Ich denke in dem Thread
Gutschein über Ebay gekauft und nie erhalten - Rückbuchung über Paypal
ist für den TE alles ausreichend beleuchtet.
Nun möchte ich es gerne allgemein fortführen.
Das Ziel ist zu klären, ob es möglich erscheint etwas gegen Ebay zu diesem Punkt zu unternehmen.
(Ansonsten haben wir in der Zukunft wieder damit zu tun)
Wäre es z.B denkbar dass eine Verbraucherzentralle auf Unterlassung klagt, oder
anderes allgemeines Vorgehen, dass Ebay zwingt es auszublenden ?
Gutschein über Ebay gekauft und nie erhalten - Rückbuchung über Paypal
ist für den TE alles ausreichend beleuchtet.
Nun möchte ich es gerne allgemein fortführen.
Das Ziel ist zu klären, ob es möglich erscheint etwas gegen Ebay zu diesem Punkt zu unternehmen.
(Ansonsten haben wir in der Zukunft wieder damit zu tun)
Wäre es z.B denkbar dass eine Verbraucherzentralle auf Unterlassung klagt, oder
anderes allgemeines Vorgehen, dass Ebay zwingt es auszublenden ?
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Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif]
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von werv ()