Auktion vorzeitig abgebrochen und in die Falle getappt - kraeuter76

    • Es kommt immer auf den Einzelfall an. Ich bin selbst im Rechtsstreit mit einer sehr bekannten und auffälligen Abbruchjägerin, die meint, anderen Leuten das Geld aus der Tasche ziehen zu müssen. Da ich mich aber zu 100% im Recht sehe, ziehe ich es durchs bis vors Gericht, wenns sein muss. Hab ich kein Problem damit.
    • flugwapsch62 schrieb:

      "OT on"
      @ Eule

      Wieviele Threads mit dem ewig gleichen Thema soll es hier noch geben?
      "OT off"

      Darauf möchte ich dann doch eingehen, auch wenn das möglicherweise OT ist.
      Gerade @pandarul, aber auch andere hat sich in den letzten Monaten die Finger wund geschrieben um zum einen die aktuelle Rechtsauffassung und zum anderen die Gründe hierfür immer und immer wieder niederzuschreiben.
      Es ist nicht so einfach, aus den Köpfen heraus zu bekommen, dass sich Dinge geändert haben, es neue Urteile gibt, ein AG-Urteil deutlich weniger wiegt, als eine Grundsatzentscheidung des BGH, ein OLG mal schnell hierzu und im Bezug darauf viel weiter geht, viel mehr Dinge abdeckt als bisher überhaupt vermutet.

      Ich bin jedem thread zu diesem Thema dankbar, jedem User der seine Probleme schildert und jedem sachdienlichen Posting dazu.
      Ohne diese threads hätte es ein Umdenken innerhalb der Forengemeinschaft bezügl. berechtigter und unberechtigter Auktionsabbrüche in der Form gar nicht gegeben und es würden weiterhin auch falsche Antworten gepostet.

      Habe mal gelernt, dass manche Dinge lange brauchen, bis sie verstanden werden. Dafür ist dieses Forum da!
      Dazu lernen, verstehen und Informationen, welche man selbst verstanden und verinnerlicht hat, weiterzugeben.
      Da ist ein thread weniger eher einer zu wenig, als einer zu viel.

      Habe fertig!
    • Und @wapsch abwatschen brauchst du auch nicht!
      Es gibt nach wie vor gegensätzliche Meinungen zu Auktionsabbrüchen.
      Ich würde nach wie vor der Argumentation von Löschbert folgen, die Auktion durchlaufen zu lassen um danach anzusetzen.

      Hier wird eine Einzelmeinung, wenn auch urteilsmäßig zunächst begründet, als Allwissen verkauft!

      Ich schreibe jetzt nicht was ich denke ....
      Und gute Nacht!
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Vertretungsseitig konnte die Freundin ja über die Ware verfügen (,wenn sie vorhanden gewesen wäre) und ob man hier den Besitz so zugrunde legen kann, daß man nur Ware anbieten darf, über die man vor dem Anbieten physisch in Besitz steht, dürfte wohl den größten Teil der Verkäufe bei eBay unmöglich bis sehr schwierig werden lassen.

      Liegt hier aber eine erkennbare Vertretung bei dem Angebot vor, so handelt es sich um eine Willenserklärung des TEs, der somit irrigerweise eine Erklärung, ein bereits verkauftes iPhone veräußern zu wollen, abgegeben hat, die regelmäßig angefochten werden kann.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Heiner.Hemken ()

    • daß man nur Ware anbieten darf, über die man vor dem Anbieten physisch
      in Besitz steht, dürfte wohl den größten Teil der Verkäufe bei eBay
      unmöglich bis sehr schwierig werden lassen.

      :?:
      Könntest du das bitte näher erläutern?

      ================================================


      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • Heiner.Hemken schrieb:

      Liegt hier aber eine erkennbare Vertretung bei dem Angebot vor, so handelt es sich um eine Willenserklärung des TEs, der somit irrigerweise eine Erklärung, ein bereits verkauftes iPhone veräußern zu wollen, abgegeben hat, die regelmäßig angefochten werden kann.


