Gutschein über Ebay gekauft und nie erhalten - Rückbuchung über Paypal

    • Danke für die Hilfe bei der weiteren Vorgehensweise. Den Kommentar auf eBay habe ich hinterlassen und werde morgen zur Polizei gehen, sowie das Schreiben an die Rechtsabteilung von eBay zwecks Käuferschutz verfassen. Ich melde mich wieder im Forum, sobald ich weitere Informationen erhalte.
    • Trendyandy schrieb:

      Wenn in den PP Käuferschutzrichtlinien steht, das Geschenkgutscheine ausgeschlossen sind, dann ist es doch völlig unerheblich, ob dieser auf Karte, Papier oder in Stein gemeiselt ist. Deutlicher kann PP es doch nicht schreiben.


      Vielleicht erklärst du mal, was der Inhalt von PayPals Richtlinien mit dem einzuhaltenden Käuferschutzversprechen zu tun hat, das eBay gegeben hat?

      eBay erklärt jedenfalls nicht, daß der angepriesene Käuferschutz nicht für Gutscheine gilt.

      Ich weiß auch gar nicht was es da groß zu diskutieren gibt, der Auktionsscreen mit der Werbung für den KS ist ja bereits angebracht worden. Wenn eBay für Gutscheine nicht zahlen will, muß eBay das sagen und die entsprechende Werbung aus derlei Auktionen entfernen.

      indi08 schrieb:

      Ist es vertretbar, das von Paypal per Rücklastschrift zurückgebuchte Geld bis dahin einzubehalten?


      Naja, du weißt ja bereits, daß du ein wenig voreilig warst. Sagen wir mal so, wenn du jetzt erstmal das Konto ausgleichst, rennst du deinem Geld hinterher. Ich hielte es für vertretbar, weil ich es in deiner Position auf einen Rechtsstreit ankommen ließe, in der festen Überzeugung, den zu gewinnen. Was du für vertretbar hältst, mußt du natürlich selbst wissen.
    • Den kleinen blauen Button, mit "Mehr erfahren" überliest man oder? Und genau dort werden mögliche Ausschließungen erklärt.
      Ganz ehrlich, der Screen mit der Werbung ist mal dezent gesagt, für die Füße!

      Wenn er aus diesem Grunde einen Rechtsstreit mit Paypal und eBay eingeht, dann Gute Nacht. Er wird kläglich untergehen, und sofern kein RV besteht, auf weiteren Kosten sitzen bleiben.

      Er soll Anzeige erstatten und sofern es sich wirklich um Fake Daten handelt, wird die Kriminalpolizei auch noch mit konfrontiert.
    • eBay-Käuferschutz: Übersicht

      Der eBay-Käuferschutz sichert
      Käufer ab, wenn sie einen Artikel mit PayPal, Lastschrift oder
      Kreditkarte bezahlt haben, der Verkäufer diesen jedoch nicht liefert
      oder der gelieferte Artikel erheblich von der Artikelbeschreibung
      abweicht. In diesem Fall erhält der Käufer den Kaufpreis inklusive der
      Versandkosten in unbegrenzter Höhe zurück.

      Bei Angeboten mit der Auszeichnung eBay-Garantie gilt der eBay-Käuferschutz für alle Zahlungsmethoden, die der Verkäufer akzeptiert.

      In den oben genannten Fällen gilt der eBay-Käuferschutz grundsätzlich für materielle Artikel, die verschickt werden können.

      Ausnahmen sind:

      • Fahrzeuge

      • Dienstleistungen und
      • immaterielle Güter (z.B. per E-Mail zugesendete Kochrezepte oder e-Books).

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    • Trendyandy schrieb:

      Den kleinen blauen Button, mit "Mehr erfahren" überliest man oder?


      Welchen denn? Den Link "Bei Bezahlung mit PayPal, Lastschrift oder Kreditkarte | Mehr erfahren", der da hin führt:

      pages.ebay.de/kaeuferschutz/index.html

      ?

      Da steht dann:

      Ausnahmen sind zum Beispiel Fahrzeuge und andere Artikel, die nicht per Post verschickt werden.


      Ausnahmen ist wiederum verlinkt, nach:

      In den oben genannten Fällen gilt der eBay-Käuferschutz grundsätzlich für materielle Artikel, die verschickt werden können.

      Ausnahmen sind:

      Fahrzeuge

      Dienstleistungen und

      immaterielle Güter (z.B. per E-Mail zugesendete Kochrezepte oder e-Books).


      Abschließend.

