Diskussion zu Sozialleistungen und anderen sozialen Fragen

    • Kaiolito schrieb:

      Penny schrieb:

      Kaiolito schrieb:

      Wer heute nur einen Rentenanspruch auf 850 € Nettorente hat, kann "Zuschüsse" beantragen und soll die auch bekommen.
      Sie hat eine Eigentumswohnung und laut ihrer Aussage bekommt sie deshalb keine Zuschüsse.
      Meines Wissen (kann mich aber auch irren), bekommen auch Bewohner eines Eigenheimes Zusschüsse, wenn das Einkommen nicht ausreicht.
      Müsste man mal fragen, ob die Wohnung fremdvermietet ist und damit Einkünfte abwirft.



      Über genau solche Dinge. Eigentlich ist das schon die erste Antwort zum "worüber erkundigen".
      Auch wenn man vorübergehend und im vollen Recht hilfsbedürftig wird, so heißt das nicht automatisch, dass man aus der eigenen Wohnung oder Haus raus müsste.

      Natürlich, wenn man auf Heimpflege angewiesen ist und das Wohneigentum dauerhaft nicht mehr nutzen kann, dann muss dieser Besitz verkauft und "verwertet" werden, bevor man staatliche Hilfe bekommt. Das allerdings schadet dem alten Menschen nicht mehr. Es mindert nur das Erbe für die Kinder. So geht es uns auch. Ich sehe es allerdings auch nicht als größtes Verdienst und die Aufgabe unserer Eltern an, uns zu (reichen) Erben zu machen.
    • Kaiolito schrieb:

      Noch zu #38

      Hierbei handelt es sich um die überwiesene Leistung auf das Konto des Leistungsempfängers.
      Die Miete, die Nebenkosten, der Strom werden zusätzlich bezahlt.

      Falsch! Der Strom muss vom Regelsatz bezahlt werden.
      Und die Bruttomiete ist nach oben begrenzt. Das ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich, wie viele qm einer Person zugestanden werden. Ist das Limit überschritten, muss auch dieser Anteil vom Regelsatz getragen werden. Oder eine billigere Wohnung gesucht werden. Gilt inzwischen fast überall auch für Rentner.

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • Ja, aber wir wissen nichts dazu.
      Jemand bekommt 850 € Rente und hat eine Eigentumswohnung.
      Das ist alles was wir wissen.

      Das heißt nicht, dass es nicht auch Zuschüsse geben kann. Behinderung usw.
      Das ist alles möglich.

      Wir sollten hier keine Urteile fällen, bevor die Fakten nicht zur Beurteilung ausreichen.
      Deshalb hatte ich geschrieben: Es ist möglich.
    • #43 und ich möchte es eben noch allgemeiner fassen. -> Kundig machen.
      Tatsächlich hängt es ja vom Einzelfall ab, und da gibt es keine Pauschalantworten.

      Ich sehe allerdings zunehmend eine ganz große Verzweiflung und Angst. Auch ich kann die haben, wenn ich den Trend sehe, das wohin es schlingert.

      Aber zumindest für heute und für viele: Erkundigen und Rechte wahrnehmen. Besonders wenn es um die Eltern geht. Die haben das verdient. Im wahrsten Wortsinne.
      Und das hat nichts mit "ausnutzen" des Sozialsystems zu tun.
    • Kaiolito schrieb:

      Ja, aber wir wissen nichts dazu.
      Jemand bekommt 850 € Rente und hat eine Eigentumswohnung.
      Das ist alles was wir wissen.

      Das heißt nicht, dass es nicht auch Zuschüsse geben kann. Behinderung usw.
      Das ist alles möglich.

      Wir sollten hier keine Urteile fällen, bevor die Fakten nicht zur Beurteilung ausreichen.
      Deshalb hatte ich geschrieben: Es ist möglich.

      Nein. Du hattest geschrieben:



      Wer heute nur einen Rentenanspruch auf 850 € Nettorente hat, kann "Zuschüsse" beantragen und soll die auch bekommen.

      Klingt ein klein wenig anders.

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • karakorum666 schrieb:

      Kaiolito schrieb:

      Noch zu #38

      Hierbei handelt es sich um die überwiesene Leistung auf das Konto des Leistungsempfängers.
      Die Miete, die Nebenkosten, der Strom werden zusätzlich bezahlt.

