Kaiolito schrieb:
sondern dass sie nicht ganz unbeteiligt sind
Wenn sie nicht ganz unbeteiligt sind, inwiefern sind sie dann beteiligt? Meine Bank ist auch am Bezahlvorgang beteiligt, was hat das damit zu tun, daß eBay - nicht PayPal! - den Käuferschutz schuldet?
Euch ist klar, daß eBay den Käuferschutz bereits verbindlich zugesichert hat, auch wenn ein Käufer zum Zeitpunkt des eBay-Kaufs noch gar keinen PayPal-Account besitzt? Kann ich ja hinterher anlegen. Warum sollte irgendeine Regel auf einer fremden Seite irgendeine Relevanz für meinen Vertrag mit eBay haben?
(Und nebenbei: die luxemburgischen Briefkästen von eBay und PayPal sind eigenständige juristische Personen, die nichts miteinander zu tun haben. Nicht, daß das von Belang wäre.)
oldschmatterhand schrieb:
Insofern hat sich eBay beim Käuferschutz also, laienhaft ausgedrückt, die PayPal-KS-Richtlinie zueigen gemacht und damit, laienhaft ausgedrückt, zum Vertragsbestandteil eBay : Käufer erklärt.
eBay hat ausdrücklich zugesichert, daß Gutscheine vom Käuferschutz erfaßt sind und irgendwo weiter unten zur Abwicklung auf die PayPal-Richtlinie verwiesen. Womöglich wollte sich eBay da auch nur auf die Versandregeln beziehen? Wer weiß, das ist aber egal: Sofern da ein Widerspruch liegt, geht der zu Lasten des Verwenders einer entsprechenden AGB-Klausel, also eBay. Selbst das ist aber bereits belanglos, weil ein Ausschluß im Kleingedruckten auf einer Drittanbieterseite bereits überraschend und damit ungültig ist.
Können wir vielleicht auf aufhören darüber zu diskutieren, ob man nach einem vertraglich abgegebenen Versprechen noch auf die Suche gehen muß, ob das auch nicht im Kleingedruckten irgendwo anders wieder aufgehoben wird? Die Vorstellung ist doch völlig absurd!
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