geiz_ist_ungeil schrieb:
Damit ist der Abbruch wohl begründet!
Was will der K denn?

Hallo XXX,
nach dem BGB Deutschlands entstand ein rechtskräftiger
Kaufvertrag über das iPhone 5S, da ich zuletzt Höchstbietender war mit XXX€
und ich keinerlei Anfechtung über den Kaufvertrag erhielt, welche eine
rechtmäßige Begründung enthält, die für einen vorzeitigen Abbruch nötig
ist. Für jene Anfechtung war im Übrigen genügend Zeit, zumal Sie nach Ebay
AGB unverzüglich zu erfolgen hat.
Daher bitte ich Sie mir Ihre
Zahlungsinformationen bis XXXXXX zukommen zu lassen, um Ihnen
den Betrag von XXX€ zu überweisen.
Die Rechtsgültigkeit des Kaufvertrages
können Sie sich von Ihrem Rechtsanwalt bestätigen lassen bzw. Sie auch in
den Ebay AGB finden. Auch möchte ich darauf hinweisen, dass ich das Gerät -
sofern wir uns nicht einigen können- gerichtlich einklagen werde.
Mit
freundlichen Grüßen
-kraeuter76