Gutschein über Ebay gekauft und nie erhalten - Rückbuchung über Paypal

    • Kaiolito schrieb:

      sondern dass sie nicht ganz unbeteiligt sind


      Wenn sie nicht ganz unbeteiligt sind, inwiefern sind sie dann beteiligt? Meine Bank ist auch am Bezahlvorgang beteiligt, was hat das damit zu tun, daß eBay - nicht PayPal! - den Käuferschutz schuldet?

      Euch ist klar, daß eBay den Käuferschutz bereits verbindlich zugesichert hat, auch wenn ein Käufer zum Zeitpunkt des eBay-Kaufs noch gar keinen PayPal-Account besitzt? Kann ich ja hinterher anlegen. Warum sollte irgendeine Regel auf einer fremden Seite irgendeine Relevanz für meinen Vertrag mit eBay haben?

      (Und nebenbei: die luxemburgischen Briefkästen von eBay und PayPal sind eigenständige juristische Personen, die nichts miteinander zu tun haben. Nicht, daß das von Belang wäre.)

      oldschmatterhand schrieb:

      Insofern hat sich eBay beim Käuferschutz also, laienhaft ausgedrückt, die PayPal-KS-Richtlinie zueigen gemacht und damit, laienhaft ausgedrückt, zum Vertragsbestandteil eBay : Käufer erklärt.


      eBay hat ausdrücklich zugesichert, daß Gutscheine vom Käuferschutz erfaßt sind und irgendwo weiter unten zur Abwicklung auf die PayPal-Richtlinie verwiesen. Womöglich wollte sich eBay da auch nur auf die Versandregeln beziehen? Wer weiß, das ist aber egal: Sofern da ein Widerspruch liegt, geht der zu Lasten des Verwenders einer entsprechenden AGB-Klausel, also eBay. Selbst das ist aber bereits belanglos, weil ein Ausschluß im Kleingedruckten auf einer Drittanbieterseite bereits überraschend und damit ungültig ist.

      Können wir vielleicht auf aufhören darüber zu diskutieren, ob man nach einem vertraglich abgegebenen Versprechen noch auf die Suche gehen muß, ob das auch nicht im Kleingedruckten irgendwo anders wieder aufgehoben wird? Die Vorstellung ist doch völlig absurd!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Mich würde nur eins interessieren, würde der TE gerichtlich gegen eBay und Co vorgehen?

      Ich zb. habe mal vor Jahren einen Rechtsstreit gegen Paypal und Betrüger geführt. Paypal habe ich Beihilfe zum Betrug vorgeworfen. Lange Rede kurzes Sinn. Am Ende hat Paypal aus Kulanzgründen bezahlt. Damals waren Polizei, Kriminalpolizei etc. alle mit im Boot. Der Rechtstreit ging ca. 3/4. Jahr b
    • @Trendyandy:

      Mach doch einen eigenen Thread auf und schildere den Fall von damals. Ist sicherlich für einige interessant. I.A. zahlt eBayPal so gut wie immer "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht", weil die da ganz genau wissen, wie heiß ihre AGB gestrickt sind. Das läuft unter dem Motto "wenn sich 90% der Leute abwimmeln lassen, hat unser Kleingedrucktes seinen Zweck erfüllt". Und wahrscheinlich lassen sich sogar eher 99% abwimmeln.
    • Das Angebot aus dem EP ist ja nicht mehr aufrufbar.
      Aber hier z.B. steht nicht nur Ebay Käuferschutz oben hinter Sicherheit, sondern auch unter Versand und Zahlung/Einzelheiten zur Bezahlung, dass der Artikel mit PayPal abgesichert sei.
      Das kann man ja dann kaum noch als Werbung interpretieren.

      ebay.de/itm/Media-Markt-Gutsch…ine_1&hash=item2ece9d35fc

      Die PayPal-Software ist offenbar auch so programmiert, sonst wäre es ja wohl kaum zu den Entscheidungen lt. BW im vorigen Post gekommen.
    • pandarul schrieb:

      ...
      Der Knackpunkt ist aber - Schwammigkeit der Käuferschutzrichtlinie mal außen vor -, daß eBay den Käuferschutz verbindlich garantiert und eben keine Ausschlußkriterien formuliert, die irgendwelche Gutscheine betreffen. Auf den Infoseiten von eBay und im Grundsatz steht das exakte Gegenteil, nämlich daß grundsätzlich alle versandfähigen Artikel abgesichert sind. ...


      In diesem Zusammenhang muß man dann auch die Intention, die eBay mit der Formulierung "versandfähig" meint, betrachten.

      Es geht um den Verlust oder die Beschädigung physischer Ware und da gibt es keinen nachvollziehbaren Unterschied bei "normaler Ware" und einem physischen Gutschein, denn bei beiden ist der Nachweis des Versands möglich. Dieses trifft in dem Maße nicht auf elektronische Ware zu. Und genau mit dieser Beweisbarkeit will sich eBay vor Mißbrauch schützen.

      Genauso muß das auch ein eBay-Mitglied mit objektivem Empfängerhorizont verstehen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Heiner.Hemken ()

    • Versuch doch einfach mal ohne den physischen Gutschein bei Mediamarkt einzukaufen. Melde dich wieder, wenn du es geschafft hast (und bitte nicht früher, wirklich nicht!).

      Die Dinger sind ja nicht mal "aufgeladen". Was ist eigentlich aus dem Grundsatz geworden, vor dem Posten nachzudenken, mh?

      Es interessiert auch niemanden, welcher Natur irgendwas ist oder nicht, sondern ausschließlich, ob es sich um einen materiellen Gegenstand handelt, der versandt werden kann.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Trendyandy schrieb:

      trotzdem ist das in der PP Richtlinien ausgeschlossen. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.