      Erklärst du mir jetzt bitte, wo eBay Gutscheine vom Käuferschutz ausgenommen hat?
    • @trendy

      Vielleicht solltest du einfach mal zwischen eBay-Käuferschutz und eBay-Garantie unterscheiden.
      Nur bei der eBay-Garantie gilt für den Käuferschutz die PP-Richtlinie, bei der Gutscheine ausgeschlossen sind.

      Im Angebot habe ich jedoch eBay-Käuferschutz gelesen.
    • Trendyandy schrieb:

      Viel Spass bei einem Rechtsstreit mit eBay und Paypal. Ich würde es definitiv nicht drauf ansetzen.
      Aus Kulanzgründen abfragen Ja- Rechtstreit Nein

      Ich glaube du hast es noch immer nicht verstanden. Es wird EBAY Käuferschutz benutzt. Paypal ist
      in diesem Fall nur ein Zahlungsmittel. Wenn der Käufer ein Gutschein NICHT über Ebay gekauft und
      dann per Paypal bezahlt hätte, dann würde er keinen Paypal Schutz haben.
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
      Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif]
    • Ich habe ein Schreiben an die Rechtsabteilung von eBay entworfen. Leider bin ich mir noch nicht sicher, ob ich die wichtigen Punkte alle damit getroffen habe. Könnte jemand das Schreiben evtl. gegenlesen? Er täte mir damit einen großen Gefallen!

      Stimmt die Adresse: eBay Europe S.à r.l., 22-24, Boulevard Royal, 2449 Luxembourg
      oder solle ich den Brief lieber an die deutsche Zweigstelle schicken?

      eBay hat übrigens vor einer halben Stunde alle Daten über meine Transaktion, sowie den Verkäufer, entfernt. Danke nochmals für den Tip, mir die Websites abzuspeichern!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von indi08 ()

    • Kaiolito schrieb:

      Nur bei der eBay-Garantie gilt für den Käuferschutz die PP-Richtlinie, bei der Gutscheine ausgeschlossen sind.


      Nö.

      Das ist aber irrelevant, weil eBay mit keinem Wort Gutscheine erwähnt. Und eBay ist der Vertragspartner, gegen den Anspruch auf Käuferschutz besteht.

      indi08 schrieb:

      Stimmt die Adresse: eBay Europe S.à r.l., 22-24, Boulevard Royal, 2449 Luxembourg


      Ja.

      indi08 schrieb:

      Könnte jemand das Schreiben evtl. gegenlesen?


      Naja, letztlich mußt du das selber wissen. Ich kann dir aber die aus meiner Sicht wichtigen Punkte nochmal sagen:

      a) Du hast (Artikelbeschreibung, Artikelnummer) gekauft, weil eBay in der AB den Käuferschutzhinweis eingeblendet hat.
      b) Du hast dich vor dem Kauf auf der Informationsseite von eBay vor dem Kauf über den Käuferschutz informiert und der von dir ins Auge gefaßte Gutschein war nicht als Ausnahme vom Käuferschutzprogramm aufgeführt.
      c) Du hast daraufhin nochmal explizit den entsprechenden eBay-Grundsatz gelesen, in dem die Ausnahmen vom Käuferschutz abschließend aufgezählt sind, auch dort war von Gutscheinen keine Rede.
      d) Du kannst deshalb die Aussage des eBay-Supports, daß für Gutscheine kein eBay-Käuferschutz (!) besteht, nicht nachvollziehen.
      e) Du hast einen Rechtsanspruch auf den Käuferschutz, den du auch durchsetzen wirst, wenn die Erstattung nicht bis zum xx.yy. (konkretes Datum, mind. 2 Wochen in der Zukunft) auf deinem PayPal-Account (Adresse nennen) eingegangen ist.

      Noch zum Minus auf deinem PP-Account - die haben dir auch 5 oder 10 Euro oder sowas in der Größenordnung an Rücklastschriftgebühren in Rechnung gestellt. Die wirst du selbst tragen müssen.
    • Der TE hat den Fall bei eBay gemeldet. Es ist damit automatisch ein Fall für den "eBay-Käuferschutz bei Bezahlung mit PayPal". eBay bewirbt den KS, eBay hat die Formalien in einen Grundsatz gepackt, eBay stellt das Tool für "Probleme klären" zur Verfügung, eBay schuldet den KS als Vertragspartner und eBay bearbeitet ihn mit eigenen Mitarbeitern.

      Ich weiß gerade gar nicht, ob man eBay-Artikel noch bei PayPal melden kann. Eine Zeit lang war beides möglich, ich glaube aber mittlerweile wird man in so einem Fall an eBay verwiesen. Ist aber vorliegend irrelevant, s.o.