Gutschein über Ebay gekauft und nie erhalten - Rückbuchung über Paypal

    • Ich nehme das Thema noch einmal auf, wobei der Beispiel-Thread etwas unglücklich war, weil Garantie-Frist verstrichen, chines. Account, die Löscherei im Ebay-Thread, nebst irgendeinem Disput.
      Unabhängig davon, vermutete ich, dass diese Einblendung der Ebay-Garantie an der Kategorie liegt. Mark wählt PC- und Videospiele. Eine extra Kategorie für Codes gibt es nicht, nur Gamecards und Sonstige.
      Bei "Sonstige" erscheint es aber auch, wie dieses chines. Angebot zeigt:
      ebay.de/itm/WoW-Game-Card-60-T…t-Spielzeit-/230559753771

      D.h. man kann den VK noch nicht einmal vorwerfen, dass sie absichtlich die falsche Kategorie wählen, um mit dieser Garantie zu werben, sondern mehr stellt sich die Frage, wie man es nicht bekommen könnte, wenn man alle anderen Bedingungen erfüllt. Dass Mark darauf Wert legt ist allerdings auch klar, denn er hat ja sicherlich nicht ohne Grund die Widerrufsfrist auf einen Monat erhöht, waren vorher 14 Tage.

      Werden diese Codes eigentlich überwiegend von chines. Accounts vertickt?

      Edit:
      Der hat übrigens diesen hübschen Zusatz in seinen AGB stehen

      "Wichtiger Hinweis:
      Aufgrund von massivem Betrug und der Tatsache, dass der Paypal
      Käuferschutz keine immateriellen Güter abdeckt, sind wir dazu gezwungen
      bei einem kleinen Prozentsatz unserer Paypal-Kunden
      Verifizierungsmaßnahmen vorzunehmen.
      Sollten Sie dies grundsätzlich ablehnen, kaufen Sie unser Angebot bitte
      nicht.
      Wenn es in Ihrem Fall zu einer Überprüfung gekommen ist, erstatten wir
      das Geld natürlich trotzdem problemlos, falls Sie diese nicht wünschen.
      Sie können also bedenkenlos testen.
      Wir bitten Sie jedoch deswegen keine negativen Bewertungen zu geben und
      wollen hiermit ausdrücklich darauf hinweisen.
      Wir danken für das Verständnis."

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mirabella Neumann ()

    • Es gibt aber auch chines. Top-VK-Accounts, die tragen weder "kostenlos & schnell"-Logo, noch Ebay-Garantie, obwohl sie laut AB schnell per Mail verschicken und sich auch irgendwie eine 1-monatige Widerrufsfrist zusammengestrickt haben. Irgendwas scheint dort anders zu sein. Vielleicht die Bearbeitungszeit höher gesetzt?
      Ich habe aber jedenfalls nicht den Eindruck, dass der Umsatz durch die "fehlende" Ebay-Garantie leidet. Bei PayPal erscheint weiterhin "abgesichert".

      ebay.de/itm/Call-of-Duty-Ghost…oad-code-PC-/221313129309

      ebay.de/itm/BATTLEFIELD-3-BF-3…-Origin-NEU-/190820927922

      Letzterer scheint sich in den AGB auf seiner Mich-Seite "chines. Freiheiten" herauszunehmen, die einem deutschen Händler vermutlich nicht möglich sind.

      Ob also diese Ebay-Garantie bewusst ermogelt wird, halte ich weiterhin für fraglich. Dass sich chines. Händler so ihre eigenen Vertragsbedingungen stricken und auch etwas schwer rechtl. zu greifen sind, ist ja auch in anderen Kategorien so und sollte jedem K auch klar sein.

