Auktion vorzeitig abgebrochen und in die Falle getappt - kraeuter76

    • Auktion vorzeitig abgebrochen und in die Falle getappt - kraeuter76

      Hallo,

      leider bin ich wohl einer von vielen die in diese Falle getappt, von welcher ich erst seit heute weiss.
      Ich habe im Forum bereits einige ähnliche Fälle gefunden, wollte aber gerne meinen individuellen Fall schildern.

      Folgendes ist passiert:
      Ich kaufte vor kurzem ein neues iPhone von einem Bekannten und entschied mich dann es wieder zu verkaufen.
      Ich habe meine Freundin gebeten mein iPhone auf eBay zu verkaufen (ich selbst habe kein eBay Konto).
      Nun habe ich meiner Freundin per Mail ausversehen die Daten von meinem alten Iphone gesendet, welches überhaupt nicht verkaufen wollte bzw. welches ich nicht mehr besitze. Das Gerät hatte ich bereits verkauft.

      Meine Freundin hatte es auf eBay gestellt und ein Gerät angeboten, welches ich garnicht mehr besitze. Leider bemerkte ich den Fehler erst 2 Tage bevor die Auktion ausgelaufen ist, worauf sie die Auktion dann sofort beendet hat. (Zumal mein altes iPhone ein paar Beschädigungen hatte die nicht in der Auktion beschrieben waren bzw. die Beschreibung war nicht korrekt)
      Ein Tag später kam eine Nachricht des Höchstbietenden inkl. der üblichen Masche/Drohung das Gerät einzuklagen. Darauf habe ich dem Höchstbieter per Mail erklärt warum das Gebot beendet wurde und ihm vorgeworfen das seine Masche zu folgendem Fall passt: dr-bahr.com/news/rechtsmissbra…i-einer-ebay-auktion.html

      Wie soll ich mich jetzt am besten Verhalten wenn der Höchstbieter einen Anwalt einschaltet?

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Chris K. ()

    • Sind diese "vergessenen" Beschädigungen so unscheinbar gewesen das die erst nach Start der Auktion sichtbar wurden?

      Wurde dieser Irrtum sofort nach Auktionsabbruch ungefragt erklärt?

      Wenn beide nein, dann würde ich nach einem anwaltlichen Schreiben versuchen die geforderte Schadenersatzsumme so gering wie möglich zu halten und der Freundin dann diesen Schaden als sogenanntes Lehrgeld für nicht berechtigte Auktionsabbrüche zu geben
    • Ich würde das in die Abteilung "blond gejoggt" einordnen!
      Die Freundin hat einen Kaufvertrag an der Backe, du evt. bald eine Freundin weniger.

      Den dämlichen Link mit dem Rechtsmißbrauch brauch in da eigentlich gar nicht anklicken!
      Die Beweislast läge bei dir.

      Du hast ja anscheinend noch einen Eierfön. Den kannst du dem Höchstbietenden ja liefern.
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Erstmal auf #4 und #5 hören - wichtig !

      Rechsmißbrauch ist schwer nachzuweisen - da brauchst du einen Anwalt, der sich sehr gut auskennt
      und es wird immer von Fall zu fall etschieden.

      Nun muss man genau prüfen, ob dieser Abbruch "gerechtfertigt" war. letztwendlich wirst du
      dazu auch einen guten RA brauchen, da du hier keine Rechtsberatung kriegen wirst, sondern
      nur (dass "nur" sollte allerdings in 48 Schrift geschrieben werden!) Erfahrungswerte.

      "Der Artikel ist ohne Ihr Verschulden verloren gegangen, beschädigt worden oder anderweitig nicht mehr zum Verkauf verfügbar"

      Erstmal hat deine (eventuell ehemalige) Freundin ein Vertrag mit dem Höchstbietenden.
      jetzt muss man prüfen, ob man die Beschriebung zu dem alten Handy EINDEUTIG zuteilen kann. Es muss
      auch beweisbar sein, dass die Beschreibung nur auf das alte Handy zutreffen kann.

