Die Gemüter haben sich mittlerweile hoffentlich wieder beruhigt. OT-Hinweise sollten dem Moderationsteam vorbehalten sein 
Die Abgabe der Steuererklärung des Vorjahres ist üblicherweise bis zum 31.05. angesetzt, aber man kann ohne Angabe von Gründen auf den 30.09. verlängern lassen, geht sogar telefonisch. Ein weitere Fristverlängerung könnte das Finanzamt dann bis 31.12. gewähren dies muss aber schriftlich und mit deutlicher Begründung beantragt werden und kann u.U. auch abgelehnt werden, wenn die genannten Gründe von Seiten des FA nicht anerkannt werden.
Nun zu deinem Anliegen @oyvey; hier dürfte diese Seite deine Frage beantworten:
Quelle: t-online.de/ratgeber/finanzen/…e-abgabe-verzichten-.html
Wenn du dir immernoch unsicher bist, frag einfach bei dem zuständigen Finanzamt nach, sie sind verpflichtet dir Auskunft zu geben.

Kaiolito schrieb:
Übrigens ist es so, dass die Frist zur Erklärung zwar jeweil der 31.05. eines Jahres ist, aber frühestens im Juli eine Erinnerung zur Abgabe erfolgt.
Nun zu deinem Anliegen @oyvey; hier dürfte diese Seite deine Frage beantworten:
Steuererklärung 2013: Wer darf auf die Abgabe verzichten?
Steuererklärung: Wer darf verzichten?
Auf die Einkommensteuererklärung verzichten dürfen Sie zum Beispiel, wenn Sie als Alleinstehender ausschließlich Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit vorzuweisen haben – gleichgültig, in welcher Höhe. In diesem Fall wird die Lohnsteuer bei der Abrechnung durch den Arbeitgeber automatisch abgezogen. Wenn Sie nur sehr geringe Einkünfte haben, die unter dem Steuerfreibetrag von derzeit 8.004 Euro im Jahr liegen (Stand: Oktober 2012), sind Sie ebenfalls nicht zur Steuererklärung verpflichtet. Dabei ist unerheblich, ob Sie diese Einkünfte aus nichtselbständiger, selbstständiger oder sonstiger Tätigkeit eingenommen haben. Falls Sie sich dennoch unsicher sind, ob Sie zu einer Steuererklärung verpflichtet sind, sollten Sie sich bei Ihrem Finanzamt erkundigen.
Quelle: t-online.de/ratgeber/finanzen/…e-abgabe-verzichten-.html
Wenn du dir immernoch unsicher bist, frag einfach bei dem zuständigen Finanzamt nach, sie sind verpflichtet dir Auskunft zu geben.
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