Rhetorische Frage zum Auktionsabbruch

    • pandarul schrieb:

      Diese ignorante Dreistigkeit, als letztes Rückzugsgefecht nunmehr (ebenfalls nicht das erste Mal) zu behaupten, irgendein Amtsrichter würde sich wissentlich über ständige höchstrichterliche Rechsprechung hinwegsetzen, muß und werde ich mir nicht bieten lassen.


      Ich greif den mal raus.
      Solltest du auf den Amtsrichern nicht sitzen lassen, denn das ist ein Anfriff auf sie - und nicht auf dich. ;)



      @ Löschbert

      Auch wenn du nicht begründen musst, es wird bei Neueinstellung offensichtlich, würde ich den Kundenkontakt mit netter Mail, dass wegen dieser offensichtlichen Diskrepanz eine Neueinstellung erfolgen musste garniert mit dem Angebot der neuerlichen Gebotsabgabe loslassen.


    • Nein, würde es nicht, weil eBay dir verbietet, Angebote mit widersprüchlichen Angaben zu machen. Technisch mag das möglich sein, aber niemand wird verlangen dürfen, daß du gegen die AGB verstößt und dir Sanktionen einhandelst. Von dir als gewerblichem sowieso nicht, weil du dich ggf. wettbewerbswidrig verhalten würdest. Es ist dir also unmöglich, so zu verfahren, wenn auch aus anderen als rein technischen Gründen.

      pages.ebay.de/help/policies/selling-practices.html#details
      pages.ebay.de/help/sell/title_desc_ov.html

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    • oldschmatterhand schrieb:

      Warum sollte das nicht relevant sein?
      Wenn es so ist, dass das Gebot eines Pushers (nichts anderes ist es ja im Prinzip, wenn man Deinen Vorschlag mit dem "Zweitaccount" aufgreift) unwirksam wäre, wäre das Pusher-Gebot nicht so zu behandeln, als ob es gar nicht abgegeben worden wäre? Dann wäre doch der Kaufvertrag mit dem "(tatsächlich nicht) unterlegenen Bieter" gar nicht angetastet worden, würde also weiterhin fortbestehen?


      Weil die Frage, ob ein höheres Gebot rechtlich Bestand hat, nicht zur Beurteilung des Überbotenwordenseins herangezogen wird. Und das auch nicht darf, ich will dir das mal an einem Beispiel illustrieren.

      Wenn du 500 Euro auf ein Notebook bietest und mit 510 überboten wirst, kaufst du dir halt in der Nachbarauktion dein neues Notebook. Jetzt stellt sich aber heraus, daß die 510 Euro von einem Minderjährigen, einem Pusher, einem Nigeria-Bieter, einem Fake-Account (nämlich dem mit der Konkurrenzauktion, der die Bieter zu sich selbst lotsen sollte) oder sonstwie AGB-widrig geboten wurden.

      Würde damit dein Kaufvertrag wieder wirksam werden, müßtest du zwei Notebooks abnehmen. Schönen Dank!

      Also: der schwebend wirksame Kaufvertrag steht unter der auflösenden Bedingung eines höheren Gebotes während der Auktionslaufzeit. Ob dieses dann zu einem wirksamen Kaufvertrag führt oder nie hätte abgegeben werden dürfen, ist irrelevant (und steht auch nicht umsonst explizit nicht so in den AGB).

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    • pandarul schrieb:

      *alte_eule* schrieb:

      Bitte nicht persönlich werden...


      Das hat überhaupt nichts mit persönlich zu tun.

      Sowohl der Versuch, Theorie und Praxis voneinander abzugrenzen - es ist ja nicht das erste Mal, daß @giu mich als "Theoretiker" abzuqualifizieren versucht -, wo eigentlich nur eine Abgrenzung der Art "Lesen und verstehen können: ja - nein" zulässig ist, als auch die Legende, man hätte das ja alles nicht wissen können, erst jetzt durch diese nigelnagelneue BGH-Entscheidung sei auf einmal alles anders, sind ja wohl an Lausigkeit nicht zu überbieten.

