Vorzeitig beendete Auktions-Falle und was man dagegen machen kann!

    • Ja, und das kann man natürlich machen. Es kann sogar im Einzelfall die beste Lösung sein. Wenn man z.B. Zeit hat ersatzzubeschaffen und vielleicht Glück und ein günstiges Angebot, ist der "Schaden" womöglich sogar negativ.

      Nur hilft das niemandem, der schon abgebrochen hat, und ist natürlich auch nicht generell gültig.
    • #98
      Nein, ich kann kein Urteil vorzeigen!
      Es sind uns hier auch vermutlich die wenigsten Einzelfallentscheidungen bekannt (aus den unteren Ebenen).
      Daß der Herr immer wieder den Holzhammer BGH zur Betäubung auspackt ist auch bekannt.
      Ein BGH-Urteil, so unsinnig es auch sein mag, ist in der Tat eine "Richtung" in der auch untergeordnete Gerichte urteilen werden. Oder auch nicht!
      Es ist nämlich eines nicht, VERBINDLICH! Es dient zur "Orientierung".
      Sollte man einem Juristen (so er denn einer ist) eigentlich nicht sagen müssen.
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Ja, meine Lösung des Durchlaufs ist für den Fall gedacht, dass mir halt ein Fehler (welcher Art auch immer) unterlaufen ist und ich den Schaden begrenzen möchte.


      Mirabella, dass ist zu "praktisch gedacht" für hier :lach:
      So löst man Dinge, die konkret sind, für sich selbst :thumbsup: Aber nur für sich, im relativ kleinen Kreis. Und nur im bedauerlichem Einzelfall, natürlich.

      Ansonsten beschwört man ganze Kohorten von "guten Helfern" herauf, die man wahrlich nicht "Pushertruppen" nennen darf, weil das Ziel ja ein ganz Edles ist.
      Und damit beschützt man dann Leute, die Auktionen starten, aber keineswegs den Willen haben sich ein "besseres Geschäft" entgehen zu lassen.
      Zusammen mit ein paar "armen Leuten", die tatsächlich den Ablauf/die Regeln bei ebay nicht gecheckt haben.
    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      Nein, ich kann kein Urteil vorzeigen!


      Weiß ich doch.

      Hast du den brandaktuellen Link von @kaiolito zu internetrecht-rostock.de gelesen?

      Niemand bestreitet, daß es in Deutschland keine Präzendenzfälle gibt wie sie auf US-TV-Serien geläufig sind. Trotzdem urteilt natürlich spätestens die dritte Instanz korrekt, weil dort die ständige Rechtssprechung des BGH geläufig ist. Siehe Hamm / laboe.
    • Trendyandy schrieb:

      Der größte Teil der Abbrecher wissen gar nicht, welche Folgen es haben kann. Das ist das Problem. Ich warte auf den Tag, an dem sich ein Abbrecher den geforderten Schadensersatz von eBay wiederholt. Spätestens dann wird es eBay ändern.

      Genau das ist u.a. mein Ansatz. Der wird aber hier teilweise mide oder auch nicht belächelt!
      Dieses "gesetzlich berechtigt zum Abbruch" landet zwangsläufig vor Gericht.
      Selbst wenn der Richter im Einzelfall für einen urteilt ist das mit größeren Umständen verbunden.
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Trendyandy schrieb:

      Ich warte auf den Tag, an dem sich ein Abbrecher den geforderten Schadensersatz von eBay wiederholt.


      Ein interessanter Gedanke, aber eBay weist sehr konkret darauf hin, daß man sich schadensersatzpflichtig machen kann, wenn man beendet. Inklusive im Beenden-Prozeß selbst.

      Zusammen mit der Tatsache, daß jede vorzeitige Beendigung nach eBay-Regeln berechtigt ist, mit der Folge, daß kein Kaufvertrag zustandekommt, glaube ich nicht, daß man eBay in dem Punkt greifen kann.
    • Die Folgen eines Abbruchs werden irgendwo im Wirr Warr der AGB's erläutert. Für einen Laien absolut schwer zu erkennen. EBay muss dies besser bzw. Benutzerfreundlicher kennzeichnen, zb. mit einem roten Pop up Fenster alaa Achtung, sind sie sicher bla bla. Schon würden beim Verkäufer alle Alarmglocken angehen.

      Aber Nein. Kleingedruckt steht es im unteren Fenster, obwohl man das obere anklickt. Das ist Irreführung. Da kann mir einer sagen, was er will.

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von Trendyandy ()

    • pandarul schrieb:

      Trendyandy schrieb:

      Ich warte auf den Tag, an dem sich ein Abbrecher den geforderten Schadensersatz von eBay wiederholt.


      Ein interessanter Gedanke, aber eBay weist sehr konkret darauf hin, daß man sich schadensersatzpflichtig machen kann, wenn man beendet. Inklusive im Beenden-Prozeß selbst.

