Vorzeitig beendete Auktions-Falle und was man dagegen machen kann!

    • werv schrieb:

      3. Solche Scheinbieter können sich dann super verstecken und dann
      behaupten sie würden zu dem Schwarm gehören

      Nein das würde den Abzockern nichts bringen. Der Abzocker versucht über abgebrochene Auktionen ein Apple Gerät für z.B 50€ bis 150€ zu bekommen, was normalerweise für z.B 450€ bis 500€ rausgehen würde. Er hat kein Interesse daran, dass die Geräte am Angang weit nach oben geboten werden bevor man sie möglicherweise abbricht, weil sich dann der Gewinn für die Abzocker dratstisch verringert bzw. er gegen 0 geht. Ziel ist es nicht einfach nur ein hohes Gebot abzugeben, sondern gezielt den Abzocker welcher unter Umständen schon geboten hat oder es plant, zu überbieten, damit das aktuelle Höchstgebot auf ca. 300€ springt oder mehr.

      Update
      Ich habe einen Testlauf mit ein paar Freunden gemacht und es hat super funktioniert. Der Zeitaufwand war recht gering.
      Wir haben recht schnell Angebote gefunden wo jemand der aktuell der Höchstbieter ist, gleichzeitig massenweise auf Apple Geräte bietet.
      Durch unser Gebot ging dann das aktuelle nach außen sichtbare Gebot schnell von 50€ auf über 300€. Dann zog der verdächtige Bieter auch nicht mehr nach.
      Mein Freund hat jetzt schon nach kurzer Zeit auf 2 Auktionen geboten die abgebrochen wurden, allerdings war sein Gebot am Ende entsprechend hoch, so das die Masche nicht mehr ziehen konnte und ihn niemand überboten hat vor dem Abbruch. Wir haben also bei diesen 2 Auktion schon mal verhindert das jemand von den Abzockern unter Druck gesetzt wurde :)

      Jeder der sich beteiligen möchte kann mir gerne Bescheid geben. Sicher gibt es ein paar Betroffene die gerne zurückschlagen möchten :thumbup:
    • Chris,

      sorry, aber du bist naiv.

      Euer Vorgehen kann euch jeweils den Account kosten. Das allein wäre nicht schlimm.

      Aber schon mal darüber nachgedacht, dass manche "Handys" auch weit unter wert weggehen, weil ein VK kein astreines Profil hat, vorher nur als Käufer aufgetreten ist oder eine mangelhafte Beschreibung abgeliefert hat?
      Am Ende bist du Höchstbieter und musst den Vertrag erfüllen!
    • *alte_eule* schrieb:

      Chris,

      sorry, aber du bist naiv.

      Euer Vorgehen kann euch jeweils den Account kosten. Das allein wäre nicht schlimm.

      Aber schon mal darüber nachgedacht, dass manche "Handys" auch weit unter wert weggehen, weil ein VK kein astreines Profil hat, vorher nur als Käufer aufgetreten ist oder eine mangelhafte Beschreibung abgeliefert hat?
      Am Ende bist du Höchstbieter und musst den Vertrag erfüllen!

      @ alte_eule

      Warum soll das Vorgehen jemanden den Account kosten? Wenn ich überlege wieviele hier schreiben, dass man ja so oft und auf so viele unterschiedliche Artikel bieten kann wie man will (bezogen auf die Abzocker), dann sehe ich hier kein Problem ;)
      Man kann soviel beiten wie man möchte, genau auf dieses Prinzip berufen sich ja die Abzocker selbst, deshalb schrieb ich ja das man sie mit ihren eigenen Waffen schlägt. eBay macht dagegen offensichtlich nichts...

      Wir bieten aktuell nur auf Auktionen die eine gute Beschreibung haben und die "gute" Geräte verkaufen. Eben auf die Auktionen die später recht sicher zum üblichen Preis weggehen. Die Abzocker selbst machen es ähnlich, weil der "Gewinn" dann höher ist. Wenn man mal selbst etwas sehr günstig ersteigern sollte, dann ist das auch nichts negatives, man kann es einfach wieder verkaufen. (wird aber fast niemals vorkommen)

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Chris K. ()

    • Chris K. schrieb:

      Man kann soviel beiten wie man möchte,


      Das bestreite ich auch nicht. Aber um mal im Jargon zu bleiben, muss auch der Rechtsbindungswille (Kauf gegen Bezahlung) gegeben sein.