      Du hast ja nach 71 Postings noch nicht mal begriffen, daß vollkommen irrelevant ist, was in PayPals Richtlinien steht, weil eBay als Vertragspartner den verbindlich zugesagten Käuferschutz schuldet. Und du erzählst was von Vorteil durch Lesen? Ernsthaft? Reiß dich mal zusammen, echt.

      Meinetwegen kannst du Lizenzen außerdem per Post verschicken; das Gegenteil, nämlich ein Mailversand eines Mediamarkt-Gutscheins, geht zumindest nicht. Du kannst den Gutscheinwert nicht abkratzen und in Bytes umwandeln, weil der Gutschein die physische Karte ist und sonst nichts.

      Ich nehme an du hast so ein Teil noch nie in deinem Leben in der Hand gehabt, oder? Von daher bleibt meine Aufgabe bestehen; schnapp dir so einen Gutschein, entferne seine physische und verschickbare Komponente und versuche damit was zu kaufen. Wenn du Erfolg hast, berichte davon. Wenn nicht, verschone uns von unnützem Geschwafel.

      Danke.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Es geht aber hier nciht um PP sondern Ebay
      und ch bin sicher nicht verpflichtet, mir Pp Richtlinien durchzulesen wenn ich, ohne PP zu nutzen, etwaws bei Ebay kaufe.
      Und wenn Ebay um es saloppp auszudrücken, so blöd ist, bei einem Gutschein sein "Wir haften für Alles" Logo daneben zu pappen
      dann glaube ich nicht, dass ich einen Prozess gegen Ebay verlieren würde.

      Ach ja, der Spruch: wer lesen kann, ist klar im Vorteil
      ist besonders bei Pappenhändlern sehr beliebt, bei Richtern weniger, die brummen denen doch glatt Sozialstunden auf.....
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von mijanne2007 ()

    • Denk was du willst. Hier rumzudiskutieren bringt eh nix. Paypal hat nicht unsonst zweimal dem TE Unmissverständlich bekannt gegeben, das PP nix zurückzahlt. Mehr als auf Kulanz kann er eh nicht hoffen.

      Aber hey, wenn du dir doch sooo sicher bist, dann geh doch mit dem TE zusammen vor Gericht. Verliert er, bezahlst du weil du ja alles weisst. Gewinnt er, macht ihr 50/50.
    • Für mich ist relevant, was in der AB steht und ebenso, dass in solchen Fällen Käuferschutz gewährt wird.
      Nur dann, wenn der Rückerstattungsprozess nicht automatisch läuft, dann kann es sein, dass sie sich weigern. Das geht aus dem von mir verlinkten Thread hervor.
      Das ändert aber immer noch nix an der AB, da steht abgesichert.
    • Ich lese da aber auch das Wort "grundsätzlich", was man doch so übersetzen kann, dass es keine abschließende Aufzählung ist, die im Grundsatz zum eBay-Käuferschutz ersichtlich ist ("Ausnahmen sind").

      Wenn es also so ist, wie pandarul das beschreibt, dann sind auch die weiteren Voraussetzungen für den von eBay geschuldeten Käuferschutz, die in der PayPal-Richtlinie beschrieben sind, unbeachtlich? Müsste also eBay statt dem Link
      cms.paypal.com/de/cgi-bin/mark…20Protection%20Programmes
      dann lediglich die PayPal-Richtlinien in den eBay-Grundsatz zum Käuferschutz vollinhaltlich in Textform übernehmen? Geht es also möglicherweise bloß um einen Formfehler, weil ich anscheiend nach pandarul nicht verpflichtet, einen weiteren Klick machen zu müssen?

      Ist das "Plakat" im angehängten Screen Werbung oder ein Versprechen? Spielt das "Kleingedruckte" ("Mehr...") nicht doch auch eine Rolle, wenn es um einen Vertrag geht? Warum gibt es dann das "Kleingedruckte" oder sind jetzt plötzlich alle Verträge so gestaltet, dass es kein Kleingedrucktes mehr gibt?
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    • Mirabella Neumann schrieb:

      Und was spricht dagegen, dass ich mich an dem "abgesichert" unter Einzelheiten zur Bezahlung orientiere?

      Wenn das im konkreten Einzelfall so war (und der Käufer es auch nachweisen kann), dass beim Bezahlvorgang explizit der Käuferschutz bejaht worden ist, darf es sicherlich kein Problem geben. Da bin ich auch der Auffassung, dass eBay leisten muss, mir egal, ob aus dem Käuferschutz oder Schadenersatz oder aus einem sonstigen Grund.
      Ich habe aber den Eindruck aus der Diskussion, dass schon dann der Käuferschutz als versprochen angesehen wird, wenn lediglich, wie im Screen sichtbar, dieser Banner eingeblendet ist. Diesen Banner halte ich für Werbung, nicht für ein Versprechen im konkreten Angebot. Soweit ich das in Erinnerung habe, wird dieser Banner auch nur dann eingeblendet, wenn der Verkäufer PayPal anbietet. Einen Automatismus PayPal-Zahlung = Käuferschutz sehe ich jedenfalls nicht
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von oldschmatterhand ()

    • Hier wird auf PP und Ebay Richtlinien rumgehackt. Vieles ist Auslegungssache, da kann man bis ins unendliche diskutieren. Was nicht sehr schön ist, das versierte User gleich Beleidigend werden. Schade eigentlich.

      Gebt dem TE lieber Tipps, wie er das Geld vom eigentlichen Betrüger wiederbekommt. Sprich vom dem Typ, der sein Geld hat.