      Falsch! Der Strom muss vom Regelsatz bezahlt werden.
      Und die Bruttomiete ist nach oben begrenzt. Das ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich, wie viele qm einer Person zugestanden werden. Ist das Limit überschritten, muss auch dieser Anteil vom Regelsatz getragen werden. Oder eine billigere Wohnung gesucht werden. Gilt inzwischen fast überall auch für Rentner.


      Strom: Das ist richtig, der Strom muss vom Regelsatz bezahlt werden. Zumnidest nach Hartz4/ALGII. Bei Rentnern sind wir zwar nicht beim ALGII- weil die sind ja nicht arbietsfähig, aber bei der Grundsicherung, was nun auch kaum Unterschied macht (so weit ich weiß) Stromkosten sind ein großes Problem, weil sie so sehr steigen, dass man dafür oft schon mehr als den gesamten Satz für "Wohnen einschl. Energie, Instandhaltung " von 32,68 aufwenden muss.

      Bruttomieten sind an sich nicht nach "oben begrenzt". Die Grenze richtet sich nach den ortsgängigen Mitspiegeln und die sind verschieden, je nach Wohnort. Dabei ist ein "unterer Standard" anzulegen, aber nicht der "unterste". Wohnungen mit Gemeinschaftsklos für mehrere Mietparteien dürfen dabei nicht herangezogen werden.
      Die Qm-Zahl, die einem "zu steht", die ist meines Wissens denn doch wieder genormt. Für eine Person sind das 45 bis 50 qm. Wenn allerdings die Miete geringer ist als für eine 1.) günstigere aber "angemessene" oder 2. eine solche angemesserne nicht her geht... dann darf es auch mehr sein. Das trifft gerade bei (bezahltem) Wohneigentum hin und wieder zu.

      Ja, vor umziehen müssen können auch ältere Menschen manchmal nicht verschont bleiben, obwohl das "raus" aus der gewohnten Umgebung eine große Härte bedeuten kann.
      Aber vorher sollte man eben mal genau überprüfen, wie es denn so ist mit dem "angemessen". Manches Mal ergibt sich auch eine Lösung durch Untervermietung von Teilen der Wohnung. Das ist oft in München so gewesen. Alte Damen, haben jahrzehntelang in großen Altbauwohnungen gelebt, gerade recht war es für eine große Familie mit Kindern.
      Aber nun ist die Dame alleine übrig geblieben auf 90qm oder noch viel mehr...

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    • Ja, vor umziehen müssen können auch ältere Menschen manchmal nicht
      verschont bleiben, obwohl das "raus" aus der gewohnten Umgebung eine
      große Härte bedeuten kann.

      Genau. Weshalb auch bei Eigenbedarfskündigungen dies von Gerichten sehr oft als unangemessene Härte erkannt und beurteilt wurde.
      Geht den meisten Sozialämtern hier und dort vorbei.

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • karakorum666 schrieb:

      Genau. Weshalb auch bei Eigenbedarfskündigungen dies von Gerichten sehr oft als unangemessene Härte erkannt und beurteilt wurde.
      Geht den meisten Sozialämtern hier und dort vorbei.
      Das eine hat mit dem anderen auch nix zu tun.
      Die Sozialklausel wird von den Gerichten sehr genau geprüft. Und wenn ein Vermieter nicht ganz mit Blindheit geschlagen ist, weiß er genau, ob ein Mieter mit der Sozialklausel durchkommen wird oder nicht.
      Bei den Sozialämtern geht es schlicht ums Geld und nicht um Moral. Selbst wenn ein Mieter mit der Sozialklausel durchkommt, die Wohnung aber zu groß und zu teuer ist, werden ihn die Sozialämter "umbetten". Ist nicht schön, ist aber die Realität in diesem unserem Staate. Und den Sozialämtern sind die Hände gebunden. Wäre schön, wenn sie auf "besondere Umstände" Rücksicht nehmen würden bzw. könnten.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von rapina ()