      Im Blueliner ist jetzt aber zu lesen, dass die Forenmoderatorin nun beim VK anfragt, wie er denn genau die Altersverifizierung vornimmt. Seine Angebote wurden demnach zur Kenntnis genommen.
    • Mirabella,

      der Knackpunkt für die Vergabe der eBay-Garantie (und damit einhergehend des Siegels "Kostenlos & Schnell) ist nicht in der Kategorie zu suchen, sondern zunächst hier:

      Es müssen ALLE hier genannten Voraussetzungen erfüllt sein:
      pages.ebay.de/help/sell/top-rated/2.html

      u. a. muss eine Versandoption für "kostenlosen Versand im Inland" angeboten werden
      bzw. eine "schnelle Versandoption"

      Die Versandoptionen für "Kostenlos & Schnell"
      pages.ebay.de/help/sell/fast-n-free.html

      und die Versandoptionen für die "eBay-Garantie"
      pages.ebay.de/help/sell/top-rated/2.html

      sind eindeutig definiert und der Versand über Mail gehört NICHT dazu!
      Schon allein deshalb ist ausgeschlossen, dass virtuelle Ware der"eBay-Garantie" und dem Siegel ""Kostenlos & Schnell" unterfallen dürften. Dass sie es in der Praxis dennoch tun, liegt allein daran, dass der Verkäufer bei den Versandoptionen wahrheitswidrig etwas einstellt, was den von eBay zugelassenen Versandoption entspricht. Deshalb kann man sehr wohl von "Erschleichen" dieser beiden Vertrauenssiegel sprechen. eBay hat durch die Definition der Versandoptionen für die eBay-Garantie und Kostenlos & Schnell also sehr wohl zur Erkennen gegeben, dass es den virtuellen Versand (eigentlich) dort nicht haben möchte. Es fehlt lediglich an den nicht vorhandenen Kontrollmechanismen (und an dem Willen, solche einzusetzen?), diese Angebote, bei denen die "Ware" tatsächlich virtuell geliefert wird, zu erkennen und rauszuwerfen.

      Zu fragen ist aber auch, ob ein "Key" (digitaler Code) "Software" im Sinne dieses Grundsatzes ist:
      pages.ebay.de/help/policies/downloadable.html
      Wenn man das bejahen möchte, ist der "virtuelle" Versand unter gewissen Einschränkungen zulässig. U. a. muss man natürlich die Erlaubnis vom Rechteinhaber vorweisen können. Wenn man sich jetzt die negativen Bewertungen des "Ursprung-Accounts"
      feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.…65&_trkparms=negative_365
      anschaut und nochmal den Text, den der TE "drüben" gepostet hat einschließlich der Aussagen des Rechteinhabers, können durchaus Zweifel auftauchen, ob der Account berechtigt ist, diese Keys zu verkaufen, die offenbar für den europäischen Markt so nicht freigegeben sind.

      Wenn ein "Key" dagegen keine "Software" ist, müssten man zu dem Ergebnis kommen, dass der Verkauf von ausschließlich virtuell existierenden "Keys" auf eBay eigentlich überhaupt nicht zulässig ist, weil der digitale Versand nur für "Software" zulässig ist (außer es gibt in der 17. Klickebene noch irgendwo einen Grundsatz, den ich bisher nicht gefunden habe).

      Keys (digitale Codes) findet man nicht nur, wie hier im Beispiel bei Game-Keys, sondern z. B. auch in den Kategorien DVD (z. B. enthalten viele DVDs/Blu-rays neben der materiellen "Scheibe" einen Digitalcode, mit dem man sich zusätzlich den Inhalt auf einen Rechner runterladen kann), natürlich auch bei den ominösen Paysafe-Cards, Handyaufladung, usw usw


      Nachdem ja jetzt die eBay-Moderation den Fall aufgegriffen hat (wegen der Jugendschutz-Verifizierung)
      community.ebay.de/t5/BlueLiner…mmunity/m-p/1950095#M7119
      darf man gespannt sein, welche Zukunft dieser Account (und alle weiteren, wie von Dir beispielhaft schon erwähnt) hat. Darf ich raten?
    • Ich möchte aber nochmals auf diese Fragestellung zurückkommen:

      pandarul schrieb:

      oldschmatterhand schrieb:

      sondern auch darum, ob die eBay-Garantie zeitlich befristet werden kann in Anlehnung an die PayPal-KS-Richtlinie


      In Anbetracht der Tatsache, daß eBay selbst das auf den entsprechenden erklärenden Seiten schreibt und sich nicht wie beim anderen Thema in expliziten Widerspruch zu den PayPal-Regeln begibt, ist die Frage eher leicht zu beantworten.

