Vorzeitig beendete Auktions-Falle und was man dagegen machen kann!

    • Man kann es drehen, wie man will.

      Das Verhalten der selbsternannten Wächter ist keinen Deut besser als das der Abbruchspekulanten.

      Mal abgesehen davon, daß es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht lange dauert, bis diese (Wächter) die Lust daran verlieren, führt das Ganze nur zu einem bestimmten Ergebnis, nämlich dem fehlenden Bewusstsein für die Verantwortung des eigenen Handelns und das auf beiden Seiten. Es fördert nicht die sich einstellende Erkenntnis darüber oder verhindert diese sogar aktiv.
    • Den ganzen auffand kann sich doch jeder Abbrecher sparen wenn er sich erstens über das abbrechen einer auktion informiert und zweitens wenns denn dann sein muss nen bekannten fragt ob er nicht mal schnell höhst bieter sein möchte bekannten bieten lassen auktion abbrechen gebote löschen alles ist schön und kein mensch kräht nach dem abbruch.
      Und zum Thema man will ja nur gebühren sparen deshalb stellt man mit 1 € ein würde ich nicht sagen habe mich in letzter zeit für einen Artikel interessiert und die Autkionen mit höherem Startgebot oder festpreis sind auch ohne Gebote regemässig aus gelaufen. bei 1€ Wurde hin gegen geboten was das zeug hält. der Festpreis lag im bereich der Gebote. ergo schliesse ich daraus der verbraucher will den nervenkitzel mit dem bietfinger sonst würde er zum festpreis kaufen.

      Ja ich weis ist nicht ebay AGB konform das abbrechen ist nicht gesetzeskonform wie ebay es erläutert und warum soll man dann nicht mal selber in die Trickkiste greifen ???
      Wie man nu ne Auktion richtig gesetzeskonform abbricht wird sich hier auch genug drüber gestritten und ich würde wetten nen findiger Jurist findet da auch ne lösung so das man zur kasse gebeten werden kann. weil irgendwo nen klitze kleiner Fehler in der erklärung war der angefochten werden kann.

      und mich würde es pers. nicht wundern wenn mit der Methode die ein oder andere Auktion abgebrochen wird nur interessiert es wohl keinen weil wo kein Kläger auch kein Richter.

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    • Ganz einfach; wenn jemand mehr bietet als du - und zwar egal aus welchem
      Grund -, hast du nix zum Einklagen, weil du mangels Höchstgebot nicht
      Vertragspartner bist.

      Eben, eben! Genau deshalb ist die Behauptung, es stünde jedem "Betroffenen" frei, wertlos.

      Und die Formulierung, es sei "egal, aus welchem Grund" geboten wird, ist natürlich pikant, wenn man sich gerade an die Spitze einer Kampagne setzt, die bestimmte Bieter als "Geier" und "Schmarotzer" bezeichnet, denen "Knüppel zwischen die Beine geworfen" werden sollen.
      Im übrigen finde ich deinen Ton...nein, nicht gewöhnungsbedürftig. Ich habe nämlich nicht die geringste Absicht, mich daran zu gewöhnen.


      Und mal ganz allgemein: Über diesem Forum steht was von "Verbraucherschutz-Forum". Wenn jetzt hier Konzepte ausgeheckt werden, die es Verkäufern erleichtern, ihren vertraglichen Pflichten zu entgehen, sehe ich eine Legitimationskrise kommen.

      ================================================


      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • Ich würde nie eine Auktion abbrechen, egal ob ihr hier stunden-, tage-,
      wochen- oder jahrelang darlegt, was denn nun berechtigt ist und was
      nicht.
      Das ist nämlich eure Theorie, sie muss nicht die des Richters sein.
      Deswegen
      kann ich der These, man müsse vor berechtigten Abbrüchen nicht
      schützen, nicht folgen. Warum? Weil hier niemand über die Berechtigung
      urteilen wird, sprich das Urteil verkündet und begründet.
      Entweder
      ich finde einen Interessenten, der den Artikel trotz bedauerlicher
      Abweichung von der AB günstiger erwirbt, das heißt Beenden mit Verkauf
      an den Höchstbietenden oder ich lasse die Auktion durchlaufen, die
      Abbruchjäger sind schon abgesprungen und der evtl. zu leistende
      Schadensersatz hält sich im Rahmen, weil die Differerenz zum Höchstgebot geringer sein wird.
      Ich habe vor rund 4 Wochen die Auktionsabbrüche von PS4 durchscrollt. Was sah ich? Nicht nur gleich 3 Auktionsabbrüche eines TE, wobei er nur von einem erzählte, sondern insgesamt ein munteres Einstell-, Abbruchs-, Wiedereinstelltreiben.
      Es ploppen doch seitens Ebay Fenster auf mit Infos oder nicht? Wenn ich das alles ignoriere, dann werde ich eben leichter Opfer.
      Wenn ich meine Haustüre erst gar nicht abschließe, sondern offen lasse, weil es schon gutgehen wird, dann darf ich mich auch nicht wundern.
    • Kaiolito schrieb:

