Diskussion zu Sozialleistungen und anderen sozialen Fragen

    • Allerdings habe ich schon erlebt, dass Kinder meinten die
      Spargroschen/Postsparbücher/etc. vor dem Sozialamt verschweigen zu
      können. Ist nicht zu Gunsten der Kinder ausgegangen. *kopfschüttel*


      Das war sicher vor Einführung der Steuer-ID und der Verpflichtung der Banken, Guthaben offen zu legen........ möglich.
      Jetzt ist jeder gläsern und das sollte jedem auch bewusst sein.
    • Kaiolito schrieb:

      Zur Frage dessen, ob da der Staat Erbe wäre, wenn er das vorfinanziert und ob dies überhaupt rechtlich möglich ist, hätte ich noch gerne eine Quellangabe.


      Die Einforderung einer Quellenangabe ist wohl bei meinem "Vorschlag /mit "Was spricht dagegen?"" wohl eher unsinnig!
      Es war ein Vorschlag und von mir nicht als "gesetzlich verbrieftes Recht" angegeben.
      Einfach eine logische Überlegung auf Äusserung von alte_eule, dass sie nicht bereit wäre eine Villa-Situation am Wannensee zu unterstützen und da sowieso das vorhandene Vermögen vom Sozialamt einberechnet wird... ist es doch egal "Wann" - Hauptsache dem Lebensumstand des "alten Menschen" geschuldet entschieden ohne das der Steuerzahler Nachteile hätte.

      Das war meine Überlegung!
      Von mir aus noch mit Verwaltungsgebühren belastet.
      Ich will meinen Junior-Status wieder :(
    • @Kaiolito

      Ich habe Deine Frage erst etwas später, denke ich, richtig verstanden.
      Damit das so funktionierten könnte.... müßte sich jemand entsprechend einsetzten und der Gegenüber (Sozialamt), der das zu entscheiden hätte, willig sein, eine Möglichkeit zu finden. Wenn da keine Willigkeit wäre, müsste man dann wieder Klagen und abwarten was passiert. Hmm... nur da vermute ich, das u.U. der "Gegenüber" einknicken könnte. Das Sozialamt ist letztlich dem Steuerzahler verpflichtet, der zahlt und es dürfte kontraproduktiv sein, Prozesskosten zu generieren, wenn doch sowieso die Immobilie zur Kostendeckung nach dem Ableben des Sozialhilfeempfängers angeboten wird.
      .
      Müsste man tatsächlich gerichtl. darauf ankommen lassen, was Richter als höherwertig erachtet:
      Erhaltung der Lebensumstände mit Kostenabdeckung im Nachhinein versus Zerstörung der Lebensumstände mit sofortiger Kostenabdeckung.


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      Ich will meinen Junior-Status wieder :(

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    • Ob es da schon Urteile gibt... k.A.!
      War bisher als Problemstellung nicht vorhanden und daher benötigte ich in dieser Richtung noch keine Argumente.
      Ich kümmere mich immer nur um aktuelle Situationen und recherchiere da, was machbar sein könnte.
      Ich will meinen Junior-Status wieder :(
    • #57 jetzt bin ich ganz bei Dir, Dams. deshalb ja auch mein gebetsmühlenartiges dafür werben, dass man sich "im eigenen Fall" schleunigst kundig macht und nicht dem aufziehenden "Problem" aus dem Weg geht oder gar auf eine Zahlungsaufforderung des Amts wartet.

      Und, wenn Leute sich ihrer Verpflichtung gegenüber ihren eigenen Eltern entziehen wollen, dann habe ich eh kein Verständnis. Ganz besonders dann nicht, wenn man möglichst noch "was erben" will.

      Eine Kleinigkeit vielleicht: In den Pflegeheimen sind tatsächlich zum größten Teil heute die Frauen aus der "Trümmerzeit". Die sind über 80 bis 100.

      So bis weit über 70 kommen ältere Leute heutzutage nämlich noch sehr oft ganz gut alleine zurecht, wenn ihnen bei den komplizierten Dingen, insbesondere "Behördensachen", jemand hilft.
    • Wobei die Behördenformulare eine Zumutung sind, auch für jüngere Menschen.
      Dann gibt es die Beratungstellen, z:B: für Renten, leider wissen die oft selber nicht, wie die Formulare auszufüllen sind.

