schabbesgoi schrieb:
Panda, bis zum letzten klarstellenden BGH-Urteil gab es doch noch heftige Auseinandersetzungen, auch hier, was nun ein berechtigter Abbruch nach Ebay-AGB und Grundsätzen alles sein könnte und was nicht
Es war total offensichtlich, daß der BGH damals bereits beide Komplexe meinte und das das Urteil nur am Beispiel eines Diebstahls gefallen war. Nur weil einige das nicht kapieren (wollten?), heißt das nicht, daß jetzt irgendwas an der Rechtslage neu wäre. Steht ja auch drin im neuen Urteil:
Bestätigung von BGH, Urteil vom 8. Juni 2011 - VIII ZR 305/10, NJW 2011, 2643
Genau das ist es. Eine Bestätigung von dem, was alle, die das ursprüngliche Urteil verstanden hatten, längst wußten.
schabbesgoi schrieb:
In diesem Thread hier geht es doch um die Frage, wie man nun folgerichtig "den richtigen Fehler" schon von vorn herein in die AB "einbauen" kann, um diesen dann bei Bedarf nutzen zu können.
Woher kommt die Panik, jemand könne das System zum Abbrechen mißbrauchen?
Wer die Schwierigkeiten des Abbruchs kennt, braucht nur einen zweiten eBay-Account anzulegen. Hört doch endlich alle damit auf, dauernd an die Wand zu malen, daß diese fiesen eBay-Regeln Mißbrauch die Bahn brechen. Dort wo ihr Tür und Tor offen seht, war niemals eine Wand!
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