schabbesgoi schrieb:
Wenn Leute hier kommen in Sachen Auktionsabbruch, dann wollen sie Meinungen hören (Noch lieber Rechtsauskünfte bekommen, was aber nicht möglich ist).
Sie wollen aber ein Gefühl dafür bekommen, als Abbrechender Vk oder als Höchstbietender, wie gut ihre Chancen sind. Wenn sie bedroht werden, so möchten sie erfahren, ob es "Sinn" macht sich zu wehren.
Viele davon haben bestimmt weder drei Anwälte im Freundeskreis und auch nicht den finanziellen Background um eine Klage bis zum BGH durchzustehen.
Diesen Leuten ist nicht damit geholfen, dass man ihnen erklärt, dass die Rechtslage schon seit "ewig" klar ist. Nicht, wenn sie in (für sie vielleicht sehr aufreibenden) Prozessen stecken.
Nicht solange Gerichte auf verschiedenen Ebenen ständig immer noch anders entscheiden, als es die ebay-AGB schreiben.
Besser wohl: Solange noch nicht durchprozessiert ist, wie nun jeder einzelne Halbsatz der Ebay-AGB zu interpretieren ist.
Deshalb finde ich es fairer auch mal darauf hin zu weisen, dass so ein Prozess auch schief gegen kann. Und/oder auch die nächste Instanz.
Und, dass es nicht ausgeschlossen ist, dass der BGH seine Sicht der Dinge eventuell noch mehrere Male erst konkretisieren muss, damit eine "ständige Rechtsprechung" überhaupt entsteht.
Und, um dem die Krone aufzusetzen: So zwischendurch kann ebay seine AGB auch noch fast beliebig ändern
Das ist eben der Unterschied zwischen "grauer Theorie" und praktischem Alltag!
Die Urteile des BGH sind zwar die höchstrichterliche aktuelle Einschätzung. Ob sich irgendeine Unterinstanz daran hält, wer weiß.
Richter sind ja nicht weisungsgebunden.
Es kommt immer auf den Einzelfall und den jeweiligen Richter an.
Aber hier soll anscheinend nicht darauf hingewiesen werden.
Und wie du richtig angemerkt hast, nicht jeder hat die Mittel sich bis vors BGH zu klagen.
Und das Kind kann schon in den Brunnen gefallen sein bevor sich ein Betroffener hier zu Wort meldet, Stichwort: Mail-Verkehr!