      Ich erinnere mich noch, dass nach dem Tod meines Mannes zwei Ärzte, 1 Jurist und ein Manager zusammen sassen und wir gemeinsam versuchten, die Formulare auszufüllen,
      der Versuch, Hilfe von der Rentenversicherung zu bekommen war vergebliche Liebesmühe.

      Nachdem es abgeschickt war, kam in ungefähr 6 wöchigem Abstand eine Aufforderung, noch Papier x, y oder z nachzureichen, dies ging über 19 Monate bis die erste Halbwaisenrente ausgezahlt wurde.

      Und ich halte mich geistig für einigemassen fit und habe einige Juristen im Freundeskreis, wie das jemand bewerkstelligen soll der vielleicht ein wenig vergesslich wird ist mir persönlich ein Rätsel.

      Es ist wirklich erschütternd, wie der Staat die Hilflosigkeit einiger Bürger schamlos ausnutzt.
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • schabbesgoi schrieb:


      Von Deiner Zahl 20% darfst du meines Wissens die Null weglassen. Unter Einrechnung aller Einkommen und des Besitzes liegt der Anteil der Grundsicherungsberechtigten unter den früher Erwerbstätigen Senioren meines Wissens eher bei 2%.. Nimmt man die alten Selbstständigen dazu, die gar nicht in die allgemeine Rentenkasse eingezahlt haben, dann sind wir bei ca 2,5 Prozent.



      Wir reden bei den Zahlen aneinander vorbei.
      465.000 reinen Grundsicherungsempfänger
      zu
      ?XXX.XXX Rentnern mit Grundsicherungsempfängern, Wohnungsgeldempfängern, Sozialwohnungsbewohnern, Sozialhilfeempängern, etc. also allen Rentnern, die irgendwelche Sozialleistungen erhalten, die nicht in der Grundsicherungs-Statistik erfasst werden, weil m.M. nach schöngerechnet wird und da gehe ich von einer Dunklelziffer von 20 % der Rentner auf alle Rentner bezogen aus. Mag zu hoch gefasst sein, aber selbst 10 % sind keine Minderheit mehr in meinen Augen.

      Folge nicht diesem politischen Schönrechnungsansatz. Meiner Meinung nach den Senioren gegenüber inkorrekt, da damit das "Schande"-Argument zementiert wird, um sie daran zu hindern zu einer 2-3-%-Minderheit zu gehören und auf die Sozialleistungen doch lieber zu verzichten.
      Ich glaube den offiziellen Statistiken, aber ich hinterfrage diese auch! Und da fällt mir halt auf, das Wohngeld z.B. nicht berücksichtigt wird. Da fällt mir auf, dass Sozialhilfe nicht berücksichtigt wird. Da fällt mir auf, dass das Wohnen in einer Sozialwohnung nicht berücksichtigt wird. Es handelt sich ja rein um die Statistik derer, die mit über 65 Jahren "Grundsicherung" und das sind zw. 1-500 EUR zusätzlich zu der Miete, Strom und Heizkosten, erhalten.
      Wenn also über 500 EUR Rente vorhanden sind, greift die Grundsicherung nicht aber z.B. Wohngeld und da würde mich brennend interessieren, wie viele Rentner Wohngeld beziehen, da z.B. Ihre Miete von 300- 800 EUR warm nicht von der kärglichen Rente von 500 -1000 EUR bezahlt werden könnte.
      Ein Pflegefall der Sozialhilfe bekommt, erhält Leistungen zur Pflege, Leistungen zum Heimaufenthalt, Leistungen zu... aber die Grundsicherung lese ich nur bei Rentnern, die in ihren eigenen 4 Wänden leben oder aber unter 500 EUR Rente haben und damit fällt m.M. nach der Sozialfall "Rentner" aus der Statistik "Grundsicherung" ebenfalls raus.
      .
      Diese Statistiken spiegeln nicht die Realität wieder, weil das ganze Sozialsystem so zersplittert ist, dass man nur sehr schwer nachvollziehen kann, was tatsächlich an Rentnern aus den Staats-, Land- Landkreissäckel an Zusatzleistungen zum Lebensunterthalt bekommen. Die absolute Mehrheit der Rentner kann sich heute selbst erhalten, aber ich bezweifle, dass es eine Minderheit von nur 2-3 % das nicht kann!
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    • mijanne2007 schrieb:

      Es ist wirklich erschütternd, wie der Staat die Hilflosigkeit einiger Bürger schamlos ausnutzt.