      Nur kriegen wir ja keine Artikelnummer...

      Ich meine aber aus den bisherigen Darstellungen entnehmen zu können, daß dem Bieter erst mit der Nachricht der Verkäuferin mitgeteilt wurde, daß das iPhone eigentlich jemand anderem gehört. Insofern gilt Abs. 2.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • pandarul schrieb:

      Heiner.Hemken schrieb:

      Liegt hier aber eine erkennbare Vertretung bei dem Angebot vor, so handelt es sich um eine Willenserklärung des TEs, der somit irrigerweise eine Erklärung, ein bereits verkauftes iPhone veräußern zu wollen, abgegeben hat, die regelmäßig angefochten werden kann.


      Nur kriegen wir ja keine Artikelnummer...

      Ich meine aber aus den bisherigen Darstellungen entnehmen zu können, daß dem Bieter von erst mit der Nachricht der Verkäuferin mitgeteilt wurde, daß das iPhone eigentlich jemand anderem gehört. Insofern gilt Abs. 2.
      Ich weiss nicht ob ich es richtig verstanden habe:

      Man hätte sofort bei der Auktion angeben müssen, damit der "Wille erkennbar" hervortreten kann.
      Wenn es erst später passiert dann ist es nicht von Anfang an erkennbar.
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
      Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif]
    • karakorum666 schrieb:

      daß man nur Ware anbieten darf, über die man vor dem Anbieten physisch
      in Besitz steht, dürfte wohl den größten Teil der Verkäufe bei eBay
      unmöglich bis sehr schwierig werden lassen.

      :?:
      Könntest du das bitte näher erläutern?

      So, wie ich @giu verstanden hatte, spielte er bei dem Besitz darauf an, daß man eben nur Ware anbieten darf, über die man auch tatsächlich verfügt, einem also quasi vor der Nase liegt. Wenn das aber mit dem Besitz (,der sich ja auch begrifflich wirklich so darstellt) bei ebay gemeint ist, dann könnte es bei bestimmten Angeboten eben nicht mehr zutreffen. Gerade online-Händler verkaufen häufig Ware, die ihnen nicht vorliegt, sonern von Ihrem Vorlieferanten erst an Sie oder direkt an den Kunden geliefert wird.

      pandarul schrieb:

      ...
      Ich meine aber aus den bisherigen Darstellungen entnehmen zu können, daß dem Bieter erst mit der Nachricht der Verkäuferin mitgeteilt wurde, daß das iPhone eigentlich jemand anderem gehört. Insofern gilt Abs. 2.

      Das nehme ich allerdings ebenso an.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Heiner.Hemken ()

    • größten Teil der Verkäufe... unmöglich bis sehr schwierig


      bei bestimmten Angeboten...Händler ...häufig ...


      Bestimmt bemerkst auch du den Unterschied?

      ================================================


      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • werv schrieb:

      Man hätte sofort bei der Auktion angeben müssen, damit der "Wille erkennbar" hervortreten kann.


      Und um das nochmal klar zu machen; bei einer wirksamen Vertretung hätte es sich (ganz unabhängig von dem, was in eBays AGB zum Thema Vertragspartner steht) um eine Willenserklärung des TE gehandelt, nicht seiner Freundin, die diese dann erkennbar bloß übermittelt hätte. Also hätte sein Irrtum von ihm (ggf. vertreten durch sie, weil er keine Nachrichten via eBay schreiben kann) angefochten werden können. Sowas muß derjenige, der ein Angebot annimmt, aber vorher wissen, damit man nicht im Nachhinein "aber ich bin doch gar nicht der Vertragspartner" rufen kann.