      Natürlich war das alles von Anfang an klar, für jeden, der sich damit ernstlich beschäftigen wollte. Nicht ganz unkomplex, die Angelegenheit, zugegeben. Aber ich bin ja nun auch wahrlich nicht der einzige hier, der das verstanden hat. Ganz im Gegenteil, die Mehrheit der Leute konnte das nachvollziehen, nachdem wir es in aller Ausführlichkeit mehrfach auseinandergedröselt hatten.

      Diese ignorante Dreistigkeit, als letztes Rückzugsgefecht nunmehr (ebenfalls nicht das erste Mal) zu behaupten, irgendein Amtsrichter würde sich wissentlich über ständige höchstrichterliche Rechsprechung hinwegsetzen, muß und werde ich mir nicht bieten lassen.

      Die Wahrheit ist nunmal, daß @giu mit seinem Geschrei völlig daneben lag und nicht die Größe besitzt, das einfach frei heraus zuzugeben. Und das daß im Forum wenigstens anderthalb Jahre lang so akzeptiert wurde, anstatt daß jemand diese Mythen weggeräumt hätte. Stattdessen heißt es jetzt wieder, er solle mundtot gemacht werden, Was für ein sich selbst disqualifizierender Blödsinn!

      "Einzelurteile", die eine "Richtung aufzeigen"? Das ist doch an Schwachfug kaum zu überbieten und wie immer auch nur eine unbelegte Behauptung. Zeigt mir vielleicht irgendjemand ein einziges dieser angeblichen Einzelurteile, das in Kenntnis (!) des BGH gegen einen berechtigten (!) Abbrecher ergangen ist? Hier im Forum ist jedenfalls keins bekannt. Ich habe alle gelesen, im Gegensatz zu @giu empfinde ich es nämlich nicht als Zumutung, mich vor dem Posten zu informieren.

      Eigentlich wollte ich auf diese persönlichen Befindlichkeiten nicht mehr eingehen, dennoch:

      Jemanden als Theoretiker zu bezeichnen ist nicht ehrrüchig. Du hast selbst geschrieben nie in den EBay-Foren gewesen zu sein.
      Deshalb kann man dir durchaus eine gewisse Praxis (oder Erfahrung in Einzelfällen, such es dir aus) absprechen, ohne dich ins Lächerliche ziehen zu wollen.
      Falls du dies so auffassen solltest, dein Problem!

      Klar ist überhaupt nichts ausser deiner unumstößlichen Meinung mit der du, ohne Kenntnis der individuellen Lage, Fragesteller in Rechtsstreits jagst.
      Übernimmst du irgendeine Haftung? Natürlich nicht, du gibst ja nur deine Meinung wieder. Darauf hat sich bisher noch jeder zurückgezogen der den Gockel markiert hat!

      Wo schreibe ich, daß Richter XY sich wissentlich im Einzelfall über eine höchstrichterliche Entscheidung hinwegsetzen würde?
      Hab ich nie geschrieben, lediglich widersprochen, daß ein Richter an übergeordnete Urteile nichtniemals gebunden ist.
      Passt natürlich schlecht in eine Totschlagargumentation ist aber so!

      Ich komme mir langsam vor wie eine tibetanische Gebehtsmühle. Ist es so schwer zu begreifen, daß jedes Urteil auf einem Einzelfall beruht. Selbst eines des BGH!
      Es kann maximal richtungsweisend sein ist aber nicht verbindlich und vor allem nicht auf jeden Einzelfall übertragbar.
      Somit ist das Wiederholen der neuesten Urteile für die Tonne und kann Betroffene teuer zu stehen kommen!

      Die abqualifizierenden Äußerungen ggü. mir kann jeder selbst abzählen.
      Auf Hahnenkänpfe hab ich keine Lust, wenn hier keine Gegenmeinung vertreten werden soll, vor allem eine bedacht formulierte, ist dies kein Forum sondern die Einzelveranstaltung von Selbstdarstellern.
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • #86

      ohne Kenntnis der individuellen Lage, Fragesteller in Rechtsstreits jagst. Übernimmst du irgendeine Haftung?