      Dann, wenn man es auch eindeutig beweisen kann, dass das alte Handy schon verkauft ist es auch "anderweitig nicht mehr zum Verkauf verfügbar"

      Stichwort ist "BEWEISBAR" und "EINDEUTIG"

      Und nochmal - warte auch Pandrul !
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
      Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif]

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      Ich würde das in die Abteilung "blond gejoggt" einordnen!


      Leute, ist es eigentlich möglich, daß wir uns wie erwachsene Menschen ausdrücken? Echt jetzt.

      Chris K. schrieb:

      Zumal mein altes iPhone ein paar Beschädigungen hatte die nicht in der Auktion beschrieben waren bzw. die Beschreibung war nicht korrekt


      Ich bin mir nicht sicher, ob dir das was nützen wird. Laut eBay bist du berechtigt, eine Auktion vorzeitig zu beenden, wenn du einen Fehler beim Eingeben des Angebots gemacht hast. Und du mußt das natürlich belegen. Ob da Schramme X drunter fällt, die man genausogut unter "gebraucht" subsumieren kann? Ich würde mich nicht drauf verlassen.

      Richtig: Artikelnummer und eBay-Nick des Bieters hier nennen. Seine Nachricht (anonymisiert) einstellen, genauso deine Antwort, denn es ist schon wichtig, was genau du ihm gegenüber bereits erklärt hast.

      Dann fragst du zuerst mal bei eBay nach den Anmeldedaten deines Bieters unter Schilderung der Geschichte. Da er ja einen Kaufvertrag behauptet, gibt eBay dir diese Daten raus. Die teilst du dann der Redaktion hier mit, die dir daraufhin sagen wird, ob der Kollege schon bekannt ist.

      Frage: Habe ich dich richtig verstanden, deine Freundin hat deinen eBay-Account benutzt?

      Sorry, nein, jetzt habe ich es kapiert.

      werv schrieb:

      Der Artikel ist ohne Ihr Verschulden verloren gegangen, beschädigt worden oder anderweitig nicht mehr zum Verkauf verfügbar


      Na, das Telefon wurde ja wohl mit Absicht anderweitig abgegeben, da ist nix zu machen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Liegt denn überhaupt ein Fehler vor, wenn A eine Auktion mit den Daten einstellt, die sie von B erhalten hat, B aber die falschen Daten übermittelt hat ?

      Der Fehler würde dann doch zwischen Person A und B und nicht zwischen A und Ebay liegen bzw wurde die Auktion ja korrekt erstellt und A unterlag hier keinem Irrtum. Auch war das Handy ja schon vorher verkauft, womit es nicht die Bedingung nicht mehr verfügbar erfüllt.
    • Pandora schrieb:

      Liegt denn überhaupt ein Fehler vor, wenn A eine Auktion mit den Daten einstellt, die sie von B erhalten hat, B aber die falschen Daten übermittelt hat ?

      Was zwischen A und B gelaufen ist, ist in diesem Fall ein Freundschaftsdienst. Hab nirgends gelesen, dass es vertraglich geregelt war. (schriftlich)
      In deinem Fall hat A mit dem Käufer einen Vertrag geschlossen und nun muss A sehen wie sie aus der Sache rauskommt.
      Das das Gerät nicht mehr da war hätte A vor dem Einstellen überprüfen müssen. Laut AGB hat die Ware vor dem Einstellen vorrätig zu sein.


      Der Fehler liegt definitiv zwischen A und Ebay.

      Wenn der Käufer auf das IPhon besteht werdet ihr ein gleichwertiges besorgen und es ihm für das Höchstgebot zukommen lassen müssen.
      Da beißt die Maus keinen Faden ab.
      Der Vertrag wurde zwischen A und dem Höchstbieter geschlossen.
      Hilf deiner Freundin wenigstens, sie muss ausbaden was du mit der falschen Datenübermittlung verbockt hast.