      Wie schon erwähnt, die Ebay-Garantie ist artikel- nicht VK-bezogen und Artikelstandort soll Deutschland sein.
      eBay schreibt dazu, nachzulesen auf der Seite ganz unten:
      portal.ebay.de/ebay-garantie


      Bedingungen für die eBay-Garantie:
      1. Anbieter der eBay-Garantie ist die eBay International AG, Helvetiastr. 15/17, CH-3005 Bern. Kontakt zu eBay.
        Der eBay-Käuferschutz ist ein Service, der von [url='https://cms.paypal.com/de/cgi-bin/?&cmd=_render-content&content_ID=ua/BuyerProtection_full&_trksid=p2057656.m2236']PayPal
        angeboten wird.[/url]
      2. Die eBay-Garantie gilt für alle mit der „eBay-Garantie"-Auszeichnung gekennzeichneten Artikel auf eBay.de.
      3. Die eBay-Garantie beinhaltet das Service-Versprechen von eBay,
        dass der Verkäufer eines eBay-Garantie-Artikels 1 Monat Widerrufs- oder
        Rückgaberecht und kostenlosen Versand (innerhalb Deutschlands) anbietet
        sowie dass die Serviceleistung von Verkäufern von eBay-Garantie-Artikeln
        regelmäßig von eBay geprüft wird.
      4. Ferner gilt der eBay-Käuferschutz bei Angeboten mit der
        Auszeichnung "eBay-Garantie" für alle Zahlungsmethoden, die der
        Verkäufer akzeptiert. Der eBay-Käuferschutz sichert Käufer ab, wenn der
        Verkäufer den Artikel nicht liefert oder der gelieferte Artikel
        erheblich von der Artikelbeschreibung abweicht. In diesem Fall erhält
        der Käufer
        den Kaufpreis inklusive der Versandkosten in
        unbegrenzter Höhe über PayPal zurück. Die Rückerstattung erfolgt über
        PayPal. Sollten Sie noch kein PayPal-Konto besitzen, werden Sie gebeten,
        ein kostenloses PayPal-Konto zu eröffnen. Wie die Rückerstattung
        funktioniert, finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass Sie einen Käuferschutzantrag bis spätestens 45 Tage nach Zahlung stellen können. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Käuferschutzrichtlinie.
      5. Bei der eBay-Garantie handelt es sich weder um eine
        Hersteller-/Händlergarantie, noch um eine Beschaffenheits- oder
        Haltbarkeitsgarantie i.S.v. § 443 (1) BGB, sondern um eine
        verkäuferunabhängige Service-Garantie
        . Die eBay-Garantie lässt die
        gesetzlichen Rechte des Käufers, insbesondere gegenüber dem Verkäufer,
        unberührt.


        Es wird also unterschieden in "eBay-Garantie" und "Käuferschutz" hinsichtlich der Anbieter (Ziffer 1) und auch hinsichtlich des Inhaltes (Ziffer 3).

        Deshalb nochmals die Frage: Ist die eBay-Garantie zeitlich befristet zu sehen wie der Käuferschutz (45 Tage), oder hängt die eBay-Garantie letztlich am Servicestatus des Verkäufers und müsste solange gewährt werden, wie eBay eben diesem Verkäufer den TOP-Seller-Status einräumt?
    • Steht doch da, die eBay-Garantie besagt, daß der Verkäufer einen Monat Widerrufsrecht und kostenlosen Versand anbietet, dazu etwas von einer abstrakten Prüfung seiner "Serviceleistung" - gemeint sind natürlich seine Sternchenbewertungen und die Anzahl der Problemfälle gemäß eBays Grundsatz zum professionellen Verkaufen - sowie, daß für ausgezeichnete Angebote 45 Tage nach Zahlung unabhängig von der Zahlungsmethode ein Antrag auf Käuferschutz gestellt werden kann.
    • pandarul schrieb:

