Vorzeitig beendete Auktions-Falle und was man dagegen machen kann!

    • Mirabella Neumann schrieb:

      Eule, natürlich ist es am Gescheitesten einen Bekannten bieten zu lassen und dann an ihn als Höchstbietenden zu verkaufen oder falls man sich mit ihm zuweilen den PC bzw. die IP teilt, die Auktion durchlaufen zu lassen.
      Was war es bahnbrechend als der BGH diesbezüglich die Ebay AGB anerkannte.
      Wer sagt mir denn, dass morgen nicht wieder etwas Bahnbrechendes kommt, das bei diesen hübschen Theorien, die hier verbreitet werden, noch gar keine Berücksichtigung findet?
      Zurück zum EP: Vergleichbare Aktionen gab/gibt es bezügl. der versehentlichen 1-Euro Sofortverkäufe bzw. den 1-Euro-Schnappern. Da haben einige ein riesiges Engagement gezeigt.
      Da macht es aber meines Erachtens mehr Sinn. Weil gezielt nur dann eingegriffen wird, wenn der VK eben diesen Fehler machte.
      Und weil ziemlich eindeutig ist, dass der Fehler nicht ein vermeintlicher war, der dem VK eigentlich einen Vorteil verschaffen sollte.

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • #61

      Ja und nur ein kleiner Teil frägt hier nach, meist erst nachdem er Post vom RA hat. Einige verteidigen sich sicher selbst, einige haben eine Schnarchnase als Anwalt, einige tragen einfach nicht den berechtigten Grund für den Abbruch lt. § 10 AGB vor.

      Wird alles korrekt vorgetragen, ist die Wahrscheinlichkeit keinen Schadenersatz bezahlen zu müssen, bei berechtigten Auktionsabbrüchen recht hoch. Dazu brauchen Richter AH nicht, dazu brauchen sie die Grundsatzentscheidung vom BGH oder die ausführliche Begründung vom OLG Hamm.
      Natürlich gebe ich dir ausdrücklich recht, es können jede Menge Fehler gemacht werden, jede Menge Dinge übersehen werden....... aber ist nicht genau so ein Forum wie AH dafür da exat auf diese Dinge hinzuweisen, nachzufragen und im Zweifelsfall auch mal auf die Antworten zu warten, bevor mit Dingen wie "Rechtsbruch" usw. um sich geschlagen wird?

      Aber das wird wohl lt. @eule schon wieder OT, obwohl es mit dem EP in der Forum zu tun hat, dass wir hier auch andere Möglichkeiten aufzeigen wollen/sollen/müssen, statt auf Auktionen zu bieten, bei denen wir gar nicht kaufen wollen............
    • Es ist ja auch so und hier auch nachzulesen. Die Abbruchjäger kennen die Rechtsprechung auch. Sie checken es ja oft in ihren Erstmails ab.
      Wenn sie selbst keine Chance auf Erfolg sehen, eben aufgrund der aktuellen Rechtsprechung, dann klagen sie doch i.d.R. gar nicht.
      Es trifft also überwiegend nur jene, die Fehler machen. Deswegen nützt die Theorie, was ist nun berechtigt oder nicht, gar nix.
      Sieht der Abbruchjäger eine Berechtigung seiner Forderung, dann gibt es eine Klage.
      Also, in den meisten Fällen, Klage = keine Berechtigung zum Abbruch nach jetzigem Stand.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mirabella Neumann ()

    • @Mirabella

      Die ersten Mails sind meist (kann man hier auch nachlesen) mit einem vorgefertigten Text, der von anderen wahrscheinlich übernommen wurde, gefertigt.
      Beinhaltet alte Rechtssprechung (also vor dem BGH-Urteil) und schüchtert damit ein.
      Natürlich kennen die die aktuelle Rechtssprechung, verweisen aber grundsätzlich auf irgendwelche AG-Urteile die nach der Grundsatzentscheidung keine Relevanz mehr haben.
      Schon die Erstmail ist einfach nur Schwachfug, da sie eben die derzeit geltende Rechtssprechung überhaupt nicht berücksichtigt.

