Gutschein über Ebay gekauft und nie erhalten - Rückbuchung über Paypal

    • Vielleicht bin ich ja dümmer, naiver, vorsichtiger oder sonst irgendwie anders als der Ebay-Durchschnittsnutzer.
      Wenn im Impressum China steht, dann wird das schon seine Gründe haben und im Zweifel nicht zu meinen Gunsten. Wobei, der VK hatte doch Ersatz geleistet und antwortet. Vieleicht wird ja noch alles gut?
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Vielleicht bin ich ja dümmer, naiver, vorsichtiger oder sonst irgendwie anders als der Ebay-Durchschnittsnutzer.
      Wenn im Impressum China steht, dann wird das schon seine Gründe haben und im Zweifel nicht zu meinen Gunsten. Wobei, der VK hatte doch Ersatz geleistet und antwortet. Vieleicht wird ja noch alles gut?
      Also ich lese da, dass der VK nach der "Lieferung" des ebenfalls nicht einlösbaren "Ersatzes" nicht mehr antwortet.
      Und ich jedenfalls habe trotz aller Forenerfahrung bei meinen Käufen noch niemals im Impressum recherchiert, ob die ebay-Angaben auch stimmen. Soweit ich mich erinnere.
      Wo der VK angemeldet ist, liest man allerdings auch im BW-Profil - da wäre es mir vermutlich aufgefallen.

      Korrektur: Hab jetzt gesehen - inzwischen hat er doch nochmal geantwortet.

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal

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    • Mirabella Neumann schrieb:

      Vielleicht bin ich ja dümmer, naiver, vorsichtiger oder sonst irgendwie anders als der Ebay-Durchschnittsnutzer.
      Wenn im Impressum China steht, dann wird das schon seine Gründe haben und im Zweifel nicht zu meinen Gunsten. Wobei, der VK hatte doch Ersatz geleistet und antwortet. Vieleicht wird ja noch alles gut?

      Davon darf man doch ausgehen, dass jemand, der lange in der Community liest und postet, mehr Erfahrung hat als ein Newbie, was anscheinend der TE drüben ist.
      Aber darum geht's doch gar nicht. So, wie der Fall ausschaut, geht's relativ einfach, mal schnell bei eBay im Impressum eine chinesische Adresse anzugeben (damit man bei den deutschen Verbraucherschutzrechten als Verkäufer außen vor ist), ich mach als Verkäufer wahrheitswidrige Angaben, damit bei meinen Artikeln die eBay-Garantie eingeblendet wird sowie "Kostenlos & Schnell), mal schnell einen falschen Artikelstandort angeben - und eBay geht das am Allerwertesten vorbei und macht alle Viere krumm? Vielleicht bin ja bloß ich so naiv, dass ich das nicht als okay empfinde.
      Du hast gelesen, was der Verkäufer geantwortet hat und welchen Ersatz er geliefert hat?
      Würde mich freuen, wenn der Käufer sein Geld zurückbekommt, obwohl er "selber Schuld ist"
    • Man muss doch weder Ebay-Account noch Foren-Erfahrung haben, um zu wissen, dass in Asien andere Gesetze herrschen als hier.
      Und ja, ich kann mir unter bestimmten Gegebenheiten einen chines. Account einrichten, eine Limited und was mir noch so einfällt. Muss ja keiner mit mir Geschäfte machen.
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Pech? Für den K wohl nicht
      Deshalb schrieb ich VERkäufer, unter der Maßgabe, dass der VERkäufer tatsächlich noch in Deutschland ist.

      Mirabella Neumann schrieb:

      und der VK antwortet doch
      Du hast gelesen, dass das nur Hinhalteparolen sind? Der will sich drücken und der weiß ganz genau, warum er nach China umgemeldet hat, so mein Eindruck. Der weiß, dass seine Angebote nicht koscher sind und er weiß auch, wie er die "Tastatur eBay/PayPal" in seinem Sinne "richtig" zu bedienen hat.

      Mirabella Neumann schrieb:

      Und TE ist auch was wirr
      Ich bemühe mich, den vom TE geschilderten Sachverhalt objektiv "und ohne sonstoge Einflüsse" zu sehen. Aber dass der wirr wird im Community -Thread, mag auch nicht verwundern.
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Guck doch mal, der TE ist unserer Zeit voraus. Wenn es nix mit der Zeitverschiebung D/China zu tun hat, womit denn dann?

      Heute um 13.22 Uhr schrieb der TE: "Der Verkäufer meldete sich gerade wieder...Folgendes"
      Dann um 14.14 Uhr: "Vorhin antwortete er fix"
      Um 16.36 Uhr hat TE den Wortlaut der Antwort des Verkäufers eingestellt (inzwischen gebleept) einschließlich "Kopf". Da war als Sendedatum angegeben: 03.März 2014, 12.46 Uhr". Wo willst Du das eine Zeitverschiebung D/CN (ca. 6 Stunden?) erkennen, die Deine Theorie, der VK hält sich tatsächlich in CN auf, unterstützt?

      Dass der Käufer seine Datums- und Uhrzeitangaben für seine Mails durcheinanderbringt, ist jedenfalls kein Indiz dafür, wo sich der Verkäufer aufhält, allenfalls dafür, dass der Käufer schon relativ kirre ist.