      Deshalb wird doch eigentlich grundsätzlich hier nachgefragt oder eine Meinung aufgrund des EP abgegeben, falls sich der TE nicht mehr meldet.
      Übernimmst du die Haftung, falls deine Empfehlung lautet, lieber Schadenersatz zu bezahlen, als sich einem Rechtsstreit zu stellen?
      Sorry @Giu, aber dein zweiter Satz ist absolut nicht zuende gedacht.

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    • pandarul schrieb:

      Einfach noch zu viele nicht ausprozessierte "Konstellationen"


      Nenne mal eine.

      Ich finde im Moment noch einzig die Frage interessant, wie ein "Fehler beim Eingeben des Startpreises, des Mindestpreises oder der Angebotes" zu bewerten ist.


      Ja gerne. Aber Du hast eine der Fragen ja schon konkret angesprochen. Wie ist das, wenn der Vk vergessen hat, einen ordentlichen Mindestpreis (mittlerweile oft kostengünstig und selbst für Private kein wirkliches Hindernis mehr) einzugeben?
      Im letzten Herbst entschied dazu das LG Gießen so:
      damm-legal.de/lg-giessen-minde…nes-kaufvertrags-bei-ebay

      Allerdings, in diesem Fall ist auch das eingetreten, was Du schon vorher angemerkt hattest: Der VK hat im Voraus wohl schon sich um "Kopf und Kragen..."
      Das ist zu berücksichtigen.
    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      Du hast selbst geschrieben nie in den EBay-Foren gewesen zu sein.


      Achja? Wo?

      geiz_ist_ungeil schrieb:

      Wo schreibe ich, daß Richter XY sich wissentlich im Einzelfall über eine höchstrichterliche Entscheidung hinwegsetzen würde?


      In Posting #61 z.B. Mit dem Argument, er wäre ja nicht weisungsgebunden.

      geiz_ist_ungeil schrieb:

      Ist es so schwer zu begreifen, daß jedes Urteil auf einem Einzelfall beruht. Selbst eines des BGH!


      Nein, daran ist gar nichts schwer zu begreifen. Schwer zu begreifen ist offenbar nur, daß, wenn der Einzelfall auf eine Berechtigung nach eBay-Regeln hinausläuft, für das Urteil keinerlei Spielraum besteht.

      Falsch hingegen ist, der BGH würde Einzelfälle entscheiden. Der BGH entscheidet in erster Linie überhaupt keine Fälle (so z.B. die neue Entscheidung, s.o., die an das zuständige Gericht zurückverwiesen wurde), wenn ihm nicht zufällig die dafür notwendigen Infos vorliegen, dann macht er das schon mal nebenbei mit. Der BGH prüft als Revisionsinstanz Urteile der untergeordneten Gerichte auf Rechtsfehler und klopft dabei Grundsätze fest, die genau dazu dienen, was du hier vehement bestreitest: die Rechtsprechung auf einem bestimmten Gebiet zu vereinheitlichen. Genau das ist übrigens auch ein Revisionsgrund.

      Betroffenen die für ihren Fall relevanten Originalquellen zu benennen soll für die Tonne sein und sie teuer zu stehen kommen? Magst du diese These mal ausführen? Genauso wie du vielleicht mal aufzeigen könntest, wo genau ich "Fragesteller in einen Rechtsstreit jag(e)". Ich gebe denen nur die Informationen an die Hand, die sie in die Lage versetzen, selbst zu entscheiden, ob sie einem Abzocker 500 oder mehr Euro widerstandslos in den Rachen werfen wollen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Ansonsten ist noch die Klausel "anderweitig nicht mehr zum Verkauf verfügbar" auslegbar bzw. bisher mit wenig Leben gefüllt.

      Aber auch das aktuelle "beispielsweise wenn Sie feststellen, dass Ihr angebotener Artikel nicht einwandfrei oder unvollständig ist" lässt noch ein wenig "Luft" für weitere Auslegungen, denke ich :)

      Was wird ebay damit gemeint haben? Eine Frage, die deutsche Richter sich stellen müssen.