      Yeap!
      .
      Ich hatte heute schon mal den Blindengeldantrag erwähnt. Nicht mal das versierte seit 1-2 Jahrzehnte tätige Pflegepersonal, wußte, dass es sowas gibt. Ich bin darauf von einem befreundeten Augenarzt bei einem Gläschen Wein (den ich so nebenbei gebeten hatte, doch mal in die Pflegestation zu tappeln, da dort ein erblindeter Pflegefall an einem Augen immer wieder über Schmerzen klagt) gestoßen worden.
      Ärzte sind übrigens nicht verpflichtet Pflegefälle im Heim zu konsultieren. Hat mir letztens wieder eine Sprechstundenhilfe eines Orthopäden um die Ohren geknallt. Gott sei Dank sah der Orthopäde das anders. Naja, sie werden für diese Hausbesuche auch nur 1x pro Quartal oder sowas ähnliches bezahlt, wenn überhaupt. Da muss ich mal den Augenarzt fragen, was er den für die inzw. wöchentl. Besuche im Heim bekommt. Ich glaube fast, dass ist seine "Freizeitbeschäftigung"!
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    • Es zweifelt doch keiner daran, dass "schöngerechnet" wird.

      Aber das ändert doch nicht an der Situation von Einzelnen. Wenn das Geld nicht ausreicht, was über die Rente kommt, zusätzliche Sozialleistungen beantragt werden und es immer noch nicht ausreicht, dann müssen halt die Kinder ran, soweit sie Leistungsfähig sind. Ansonsten muss halt der Staat ran und Renten auf ein Niveau (steuerfinanziert) heben, damit die Leute leben können.
      Eigentlich denke ich, dass in D. kein Mensch verhungern muss oder obdachlos wird, wenn er alle Möglichkeiten nutzt, die unser Sozialstaat/Gesetze zur Verfügung stellt.

      Dass das Geld kostet, steht außer Frage, aber das ist nunmal so.

      Der Einwurf hier, dass die Anträge zu unglaublich kompliziert sind, den teile ich nicht. Mache das häufig für meine Kunden, genau wie rund 40 - 50 Steuererklärungen kostenlos im Jahr.
      Einsprüche sind schnell erledigt und manchmal findet sich in einem Schuhkarton noch ein Beleg von Annodazumal, der die Rente erhöht und auch anerkannt wird.
      Wer seinen Rentenverlauf frühzeitig prüft (und damit meine ich vor Eintritt ins Rentenalter) kann jederzeit was daran ändern.
      Dazu braucht man kein "Internetter" sein, dazu muss man nur mal selbst ein wenig nachdenken, Belege suchen und einfach die entsprechenden Formulare abholen und ausfülllen.
      Des weiteren gab es für die Frauen, die sich die "Rente haben auszahlen lassen" geniale Bedinungen um diese wieder auf ihr Rentenkonto zurückzahlen zu können. Haben wenige gemacht, war in allen Nachrichten, aber gut, das Geld einmal zu nehmen war vielleicht auch leichter, als es zu gleichen Bedingungen (trotz Inflation usw.) zurück in die Kasse zu bezahlen.
      Nicht nur das System ist Schuld, sondern auch die Menschen und die Politik.
      Zweckfremde Leistungen wurden aus der Kasse ausgeschüttet, als gäbe es kein Morgen.

      Aber wir/ich schweifen ab.............

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    • Das ist jetzt wieder so etwas, was Angst machen kann. Und oft entspricht das auch der Realität.

      Aber an sich haben auch Bewohner eines Pflegeheims das Recht auf freie Arztwahl. Man muss nur die Ärzte finden, die zum Hausbesuch ins Heim kommen. Und danach muss man suchen. dafür brauchen die Alten meist Unterstützung durch ihre Verwandten. Ein Hoch auf eine rechtzeitige Patientenverfügung!
      Ein Pflegeheim tut in erster Linie das das, wonach es heißt. Es pflegt. Nach Anweisungen von Ärzten. Und die sind nicht zwangsweise Angestellte des Pflegeheims.
      Sollte es die Notwendigkeit zum aufsuchen eines Facharztes geben, so muss einer kommen. Findet der sich nicht, so werden die Kosten für einen Transport per Taxi samt Begleitkraft von den Krankenkassen übernommen. Wehrlos und rechtlos ist man auch im Pflegeheim nicht. Viele der alten Leute brauchen allerdings Unterstützung dabei ihre Recht auch wahr zu nehmen.
    • schhabbes
      ein Facharzt ist nur mit besonderen Verträgen mit einer Institution verpflichtet, Hausbesuche zu machen.