      Steht doch da, die eBay-Garantie besagt, daß der Verkäufer einen Monat Widerrufsrecht und kostenlosen Versand anbietet, dazu etwas von einer abstrakten Prüfung seiner "Serviceleistung" - gemeint sind natürlich seine Sternchenbewertungen und die Anzahl der Problemfälle gemäß eBays Grundsatz zum professionellen Verkaufen - sowie, daß für ausgezeichnete Angebote 45 Tage nach Zahlung unabhängig von der Zahlungsmethode ein Antrag auf Käuferschutz gestellt werden kann.

      Den Antrag auf Käuferschutz stelle ich bei meinem Vertragspartner eBay Europe S.a.r.l. in Luxemburg, die eBay-Garantie ist aber ausgelobt von der eBay Inc in Bern. Fällt Dir was auf?
    • Dann schauen wir uns doch mal diesen Tickethändler an, der übrigens auch Klamotten verkauft

      ebay.de/itm/Tickets-FIVE-FINGE…-10-03-2014-/331119052832

      Was seht ihr da? Richtig, die Ebay-Garantie. Was lesen wir in seinen rechtl. Infos noch? Richtig, für Tickets kein Widerrufsrecht.
      Tja, aber offenbar bei Ebay, weil er in alle seine Angebote die strukturellen Rücknahmebedingungen eingefügt hat.

      Daher dachte ich erst an die Kategorie, als Möglichkeit für Ebay. eigentlich unberechtigte Angebote auszufiltern.

      Die schreiben auf den Hilfeseiten ja selbst, dass bei Gutscheinen und Tickets die Vergünstigungen für TOP-VK unter bestimmten Voraussetzungen erhalten bleiben, es dann aber keine Ebay-Garantie gibt.
      Tja....
    • oldschmatterhand schrieb:

      Den Antrag auf Käuferschutz stelle ich bei meinem Vertragspartner eBay Europe S.a.r.l. in Luxemburg, die eBay-Garantie ist aber ausgelobt von der eBay Inc in Bern. Fällt Dir was auf?


      Ja, es gibt in Bern keine eBay Inc.

      Und, daß die eBay International AG, die im Übrigen zumindest laut Impressum Diensteanbieter nach TMG für die eBay-Seiten ist, mit der Einblendung der eBay-Garantie garantiert, daß der Käufer 45 Tage nach Zahlung einen Antrag auf Käuferschutz bei der eBay Europe S.a.r.l. einreichen darf. Und das geht soweit ich weiß ja auch.