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    • Kaiolito schrieb:

      #86

      ohne Kenntnis der individuellen Lage, Fragesteller in Rechtsstreits jagst. Übernimmst du irgendeine Haftung?

      Deshalb wird doch eigentlich grundsätzlich hier nachgefragt oder eine Meinung aufgrund des EP abgegeben, falls sich der TE nicht mehr meldet.
      Übernimmst du die Haftung, falls deine Empfehlung lautet, lieber Schadenersatz zu bezahlen, als sich einem Rechtsstreit zu stellen?
      Sorry @Giu, aber dein zweiter Satz ist absolut nicht zuende gedacht.

      Wann habe ich je dazu geraten Schadensersatz zu bezahlen? Richtig, nie!
      Ich verweise dann auf einen versierten Fachanwalt der, im Gegensatz zu uns, alle Fakten auf den Tisch bekommt (oder bekommen sollte).
      Du wirst aber noch nie eine Äußerung von mir gelesen haben in der ich einen Betroffenen in Rechtssicherheit wiege und ihn mit div. Urteilen vollpflastere die evt. sein Anwalt als Argumentationsgrundlage verwenden kann (oder auch nicht).
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

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    • #91

      Ich habe nirgends behauptet, dass du Leute zu Schadenersatzzahlungen führst oder in diese Richtung berätst @Giu, genauso falsch ist jedoch deine Aussage, dass @pandarul die Leute in einen Rechtsstreit treibt.
      Schon weiter oben hatte ich geschrieben, dass es hier nur einen "Faden" gibt mit entsprechender Argumentationsgrundlage. Entscheiden muss das jeder für sich selbst, aber ohne die Argumentationsgrundlage entstehen weitere oder erstmals "falsche" Mails, die dem "Höchstbietenden" entweder Argumente liefern oder aufzeigen, dass es sich um ein potentielles Opfer oder eben um Gegner handelt.

      EDIT:
      Mein Posting:

      Übernimmst du die Haftung, falls deine Empfehlung lautet, lieber
      Schadenersatz zu bezahlen, als sich einem Rechtsstreit zu stellen?

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    • schabbesgoi schrieb:

      Ansonsten ist noch die Klausel "anderweitig nicht mehr zum Verkauf verfügbar" auslegbar bzw. bisher mit wenig Leben gefüllt.


      Na gut, wobei sie der Vollständigkeit halber "ohne ihr Verschulden anderweitig nicht mehr zum Verkauf" lautet. Das ist ja nur eine Auffangklausel für alles, was unter den ersten beiden Punkten nicht abgefertigt werden kann.

      Stell dir darunter z.B. einen Rechtsmangel vor, wenn der VK während der Auktion erfährt, daß er die Ware gar nicht verkaufen darf. Sowas würde darunter fallen.

      schabbesgoi schrieb:

      beispielsweise wenn Sie feststellen, dass Ihr angebotener Artikel nicht einwandfrei oder unvollständig ist


      Naja, das ist halt einfach eine (unverbindliche) Formulierung im OCS-Portal, die sich auf die genannten Gründe auf der Abbruch-Seite bezieht.
    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      Du wirst aber noch nie eine Äußerung von mir gelesen haben in der ich einen Betroffenen in Rechtssicherheit wiege und ihn mit div. Urteilen vollpflastere die evt. sein Anwalt als Argumentationsgrundlage verwenden kann (oder auch nicht).


      Ja, das stimmt, du hast es nicht so mit Quellen. Meistens quast du nur unbelegt ein paar zusammenhangslose Sätze in den Raum *ggg*.
    • pandarul schrieb:

      geiz_ist_ungeil schrieb:

      Du hast selbst geschrieben nie in den EBay-Foren gewesen zu sein.


      Achja? Wo?

      geiz_ist_ungeil schrieb:

      Wo schreibe ich, daß Richter XY sich wissentlich im Einzelfall über eine höchstrichterliche Entscheidung hinwegsetzen würde?


      In Posting #61 z.B. Mit dem Argument, er wäre ja nicht weisungsgebunden.

      geiz_ist_ungeil schrieb:

      Ist es so schwer zu begreifen, daß jedes Urteil auf einem Einzelfall beruht. Selbst eines des BGH!