      Nachtrag:
      Der Käufer kann sich auch selbst ein gleichwertiges Gerät versorgen und deiner Freundin die Differenz in Rechnung stellen.
      Die Möglichkeit besteht auch.
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern,
      die ältere heißt Inquisition.
      Johann Nepomuk Nestroy

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von flugwapsch62 ()

    • Pandora schrieb:

      Liegt denn überhaupt ein Fehler vor, wenn A eine Auktion mit den Daten einstellt, die sie von B erhalten hat, B aber die falschen Daten übermittelt hat ?


      Nö, das ist ja das Problem. Die Verkäuferin hat genau das bei eBay eingestellt, was sie bei eBay einstellen (s/w)ollte. Nur, falls dabei zusätzlich was unter den Tisch gefallen ist, wäre das theoretisch ein Ansatzpunkt. Dazu muß aber die Vorgeschichte auf den Tisch, was stand in der Mail, was in der AB, was wurde dem Bieter gesagt etc.pp.

      Pandora schrieb:

      Auch war das Handy ja schon vorher verkauft, womit es nicht die Bedingung nicht mehr verfügbar erfüllt.


      Ebenfalls richtig. Die eBay-Regeln zu Verlust und Verschlechterung beziehen sich auf eine Änderung der Sachlage während des Auktionszeitraums. Hatten wir neulich schon mal in einem Parallelthread.

      flugwapsch62 schrieb:

      Da beißt die Maus keinen Faden ab.


      Für ein abschließendes Urteil ist es nun allerdings viel zu früh.
    • Hallo,

      danke erstmal für die Antworten.

      Ich habe ermittelt, dass der Höchstbietende in den letzten 30 Tagen ca. 900 Gebote auf ca. 850 verschiedene Smartphones gemacht hat. (ca. 30 Gebote pro Tag)
      Die Gebote wurden alle auf iPhones abgegeben. Davon habe ich sehr viele Screenshots gemacht. Ich werde den Namen des Bieters hier nennen, sobald ich alle nötigen Screenshots gemacht habe. Ich habe das Glück, Rechtsanwälte im Bekantenkreis und in der Famlie zu haben, die sich die Sache heute nochmal genau anschauen, damit ich weiss ob die Infos die ich über sein Bieterverhalten habe bzw. die ja eBay auch vorliegen, Rechtsmissbrauch rechtvfertigen können. (Die entgültige Entscheidung hängt dann vom jeweiligen Gericht ab)


      Ich melde mich bald nochmal.
    • Aus einem solchen Bietverhalten alleine lässt sich keinerlei Rechtsmissbrauch konstruieren, es soll Leute geben die machen das weil sie ein Schnäppchen machen wollen, oder weil sie gewerblich einkaufen, oder oder oder........da musst du schon mit anderen Dingen kommen

      Hat er jetzt das Handy gefordert oder gleich den Schadenersatz?
    • Sternchen schrieb:

      Aus einem solchen Bietverhalten alleine lässt sich keinerlei Rechtsmissbrauch konstruieren, es soll Leute geben die machen das weil sie ein Schnäppchen machen wollen, oder weil sie gewerblich einkaufen, oder oder oder........da musst du schon mit anderen Dingen kommen
      Ein Rechtsmissbrauch kann vor Gericht nachgewiesen werden, auch wenn es vom Gericht abhängt ob dieses der Argumentation folgt. Und natürlich davon ob man dem Bieter einen systematischem Rechtsmissbrauch nachweisen kann. Ein Anhaltspunkt wäre, wenn der Bieter massiv Gebote abgibt, wobei er meist immer nur ein einziges Gebot abgibt und nie nachzieht wenn er mal überboten wird, niemals etwas bis zum regulären Ende der Auktion ersteigert und jedem der eine Auktion vorzeitig abbricht mit dem Anwalt droht. Hier ist ein klares Muster zu erkennen.

      dr-bahr.com/news/rechtsmissbra…i-einer-ebay-auktion.html
      Das Gericht folgte der Argumentation des Beklagten und wies den vom
      Kläger geltend gemachten Anspruch auf Schadensersatz ab. Da der Kläger
      bei zahlreichen anderen Versteigerungen, ebenso wie in diesem Fall,
      stets nur ein einziges Gebot abgab, dieses im Bedarfsfalle auch nicht
      erhöhte und sich stets auf § 10 Abs. 1 eBay AGB stützte, lehnte das AG
      Alzey das Zustandekommen eines Kaufvertrages mangels
      Rechtsbindungswillen des Klägers ab.