      Hast du denn die 1000 Euronen im Monat über, wo es dann doch "schief gegangen" ist und du kommst mit "hätte ja nicht gedacht, dass ich die Auktion gewinne", um deiner Vertragspflicht nachzukommen?
    • *alte_eule* schrieb:

      Chris K. schrieb:

      Man kann soviel beiten wie man möchte,


      Das bestreite ich auch nicht. Aber um mal im Jargon zu bleiben, muss auch der Rechtsbindungswille (Kauf gegen Bezahlung) gegeben sein.

      Hast du denn die 1000 Euronen im Monat über, wo es dann doch "schief gegangen" ist und du kommst mit "hätte ja nicht gedacht, dass ich die Auktion gewinne", um deiner Vertragspflicht nachzukommen?

      *alte_eule* schrieb:

      Chris K. schrieb:

      Man kann soviel beiten wie man möchte,


      Das bestreite ich auch nicht. Aber um mal im Jargon zu bleiben, muss auch der Rechtsbindungswille (Kauf gegen Bezahlung) gegeben sein.

      Hast du denn die 1000 Euronen im Monat über, wo es dann doch "schief gegangen" ist und du kommst mit "hätte ja nicht gedacht, dass ich die Auktion gewinne", um deiner Vertragspflicht nachzukommen?

      Klar, aus diesen mache ich vielleicht dann noch 1500€ wenn ich die Geräte, die ich für mein geringes Gebot bekam, wieder verkaufe ;)
      Aber das wird nicht passieren und ist auch nicht Sinn der Sache, denn die Idee ist das man das auf möglichst viele Personen verteilt, so deckt man möglichst viele Apple- Auktionen ab und der einzelne Aufwand verringert sich.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Chris K. ()

    • Chris K. schrieb:

      Klar, aus diesen mache ich vielleicht dann noch 1500€ wenn ich die Geräte, die ich für mein geringes Gebot bekam, wieder verkaufe ;)


      Das nennt sich dann gewerblicher Handel - mit allen Pflichten. Sonst wird aus den 500 Euro Gewinn leicht ein vierstelliger Betrag Minus, weil es eine Abmahnung von eimen gibt, der den gesetzlichen Anforderungen nachkommt.

      Mag jetzt hart klingen, aber wer dir da als Freund vertraut, braucht keine Feinde mehr.
    • @Chris

      Das Problem ist doch, dass ihr da massiv in einen normalen Auktionsablauf eingreift und in erster Linie mal nichts anderes tut, als die Leute, die ihr bekämpfen wollt. Natürlich nutzt ihr den möglichen Auktionsabbruch nicht aus. Gut! Aber ihr bietet ohne tatsächlichen Rechtsbindungswillen und das ist schlecht!
      Ihr werdet weder die unberechtigten Abbrecher, noch die unberechtigten Heuschrecken mit so etwas in den Griff bekommen. Woher weißt du, dass ein Abbrecher nicht gerade gegen einen klar bestehenden Kaufvertrag (bei unberechtigtem Abbruch) verstossen hat?

      Es ist grundsätzlich wichtig beide Seite nicht aus den Augen zu lassen, Gesetze zu beachten und die entsprechenden AGB des Plattformbetreibers.
    • Ich will ja nichts sagen, aber ....

      A: Wer berechtig abbricht, hat nicht viel zu befürchten. Und wenn man trotz berechtigtem Abbruch dann doch zahlt, weil man sich von irgendwelchen Drohgebärden (wobei ich alle Mails die mir diesbezüglich untergekommen sind bis jetzt recht harmlos finde) einschüchtern lässt oder sich selbst nicht richtig informiert, dann ist das eigene Dummheit und gehört m.M.n sowieso bestraft.

      B: Der "Markt" reguliert sich doch sowieso von selbst, das was der TE hier als tolle Idee anpreist, passiert schon von allein. Man muss sich nur mal die Gebotslisten bei potentiellen Auktionen anschauen, zu 90% bieten sich die "Abbruchjäger" da gegenseitig hoch und wie wir ja alle wisse, werden diese Trolle stätig mehr.