    • Die einzelnen Kommunen,Städte legen unterschiedliche Sätze fest.Ebenso wenig gibt es eine einheitliche Regelung seitens der AfA.
      Anders formuliert,fehlt es an einer einheitlichen Regelung.Zudem die diversen Mitarbeiter,die je nach gusto und Sympatie entscheiden.Diverse Urteile spiegeln dies wider.
      Die jetzigen Rentenempfänger wurden zwischen (ca.) 1920 und 1949 geboren.Haben also ein Leben in einer Zeit geführt,welchez.T. nicht als die beste hierzulande bezeichnet werden kann.Synonym Trümmerfrauen.Sie haben das Land ,je nach Fähigkeit aufgebaut.Ja,schon gut,nicht unbedingt jeder.Jedoch die meisten.
      Soll man nun diesen die Renten kürzen, ihnen eine Anerkennung verweigern ?
      Mir stellt sich die Frage,ob man diesen Menschen,ohne jeden einzelnen Fall zu prüfen zu wollen,nicht eine gewisse Leistung zustehen sollte,wenn nicht müsste.
      Sie haben für das jetzt bestehende Land,damit auch uns,- so zumindest m.M.n. viel getan.Ihnen staatlicherseits eine m² Fläche vorzuschreiben,aus dem lebenslangen Umfeld herauszureissen,halte ich für unmenschlich.
      Eine staatlich befohlene Umquartierung stellt für mich einen nicht akzeptablen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte dar.( Ausnahmen außer acht gelassen).
      Ein würdiges Leben im Alter sollte jedem gegeben werden,unabhängig von seinen Leistungen,die er erbracht hat.
      Wer viel weiß,denkt viel.Wer zuviel weiß,muß sich Gedanken machen.
      Hier geht es auch für Gäste zum Meldeformular für Betrugsfälle!
    • ohrwürmchen schrieb:

      so zumindest m.M.n. viel getan.Ihnen staatlicherseits eine m² Fläche vorzuschreiben,aus dem lebenslangen Umfeld herauszureissen,halte ich für unmenschlich.
      Im Extremfall würde es bedeuten, der Steuerzahler finanziert die 500m²-Villa direkt am Wannsee, weil man einen alten Baum nicht verpflanzt. Sorry, aber ich bin nicht bereit, das mitzufinanzieren.
    • Warum nicht @alte_eule?

      Die Immobilie am Wannensee ist mit Sicherheit gut zu verkaufen für dann den Erben Staat.
      Ist doch egal, ob jemand in seiner - wie auch immer zusammengesparten - Immobilie wohnt, vom Staat Grundsicherung bekommt und vom Erlös nach Verkauf rückwirkend - von mir aus mit moderaten Zinsen - seinen Vorschuß zum Leben rückfinanziert bekommt. Die eigentlichen Erben bekommen dann den Rest oder garnichts mehr!
      .
      Vermögen - egal in welcher Form - wird immer angerechnet an etwaige Sozialleistungen.
      .
      Aber was mich mehr interessieren würde, wäre die Arbeitgeber viel stärker in die Verantwortung zu nehmen. Ist ja nett, wenn Aktionäre bedienet werden, die mit dem "Gut" Geld finanzieren, aber warum werden Arbeitnehmer, die mit dem bei weitem wertvolleren Gut "Lebensarbeitszeit finanzieren" nicht mehr adäquat berücksichtigt! Da wird über kurz oder lang m.M. nach angesetzt werden müssen.
      .
      @schabbes
      irgendwie hatte ich das Gefühl, dass Du mich völlig falsch verstanden hast.
      Wenn Eltern zu staatl. "Hilfsempfängern " werden, sind Kinder nur soweit zu belasten, dass Ihr Lebensstandard gewahrt bleibt. Das ist auch so sinnig, sonst würde diese Gesellschaft ja schon die Hilfsempfänger von Morgen automatisch produzieren.
      So z.B. darf ein "Barvermögen" von schätzungsweise 150.000 EUR und ein Eigenheim dieses bei einem schätzungsweise 50-jährigem Ehepaar sowie eine 5% Rücklage für private Vorsorge etc. vom Staat garnicht zugegriffen werden. Das ist auch definitiv richtig so.