      Ich habe jetzt mit dem Rechtsanwanwalt bzw. der Kanzlei in meiner Familie gesprochen. Leider kann ich keine Inhalte des Gespräches oder die weiteren rechtliche Vorgehensweise hier posten. Ich denke das ist nachvollziehbar... Aber ich werde Upates posten.

      Ich habe nun einige Screenshots gemacht und auch mit eBay telefoniert. Der Name des Bieters lautet "kraeuter76". Er ist auch jetzt gerade sehr aktiv mit Geboten. Hat noch jemand mit kraeuter76 zu tun gehabt und hat eventuell sogar Post vom Anwalt bekommen? Dann bitte bei mir melden.
    • Ich greife gerne nochmal den letzten Satz aus #15 auf.
      Was will dein Höchstbieter? Eifön oder Schadenersatz?
      Bei der Sache mit den Anwälten. Dir ist klar, daß deine Freundin da in den Zivilprozess "darf"?
      Der Ausgang der Geschichte würde mich interessieren.

      PS. Ich hoffe mich wie ein erwachsener Mensch ausgedrückt zu haben!
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • *alte_eule* schrieb:

      Die aktuelle Gebotsliste:
      offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll…ileViewBids_None_ViewLink

      Chris,
      es wäre schön, du stellst der Redaktion die Realdaten zur Verfügung. Das kannst du über die Kontaktmail machen oder aber auch an mich per PN.
      Wie ich es mir schon dachte, die Gruppe die hinter der Masche steckt liest hier im Forum mit. Aufeinmal bietet er auf Damenunterschwäsche und hat zum ersten mal mehr als 1 Gebot auf den selben Artikel abgegeben. Zum Glück habe ich die Screenshots gemacht bevor ich seinen Namen hier nannte.

      @ geiz_ist_ungeil

      Er hat erst das iPhone gefordert und dann gegen Ende seines Textes angedeutet, das man sich ja auch anders einigen kann. Und nur wenn man sich nicht "einigen" kann, dann wird er das Gerät einklagen. (Er will sich also einigen, ansonsten klagt er das Gerät ein)

      @ "alte eule"

      Ich schreibe Dir eine PM
    • Chris K. schrieb:

      Er hat erst das iPhone gefordert und dann gegen Ende seines Textes angedeutet, das man sich ja auch anders einigen kann.


      Ich sage es dir nochmal:

      Es ist essentiell, daß du die zwischen dir und ihm gelaufene Kommunikation zur Verfügung stellst. Wenn nicht öffentlich, weil du Bedenken hast, dann der Redaktion. Wir erkennen ggf. anhand der Formulierungen, um wen es sich handelt! In deinem speziellen Fall habe ich sogar schon eine Ahnung, aber ohne konkrete Infos wird das nix. Wir erkennen außerdem, ob du dich / ihr euch mit den Antworten bereits reingeritten ha(b/s)t.

      Du sollst uns ebenfalls deine Anweisungen an deine Freundin und die Artikelnummer zur Verfügung stellen, damit wir uns anschauen können, inwieweit der Auktionsabbruch möglicherweise doch berechtigt war.

      Hör auf auf diese "Rechtsmißbrauch"-Geschichte zu starren, die nützt dir gar nichts, vor allem nicht ohne weiterführende Informationen. 1000 250-Euro-Gebote auf 500-Euro-Smartphones sind kein Rechtsmißbrauch, sondern ein Geschäftsmodell. Selbstverständlich möchte der Bieter alle 1000 Telefone zur Hälfte ihres Wertes ersteigern.

      Also: willst du Hilfe? Dann rück die Infos raus. Willst du, daß wir dir die Nerven beruhigen? Machen wir nicht, du sitzt nach allem, was bislang vorliegt, nämlich gehörig in der Patsche. Wenn du da raus willst, gehe zurück zu "willst du Hilfe".

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()