      D.h. hätte im Angebot bereits gestanden "ich verkaufe hier im Auftrag meines Freundes ein iPhone bla bla", wäre die Nachricht an den Bieter wohl eine wirksame Anfechtung gewesen, was die Postion von TE und Freundin deutlich verbessert hätte.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • @ pandarul

      @ Rechtsmissbrauch

      Man darf nicht ausser Acht lassen, dass jemand der eine hohe Anzahl an (teuren) Waren über diese Masche einfordert bzw. einen Schadenersatz, durchaus nicht mehr als privater Bieter angesehen werden kann. Wenn man es also als Gewerbe klassifizieren kann, dann ist wäre hier ein Rechtsmissbrauch etwas einfacher zu argumentieren, da das Geschäftsprinzip darauf basiert eine Forderung einzuklagen bzw. damit zu drohen, wenn eine Auktion beendet wird. Es hängt dann nur vom Gericht ab, ob sie es genauso sehen... Umso öfter ein Gericht die Sache ähnlich bewertet umso höher ist die Wahrscheinlichkeit das andere Gerichte folgen.
      Aber wie gesagt lasst und jetzt nicht darauf rumreiten, es hängt einfach aktuell stark davon ab vor welchem Gericht man steht.



      Ich glaube ich habe eine Idee wie man gegen diese Bande vorgehen kann!

      Rechtlich hat man zwar nicht viel in der Hand, aber es gibt einen anderen Weg wie man ihre Masche stark ausbremsen kann.
      Ich werde dazu aber besser einen neuen Thread aufmachen und dann hier verlinken :)

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von Chris K. ()

    • Das Problem ist doch, dass du aus einem privaten Bieter niemals erkennen kannst, ob er nicht doch ein Gewerbe angemeldet hat, brav seine Einnahmeüberschussrechnung beim FA abliefert und somit von seiner Seite aus alles von dieser Seite aus völlig legal ist.
      Rechtsmissbrauch ist dennoch mit Sicherheit eines der schwersten beweisbaren Delikte.

      Vergleiche das einfach mal mit Inkassunternehmen, welche Forderungen aufkaufen, beauftragt werden, die Forderung aufbauschen..... das funktioniert und wird gemütlich betrieben, denn die eingetriebenen Forderungen übersteigen meist die tatsächlichen Kosten.

      Es ist einfach dünnes Eis und natürlich gebe ich dir recht, jedes Urteil gegen so einen moralischen Vollidioten ist ein gutes Urteil, andererseits wird eben auch viel Missbrauch mit der Abbruchfunktion bei eBay betrieben. Ein schmaler Grat, der damit aufhört, wenn sich jemand lediglich bereichern möchte..... statt den Kaufvertrag und den Artikel.
    • Chris K. schrieb:

      Ich habe nun einige Screenshots gemacht und auch mit eBay telefoniert. Der Name des Bieters lautet "kraeuter76". Er ist auch jetzt gerade sehr aktiv mit Geboten. Hat noch jemand mit kraeuter76 zu tun gehabt und hat eventuell sogar Post vom Anwalt bekommen? Dann bitte bei mir melden.
      Interessant der bietet gerade auf ein iPhone von mir und ist Höchstbietender.
    • Ich habe den Link mal repariert. Allerdings hat das mit dem eigentlichen Thema des Threads wenig zu tun, außer du bist tatsächlich auf diese Weise zum Abbruch "gedrängt" worden. Das wäre dann doch wieder interessant.

      Ansonsten haben wir bereits seit längerem ein Thema genau zu dieser Masche: Neue Masche: Vorzeitiger Abbruch einer Auktion - Betrug nach Urheberrechtsverletzung bei ebay

      Mich würde jetzt aber interessieren, wie du auf unser Forum und dieses Thema gestoßen bist. Man pickt sich ja normalerweise nicht alle seine Bieter heraus, um sie dann zu ergoogeln.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Ich habe mit eBay schon schlechte Erfahrungen gemacht und ein auf privat gestelltes Profil verbinde ich mit sehr viel Ärger.

      Zum Glück habe ich diesen Thread hier aber gefunden.

      Hast Recht die Seite wird mir in Google angezeigt wenn ich den Usernamen und eBay eingebe direkt unter den ersten 4 Ergebnissen.

      Bin auf jeden Fall froh die Seite hier gefunden zu haben.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Heureka ()