      ABER: Sobald der Staat nicht zugreifen darf, muss er das aus eigener Tasche finanzieren, d.h. der Steuerzahler muss dafür aufkommen und das wird mehr werden. Sind heute vielleicht 20 % der Rentner grundsicherung- und sozialhilfeberechtigt so wird das Morgen mehr sein. Wir reden hier nicht von ein paar EUR sondern von der Größenordnung von mehreren 100 EUR/Rentner.
      Während die Lebenshaltungskosten immer weiter steigen stagnieren die Renten - auch die zukünftigen Rentenansprüche der arbeitenden Bevölkerung. Viele schaffen es nicht mit ihrem Einkommen einen adäquaten Ausgleich zu schaffen. Und da liegt m.M. nach die Zeitbombe drin - nicht in den heutigen Rentnern.
      .
      Außerdem war die Preistabellen aus zwei völlig verschiedenen Regionen, die nichts mit NRW und Bayern zu tun hatten, sondern mit ländlichem und städtischen Gebieten. Vermutlich sind in Hamburg, Düsseldorf, Stuttgart und München die Preise für Pflegeplätze noch weit höher als in der NRW-Tabelle.
      Ich will meinen Junior-Status wieder :(
    • Wir sollten uns auch hüten die Statistik zu sehr zu bemühen. Welcher Einzelfall ist schon Statistik?

      Statistisch ist es zum Beispiel so, dass prozentual die Altersarmut (noch) weit unter der Armut in der Gesamtbevölkerung liegt.

      Statistisch ist die Armut der Alten in Bayern größer als in den meisten anderen Bundesländern (Das liegt daran, das Bayern noch für viele Jahre ein armes Agrarland war, als die heutigen Rentner in das Berufsleben gingen). "Statistisch" sieht es im Osten besser aus. Die Menschen dort haben durch das System der DDR "meistens" eine sehr durchgängige Erwerbsbiografie ohne große Ausfälle durch Arbeitslosigkeit. Alles "Statistik".

      In Bayern gibt es (immer noch) recht viele alte Leute, die kaum Rente haben. Bauern im Ruhestand. Die haben dafür Wohn- und Versorgungsrechte gegen ihre Kinder, die den Hof übernommen haben. Ist auch oft nicht "üppig", aber der normale Gang der Dinge.

      Übrigens sollte man nicht nur von "Minirenten" reden. Wie schon besprochen: Da muss man alle Einkommen dazu nehmen. Und auch Wohneigentum.
      Ist es nicht auch so, dass die meisten Leute, die sich ein Häuschen oder eine Wohnung kaufen oder bauen immer gesagt haben: Das ist ja auch fürs Alter?
      Ja, und dann ist es da, das Alter....

      Wenn eine Frau selber nur eine Mini-Rente bekommt, weil sie eben lange Jahre Hausfrau war, so heißt das nicht, dass sie automatisch Sozialfall wäre. Mal abgesehen davon, dass der "Sozialfall" nur sehr selten eintritt, solange ein Seniorenpaar noch zusammen lebt.
      Danach kommt ja oft noch die Hinterbliebenenrente für den Überlebenden dazu (Auch im Abbau befindlich für die Zukunft). Auch Betriebsrenten sind bei dieser Minirente nicht dabei (ein ganz schöner Brocken bei meinen Eltern).
      Auch Auszahlungen aus privaten Rentenversicherungen nicht, auch nicht Einkommen aus fällig werdenden Lebensversicherungen (Sehr verbreitet als Spartopf der jetzigen Rentner im Westen).
    • Damas, ich möchte denen Mut machen, die akut oder absehbar in die Situation kommen für ihre Eltern sorgen zu müssen. Es sind viele "in unserem Alter :?: " hier, bei denen es absehbar ist, das Mama oder Papa "alleine nicht mehr kann". Und da hilft "Angst-Haben" nicht weiter.