      Und auch wenn das vorgehen dieser Trolle nicht gutzuheißen ist, man muss es auch mal realistisch sehen, denn ich bin fest davon überzeugt das ein Großteil der Auktionen immer noch aus reiner Gewinnsucht der Verkäufer abgebrochen wird. Nur scheint das völlig egal zu sein und der Einzig böse ist dann der, der sich aus diesem Rechtsbruch einen Vorteil verschaffen will. Als ob der Betrüger, der beim Betrügen selbst betrogen wird, auf einmal selbst kein Betrüger mehr, sondern nur noch Opfer ist.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Pandora ()

    • Gäbe es nicht die hier bereits genannten Gründe gegen Deine Idee, Chris, würde ich Dir und anderen "Betroffenen" empfehlen, das tatsächlich mal für eine Woche durchzuziehen und zwar aus folgendem Grund:
      Dann würdest Du bzw. Ihr vielleicht mal merken, wie viele Auktionen insbesondere in den von Dir genannten Kategorien vorzeitig abgebrochen werden.
      Dann kämst Du/Ihr vielleicht mal ins Grübeln, ob das denn so okay ist.
      Dann fragetst Ihr Euch nach einiger Zeit eventuell, ob es wirklich richtig ist, diese vielen Abbrecher auch noch zu unterzustützen.

      Um einen Eindruck zu bekommen, wie viel vorzeitig beendet wird (und das werden keinesfalls alles berechtigte Beendigungen sein) könntet Ihr aber auch mal die nicht verkauften beendeten Angebote und deren Gebotslisten durchklicken:
      ebay.de/sch/Handys-ohne-Vertra…plete=1&_nkw=Apple&_sop=4
    • Die angedachte und deren Anfänge sind einfach nur daneben.
      So kann man, zwar gut gemeint, evt. "Abzocker" evt. ausbremsen sollte das aber aus mehreren Gründen nicht tun.
      Ich darf zusammenfassen:

      1. ist nicht jeder Auktionsabbruch berechtigt. Diese Abbrecher werden unterstützt.
      2. Ihr betreibt unfreiwillig Mindestpreissicherung
      3. Ihr lauft Gefahr Kaufverträge einzugehen
      4. Wer eine Preisvorstellung für seinen Artikel hat sollte diesen auch so einstellen
      5. Ihr fördert geradezu das Vorgehen an EBay vorbei zu verkaufen!
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Viel Kritik. Warum eigentlich? Was ist daran z.B. "daneben"? Das funktioniert, und wer ein paar Telefone unter Preis bekommt, nunja. Muß halt mit dem Wiederverkauf vorsichtig sein, will ja keiner nen gewerblichen Handel aufziehen. Man wird auch nicht wegen seines Bietverhaltens gesperrt, sieht man ja an den Abbruchspekulanten.

      Mir wäre einfach nur meine Zeit zu schade!

      testing* schrieb:

      Dann fragetst Ihr Euch nach einiger Zeit eventuell, ob es wirklich richtig ist, diese vielen Abbrecher auch noch zu unterzustützen.


      Das Problem ist m.E., daß es reihenweise Leute erwischt, die in gutem Glauben handeln. Nicht falsch verstehen, die überwiegende Mehrzahl verkauft mit Sicherheit an eBay vorbei, ich will das auch nicht werten oder so.

      Aber durch die Abbruchspekulanten-Plage ist es in bestimmten Kategorien nicht möglich, eine Auktion abzubrechen, sei es nun berechtigt oder im Glauben, berechtigt zu sein, ohne Gefahr zu laufen, vor Gericht zu landen.

      Deshalb finde ich, daß jeder Abbrecher unterstützt gehört, denn diese Sache ist nur einzudämmen, wenn die Abbruchspekulanten es schwer haben und sich das auf ihre Kosten/Nutzen-Rechnung auswirkt.

      Es gibt noch paar Gründe, sich auf eine bestimmte Seite zu schlagen: Ein tatsächlicher Betroffener von unberechtigten Auktionsabbruch kann jederzeit seine Rechte durchsetzen. Natürlich handeln die Spekulanten rechtsmißbräuchlich, das steht ja wohl völlig außer Frage, allein der Nachweis ist schwer bis gar nicht zu erbringen. Und nicht zuletzt kann sich jeder, der an eBay vorbei verkaufen will, mit einem Selbstgebot der Gefahr entziehen.

      Es gibt also weder Notwendigkeit noch moralische oder rechtliche Legitimation, dem Spekulantenverhalten in irgendeinerweise etwas abzugewinnen. Und im Vorgehen gegen diese Typen liegt auch keine Unterstützung bzw. Fördern des Verkaufes an eBay vorbei.
    • Das Problem ist m.E., daß es reihenweise Leute erwischt, die in gutem Glauben handeln.