      #38

      Genauso ist es nämlich. Die Bälle werden sich zugespielt. Vom BGH hätte ich mir da mehr erwartet!
      EBay hat nichts verändert und weist drauf hin, daß ein Abbruch rechtlich begründbar sein muß.
      Das BGH verweist daraufhin auf die EBay-AGB. Das ist doch ein Treppenwitz


      Der Gedanke kam mir auch schon mehrmals.

      Danke, ich fühl mich nicht mehr allein ;)
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • @karakorum666:

      Ich setze mich überhaupt nicht an die Spitze einer Kampagne. Vielleicht liest du nochmal. Ich würde und werde mich an diesem Projekt nicht beteiligen.

      Ich verstehe nur nicht, warum hier so viel grundsätzliche Kritik einprasselt, wenn sich jemand gegen den momentanen unhaltbaren Zustand zur Wehr setzen will. Mit völlig legalen Mitteln.

      karakorum666 schrieb:

      Genau deshalb ist die Behauptung, es stünde jedem "Betroffenen" frei, wertlos.


      Nö. Wenn du nicht Höchstbieter bist, bist du nicht betroffen. Geh halt weinen. Sofern du nicht auf einen Abbruch spekulierst sondern Preis x zahlen möchtest, entsteht dir kein Nachteil. Wenn du Preis x bietest und Höchstbieter bist und es zu einem Abbruch kommt, kannst du jedenfalls deine Rechte wahrnehmen, unabhängig davon, wer mitbietet oder nicht.

      karakorum666 schrieb:

      bestimmte Bieter als "Geier" und "Schmarotzer"


      Ich gehe sogar noch weiter. Du darfst das gerne anders sehen.

      karakorum666 schrieb:

      Wenn jetzt hier Konzepte ausgeheckt werden, die es Verkäufern erleichtern, ihren vertraglichen Pflichten zu entgehen, sehe ich eine Legitimationskrise kommen.


      Wie gesagt, ich sehe hier eher ein (völlig undurchdachtes) Konzept, unbedarfte oder sich im Recht befindliche Verkäufer vor professionellen Abzockern zu schützen. Und mal ganz davon ab sind die betroffenen Verkäufer im Gegensatz zu ihren Bietern tatsächlich "Verbraucher".

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Mirabella Neumann schrieb:

      und der evtl. zu leistende
      Schadensersatz hält sich im Rahmen


      Warum sollte ich Schadensersatz zahlen, wenn ich stattdessen berechtigt bin, die Auktion abzubrechen? Das ist keine Theorie, sondern ständige Rechtsprechung.

      Das Problem ist, daß die Leute nicht damit rechnen, daß sich Abbruchspekulanten auf diese Masche spezialisiert haben und mit Drohungen operieren oder dreist trotz klarer Sachlage klagen oder sogar vor Gericht rumlügen, immer in der Hoffnung, daß der Abbrecher einen Fehler macht, was falsches sagt usw.
    • pandarul schrieb:

      karakorum666 schrieb:

      Wie soll ich denn mein Recht einklagen, wenn ich andauernd von Typen ohne wirkliche Kaufabsicht überboten werde? Wenn ich mir ein persönliches Preislimit gesetzt habe, sind solche Auktionen für mich genauso verloren wie bepuschelte.

      Und umgekehrt: Wenn ich so ein Teil verkaufen wollte, würd ich mich schön bedanken, wenn da von Anfang an irgendwelche ungerufenen "Helfer" mit ihren "Schutzgeboten" rumfuhrwerken würden.


      Ganz einfach; wenn jemand mehr bietet als du - und zwar egal aus welchem Grund -, hast du nix zum Einklagen, weil du mangels Höchstgebot nicht Vertragspartner bist.

      Ob du Bieter rufst oder nicht und diese "rumfuhrwerken" ist vollkommen irrelevant, dein Angebot bei eBay richtet sich an jedes eBay-Mitglied.

      Wenn dir das nicht paßt, biete woanders an oder gar nicht. Soweit, daß irgendjemand Vorschriften erlassen kann, wessen Gebote und aus welchem Grund diese akzeptabel sind, sind wir glücklicherweise noch nicht.

      geiz_ist_ungeil schrieb:

      Die Praxiserfahrung zeigt, daß viele Auktionen abgebrochen werden weil der gewünschte Preis vermeindlich nicht erzielt wird!


