VERBRAUCHERRECHT
SPORT-CENTER
Zahlreiche Sport-Center nutzen eine lukrative zusätzliche Einnahmequelle: Sie verbieten
ihren Mitgliedern das Mitbringen von Getränken, angeblich aus hygienischen Gründen.
Und dann verkaufen sie eigene Getränke - zu Wucherpreisen.
Aber: Diese Abzocke muss niemand mitmachen.
Jeder kann sein Getränk von zu Hause mitbringen, die Verbote gelten nicht.
Urteil:
OLG Brandenburg, Aktenzeichen: 7 U 36/03 - 6/03
SPORT-CENTER
Zahlreiche Sport-Center nutzen eine lukrative zusätzliche Einnahmequelle: Sie verbieten
ihren Mitgliedern das Mitbringen von Getränken, angeblich aus hygienischen Gründen.
Und dann verkaufen sie eigene Getränke - zu Wucherpreisen.
Aber: Diese Abzocke muss niemand mitmachen.
Jeder kann sein Getränk von zu Hause mitbringen, die Verbote gelten nicht.
Urteil:
OLG Brandenburg, Aktenzeichen: 7 U 36/03 - 6/03
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