      Nein, daran ist gar nichts schwer zu begreifen. Schwer zu begreifen ist offenbar nur, daß, wenn der Einzelfall auf eine Berechtigung nach eBay-Regeln hinausläuft, für das Urteil keinerlei Spielraum besteht.

      Falsch hingegen ist, der BGH würde Einzelfälle entscheiden. Der BGH entscheidet in erster Linie überhaupt keine Fälle (so z.B. die neue Entscheidung, s.o., die an das zuständige Gericht zurückverwiesen wurde), wenn ihm nicht zufällig die dafür notwendigen Infos vorliegen, dann macht er das schon mal nebenbei mit. Der BGH prüft als Revisionsinstanz Urteile der untergeordneten Gerichte auf Rechtsfehler und klopft dabei Grundsätze fest, die genau dazu dienen, was du hier vehement bestreitest: die Rechtsprechung auf einem bestimmten Gebiet zu vereinheitlichen. Genau das ist übrigens auch ein Revisionsgrund.

      Betroffenen die für ihren Fall relevanten Originalquellen zu benennen soll für die Tonne sein und sie teuer zu stehen kommen? Magst du diese These mal ausführen? Genauso wie du vielleicht mal aufzeigen könntest, wo genau ich "Fragesteller in einen Rechtsstreit jag(e)". Ich gebe denen nur die Informationen an die Hand, die sie in die Lage versetzen, selbst zu entscheiden, ob sie einem Abzocker 500 oder mehr Euro widerstandslos in den Rachen werfen wollen.

      Solltest du das mit dem Einzelfall dann mal verinnerlicht haben und das auch so hier schreiben hab ich einiges erreicht!
      Ich als, von dir dahingestellter Depp, versuche nichts anderes als "die Bürste gegen einen Kamm" auszutauschen.
      Jeder Fall is verschieden gelagert. Ich spreche dir den guten Willen nicht ab, es hilft aber wenig wenn du einem Betroffenen das sicher notwendige Rüstzeug mit auf dem Weg gibt, dieser aber nicht damit anzufangen weiß.
      Manchmal ziehst du einem Betroffenen zwar ne Ritterrüstung an setzt ihn aber auf ein totes Pferd womöglich. Weißt du das in deiner Generalisierung?
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    • Ach, macht es Euch doch nicht so schwer. Natürlich möchte man seinen Anwalt auch "füttern", sein Interesse erlangen und ihn auf eine Spur setzen.
      Und dafür kann jede "Spur" recht sein.
      Wir verlassen hier zwar jegliches "Gefühl" von gut und böse. Aber im Prozess ist es dann manchmal so.
      Ich hatte zwar "konkret" nur ein wenig, oder ein wenig mehr, mit dem Arbeitsrecht zu tun, aber woanders wird es nicht anders sein: "Gewinnen" tut der, der die Urteile und Kommentare am besten kennt und damit argumentieren kann. Und den Richter überzeugen.

      Klar, dabei ist "BGH" ganz viel mehr wert als "AG" oder "LG" oder gar "OLG" und so wird in "der Praxis" Ober immer meistens Unter schlagen. Ob daran gebunden oder nicht: Nie wird sich jemand der Lächerlichkeit preisgeben wollen. Wenn ein Richter -wissentlich- gegen "Höhere" Instanzen urteilt, dann hat er entweder die Zeichen der Zeit nicht mitbekommen oder er sieht einen Grund, warum "dieser Fall" abweichend ist. Das ist sicher manchmal auch notwendig.

      Darum streiten ist imo irgendwie nicht förderlich. Allerdings: Jedem Hilfesuchenden sollte klar sein, dass es einiges im Zusammenhang Auktionsabbruch gibt, was eben noch nicht letztendlich durchgefochten ist. Und deshalb für einen selber einen langen und haarigen Weg mit einigen finanziellen Gefahren bedeuten kann.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()

    • pandarul schrieb:

      geiz_ist_ungeil schrieb:

      Du wirst aber noch nie eine Äußerung von mir gelesen haben in der ich einen Betroffenen in Rechtssicherheit wiege und ihn mit div. Urteilen vollpflastere die evt. sein Anwalt als Argumentationsgrundlage verwenden kann (oder auch nicht).