      *hust* "Ach, Sie haben in gutem Glauben gehandelt?" sprach der Richter, "na dann sind Sie selbstverständlich von allen vertraglichen Pflichten entbunden!"


      Tut mir leid, aber letzten Endes laufen all diese Gedanken darauf hinaus, ein Recht abzuschaffen (bzw. seine Durchsetzung), um seinen Missbrauch zu verhindern/erschweren.

      ================================================


      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • karakorum666 schrieb:

      Tut mir leid, aber letzten Endes laufen all diese Gedanken darauf hinaus, ein Recht abzuschaffen (bzw. seine Durchsetzung), um seinen Missbrauch zu verhindern/erschweren.


      Ich habe doch oben gerade geschrieben, daß jeder tatsächlich betroffene sich sein Recht einklagen kann? Wie kommst du jetzt auf das Gegenteil? Ich will auch nicht den Grundsatz, die AGB-Klausel oder sonstwas abschaffen wie einige andere, obwohl überall anders im Internet auch nicht die Welt untergegangen ist, nur weil dort "invitatio" gilt.

      Fakt ist, wer tatsächlich ein Problem mit seiner Auktion hat und die beendet wird in 95% der Fälle bei einem normalen Bieter - vollkommen unabhängig davon, ob sein konkreter Fall durch den Grundsatz abgebildet ist - auf Verständnis stoßen. Schon gar, wenn noch fast ne Woche bis zum Ende ist und es sich um ein Erstgebot handelt. Derzeit gerät er aber in den einschlägigen Kategorien zu 100% an einen Spekulanten-Widerling.

      Es hat nichts mit "Recht abschaffen" zu tun, wenn man diesen Schmarotzern wo es nur geht Knüppel zwischen die Beine wirft.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Ich habe doch oben gerade geschrieben, daß jeder tatsächlich betroffene sich sein Recht einklagen kann?

      Wie soll ich denn mein Recht einklagen, wenn ich andauernd von Typen ohne wirkliche Kaufabsicht überboten werde? Wenn ich mir ein persönliches Preislimit gesetzt habe, sind solche Auktionen für mich genauso verloren wie bepuschelte.

      Und umgekehrt: Wenn ich so ein Teil verkaufen wollte, würd ich mich schön bedanken, wenn da von Anfang an irgendwelche ungerufenen "Helfer" mit ihren "Schutzgeboten" rumfuhrwerken würden.

      ================================================


      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • Chris K. schrieb:


      Klar, aus diesen mache ich vielleicht dann noch 1500€ wenn ich die Geräte, die ich für mein geringes Gebot bekam, wieder verkaufe ;)

      1. Also werden einige aus deinem "Schwarm" schwach und zum Tätern
      2. Die anderen risikieren eine Abmahnung wegen fehlenden Kaufwillen - darauf muss man hinweisen
      3. Ansonsten muss man etwas verkaufen, was man von Anfang an nicht wollte
      also verlorene Zeit


      Viel Spass bei der Mittäter suche (Mittäter absichtlich geschrieben!)
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
      Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif]
    • Interessante Frage:
      Welcher Schmarotzer bekommt den Heiligenschein?
      Derjenige der sich "betrogen" fühlt weil er zu geizig war sein Angebot, mit den entsprechenden Gebühren, einzustellen daß er mit den erzielten Preis leben kann?
      Oder derjenige der den Geiz des VK ausnutzt?

      Panda, ich teile deine rechtliche Einschätzung nicht zu 100%, teilweise geht mir das auch zu sehr in die Theorie.
      Die Praxiserfahrung zeigt, daß viele Auktionen abgebrochen werden weil der gewünschte Preis vermeindlich nicht erzielt wird!
      Richtig ist, daß EBay eine Rechtssicherheit vorgaukelt mit den Bedingungen zu einem Abbruch.
      Kennst du Ping-Pong?
      Genauso ist es nämlich. Die Bälle werden sich zugespielt. Vom BGH hätte ich mir da mehr erwartet!
      EBay hat nichts verändert und weist drauf hin, daß ein Abbruch rechtlich begründbar sein muß.
      Das BGH verweist daraufhin auf die EBay-AGB. Das ist doch ein Treppenwitz :lach:
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • #38

      Genauso ist es nämlich. Die Bälle werden sich zugespielt. Vom BGH hätte ich mir da mehr erwartet!
      EBay hat nichts verändert und weist drauf hin, daß ein Abbruch rechtlich begründbar sein muß.
      Das BGH verweist daraufhin auf die EBay-AGB. Das ist doch ein Treppenwitz


      Der Gedanke kam mir auch schon mehrmals.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kaiolito ()

    • karakorum666 schrieb:

      Wie soll ich denn mein Recht einklagen, wenn ich andauernd von Typen ohne wirkliche Kaufabsicht überboten werde? Wenn ich mir ein persönliches Preislimit gesetzt habe, sind solche Auktionen für mich genauso verloren wie bepuschelte.

