Hallo Auktionshilfe-Miglieder,
ich habe einige Fragen zur Vorgehensweise bei Nichtlieferung eines gewerbichen VK und der Anwendung der möglichen Rechtmittel
Zusammenfassung der Transaktion: Ich habe einen Artikel günstig ersteigert (50 EUR statt ca. 200 EUR) und sogleich per Überweisung bezahlt. Der gewerbliche Verkäufer hat mir dann per Ebay mitgeteilt, der Artikel sei heruntergefallen und zerstört und er wird nicht liefern. Stattdessen wurde eine Rücküberweisung des Betrags versprochen. Danach ist 10 Tage nichts passiert. Schließlich habe ich ihn per Einschreiben und ebay-Nachricht (Text s.u.) zur Lieferung aufgefordert und dazu eine Frist von 2 Wochen gesetzt. Diese läuft übermorgen ab.
Meine Fragen betreffen den sich nun erföffnenden Rechtsweg, sollte die Frist - wie ich erwarte - ergebnislos verstreichen:
1) Ist der von mir verfasste Text mit der Frist (per Einschreiben und ebay-Nachricht versandt, s.u.) schon eine Mahnung, oder muss ich diese nun noch zusätzlich aufsetzen? (Wenn ja, wäre ich für Hinweise dankbar.)
2) Befindet sich der Verkäufer mit Ablauf der unten gesetzten Frist schon im Verzug? (Fristdauer war vom Briefeinwurf bis verstreichen 14 Tage)
3) Kann ich nach der Frist einen Anwalt beauftragen und gehen die entstehenden Kosten bei Prozesserfolg damit aussließlich zu Lasten des Veräufers?
4) In welcher Höhe sind anfallende Anwaltskosten in solchen Fällen üblicherweise vorzustrecken?
5) Habt ihr Empfehlungen bezüglich ders weiteren Vorgehens?
Meine Befürchtung ist, dem schlechten Geld nun weiteres gutes Geld hinterher zu werfen für ein Verfahren, dessen Ausgang (mir) unklar ist. Ein Blick auf die negativen Bewertungen des VK lässt jedoch auch den Schluss zu, dass das Aussitzen solcher "schlecht gelaufenen" Auktionen bei diesem Verkäufer üblich ist. Ich möchte daher ungern klein bei geben.
Vielen Dank schonmal für eine eure Antworten!
Anbei mein Schreiben vom 28.1. (eingeworfen am 30.1),
------------------
Sehr geehrter Herr Minniti,
am 13.1.2014 erhielt ich den Zuschlag über die "Rolleiflex Franke & Heidecke Germany" (Ebay Art.Nr.121247084089), die Sie über das Online-Auktionsportal eBay eingestellt hatten. Es ergab sich ein Kaufpreis in Höhe von EUR 56,80 zzgl. Versandkosten in Höhe von EUR 5,90.
Den Gesamtbetrag in Höhe von EUR 62,70 habe ich mit Wertstellung zum 15.01.2014 an das von Ihnen angegebene Konto bei der XY überwiesen.
Laut den eBay-Nutzungsbedingungen ist die Lieferung unverzüglich nach Vertragsschluss zu veranlassen. Bis zum heutigen Datum (28.01.14), 13 Tage nach Überweisung, habe ich jedoch von Ihnen noch keine Ware erhalten.
Ich fordere Sie daher auf, die ersteigerte Ware oder eine andere gleichwertige gebrauchte Rolleiflex 4x4 mit 60mm Objektiv, wie beschrieben in gutem Zustand, vertragsgemäß und vollständig bis spätestens zum 13.2.2014 an die mitgeteilte Lieferadresse:
"Meine Adresse"
zu schicken.
Sollte die Frist fruchtlos verstreichen, werde ich anwaltliche Hilfe zur Durchsetzung meiner Käuferrechte in Anspruch nehmen. Rein vorsorglich weise ich darauf hin, dass Sie sich spätestens mit Fristablauf im Schuldnerverzug befinden und ab diesem Zeitpunkt sämtliche zur Rechtsdurchsetzung erforderlichen Kosten von Ihnen zu tragen sind.
Selbstverständlich behalte ich mir die Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen ausdrücklich vor.