      Und nu?
    • Ich verstehe sowieso nicht, was Ebay da gerade wieder bastelt. Da stand doch gestern noch unter Ausnahmen (keine Ebay-Garantie, aber Top-VK-Vorteile) eine Tabelle mit Kreuzchen, nun sieht es anders aus, egal.
      pages.ebay.de/help/sell/top-rated/2.html#basic
      Aber, muss mich das als K überhaupt interessieren? Bei den Konzert-Tickets steht Ebay-Garantie, dann wird sie mir also gewährt, ob nun vom VK erschummelt oder nicht. Ebay holt sich die Kohle doch sowieso vom VK zurück und falls sie da bei den Chinesen Schwierigkeiten haben sollten, dann sollen sie solche Garantien nicht vergeben.
      Es war für die VK übrigens gar nicht so einfach diese strukturellen Rücknahmebedingungen einzurichten. Ständig ging etwas schief und der Vorgang musste i.d.R. mehrmals wiederholt werden. Da können auch Fehler passieren und so mancher VK kann dann auch die Nerven verlieren. Das aber nur so nebenbei.
    • Egal, ob nun International oder Inc (das war bloß mein Versehen, was aber mit dem Kern der Sache nichts zu tun hat), nehme ich für mich zur Kenntnis, dass der Schweizerische Abkömmling der eBay Inc. nicht nur dafür haftet, dass der Käufer innerhalb von 45 Tagen einen KS-Antrag stellen darf, sondern dass die eBay International darüber hinaus weitergehende Haftungspflichten hat, insbesondere dafür, dass der Verkäufer tatsächlich ALLE Voraussetzungen und Bedingungen erfüllt, die für die Vergabe der eBay-Garantie auf den einzelnen Artikel bezogen maßgeblich sind.
      Ist das nicht der Fall, u. a. auch deshalb, weil eBay (welche Zweigstelle dafür "innerdienstlich" auch zuständig sei) nicht dafür Sorge trägt zu kontrollieren, dass der Verkäufer diese Bedingungen erfüllt, stelle ich eben meine Ansprüche nicht im Rahmen des Käuferschutzes, sondern gesondert an die eBay International in der Schweiz. M. E. ist dafür dann nicht die 45-Tage-Regel im Rahmen des KS maßgeblich, sondern bemisst sich an der Zeitspanne, solange mein materieller Schaden, der durch die "mangelnde Aufsicht eBays" entstand, gegeben ist. Dafür wird's zwar auch irgendwelche gesetzlichen Fristen geben, die dürften aber sicherlich länger als 45 Tage sein.
      Lediglich eine Theorie, aber welchen Sinn macht eigentlich die eBay-Garantie, die ein rechtsverbindliches SERVICE-Versprechen ist? Wenn es nur um einen erweiterten Käuferschutz geht (über Zahlung mit PayPal hinaus), bräuchte es das ganze Gedöhns um die eBay-Garantie ja gar nicht. Oder andersrum die Frage gestellt: Warum ließ eBay den TOP-Seller-Status fallen und hat stattdessen, in Kombination Basis-Anforderungen des VK-Accounts plus dem erweiterten KS (alle vom VK akzeptierten Zahlungsmethoden) die eBay-Garantie eingeführt? Eine weitere Mogelpackung?
    • @oldschmatterhand, du hast dich völlig verrant.

      Die Einblendung erfolgt automatisch, die Kriterien für das Siegel sind immer erfüllt. Das Siegel sagt auch nichts anderes, als daß WRB, VSK und detaillierte BW zum Zeitpunkt des Angebots stimmten, was trivial ist.

      Welchen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises willst du daraus ableiten?

      oldschmatterhand schrieb:

      Lediglich eine Theorie, aber welchen Sinn macht eigentlich die eBay-Garantie


      Na überhaupt keinen. Das Konstrukt ist nur nicht so verbindlich wie "VK mit Top-Bewertungen", weil man eBay da tatsächlich eine Aussage über die Zuverlässigkeit des Händlers unterjubeln könnte. Die Garantie betrifft nur Formalien.
    • Oldschmatter, bei deinem Konstrukt stimmt etwas nicht. Als K berufe ich mich auf die 45-Tages-Ebay-Garantie, weil sie da steht.
      Aufsichtspflicht, ungenügende Filter, schummelnde VK, das interessiert mich doch gar nicht. Es gibt ein Garantie-Versprechen, das ist einzuhalten, nicht weniger, aber auch nicht mehr.

      Edit: Nö, den Top-VK mit Rabatt und angebl. besserer Listung, den gibt es doch noch. Die Planung war allerdings irgendwie anders als die Umsetzung, aber den Top-VK kann ich ja auch als K noch sehen, wenn ich das BW-Profil aufrufe.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mirabella Neumann ()

    • Möglich, dass ich mich verrannt habe, möglich aber auch, dass die Grundlagen der eBay-Garantie "unterschiedlich interpretiert" werden.

      pandarul schrieb:

      Die Einblendung erfolgt automatisch, die Kriterien für das Siegel sind immer erfüllt. Das Siegel sagt auch nichts anderes, als daß WRB, VSK und detaillierte BW zum Zeitpunkt des Angebots stimmten, was trivial ist.
      Nochmal: Es müssen ALLE (kumulativ) Voraussetzungen erfüllt sein wie Basis-Anforderungen an den VK-Account, WRB, Rücknahmebedingen, Bearbeitungszeiten ...., aber eben auch (zutreffende !!!) Angaben bei den Versandoptionen, damit das Siegel eingeblendet wird. Wenn also ein (1) Mosaiksteinchen von mehreren nicht erfüllt ist, ist das Ergebnis, dass die Voraussetzungen der eBay-Garantie insgesamt nicht erfüllt sind. Mail-Versand qualifiziert nun mal NICHT für die eBay-Garantie (und auch nicht für "Kostenlos & Schnell"). Es geht also nicht nur darum, dass der Versand "kostenlos" erfolgt, sondern WIE der Versand erfolgt. Hätte eBay einen Filter, der solche Angebote mit ausschließlichem Mailversand erkennt (wäre ja gar nicht so schwer zu realisieren, weil in der Regel der Verkäufer schon in der Titelzeile oder spätestens in der AB auf den Mail-Versand hinweist), dürfte also der Garantie-Pömpel NICHT erscheinen, auch wenn alle sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Kriterien sind also nur aufgrund wahrheitswidriger Angaben des Verkäufers erfüllt, weil eBay blind ist (bedingungslos die Angaben des Verkäufers akzeptiert). Und weil eBay in diesem Punkt blind ist, erfolgt fälschlicherweise automatisch die Einblendung des Garantie-Pömpels. Und genau dafür sollte eBay meiner Theorie nach haften, eine Kausalkette ist meiner Einschätzung nach gegeben. Es geht mir also um eine grundsätzliche Haftung eBays für die fälschliche (automatisierte) Einblendung des Garantie-Pömpels getrennt und unabhängig von Beantragung von Käuferschutz. Schade, wenn es dazu keinen Weg gäbe, bzw. sich dies abzeichnet, dann braucht man hier nicht weiter diskutieren.
      Meiner Erinnerung nach gibt es jedoch ein Grundsatz-Urteil, dass eBay in jenen Fällen, wo es Vertrauenssymbole vergibt und diese auch gesondert bewirbt, eine besondere Verantwortung und damit Haftung übernimmt (ggf. sogar "St. Pölten"?).

      Man möge das Ganze auch mal aus wettbewerbsrechtlicher Sicht sehen. Sind jene Verkäufer, die kostenlosen Versand via eines beauftragten kostenpflichtigen Dienstleisters anbieten und auch so durchführen, benachteiligt ggü. solchen Verkäufern, die "eigenhändig und tatsächlich kostenlos versenden"?



      pandarul schrieb:

      Na überhaupt keinen. Das Konstrukt ist nur nicht so verbindlich wie "VK mit Top-Bewertungen", weil man eBay da tatsächlich eine Aussage über die Zuverlässigkeit des Händlers unterjubeln könnte. Die Garantie betrifft nur Formalien.
      Warum sollte die eBay-Garantie weniger verbindlich sein als der ehemalige TOP-Rated-Seller-Pömpel? Wie schon gesagt, der Garantie-Pömpel formuliert ZUSÄTZLICHE Bedingungen, die neben dem Verkäufer-Status hinzukommen müsse, damit der Garantie-Pömpel vergeben wird.
      Deshalb (i. Z. m. "unterjubeln"): Genau DAS wäre mein Ziel, denn genau DAS bringt die eBay-Garantie zum Ausdruck: "Mit der eBay-Garantie sorgt eBay für ein erstklassiges Kauferlebnis und mehr Sicherheit. Als Teil der eBay-Garantie erweitern wir den eBay-Käuferschutz bei eBay.de für Angebote von Verkäufern mit Top-Bewertung, die die Anforderungen erfüllen, auf alle Zahlungsmethoden, die der Käufer bei der eBay-Zahlungsabwicklung auswählen kann, einschließlich Überweisung."

      Mirabella Neumann schrieb:

      Edit: Nö, den Top-VK mit Rabatt und angebl. besserer Listung, den gibt es doch noch
      Richtig. Der Pömpel ist ausgetauscht und wurde ersetzt durch den "Garantie-Pömpel", der aber nur dann verliehen wird, wenn ZUSÄTZLICHE Bedingungen erfüllt werden.