      Und umgekehrt: Wenn ich so ein Teil verkaufen wollte, würd ich mich schön bedanken, wenn da von Anfang an irgendwelche ungerufenen "Helfer" mit ihren "Schutzgeboten" rumfuhrwerken würden.


      Ganz einfach; wenn jemand mehr bietet als du - und zwar egal aus welchem Grund -, hast du nix zum Einklagen, weil du mangels Höchstgebot nicht Vertragspartner bist.

      Ob du Bieter rufst oder nicht und diese "rumfuhrwerken" ist vollkommen irrelevant, dein Angebot bei eBay richtet sich an jedes eBay-Mitglied.

      Wenn dir das nicht paßt, biete woanders an oder gar nicht. Soweit, daß irgendjemand Vorschriften erlassen kann, wessen Gebote und aus welchem Grund diese akzeptabel sind, sind wir glücklicherweise noch nicht.

      geiz_ist_ungeil schrieb:

      Die Praxiserfahrung zeigt, daß viele Auktionen abgebrochen werden weil der gewünschte Preis vermeindlich nicht erzielt wird!


      Du wirst das sicher belegen können.

      Oder auch nicht, weil der erzielte Preis sich in der letzten halben Stunde festigt. Gerade bei den Zielen der Spekulanten handelt es sich um Ware, die einen festen Preis (=Marktwert) plusminus 10 oder 20 Euro hat. Niemand bricht ab, weil der Erlös zu gering ist, das ist doch quatsch. Schon deshalb, weil man (technisch) gar nicht mehr abbrechen kann, wenn sich herausstellt, daß der Erlös zu gering ist oder sein wird.

      Die Leute, die an eBay vorbei verkaufen, wollen die Gebühren sparen und außerdem jetzt Kohle gegen Ware tauschen und nicht in einer Woche. Sie haben keinen Bock auf Sternchenbewertungen, PayPal, Versandkostennörgler etc.pp. sondern wollen einfach nur ihr Geraffel an einen ernsthaften Interessenten zu für beide Seiten fairen Konditionen problemlos abgeben. Ich kann das gut nachvollziehen.

      geiz_ist_ungeil schrieb:

      mit den entsprechenden Gebühren


      Das Argument zieht seit heute zum Glück nicht mehr, denk dir ein neues aus.

      geiz_ist_ungeil schrieb:

      Richtig ist, daß EBay eine Rechtssicherheit vorgaukelt mit den Bedingungen zu einem Abbruch.


      Wieso vorgaukelt? Wer gemäß den eBay-Regeln abbricht, hat Rechtssicherheit.

      Das Problem ist, daß man auch wenn man im Recht ist von diesen Abbruchgeiern verklagt wird, siehe @laboe. Der war im Recht und hat (fast) alles richtig gemacht, trotzdem mußte er monatelang mit der Befürchtung schlafen gehen, daß er vielleicht 20.000 Euro an so eine Gestalt los ist! Weißt du eigentlich, was sowas mit der Gefühlswelt eines Menschen anrichten kann? Unter was für einem psychischen Druck man da steht? Da nützt mir keine Rechtssicherheit der Welt was, in so einer Situation hat man einfach eine - man verzeihe mir den Ausdruck - richtig beschissene Zeit.

      geiz_ist_ungeil schrieb:

      Das BGH verweist daraufhin auf die EBay-AGB. Das ist doch ein Treppenwitz


      Du hast immer noch nicht verstanden, warum der BGH (genauer: die Vorinstanz) das getan hat, oder? Das ist kein Treppenwitz sondern die Konsequenz daraus, daß es keine gesetzliche Berechtigung zur Rücknahme von Angeboten gibt. Die Alternative wäre gewesen, gar keine Auktionsabbrüche zuzulassen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()