieren.

      Allerdings kann ich Deine Frau / Ex-Frau / Freundin / Mutter des Kindes nicht verstehen, denn sie weiß wahrscheinlich nicht, welche Konsequenzen ein gemeinsames Sorgerecht mit sich trägt ???

      Ich behaupte mal, sie weiß nicht, daß auch Du jetzt wichtige Entscheidungen, wie z.B. die Wahl der Schule mitbestimmen kannst. Auch kann sie mit dem Kind jetzt nicht ohne weiteres verreisen, ohne Dein Einverständnis, oder ein Umzug muß ebenfalls mit Dir abgesprochen werden ... und und und !!! Das sind Tatsachen, der sich die Frau sicherlich nicht im Klaren ist.

      Naja, soll nicht Dein, sondern ihr Problem sein. Auch wenn ich weiß, daß Du nicht auf solche Dinge anspielen wirst, dennoch hast Du jetzt das Recht dazu ...

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      Den Link könntest Du doch mit in die Linksammlung aufnehmen, oder ?!
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    • RE: Familienrecht - Uneheliche Kinder

      Du hast es auf dem Punkt getroffen. Wir verstehen uns soweit ganz Gut!

      Uns war es wichtig, fals Ihr mal was Passieren sollte, dass ich keine Probleme bekomme meine Tochter zu hollen.

      Mit so einer Unterschrift spart man sich viele Gerichtskosten, anderen geht es schlechter, was ich so lese, können viele Väter Ihre Tochter nicht mal sehen. Was sind das nur für Mütter ... Es wird doch das wohl des Kindes außer acht gelassen, finde ich echt schlimm sowas...

      PS.
      An alle TrennungsVäter, versucht direckt nach der (oder in der Beziehung)Trennung dass geteielte Sorgerecht zu Unterschreiben, im nachhinein wollen das viele Mütter nicht mehr!

      Hier noch eine gute Quelle!
    • Familienrecht - Uneheliche Kinder

      Was sind das nur für Mütter ...


      So kann man das aber nicht sagen, denn es gibt mehr als genug Väter, die sich einen scheiß um ihre Kinder während der Beziehung / Ehe gekümmert haben. Und anschließend wollen sie dann immer die Super-Väter sein ... Nee, so läuft das nicht.

      Ich kenne es aus der eigenen Verwandschaft und aus dem Bekanntenkreis. Ich weiß wovon ich spreche !! Bei manchen - nicht bei allen - Vätern ist es wirklich besser, wenn sie "ihre" Kinder nicht sehen dürfen. Denn es steht im juristischen Sinne immer das Kindeswohl im Vordergrund.

      Leider entscheiden viele deutsche Gerichte nach Gesetzeslage, ohne der Mutter oder deren Umfeld Gehör zu geben. Wenn dann irgendetwas mit den Kindern passiert, wir wollen mal nicht vom schlimmsten ausgehen, verschließen alle die Augen.

      Uns war es wichtig, fals Ihr mal was Passieren sollte, dass ich keine Probleme bekomme meine Tochter zu hollen.


      Naja, auch mit dem gemeinsamen Sorgerecht, hast Du (leider) noch lange nicht die Möglichkeit im Todesfall der Mutter, das Kind zu Dir zu holen. Es werden noch weitere Personen, wie z.B. Großeltern in Augenschein genommen und geprüft, ob das Kind dort nicht besser aufgehoben ist. Wenn Du zum Zeitpunkt des Todes der Mutter Single bist, hast Du auch mit dem gemeindamen Sorgerecht keine Chance auf Dein Kind.

      Erfahrungswerte ... leider auch eine Tatsache !!!
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    • RE: Familienrecht - Uneheliche Kinder

      Immer den umständen entsprechent, ist das auch verständlich, klar!

      Ich kenne einen Papa der musste erste zum Gericht damit er die Kleine wenigstens alle 14 Tage zu sich holen kann.

      Sie ist Gegangen wegen einem anderen und denkt somit auch das Kind für sich alleine zu haben. Es könnte ja die neue Beziehung stören das der Ex öfters auf der matte steht e.c.!



      Naja, auch mit dem gemeinsamen Sorgerecht, hast Du (leider) noch lange nicht die Möglichkeit im Todesfall der Mutter, das Kind zu Dir zu holen. Es werden noch weitere Personen, wie z.B. Großeltern in Augenschein genommen und geprüft, ob das Kind dort nicht besser aufgehoben ist. Wenn Du zum Zeitpunkt des Todes der Mutter Single bist, hast Du auch mit dem gemeindamen Sorgerecht keine Chance auf Dein Kind.


      Dem stimme ich zu, so wird es gehandhabt!

      Ich habe mittlerweile eine neue Freundin, die ebenfalls eine Kleine im selben alter hat, Verliebt, Verlobt Verheiratet! :D

      Beste Grüsse René