      Aber ich denk, das führt jetzt zu weit. Der Käufer soll schauen, ob er eine Verkäufer-Adresse in D rausbringt, und dort seine Ansprüche stellen. Das habe ich ihm geraten, ob er's macht oder nicht, muss er selber wissen.
    • Für mich abschließend noch eine Frage an pandarul, ausgehend von:

      oldschmatterhand schrieb:

      Nachdem hier auch die "eBay-Garantie" angesprochen worden ist:
      Man müsste meinen, dass es keine Probleme gäbe, wenn ein Artikel (gem. Ziff. 3.3 der PPayPal-Käuferschutzrichtlinie) mit der eBay-Garantie "ausgezeichnet" ist: MITNICHTEN, wie mir der eBay-Kundenservice Auskunft erteilt hat. In diesem Fall ist bloß spannend, an wen sich der Käufer für die Regulierung wenden soll - an den Verkäufer (der sich das Garantiesiegel durch falsche Angaben erschlichen hat - bzw. wenn es den Verkäufer überhaupt gibt) oder an eBay (weil es anscheinend auf der Plattform keine Sicherungsmechanismen gibt, die verhindern, dass "Ziff.3.3-Artikel mit dem Garantie-Pömpel geschmückt werden).

      community.ebay.de/t5/Sicherhei…en-zum/m-p/1702781#M29083
      und:

      pandarul schrieb:

      Dazu müßte das Symbol erstmal etwas suggerieren, was über das Vorhandensein der eBay-Garantie hinausgeht. Daß die gilt ist ja völlig unstrittig, eBay haftet also bereits dafür, daß sie - möglicherweise unberechtigt - dieses Symbol einblenden.
      Das Problem dieses aktuellen Falles ist ja, dass der Käufer seinen KS-Antrag im Rahmen der eBay-Garantie nach Fristablauf gestellt hat und eBay aus diesem Grund (Fristablauf) die Leistung verweigert hat.
      Wie wäre die Verweigerung des KS im Rahmen der eBay-Garantie zu beurteilen, wenn der Antrag auf KS fristgerecht gestellt worden wäre?
      (Hintergrund: Ich habe mich vor einiger Zeit beim Kundenservice erkundigt, wie es ausschaut, wenn ein Artikel, der der Ziffer 3.3 der KS-Richtlinie unterfällt, mit der eBay-Garantie ausgezeichnet ist. Klare Antwort war, dass ausschließlich unter Zugrundelegung der KS-Richtlinie entschieden wird, also bei einem solchen Artikel der KS im Rahmen der eBay-Garantie nicht leisten wird, obwohl im Angebot mit eBay-Garantie ausgezeichnet).
      Habe ich Dich richtig verstanden, dass dann (bei Verweigerung) der Käufer eBay in Haftung nehmen könnte wegen der "falschen" Auszeichnung mit der eBay-Garantie?

      Mirabella Neumann schrieb:

      Ach, jetzt verstehe ich. Posts, die ich vorhin noch las, sie sind nun weg, unsichtbar, verschwunden.....Na denn......
      Selbstverständlich habe ich rechtzeitig gespeichert. Kannst Dich aber drauf verlassen, dass ich die Uhrzeiten richtig wiedergegeben habe.
    • oldschmatterhand schrieb:

      Wie wäre die Verweigerung des KS im Rahmen der eBay-Garantie zu beurteilen, wenn der Antrag auf KS fristgerecht gestellt worden wäre?


      Na, in dem Fall gäbe es schlicht keine tragfähige Begründung, mit der da etwas abgelehnt werden könnte. Das hielte ich für eine so sichere Bank, daß ich vorbehaltlos dazu raten würde, eBay zu verklagen. Ist ja umsonst, weil der Verlierer zahlt...

      Daß eBays Kundenservice dir diese Falschauskunft gegeben hat, ist klar. Was sollen die auch sagen, die haben ja sogar insofern Recht, als daß die internen Handlungsanweisungen genau das vorsehen, was sie dir verkündet haben: daß unabhängig davon, ob und was eBay einblendet, nach den PayPal-Kriterien zu entscheiden ist.

      Nur hat das wie bereits mehrfach erklärt nichts mit der Realität zu tun. Wenn eBay ausdrücklich die Absicherung eines Artikels erklärt, ist der eben abgesichert. Wenn eBay das nicht will, dürfen sie entsprechende Symbole und Aussagen nicht einblenden.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Mirabella Neumann schrieb:

      Nein, du hast offenbar nicht rechtzeitig gespeichert. TE veröffentlichte einige Mails, von heute 19.00 Uhr, von 20.00 Uhr, sie wurden vermutlich gelöscht, weil Mailverkehr. Wies jedenfalls so irgendwie auf China hin.....Vielleicht standen sie nur einige Minuten? Keine Ahnung.

      Doch doch, ich hab rechtzeitig gespeichert, und es ist eindeutig, wann die heutige Mail des VERkäufers gesendet wurde! Das war von der Verkäufer-Mail kopiert und nicht von TE abgeschrieben. Glaub's mir ruhig: Kein Hinweis daraus ableitbar, dass sich der VERkäufer in China aufhalten würde.
      Bilder
      • keys4games.bmp

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    • Ich erzählte von mails, die der K ab 19.00 Uhr heute geschrieben haben will, als Antwort auf mehrere VK-Mails. Ist aber gelöscht.
      Ich verstehe allerdings immer noch nicht. TE hat in China gekauft. VK hatte wohl auch mal ein deutsches Impressum, hat vielleicht auch eine deutsche Adresse und ist hier in die Schule gegangen, na und?
      Ich verstehe ja nix von diesen Keys, aber vielleicht funktioniert das mit den Rechten in China anders? Tja, da ist der Mark halt zu seiner lieben chines. Frau gezogen, kann doch mal vorkommen.