      Ja, das stimmt, du hast es nicht so mit Quellen. Meistens quast du nur unbelegt ein paar zusammenhangslose Sätze in den Raum *ggg*.

      Ich gehe davon aus daß hier Leute Hilfe suchen und keine Voll- oder Halbjuristen sind.
      Aus diesem Grund versuche ich es ihnen verständlich zu schreiben!
      Alternative wäre, ich kotze ihnen seitenlange Urteile vor die Füße.
      Deshalb gibt es von mir Einschätzungen mit Verweis an einen Fachanwalt. Nie würde ich eine derartige Hybris entwickeln, einem Fragesteller "Waffen" in die Hand zu geben mit denen er nicht umgehen kann.
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    • @schabbes

      Ehrlich gesagt, man muss heute entweder richtig Glück bei seiner Anwaltswahl haben oder eben entsprechend "füttern".
      Anders geht das nicht oder erzeugt zusätzliche Kosten über eine höhere Instanz.
      Es ist teilweise erschreckend (und ich habe wöchentlich mehrmals mit solchen anwaltlichen Dingen zu tun), was teilweise als kostenpflichtige Leistung abgeliefert wird.
      Darum machen wir das doch hier, geben den Leuten Hinweise, Meinungen und auch Ansporn, sich nicht einfach von uralten Urteilen im Bezug auf Auktionsabbruch verarschen zu lassen.
    • pandarul schrieb:

      Zitat von »schabbesgoi«
      beispielsweise wenn Sie feststellen, dass Ihr angebotener Artikel nicht einwandfrei oder unvollständig ist



      Naja, das ist halt einfach eine (unverbindliche) Formulierung im OCS-Portal, die sich auf die genannten Gründe auf der Abbruch-Seite bezieht.



      Erklär mir doch mal, warum das nun "unverbindlich" sein soll. Steht doch da. Auf den Ebay-Seiten. Für jeden Nachlesbar.
    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      Solltest du das mit dem Einzelfall dann mal verinnerlicht haben und das auch so hier schreiben hab ich einiges erreicht!


      Ich weiß wirklich nicht, was du eigentlich von mir willst. Wir predigen alle seit ewigen Zeiten, daß sie die Frage nach der Berechtigung des Auktionsabbruches nach den Umständen des Einzelfalls bemißt. Das brauchte niemand zu verinnerlichen und es ist auch niemandes' Verdienst, sondern unter allen ernstzunehmenden Forennutzern Konsens.

      Es bekommt auch jeder Geschädigte diejenigen Argumente - zumindest von mir - und Quellen, die für seine konkrete Konstellation tragen, und auch die passenden Erläuterungen, wo die Schnittmengen liegen. Vielleicht willst du das mal nacharbeiten gehen, bevor du unsubstantiiert gegenteilige Behauptungen in den Raum stellst? Und Leute, bei denen gar nix trägt, bekommen auch genau das so gesagt. Nur weil du dir was von Generalisierungen zusammenphantasierst, heißt das ja nicht, daß solche auch tatsächlich stattfinden.

      schabbesgoi schrieb:

      "Gewinnen" tut der, der die Urteile und Kommentare am besten kennt und damit argumentieren kann. Und den Richter überzeugen.


      Na sicher, insbesondere muß man vor allem zuerst mal dem Richter die Rechtslage zur Kenntnis geben. Es gibt im Zivilprozeß keine irgendwie gearteten Ermittlungen, schon gar nicht "von Amts wegen". Kein Richter kann alles wissen, man muß ihm schon sagen, daß er in dem einen oder anderen Punkt gar keine Wahl hat, genauso, wie man bestreiten muß, was die Gegenpartei vorbringt. Den Unterschied kapieren viele nicht, wenn ich im Zivilprozeß behaupte, der Mond ist blau, und meine Gegenpartei bestreitet das nicht zumindest mit Nichtwissen, steht im Urteil am Ende drin, daß der Mond blau ist.