Retour eines mangelhaften Gerätes - zwei gleiche Geräte bei zwei unterschiedlichen Verkäufern gekauft - eines mangelhaft

    • Retour eines mangelhaften Gerätes - zwei gleiche Geräte bei zwei unterschiedlichen Verkäufern gekauft - eines mangelhaft

      Hallo,

      Ich brauche einen kurzen Rat. Und zwar habe ich mir bei 2 gewerblichen Verkäufern 2 identische Stück 19" TFT Flachbildschirme gekauft. Beide Verkäufer geben 24 Monate Gewährleistung. Nun hat einer der beiden TFTs nach 1 wöchiger Nutzung einen sporadisch auftretenden Bildausfall. Hab alles durchgetestet, es liegt definitiv am TFT. Leider kann ich die TFTs nicht 100% sicher dem jeweiligen Verkäufer zuordnen.

      Wie gehe ich da jetzt vor? Haben Verkäufer die Seriennummer gespeichert? Das wäre hilfreich.

      Bin für jeden Tip dankbar!
      Lg tocsin
    • Auf den Rechnungen / Lieferschein steht keine Seriennummer des Monitors leider : ( ...wenn ich die Verkäufer frage ob diese die Serrienummer der Geräte in ihrem System speichern könnt ich mir Vorstellen das die Mißtrauisch werden, vir allem wenn ich dann das Gerät reklamieren möchte. Echt ne blöde Situation.
    • Selbst wenn dein VK nicht gespeichert hat, weißt du nicht, ob sein Lieferant den nicht im System hat.

      Wird es zeitlich knapp? Sonst spiel Lotto mit Chance 50:50.
      Schick ihn an den Lieferanten, den du für zuverlässiger hältst. Weist er zurück, hast du nur doppelte Versandkosten, weil du dann beim anderen deine Reklamation vorträgst.
    • Vielleicht ist das sowieso egal, weil die VK das ihrerseits mit dem Hersteller als Garantiefall abwickeln, vermute ich.
      Dem wiederum dürfte dann nur wichtig sein, dass das Gerät noch in der Garantiezeit liegt. Das wäre dann ja bei beiden, unabhängig vom VK, gegeben.
      Kann natürlich auch zu Komplikationen führen, aber irgendwo muss man ja ansetzen.
    • Sind beides gebrauchte Monitore jedoch mit 24 Monaten Gewährleistung, das hab ich vergessen zu erwähnen. Einer ist ein Kundenrückläufer, der aus einer 14tägigen Rückgabe stammt, der andere hat wahrscheinlich ähnliches hinter sich. Ändert das was an der Rückgabe? Wäre noch in der Zeit.
    • tocsin schrieb:

      Ja da steht 24 monate gewährleistung. Ist doch aber eigentlich für die ursprüngliche Frage egal, oder hat das ne relevanz ob 24 oder 12 monate gewährleistung. Sind ja grad erst gekauft worden.

      Nein, wenn sie gerade erst gekauft wurden, dann hat das keine Relevanz. Da diese 24 Monate bei Gebrauchtgeräten eher ungewöhnlich sind, hatte ich die Idee, dass es sich zwar um verschiedene Shops, aber den gleichen VK handeln könnte. Das wäre aber aus dem Impressum in der AB ersichtlich.
    • selbst wenns der gleiche Hersteller ist, ist es den Verkäufern nicht egal, fremde Garantiefälle zu bearbeiten, denn das verursacht meistens Kosten und Umstände, die nicht oder nicht vollständig vom Hersteller ersetzt werden

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von aurum ()

    • Guten Abend allerseits,

      eine Frage habe ich noch. Und zwar konnte ich mit dem gewerblichen Verkäufer Kontakt aufnehmen (eBay Falleröffnung) und dieser nimmt auch den Artikel zurück. Erstattung vom Kaufpreis (war via Sofortkaufen) und der ursprünglichen Versandkosten (es war kostenloser Versand). Ebay teilte mir mit das ich für die Rückversandkosten selber aufzukommen habe. Nun dachte ich das ab einem Warenwert von 40€ der Verkäufer für den Rückversand aufkommen muß wenn ich mein Widerrufsrecht aufgrund eines Sachmangels (Defektes) in Anspruch nehmen möchte. Der Monitor hat sehr weit mehr wie 40€ gekostet.

      Siehe internetrecht-rostock.de/widerruf-40-euro.htm

      Was stimmt den nun?

      Vielen Dank und einen schönen Abend
      tocsin
    • Ausschnitt aus Ebays eigenen Bestimmungen:

      "Bei einem gewerblichen Verkäufer gilt: Hat Ihnen der Verkäufer ein Rückgaberecht eingeräumt, trägt er immer die Rücksendekosten.

      Laut Widerrufsrecht ist der Verkäufer
      verpflichtet, die Kosten für die Rücksendung zu übernehmen, wenn der
      Preis des Artikels 40 Euro übersteigt. Wenn der Preis des Artikels 40
      Euro nicht übersteigt, kann der Verkäufer Ihnen die Versandkosten
      auferlegen."

      pages.ebay.de/help/buy/return-item.html#request
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
      Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif]
    • Ich habe über eBay Kontakt mit dem Käufer aufnehmen wollen, da der Artikel Aufgrund seines Defektes Sachmängel aufweist. Ebay ließ mich direkt einen Fall eröffnen als ich mit dem Verkäufer Kontakt aufnehmen wollte. Dies habe ich getan und in der Falleröffnung den Punkt "Kaufpreis + Versandkostenrückerstattung" angewählt aber gleichzeitig in dem Textfeld weiter unten den Käufer die Möglichkeit angeboten ein funktionierendes Austauschgerät anzubieten. Als Antwort erhielt ich von eBay die Nachricht, das der Verkäufer den Artikel zurücknimmt und die ursprünglichen Versandkosten (es war kostenloser Versand) zurückerstattet. Gleichzeitig habe ich laut eBay aber für den Rückversand aufzukommen. Warum teilt mir eBay dann mit das ich für die Rücksendekosten aufkommen muß? Der Verkäufer akzeptiert laut Angaben zum Widerrufs- und Rückgaberecht die Rücknahme. Der (mangelhafte bzw. defekte) Artikel hat weit mehr wie 40€ gekostet. Wie gehe ich jetzt weiter vor? Retourenschein vom Verkäufer anfordern? Oder selber zahlen?
    • tocsin schrieb:

      ... und dieser nimmt auch den Artikel zurück....
      ... Ebay teilte mir mit das ich für die Rückversandkosten selber aufzukommen habe.


      Aber mal ganz ehrlich... Du hattest ein Problem, das wurde nun gelöst.
      Freu Dich doch das es nun so gut ausgegangen ist und mach Dir keinen Kopf.

      Wen interessiert eBay, was sagt der Verkäufer?
      Frage doch einfach beim Verkäufer nach. Nett und höflich.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von hondamobil ()

    • Aha, das war also eine automatische Falleröffnung durch Fragestellung. Das kann man umgehen, in dem man als Betreff "Sonstige" angibt. Ein erster Kontakt ohne gleich einen Fall zu eröffnen schafft i.d.R. eine bessere Diskussionsgrundlage. Zu spät.
      Egal, ob Reklamation oder Widerruf, dir stehen auch die Rücksendekosten zu. Ebay/PayPal berücksichtigen das bei Fallentscheidungen allerdings oft nicht.
      Frage den VK nach einem Retourenschein oder welche andere Lösung er vorschlägt.
      Jetzt ist ja gerade Fasching und nicht jeder arbeitet, sonst hätte ich vorgeschlagen du rufst da einfach mal an.