      Du wirst das sicher belegen können.

      Oder auch nicht, weil der erzielte Preis sich in der letzten halben Stunde festigt. Gerade bei den Zielen der Spekulanten handelt es sich um Ware, die einen festen Preis (=Marktwert) plusminus 10 oder 20 Euro hat. Niemand bricht ab, weil der Erlös zu gering ist, das ist doch quatsch. Schon deshalb, weil man (technisch) gar nicht mehr abbrechen kann, wenn sich herausstellt, daß der Erlös zu gering ist oder sein wird.

      Die Leute, die an eBay vorbei verkaufen, wollen die Gebühren sparen und außerdem jetzt Kohle gegen Ware tauschen und nicht in einer Woche. Sie haben keinen Bock auf Sternchenbewertungen, PayPal, Versandkostennörgler etc.pp. sondern wollen einfach nur ihr Geraffel an einen ernsthaften Interessenten zu für beide Seiten fairen Konditionen problemlos abgeben. Ich kann das gut nachvollziehen.

      geiz_ist_ungeil schrieb:

      mit den entsprechenden Gebühren


      Das Argument zieht seit heute zum Glück nicht mehr, denk dir ein neues aus.

      geiz_ist_ungeil schrieb:

      Richtig ist, daß EBay eine Rechtssicherheit vorgaukelt mit den Bedingungen zu einem Abbruch.


      Wieso vorgaukelt? Wer gemäß den eBay-Regeln abbricht, hat Rechtssicherheit.

      Das Problem ist, daß man auch wenn man im Recht ist von diesen Abbruchgeiern verklagt wird, siehe @laboe. Der war im Recht und hat (fast) alles richtig gemacht, trotzdem mußte er monatelang mit der Befürchtung schlafen gehen, daß er vielleicht 20.000 Euro an so eine Gestalt los ist! Weißt du eigentlich, was sowas mit der Gefühlswelt eines Menschen anrichten kann? Unter was für einem psychischen Druck man da steht? Da nützt mir keine Rechtssicherheit der Welt was, in so einer Situation hat man einfach eine - man verzeihe mir den Ausdruck - richtig beschissene Zeit.

      geiz_ist_ungeil schrieb:

      Das BGH verweist daraufhin auf die EBay-AGB. Das ist doch ein Treppenwitz


      Du hast immer noch nicht verstanden, warum der BGH (genauer: die Vorinstanz) das getan hat, oder? Das ist kein Treppenwitz sondern die Konsequenz daraus, daß es keine gesetzliche Berechtigung zur Rücknahme von Angeboten gibt. Die Alternative wäre gewesen, gar keine Auktionsabbrüche zuzulassen.
      Geht es noch blöder akademischer?
      Du bist kein Volljurist, ich auch nicht ... zumindest hab ich lange in diese Richtung studiert.
      Eigentlich stimmen unsere Ansichten zu 99% überein.
      Wir stimmen in dem Punkt, daß das rechtliche nicht mißbraucht werden darf, schon gar nich systematisch (möchte ich betonen) überein.
      Dein Ansatz hat aber mir der Realität wenig zu tun. Theoretisch hast du Recht!
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • pandarul schrieb:

      Mirabella Neumann schrieb:

      und der evtl. zu leistende
      Schadensersatz hält sich im Rahmen


      Warum sollte ich Schadensersatz zahlen, wenn ich stattdessen berechtigt bin, die Auktion abzubrechen? Das ist keine Theorie, sondern ständige Rechtsprechung.

      Das Problem ist, daß die Leute nicht damit rechnen, daß sich Abbruchspekulanten auf diese Masche spezialisiert haben und mit Drohungen operieren oder dreist trotz klarer Sachlage klagen oder sogar vor Gericht rumlügen, immer in der Hoffnung, daß der Abbrecher einen Fehler macht, was falsches sagt usw.

      Schsdenersatz? Den mußt du doch nicht zahlen. Leg vor Gericht den Eierfön auf den Tisch und gut ist!
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

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    • Wie viele solcher Fälle, in denen die Bieter trotz offensichtlich berechtigtem Abbruch, trotzdem klagen, gibt es denn so ?