      Grundsätzlich gehört das nicht zu den pflichten eines Hausarztes, einer der Gründe, warum es sehr viele Internisten aber wenige Allgemeinmediziner gibt.
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • Kaiolito schrieb:

      Der Einwurf hier, dass die Anträge zu unglaublich kompliziert sind, den teile ich nicht. Mache das häufig für meine Kunden, genau wie rund 40 - 50 Steuererklärungen kostenlos im Jahr.
      Einsprüche sind schnell erledigt und manchmal findet sich in einem Schuhkarton noch ein Beleg von Annodazumal, der die Rente erhöht und auch anerkannt wird.


      Kaio, Du willst also damit sagen, dass ein Formular, welches von zwei Ärzten, einem Juristen der auch noch Botschafter ist und einem Manager einer großen Firma nicht fehlerfrei ausfüllbar ist,
      nicht kompliziert ist?
      Und das es völlig in Ordnung geht wenn die Rentenversicherung 19 Monate bracht um eine Rente auszuzahlen?

      Wie soll sich denn jemand, der älter ist und auf das Geld angewiesen ist gegen eine solche Willkür wehren??

      Es gibt doch nur zwei Möglichkeiten, eine Aufsichtsbeschwerde oder eventuell eine Dienstaufsichtsbeschwerde die allerdings leicht die drei Fs erfüllen kann (Formlos, Fristlos, Fruchtlos)
      oder, was einiges mehr an Reaktion verspricht:
      eine Untätigkeitsklage,
      dies kann man aber frühestens nach 3 Monaten machen.

      Und damit komme ich wieder auf den Punkt zurück, was ist mit denen, die auf dieses Geld angewiesen sind?
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von mijanne2007 ()

    • schabbesgoi schrieb:


      ......... Findet der sich nicht, so werden die Kosten für einen Transport per Taxi samt Begleitkraft von den Krankenkassen übernommen. Wehrlos und rechtlos ist man auch im Pflegeheim nicht. Viele der alten Leute brauchen allerdings Unterstützung dabei ihre Recht auch wahr zu nehmen.


      Kennst Du die Voraussetzungen für die Kostenübernahme?
      Nix geht ohne Nachweis und Antrag.
      .
      Die "Hausärzte" versuchen sich um die Rezeptausstellung "Taxi" = Nachweis zu drücken (hat wohl was mit Ihrem Budget zu tun)
      und dann muss trotz Nachweis vor Inanspruchnahme des "verschriebenen Taxis", dieses per Antrag bei der jeweiligen Kasse eingereicht und genehmigt werden.
      Nichts ist einfach! Wäre ja auch zu schön um wahr zu sein.
      Ich will meinen Junior-Status wieder :(
    • ich schreibe auch nicht von "einfach", ich schreibe von Recht. Rechte haben, Rechte kennen, Rechte einfordern, Recht bekommen. Wir sollten auch nicht vergessen, dass der Facharzt seine Praxisausstattung und Spezialgeräte oft nicht mit in das Heim bringen kann.

      Ich stimme mijanne zu, "einfach" ist daran nichts, an den Anträgen und so. Weshalb man sich damit beschäftigen muss.

      Auch ein Problem: Eine im allgemeinen schlechter werdende ärztlich Versorgung von "Kassenpatienten" ist kein alleiniges Problem der ganz armen und der Pflegebedürftigen. Es grift mittlerweile fühlbar auf die Durchschnittsbevölkerung durch.
      Wie oft müssen "ganz normale" Leute mittlerweile als Notfall ins KH, weil ein Facharzttermin in absehbarer Zeit und Nähe nicht zu bekommen ist? Es nimmt zu.
    • #74

      @Mijanne

      Mein Einwurf bezog sich lediglich auf die Ausfüllung und Beantragung von Rentenleistungen oder Zuschüssen.
      Dass es eim Einzelfall Probleme gibt, streite ich sicher nicht ab und auch streite ich nicht ab, dass man an Vollpfosten geraten kann bei der Abarbeitung.

