schabbesgoi schrieb:
pandarul schrieb:
Zitat von »schabbesgoi«
beispielsweise wenn Sie feststellen, dass Ihr angebotener Artikel nicht einwandfrei oder unvollständig ist
Naja, das ist halt einfach eine (unverbindliche) Formulierung im OCS-Portal, die sich auf die genannten Gründe auf der Abbruch-Seite bezieht.
Erklär mir doch mal, warum das nun "unverbindlich" sein soll. Steht doch da. Auf den Ebay-Seiten. Für jeden Nachlesbar.
Steht doch da: beispielsweise heißt, dass auch andere Möglichkeiten möglich sind. (fat Grin)
Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." Ringelnatz
Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"