      Ich kenne da nur diesen Automichi (oder wie der heißt) wobei bei ihm der Knackpunkt wohl auch eher ist, das er gesperrt ist, wobei ich da nicht weis aus welcher Zeit die Gebote/Klagen stammen, ob er zu dem Zeitpunkt also schon gesperrt war.
    • Giu, natürich muss ich Schadensersatz bezahlen, wenn es zum Rechtsstreit kommt, die Kiste vor dem Richter landet und das Iphone nicht der Artikelbeschreibung entspricht. Weil der Zustand des Artikels der Freundin falsch übermittelt wurde oder der Hund dran war u n d der Richter befindet, dass Schadensersatz zu zahlen sei.
      Nur, da gebe ich Pandora recht. Wieviele K klagen denn so, wenn ich die Auktion durchlaufen lasse?
    • #48

      Uiih ein sehr langes Zitat.

      Dein Ansatz hat aber mir der Realität wenig zu tun. Theoretisch hast du Recht!

      Das ein Sachvortrag, insbesondere bereits im ersten Schriftwechsel mit dem Höchstbietenden natürlich in der Realität bereits ein Scheitern vor Gericht trotz berechtigtem Abbruch beinhalten kann, das ist dir @GIU genauso klar wie @pandarul, da bin ich mir ganz sicher.

      Wir haben uns ja schon oft über "Einzelfallentscheidungen" unterhalten und sind da auch immer zu gleichen Ergebnis gekommen. Erstens kann niemand ein Urteil voraussagen und zweitens gibt es auch Fehler eines Richters, eines Rechtsanwaltes eines Beklagten.
      Nur, was möchtest du hier niederschreiben, die Rechtssprechung die derzeit gültig ist oder eben verbreiten, dass man besser bezahlen soll?
      Das ist eben das schwierige in einem solchen Forum. Man weiß ganz genau, dass Tipps unberechtigt verwendet werden um einen berechtigten Anspruch abzuwehren, gleichzeitig werden andere Tipps dazu führen, dass man unberechtigt Kohle abdrückt.
    • Mirabella,

      das Hauptproblem der Abbrecher liegt doch wohl an genau der Stelle, dass sie sich überhaupt nicht kundig gemacht haben. Hätten sie das, hätten sie einen Bekannten überbieten lassen und dann gestrichen. Dann landet man auch nicht vorm Richter - ob nun unberechtigt abgebrochen oder nicht.
    • *alte_eule* schrieb:

      Mirabella,

      das Hauptproblem der Abbrecher liegt doch wohl an genau der Stelle, dass sie sich überhaupt nicht kundig gemacht haben. Hätten sie das, hätten sie einen Bekannten überbieten lassen und dann gestrichen. Dann landet man auch nicht vorm Richter - ob nun unberechtigt abgebrochen oder nicht.

      Was ich sagen wollte: Selbst wenn sie sich kundig machen, nämlich z.B. hier, wo man sich bezügl. der Berechtigung enthusiastisch der Theorie hingibt, müssen sie nicht gut informiert sein, weil der Richter eben nicht irgendwelchen AH-Predigten folgen muss.
      Dreh zum EP: Das Engagement setzt m.E. falsch an, weil viel Energie auch auf Auktionen verschwendet wird, die nicht abgebrochen werden. Ich hoffe, habe aber so langsam meine Zweifel, dass der ordentliche Durchlauf in manchen Kategorien noch die Regel ist.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mirabella Neumann ()

    • Eule, natürlich ist es am Gescheitesten einen Bekannten bieten zu lassen und dann an ihn als Höchstbietenden zu verkaufen oder falls man sich mit ihm zuweilen den PC bzw. die IP teilt, die Auktion durchlaufen zu lassen.
      Was war es bahnbrechend als der BGH diesbezüglich die Ebay AGB anerkannte.
      Wer sagt mir denn, dass morgen nicht wieder etwas Bahnbrechendes kommt, das bei diesen hübschen Theorien, die hier verbreitet werden, noch gar keine Berücksichtigung findet?
      Zurück zum EP: Vergleichbare Aktionen gab/gibt es bezügl. der versehentlichen 1-Euro Sofortverkäufe bzw. den 1-Euro-Schnappern. Da haben einige ein riesiges Engagement gezeigt.
      Da macht es aber meines Erachtens mehr Sinn. Weil gezielt nur dann eingegriffen wird, wenn der VK eben diesen Fehler machte.

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    • @Mirabella

      Bis etwas beim BGH landet, dauert es schon etwas länger. Keiner kann dann sagen, ob anders entschieden werden wird. Dennoch werden Gerichte bis zu diesem Zeitpunkt und falls es überhaupt dazu kommt, die derzeitge Rechtssprechung anerkennen und umsetzen, solange eben die Sachlage entsprechend vorgetragen wird.

      Auch von mir der Bogen nochmal zu EP, ich halte wenig bis nichts davon sich in laufende Auktionen einzumischen.