      Zusammen mit der Tatsache, daß jede vorzeitige Beendigung nach eBay-Regeln berechtigt ist, mit der Folge, daß kein Kaufvertrag zustandekommt, glaube ich nicht, daß man eBay in dem Punkt greifen kann.

      ?(
      Darf ich mal zusammenfassen?
      Du schreibst, daß EBay sagt (mein Neffe sagt auch "Mama sagt"), daß man sich schadensersatzpflichtig mit einem Auktionsabbruch machen kann?
      Und im nächsten Satz, daß jede vorzeitige Beendigung eines Angebotes nach den sehr interpretierbaren EBay-AGB berechtigt sei?
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • pandarul schrieb:

      Das ist nur ein Gedankenspiel gegen das Argument, niemand könne 1.600 Telefone bezahlen, deshalb seien 1.600 Gebote per se rechtsmißbräuchlich. Nein, sind sie nicht, weil 1.600 Verträge zum halben Marktpreis jederzeit erfüllbar sind. JEDE Bank gibt JEDEM einen Kredit, der eine Warenquelle mit garantierten 100% Marge aufgetan hat. Und wenn nicht tuts irgendein Kredithai, nebensächlich. Wenn ich wider erwarten 1.600 Auktionen zum halben Marktpreis gewinne, bekomme ich die auf jeden Fall alle innerhalb kürzester Zeit bezahlt, wenn ich will.
      Das ist korrekt. (Ich arbeite übrigens bei einer großen, globalen Bank)

      Ich habe hier schon sehr lustige Kommentare gelesen. Z.B. von dem, von mir sonst sehr geschätzten, Pandarul.
      Er
      erzählte nämlich, dass mir meine Bank lockerflockig einen Kredit gäbe,
      wenn ich denn erzählen würde, dass ich auf 1600 Handies geboten habe und
      bei deren Ersteigerung und anschließendem Verkauf kreditwürdig sei.
      Ich aber eben mal einen Kredit bräuchte um diese Geschäftsidee umzusetzen.
      Pandarul, bei welcher Bank bist du?
      An deiner Stelle würde ich hier auf die Bremse treten. Der Kommentar zeigt wie wenig du von dieser Materie verstehst.
      Die Finanzkrise entstand ja unter anderem dadurch, dass Banken in der Regel zu gewissenhaft Kredite vergeben... ;)

      ?(
      Darf ich mal zusammenfassen?
      Du
      schreibst, daß EBay sagt (mein Neffe sagt auch "Mama sagt"), daß man
      sich schadensersatzpflichtig mit einem Auktionsabbruch machen kann?
      Und im nächsten Satz, daß jede vorzeitige Beendigung eines Angebotes nach den sehr interpretierbaren EBay-AGB berechtigt sei?
      Eine Zusammenfassung ist nicht nötig. Du kannst seiner Argumenation einfach nicht folgen, was nicht seine Schuld ist.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Chris K. ()

    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      Du schreibst, daß EBay sagt (mein Neffe sagt auch "Mama sagt"), daß man sich schadensersatzpflichtig mit einem Auktionsabbruch machen kann?


      Ja, das ist doch unbestritten? Und auch hier bei AH als Screenshot gesichert (Anhang).

      "Mehr zum Thema" führt dann auf den eBay-Grundsatz, also die "eBay-Regeln", wo dann die "engen Voraussetzungen" erklärt werden.

      geiz_ist_ungeil schrieb:

      Und im nächsten Satz, daß jede vorzeitige Beendigung eines Angebotes nach den sehr interpretierbaren EBay-AGB berechtigt sei?


      Das sagt der BGH, ja. Siehe @biguhus Zitat oben.


      @Trendyandy:

      Nicht falsch verstehen, ich bin durchaus der Meinung, daß eBays Hinweise deutlicher ausfallen sollten. Ich meine nur, daß der derzeitige Zustand nicht ausreicht, um eBay in die Haftung zu kriegen.
      Bilder
      • schritt1-gebote1.jpg

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    • Chris K. schrieb:

      Wären denn ein paar Leute aus dieser Community bereit sowas mit mir zu organisieren?
      Nein wäre ich nicht.
      Ihr treibt damit die Preise hoch.
      Es kann doch jeder VK einen Festpreis einstellen.

      Wenn einem VK nachdem er sein Handy eingestellt hat einfällt, er kann es doch nicht mehr verkaufen ,warum auch immer ?( wird doch einer seiner Freunde/Familie dasein der darauf ein höheres Gebot abgeben kann.
      Ich würde niemals einen eingestellten Artikel rausnehmen, außer ich bin wirklich berechtigt, wenn schon ein Gebot dafür abgegeben wurde.
      Mit wem das Pferd nie durchgeht, der reitet einen hölzernen Gaul.

      Christian Friedrich Hebbel