      Mirabella Neumann schrieb:

      Oldschmatter, bei deinem Konstrukt stimmt etwas nicht. Als K berufe ich mich auf die 45-Tages-Ebay-Garantie, weil sie da steht.
      Aufsichtspflicht, ungenügende Filter, schummelnde VK, das interessiert mich doch gar nicht. Es gibt ein Garantie-Versprechen, das ist einzuhalten, nicht weniger, aber auch nicht mehr.
      Ich sehe den Käuferschutz und die eBay-Garantie als zwei paar Schuhe an, allein schon an der unterschiedliche Trägerschaft erkennbar.
      Die eBay-Garantie ist ein ggü. dem KS zusätzliches Vertrauenssymbol, ja, und das soll eBay einhalten.
      Ich suche lediglich nach einem Weg, wie Käufer dennoch an ihr Geld kommen können, wenn sich eBay auf der Basis der KS-Richtline (Ziff. 3.3-Artikel) aus der Verantwortung stehlen möchte, obwohl im fraglichen Angebot der Garantie-Pömpel eingeblendet ist, frei nach dem Motto "wenn da akzeptiert draufsteht, muss auch akzeptiert drin sein"
    • oldschmatterhand schrieb:

      Es müssen ALLE (kumulativ) Voraussetzungen erfüllt sein


      Natürlich, und formal sind sie das auch, sonst würde das Siegel, dessen Einblendung - erneut - vollautomatisch erfolgt, ja nicht da sein. Daß alle Voraussetzungen erfüllt sind ist die triviale Folge davon, daß du das Siegel siehst.

      oldschmatterhand schrieb:

      Und genau dafür sollte eBay meiner Theorie nach haften


      Ja, von mir aus (auch wenn das aus anderen Gründen nicht zutrifft, aber bleiben wir mal einen Moment bei der Annahme), dann muß also eBay den Verkäufer dazu zwingen, daß er tatsächlich "kostenlos und schnell" aus Deutschland versendet und nicht bloß per Mail, weil sie das mit dem Siegel behauptet haben und deshalb für die Korrektheit dieser Angabe haften.

      Frage: Woraus konstruierst du einen Rückzahlungsanspruch des Kaufpreises, wenn der Verkäufer ein sachmangelbehaftetes Produkt liefert? (Bitte keine Romane. Ein-zwei Sätze, wie sich das herleiten soll.)

      oldschmatterhand schrieb:

      Warum sollte die eBay-Garantie weniger verbindlich sein als der ehemalige TOP-Rated-Seller-Pömpel?


      Weil die Angaben neben dem Garantiesiegel alle sachlich stimmen. Die Formulierung neben dem Pömpel "Schnelle Lieferung und professionelle Kommunikation" läßt sich aber als eine Ansage für das Verhalten des VK bei der gegenständlichen Transaktion mißverstehen, weshalb (deutlicher Konjunktiv) man eBay dafür verantwortlich machen könnte, ganz ähnlich wie der Powerseller vor Gericht als besonders vertrauensbildend durchging (was der Grund ist, warum er eingemottet wurde).

      oldschmatterhand schrieb:

      Ich sehe den Käuferschutz und die eBay-Garantie als zwei paar Schuhe an, allein schon an der unterschiedliche Trägerschaft erkennbar.


      Der Käuferschutz ist (zu erweiterten Bedingungen) ein Teil der eBay-Garantie.
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Oldschmatter, worüber regst du dich eigentlich auf? Gibt es einen Fall, in dem die Ebay-Garantie innerhalb dieser 45 Tage nicht eingelöst wurde?
      Ich muss gestehen, das Ebay-Forum tue ich mir kaum noch an und weiß vielleicht nicht so ganz Bescheid.

      Ja. Wenn ich wieder Zeit habe, suche ich die Threads raus. Meiner Erinnerung nach 1 Fall, ein klassischer Betrugsfall, bei dem der "Verkäufer" gezielt das Bewertungsprofil aufgebaut hat, um den Status zu erreichen, und als dieser erreicht war, kam dann die Luftware. Ein weiterer Fall betraf genau die Ziffer-3-3-Artikel.