      Von Deiner Zahl 20% darfst du meines Wissens die Null weglassen. Unter Einrechnung aller Einkommen und des Besitzes liegt der Anteil der Grundsicherungsberechtigten unter den früher Erwerbstätigen Senioren meines Wissens eher bei 2%.. Nimmt man die alten Selbstständigen dazu, die gar nicht in die allgemeine Rentenkasse eingezahlt haben, dann sind wir bei ca 2,5 Prozent.
      Auch die Rente meiner Mutter ist "klein", obwohl sie "immer wieder mal" und besonders nachdem wir groß waren, gearbeitet hat.
      Aber zu der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung kommt noch eine Betriebsrente. Und so hat sie keine aktuen Sorgen.
      Wenn sie eines Tages eventuell einen Pflegeplatz braucht, dann wird es um ein paar Hundert Euro nicht reichen. Dann bin ich "dran" und mein Bruder. Und das ist auch ok so, finde ich. Aber es werden nicht "Tausende Euro" pro Monat sein, die wir dann aufbringen müssen.
    • #53

      Dann wäre es doch einfacher, mit entspechendem Abschlag, die Immobilie zu verkaufen und sich ein lebenslanges Wohnrecht zu sichern.
      Dann wäre nämlich gar keine Grundsicherung erforderlich bzw. in einem absehbaren Zeitraum.

      Zur Frage dessen, ob da der Staat Erbe wäre, wenn er das vorfinanziert und ob dies überhaupt rechtlich möglich ist, hätte ich noch gerne eine Quellangabe.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kaiolito ()

    • ohrwürmchen schrieb:

      Die jetzigen Rentenempfänger wurden zwischen  (ca.) 1920 und 1949 geboren.Haben also ein Leben in einer Zeit geführt,welchez.T. nicht als die beste hierzulande bezeichnet werden kann.Synonym Trümmerfrauen.Sie haben das Land ,je nach Fähigkeit aufgebaut.Ja,schon gut,nicht unbedingt jeder.Jedoch die meisten.Soll man  nun diesen die Renten kürzen, ihnen eine Anerkennung verweigern ?  
      Öh, sicherlich nicht....aber Dir ist schon klar, dass "Trümmerfrauen" jetzt wohl nicht mehr das große Thema sein können, da - entschuldigt - vom Aussterben bedroht! Müssten jetzt so um die 85-90 sein und nicht jede 85-jährige hat zu dieser Zeit in einer Großstadt gewohnt. Das Argument "Trümmerfrau" ist eine Auslaufargument. Fakt ist sicherlich, dass die Belegung der Senioren- und Pflegeheime wegen der Kriegsauswirkungen immer noch überwiegend weiblich sind. Das ändert sich aber gerade langsam aber sicher. Was jetzt so in Rente kommt/ist kommt vorwiegend aus den in Kriegszeiten Geborenen bzw. Nachkriegsgeneration und das werden mehr. Und selbstverständlich stehe ich voll und ganz zu der Verpflichtung, dass alte Menschen ein recht auf "Würde" haben und mit der Aussage ziele ich nicht alleine auf "Geld" ab!.Wenn sich alte Menschen entschließen Ihr "Recht"  einzufordern, trotz der "Schande", die sie dabei empfinden - dann werden sie mit einer Papierflut zugeschwallt... aber hallo, durch den Dschungel habe ich mich auch erst Mal durchkämpfen müssen. Nach dem dritten oder vierten Mal gab es auf Grund der individuellen Lebenssituationen immer noch keine Automatisierung bei mir. Das ist schlimmer als jede Steuererklärung! Dann sind die ganzen Geldsäckelchen völlig unterschiedlich und müssen erst Mal jeweils anzezapft werden. Es ist ja nicht damit getan, die Grundsicherung/Sozialhilfeantrag einzureichen... da gibt es viele Kanäle, die angezapft werden können, die man aber kennen muss und keiner kennt sich aus.Wenn in meinem Freundeskreis nicht ein Augenarzt wäre, dann würde jetzt ein erblindeter Sozialhilfeempfänger immer noch mit 103 EUR Taschengeld abgespeist werden, da ja nach Sozialgesetz die Behinderung in der Pfelgestufe  berücksichtigt wäre - zumindest von der Abt. die das bearbeitet. Ist aber gar nicht so! Blindengeld wird - wenn anerkannt - zwar abschlägig um die Pfelegestufe und die gewährte Sozialhilfe bezahlt, macht aber bei weitem mehr als das Taschengeld aus, das aber im Zuge der Gewährung des BG gestrichen wird. Durch diesen Dschungel schaffen es aber alte Menschen garnicht mehr. Kinder sind entweder nicht vorhanden/überfordert oder desinteressiert (wobei ich inzw. aus der Praxis glaube, dass das Desinteresse  mit Überforderung im Zusammenhang steht) - das Pflegepersonal ist sowieso übberfordert - mit bösen Worten sogar intellektuell überfordert - wobei die Pflegekräfte, die es könnten, genug mit den Defizite ihrer Kollegen zu kämpfen haben und daher sich um sowas garn nicht kümmern könnten - zumal es nicht die Aufgabe der Pflegekräfte ist!Dieses Zerfasern im Bereich der Altenpflege ist das größte Übel schlichtweg. Zuständigkeiten sind sowas von schwer aufzufinden... no Chance für einen alten Menschen!Und bis das endlich läuft.... der Antrag für das BG wurde im August gestellt, gipfelte im Januar mit amtl. Untersuchung, die  innerhalb von 1 Wo. organisiert werden mußte und im März dann endlich gewährt wurde... mit einer Papierflut von Nachweisen und Hin- und Herrechnerei... mir graut vor dem nächsten BG-Antrag, der jetzt ansteht! .Oder aber die Einreichung von Zusatzbelastungen der alten Herrschaften, die Sozialhilfe bekommen....Ist schon schwierig, von den 105 EUR Kleidung zu kaufen, aber, die kann man - sofern die Rechnung vorhanden ist - wieder relativ einfach bis 300 EUR im Jahr zusätzlich rückerstattet bekommen. Das Problem sind die Rechnungsbelege. Wo zur Hölle sind die abgeblieben? Die wenigsten alten Menschen sind noch wirklich organisiert und machen daraus eine Schnipseljagd! .Für mich ist das Ganze ein hochinteressantes Betätigungsfeld, aber jemand der "muss", da kann ich nur sagen.... nur nicht in die Ecke setzte und weinen (wie vor ein paar Wo. mit einer aus meiner Jugend Bekannten erlebt),tief Luft holen, nicht abwimmeln lassen, sondern die Ärmel hochkrempeln und anpacken! Offen über das Problem  im eigenen Bekanntenkreis und bei den Behörden sprechen, dass war m.M. nach das Hauptprob meiner Bekannten. Da  muss ich aber auch gestehen, meine Empathie für Angehörige ist nicht besonders ausgeprägt im Gegensatz zu den Senioren. Da sind mir die Defizite absolut verständlich.
      Ich will meinen Junior-Status wieder :(
    • Kaiolito schrieb:

      #53

      Dann wäre es doch einfacher, mit entspechendem Abschlag, die Immobilie zu verkaufen und sich ein lebenslanges Wohnrecht zu sichern.
      Dann wäre nämlich gar keine Grundsicherung erforderlich bzw. in einem absehbaren Zeitraum.

      Zur Frage dessen, ob da der Staat Erbe wäre, wenn er das vorfinanziert und ob dies überhaupt rechtlich möglich ist, hätte ich noch gerne eine Quellangabe.


      Durch den Staat wird so etwas meines Wissens nicht gemacht. Eventuell über Stiftungen und Kirche. Am einfachsten geht das wohl privatrechtlich.

      So eine Fall habe ich erlebt. Und er ging sher zum Guten, auch menschlich, für alle Beteiligten aus.

      Eine alte Dame mit großem Haus. Sie verkaufte und hatte Wohnrecht in einem Teil des Hauses. In den anderen, größeren, zog der Käufer mit Frau und Firma ein.
      In diesem Fall entwickelte sich glücklich eine Art Symbiose. Die Käufer "warteten" nicht auf den Tod der alten Frau, sondern entwickelten zu ihr ein Gefühl als wenn es ihre eigenen "Oma" wäre.
      Der Teil des Hauses, den sie nutzen konnten, war groß genug. Sie kümmerten sich auch liebevoll um die Frau als diese gebrechlicher wurde. Auch die Frau "adoptierte" sozusagen die Käufer. Und so war sie nicht (mehr) alleine und konnte um Jahre länger in ihrem Haus bleiben. Später ist auch dieser Dame allerdings das Pflegeheim nicht erspart geblieben.
      Aber auch dort wurde sie noch regelmäßig von ihren Käufern besucht und mit ein paar "Luxusdingen" versorgt.

      Jedoch auch dies ein Fall, wie er nicht immer und für jeden ideal machbar ist. Aber ein Highlight in meinen Erinnerungen. So kann es auch gehen, wenn Familie nicht mehr da ist.