Können Sie etwas zur Klärung der Sache beitragen, so können Sie mich gerne über ebay kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
"Mein Name"
(Ebay-Mitgliedsname: jerome_miniere)
ich habe einige Fragen zur Vorgehensweise bei Nichtlieferung eines gewerbichen VK und der Anwendung der möglichen Rechtmittel
Zusammenfassung der Transaktion: Ich habe einen Artikel günstig ersteigert (50 EUR statt ca. 200 EUR) und sogleich per Überweisung bezahlt. Der gewerbliche Verkäufer hat mir dann per Ebay mitgeteilt, der Artikel sei heruntergefallen und zerstört und er wird nicht liefern. Stattdessen wurde eine Rücküberweisung des Betrags versprochen. Danach ist 10 Tage nichts passiert. Schließlich habe ich ihn per Einschreiben und ebay-Nachricht (Text s.u.) zur Lieferung aufgefordert und dazu eine Frist von 2 Wochen gesetzt. Diese läuft übermorgen ab.
Meine Fragen betreffen den sich nun erföffnenden Rechtsweg, sollte die Frist - wie ich erwarte - ergebnislos verstreichen:
1) Ist der von mir verfasste Text mit der Frist (per Einschreiben und ebay-Nachricht versandt, s.u.) schon eine Mahnung, oder muss ich diese nun noch zusätzlich aufsetzen? (Wenn ja, wäre ich für Hinweise dankbar.)
2) Befindet sich der Verkäufer mit Ablauf der unten gesetzten Frist schon im Verzug? (Fristdauer war vom Briefeinwurf bis verstreichen 14 Tage)
3) Kann ich nach der Frist einen Anwalt beauftragen und gehen die entstehenden Kosten bei Prozesserfolg damit aussließlich zu Lasten des Veräufers?
4) In welcher Höhe sind anfallende Anwaltskosten in solchen Fällen üblicherweise vorzustrecken?
5) Habt ihr Empfehlungen bezüglich ders weiteren Vorgehens?
Meine Befürchtung ist, dem schlechten Geld nun weiteres gutes Geld hinterher zu werfen für ein Verfahren, dessen Ausgang (mir) unklar ist. Ein Blick auf die negativen Bewertungen des VK lässt jedoch auch den Schluss zu, dass das Aussitzen solcher "schlecht gelaufenen" Auktionen bei diesem Verkäufer üblich ist. Ich möchte daher ungern klein bei geben.
Vielen Dank schonmal für eine eure Antworten!
Anbei mein Schreiben vom 28.1. (eingeworfen am 30.1),
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Sehr geehrter Herr Minniti,
am 13.1.2014 erhielt ich den Zuschlag über die "Rolleiflex Franke & Heidecke Germany" (Ebay Art.Nr.121247084089), die Sie über das Online-Auktionsportal eBay eingestellt hatten. Es ergab sich ein Kaufpreis in Höhe von EUR 56,80 zzgl. Versandkosten in Höhe von EUR 5,90.
Den Gesamtbetrag in Höhe von EUR 62,70 habe ich mit Wertstellung zum 15.01.2014 an das von Ihnen angegebene Konto bei der XY überwiesen.
Laut den eBay-Nutzungsbedingungen ist die Lieferung unverzüglich nach Vertragsschluss zu veranlassen. Bis zum heutigen Datum (28.01.14), 13 Tage nach Überweisung, habe ich jedoch von Ihnen noch keine Ware erhalten.
Ich fordere Sie daher auf, die ersteigerte Ware oder eine andere gleichwertige gebrauchte Rolleiflex 4x4 mit 60mm Objektiv, wie beschrieben in gutem Zustand, vertragsgemäß und vollständig bis spätestens zum 13.2.2014 an die mitgeteilte Lieferadresse:
"Meine Adresse"
zu schicken.
Sollte die Frist fruchtlos verstreichen, werde ich anwaltliche Hilfe zur Durchsetzung meiner Käuferrechte in Anspruch nehmen. Rein vorsorglich weise ich darauf hin, dass Sie sich spätestens mit Fristablauf im Schuldnerverzug befinden und ab diesem Zeitpunkt sämtliche zur Rechtsdurchsetzung erforderlichen Kosten von Ihnen zu tragen sind.
Selbstverständlich behalte ich mir die Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen ausdrücklich vor.
Können Sie etwas zur Klärung der Sache beitragen, so können Sie mich gerne über ebay kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
"Mein Name"
(Ebay-Mitgliedsname: jerome_miniere)
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