      Kann man Empfindungen virtuell lesen bzw. deuten? Ich fühle mich nämlich in keinster Weise "aufgeregt", bin allerdings anscheinend überdurchschnittlich motiviert, wenn es um solche Themen geht, bei denen eBay-User "unter Anwendung des Tatmittels eBay" abgezockt werden (können) und der Plattformbetreiber lehnt sich entspannt zurück ;)
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Oldschmatter, worüber regst du dich eigentlich auf? Gibt es einen Fall, in dem die Ebay-Garantie innerhalb dieser 45 Tage nicht eingelöst wurde?
      Ich muss gestehen, das Ebay-Forum tue ich mir kaum noch an und weiß vielleicht nicht so ganz Bescheid.


      Irgendwie ist diese Frage sehr berechtigt. Wenn ich den Pömpel bei einem Angebot sehe, so vertraue ich darauf.
      Den gibt mir der Betreiber, ebay, selbst. Nicht irdenein Händler.
      Im "Ernstfall" fordere ich es ein (Bisher Theorie, ich kaufe da nicht mehr viel, aber es kommt vor und kann passieren).

      Soll ich mir dann den Kopf von ebay zerbrechen? Warum? Wenn es soweit ist, dann werde ich überlegen, wie weit ich gehen will um "mein Recht" zu bekommen.
      Im besten Fall habe ich dann auch einen screen für den Artikel mit ebay-Pömpel zur Verfügung.

      Für was ebay gedenkt alles die "Garantie" zu übernehmen? Mir egal, Hauptsache sie geben sie (mir). Und stehen dann dazu.

      Für den konkreten Fall, wo ebay das Garantieversprechen nicht erfüllt hat, wäre ich auch dankbar. Konkrete Vorwarnung schadet ja nix :)
    • oldschmatterhand schrieb:

      .. Wenn ich wieder Zeit habe, suche ich die Threads raus...

      community.ebay.de/t5/Bewertung…kroner/m-p/1598689#M23442
      community.ebay.de/t5/Versand-u…-kroner-630/qaq-p/1579127
      community.ebay.de/t5/Einstelle…iefall/m-p/1655443#M38331
      Der eine Käufer wurde dann dennoch entschädigt, nachdem er offenbar keine Ruhe gegeben hat. Aber offenbar hatte eBay sehr wohl versucht, den Kopf aus der Schlinge zu ziehen.
      Eine Rückkopplung anderer Käufer gab's leider nicht.

      community.ebay.de/t5/Sicherhei…en-zum/m-p/1702359#M29073
    • oldschmatterhand schrieb:

      oldschmatterhand schrieb:

      .. Wenn ich wieder Zeit habe, suche ich die Threads raus...

      community.ebay.de/t5/Bewertung…kroner/m-p/1598689#M23442
      community.ebay.de/t5/Versand-u…-kroner-630/qaq-p/1579127
      community.ebay.de/t5/Einstelle…iefall/m-p/1655443#M38331
      Der eine Käufer wurde dann dennoch entschädigt, nachdem er offenbar keine Ruhe gegeben hat. Aber offenbar hatte eBay sehr wohl versucht, den Kopf aus der Schlinge zu ziehen.
      Eine Rückkopplung anderer Käufer gab's leider nicht.

      community.ebay.de/t5/Sicherhei…en-zum/m-p/1702359#M29073


      es fällt wirklich schwer dort nachzulesen, besonders wenn man die Qualität mancher Antworten dort im Qualitätsforum mit lesen muss.
      Aber ich habe es grob über mich gebracht.

      Hinweise, dass der Käuferschutz das Abwimmeln versucht. Das ja. Irgendwie Ebay-typisch ;) Und auch ne Sauerei.

      Aber kein ernsthafter Hinweis, dass sie bei Leuten die den Popes in der Hose haben ernsthaft nachzugreifen, sich immer noch wehren würden...