    • Kaiolito schrieb:

      Dann wäre es doch einfacher, mit entspechendem Abschlag, die Immobilie zu verkaufen und sich ein lebenslanges Wohnrecht zu sichern.
      Dann wäre nämlich gar keine Grundsicherung erforderlich bzw. in einem absehbaren Zeitraum.

      Kaiolito schrieb:

      Zur Frage dessen, ob da der Staat Erbe wäre, wenn er das vorfinanziert und ob dies überhaupt rechtlich möglich ist, hätte ich noch gerne eine Quellangabe.




      *räusper*

      Ähm, das Sozialamt hat bis zu 10 Jahre rückwirkend Zugriff auf das Vermögen (Immobilien, Sparbücher etc.) des möglichen "Sozialhilfeempfängers".
      Wenn das Vermögen dann noch im Besitz des möglichen Sozialhilfeempfängers ist, dann wohl erst Recht, hätte ich jetzt daraus abgeleitet.


      Du kannst Dich aber gerne selbst kundig machen z.B. hier:

      Bevor jemand aber Sozialhilfe erlangen kann, hat er nach § 90 Abs. 1 des Sozialgesetzbuches XII sein gesamtes "verwertbares Vermögen" einzusetzen.

      Das Sozialamt prüft zunächst, ob der Betroffene selbst noch über verwertbares Vermögen (z. B. Immobilien, Geld, Wertpapiere, Bankguthaben etc.) verfügt. Auch mögliche Ansprüche auf Rückgängigmachung von Schenkungen werden in diesem Zusammenhang durch das Sozialamt geprüft.
      Hier gilt § 528 Abs. 1 BGB (ist bis zu zehn Jahre zurückzufordern vom zuständigen Sozialamt, das für die Heimunterbringungskosten aufkommen muss. Das wird verlangt und durchgesetzt.
      Ein vertraglich erklärter Verzicht auf dieses Rückforderungsrecht, mit dem Ziel, dem Sozialamt einen derartigen Zugriff zu verwehren, ist unwirksam.

      Dazu noch BGH-Urteil vom 21. 09. 2001 (V ZR 14/01)
      In diesem Fall hatten sich die Eltern des verschenkten Hausgrundstücks ein Wohnrecht, verbunden mit einer umfassenden Pflegeverpflichtung, deren Erbringung vertraglich nicht auf das Hausgrundstück beschränkt worden war, vorbehalten. Kann der Beschenkte die in einem Übergabevertrag vereinbarte Verpflichtung zur umfassenden Pflege des Schenkenden wegen dessen medizinisch notwendiger Unterbringung in einem Pflegeheim nicht mehr erfüllen, muss er sich - so der BGH - in Höhe seiner ersparten Aufwendungen an der Heimunterbringung beteiligen.
      .


      Perönlich bin ich der Meinung, dass alte Menschen, sobald diese in die Sozialhilfe rutschen, doch in ihren 4 Wänden belassen werden sollten und erst nach der "biologischen Lösung" auf das Vermögen "Immobilie" zurüchgegriffen werden sollte. Ob der Staat aber schon vorher eine Zwangsumsiedlung in eine Sozialwohnung durchsetzt und die Zwangsveräußerung durchsetzt... ist mir noch nicht in der Praxis begegnet und hängt u.U. vom Sachbearbeiter/Praxis des Bezirks, der zuständig ist, möglicherweise ab.
      Damit bin ich bisher nicht konfrontiert worden.
      Allerdings habe ich schon erlebt, dass Kinder meinten die Spargroschen/Postsparbücher/etc. vor dem Sozialamt verschweigen zu können. Ist nicht zu Gunsten der Kinder ausgegangen. *kopfschüttel*
      Ich will meinen Junior-Status wieder :(

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Damas ()

    • Du hast meine Frage nicht richtig gelesen @Damas

      Mir ist klar, was die Verwertung des Vermögens angeht, ich wollte nur eine Quellangabe für die Möglichkeit, dass der Staat dies vorfinanziert (mit dem von dir angesprochenen moderaten Zinssatz) und später als Erster Erbe feststeht.
      Wie dies möglich sein sollte ohne grundbuchrechtliche Einträge erschließt sich mir halt nicht, deshalb frage ich nach.