      Die meisten Abbruchjäger sehen keine Berechtigung, sondern mögliche Opfer um an Kohle zu kommen.
      Die Berechtigung gibt es oft erst nach Versand der Mail, die eben nicht der gültigen Rechtssprechung entspricht und damit beim VK eine Mail auslöst, die in einer Emotion geschrieben wird. Hierbei werden wesentliche Dinge vergessen, die einen Auktionsabbruch berechtigt machen würden und dem Abbruchjäger die Munition geliefert, die er vor dem AG braucht.

      Warum lese ich so oft in Urteilsbegründungen (und ich lese wirklich viele): Das wurde vom Beklagten aber nicht vorgebracht.?
    • @Miralbella

      Das Problem sehe ich auch und habe es viel weiter oben geschrieben.
      Es wird massiv in Auktionen eingegriffen und das geht eigentlich gar nicht, zumindest wenn man auf der richtigen Seite stehe möchte.

      Chris hätte einen Kaufvertrag an der Backe, den er erfüllen muss, was sicher kein Problem ist, wenn er günstig gekauft hat. Wenn abgebrochen würde und Chris wäre der Höchstbietende und würde nichts weiter unternehmen, würde der Abbrecher (ob berechtigt oder nicht) gemütlich eine Rauchen gehen (oder auch als Nichtraucher eben nicht).
    • Fahrlässig -----> wahrscheinlich
      Unwissenheit -----> sehr wahrscheinlich
      Vorsatz ------> wahrscheinlich ziemlich oft.

      Aber was nützt das? Hier stellt jemand eine Frage und AH bzw. die User versuchen sie zu beantworten, ihm aus der Klemme zu helfen, wenn es denn möglich ist.
      Meist wissen die User von AH nicht einmal, ob ihnen mit dem EP einfach nur ein Bär aufgebunden wird um vielleicht noch einen Rettungsanker für die eigene Fahrlässigkeit oder den eigenen Vorsatz, der dann eben Geld kosten könnte, zu finden.

      Dennoch sind halt die Abbruchjäger durch ihre Einschüchterungsversuche und die recht freundlich abgeklärten Mails an die Abbrecher um ihnen auch nur eine falsche Äußerungen aus der Nase zu ziehen, welche sie dann gegen sie verwenden können in meinen Augen verwerflicher, als der Auktionsabbrecher, der an eBay vorbei verkauft.
      Die Situation, Leute bewusst auf das Glatteis zu führen wiegt schwerer als der Versuch, seinen Gewinn zu maximieren.

      Aber dies ist nur meine persönliche Meinung und natürlich halte ich jeden unberechtigten Auktionsabbruch für falsch.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Kaiolito ()

    • Kaiolito schrieb:

      Die Situation, Leute bewusst auf das Glatteis zu führen wiegt schwerer
      Dazu müssten diese Abbruchjäger den Abbruch aber in irgendeiner Form provozieren.

      Der Abbruch geht aber einzig und allein vom VK aus und die Annahme das dieser nun ungerechtfertigt ist, ist bei der Masse an Abbrüchen, wohl nicht verkehrt. Genau wie Mails die unüberlegte/vorschnelle Aussagen der VK provozieren sollen, um diesen unberechtigten Abbruch belegen zu können. Wobei mir wie gesagt noch keine Mails untergekommen sind die nun groß einschüchternd wären.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Pandora ()

    • #71

      Ist schwierig @Mirabella

      Natürlich steht Aufklärung an erster Stelle und zwar bevor die Auktion abgebrochen wird. Aber wie erreicht man User, die hier nicht angemeldet sind, die Knöpfe die vorhanden sind schnell mal drüben, ob jetzt berechtigt, fahrlässig, bewusst oder eben aus Unwissenheit, nicht zu nutzen?

      Was ich von dir in den Sachthreads bisher gelesen habe zeugt davon, dass es auch dir wichtig ist, Hilfe zu leisten...... selbst wenn "das Kind schon im Brunnen liegt".
      Nun standen ein paar Leute (unter anderem oder im besonderen @pandarul) vor dem Problem, dass auch hier "Hilfe" geleistet wurde, welche auf alte Rechtssprechung beruhte.
      Natürlich hatten alle User, die sich bei AH oder drüben bei eBay geäußert hatten bis zu einem bestimmten Cut (BGH-Urteil) völlig recht. Das Problem bestand darin, das auch aus den Köpfen zu bekommen, zu erklären, zu belegen..... einfach auf Dinge hinzuweisen, die sich (warum auch immer) geändert haben.

      Wenn du jetzt aber möchtest, dass die geleistete Hilfe auf der derzeitig gültigen Rechtsauffassung geleistet wird, musst du erst die Leute, die schon immer die (bis dahin richtigen) Ratschläge erteilt haben, überzeugen. Aus diesem Grund ist es unerlässlich immer wieder Urteile dokumentiert wiederzugeben.
      Denn........ sie sind keine Theorie, sondern eben derzeit gültig....... wenn sie berechtigt angewendet und richtig vorgetragen werden.

      Soll hier jemand, nur weil es Einzelentscheidungen geben wird, die auf falsche Klagewidersprüche beruhen oder tatsächlich einfach unberechtigt sind, darauf verzichten, die berechtigten Dinge anzusprechen und gebetsmühlenartig zu predigen, damit sich ein umdenken der alten Geschichten einstellt?

      Eher nicht!

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Kaiolito ()

    • Kailito, ich schau mir hier das Gewusel an.
      Pandarul argumentiert so, Giu dagegen.
      Giu betont dann aber wieder die Übereinstimmung mit Pandarul, die ist ihm wohl wichtig, was aber offensichtlich nicht auf Gegenseitigkeit beruht.
      Und nun kommt ein TE.
      Wer soll nun dessen Guru sein?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mirabella Neumann ()

    • Kaiolito schrieb:

      Aber wie erreicht man User, die hier nicht angemeldet sind,


      Das klappt nur im Einzelfall und dann durch Mundpropaganda. So habe ich eine meiner VK, die mit Gebotsstreichung und mir als Höchstbieter abgebrochen hat (es stellte sich raus, wahrscheinlich berechtigt. Ich habe jetzt nicht mehr auf ihr persönliches Fehlverhalten überprüft) zunächst einmal nett angeschrieben und mich freindlich für den Abbruch zu meinen Gunsten bedankt.
      So ein Schreck wiegt mehr als jede noch so gut Erklärung und gleichzeitigem Verzicht.
    • #76

      Auch das ist schwierig, denn auch GIU gehört zu denen, die in diesem Punkt stets völlig richtige Antworten gegeben haben. Lese ihn ja schon viele Jahre und habe sicher kein Problem mit ihm.
      Wenn du wüsstest, wie lange ich gebraucht habe um die Argumentation von @pandarul zu verstehen und tatsächlich nachvollziehen zu können, du würdest mit dem Kopf schütteln. Natürlich habe ich dann auch mit meinem Anwalt mehrmals telefoniert, ihm den ganzen Mist vor die Füße geworfen und um eine Einschätzung gebeten (war/ist mir mehr als einen Gefallen schuldig) und er kam zur gleichen Einschätzung wie @pandarul.
      Da er Fachanwalt in diesem Bereich ist und mich auch @pandarul überzeugt hat, stehe ich auch dazu und verteidige (die übrigens auch inzwischen von internet-rostock (und die sind wirklich gut) niedergeschrieben wurde:
      internetrecht-rostock.de/ebay-…hadenersatz-vermeiden.htm

      Dann kam eben noch das OLG Hamm und hat (warum auch immer) das noch weiter vertieft.
    • #79

      Doch, wenn er berechtigt ist, sollte er abbrechen, damit kein Kaufvertrag entsteht, der danach nur für Ärger sorgt. Denn kann er bei bestehendem Kaufvertrag nicht das liefern, was angeboten wurde, muss er Schadenersatz (Ersatzkauf) leisten.....

      Das muss in die Köpfe......