      Das mit den Ärzten usw. habe ich gar nicht angesprochen und richtig, dort gibt/kann es natürlich jede Menge Ärger und Verzögerungen geben.
    • Einfach schriebst Du tatsächlich nicht und ja, es ist dringend notwendig, dass sich möglichst viele mit dieser und der Theamtik "Ausbildungszustand" der Kids und Jugendlichen beschäftigen.
      Daher auch meine klare Ansage, die die sich zwischen Jung und Alt befinden sowie nicht behindert/krank sind, sich selbst auf Dauer über Wasser halten müssen und der Rest, der sich nicht nur mit seinem eigenen "Über Wasser halten" beschäftigen muss, sollte dringenst denen, die sich noch nicht oder nicht mehr um sich selbst kümmern können unter die Arme greifen.
      .
      Nehmen wir doch mal diesen Bericht:

      faz.net/aktuell/wirtschaft/sen…nds-rentner-12218141.html

      Das mit Halbwahrheiten und "unterschlagenen" Fakten bei dem Thema gearbeitet wird (lassen wir mal die Lügen weg) wundert mich ehrlich gesagt nicht.
      Es ist schlichtweg unmöglich vernünftige Gesamtaussagen zu bekommen bzw. zu machen, wie z.B. "wie viele Rentner werden tatsächlich vom Steuerzahler mit irgendeiner Summe unterstützt und wie viele fallen mit welcher Untersützung wieder aus der Grundsicherung raus"! Die Unterstüzungen werden ja aufgesplittet und dann wieder auf alle möglichen Ämter/Abt. verteilt, dass keiner mehr eine Chance hat durchzublicken.
      .
      Das durchschnittliche Alterseinkommen von Ehepaaren liegt dem offiziellen Alterssicherungsbericht zufolge bei 2433 Euro, das von alleinstehenden Männern bei 1560 Euro und von alleinstehenden Frauen bei 1292 Euro. (Zitat CDU-Rentenpolitiker Peter Weiß)

      Heute! Mir scheint, da kann einer nicht rechnen!
      Lassen wir die 70-jährigen rüstigen Senioren nun 10 Jahre älter werden mit einer durchschnittlichen Erhöhung der Renten 0,2% jährlich und einem Anstieg der Lebenshaltungskosten von 2% jährlich.
      Dann lassen wir noch den Single (Einkommen 1560 bzw. 1292) und einen Ehepartner der 2er-Gemeinschaft (2433) zum Pflegefall werden, d.h. getrenntes Wohnen. Der eine im Pflegeheim und der andere im Seniorenheim/in den eigenen 4 Wänden.
      .
      Die Pflegeplatzkosten lass ich jetzt mal nicht steigen. Ein durchschnittlicher Pflegeplatz in Deutschland kostet heute 3000 EUR (kann von 2000 - 4000 schwanken, je nach Pflegestufe und Leistung included wie z.B. Wäsche waschen, Haare/Fingernägel schneiden, etc. und ländlicher oder städtischer Umgebung) und wird zu rund 1000-1500 EUR mit einer Pflegestufe mitfinanziert. (Die Pflegestufe lasse ich jetzt auch nicht steigen, da ja die Pflegeplatzkosten auch nicht in meinem hypothetischen Modell steigen)
      .
      Mit diesen Vorgaben kann jeder selbst überschlagen, was abgedeckt bzw. nicht abgedeckt wird. Solange die Senioren gesund und rüstig sind... super Rente. Sobald Demenz und sonstige Alterskrankheiten Einzug halten...
      um das geht es mir. Alte Menschen, die sich nicht mehr selbst helfen können, rutschen ins Abseits und das werden m.M. nach immer mehr und die benötigen nicht nur finanzielle Hilfe sondern die Hilfe überhaupt dazu zukommen.
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    • Von den oben genannten Renteneinkommen wird außer dem nichtpflegebedürtigen Ehepartner, der in seinen 4 Wändne bleibt, keiner in die Grundsicherung fallen, aber m. M. nach alle in die Sozialhilfe, sobald sie Pflege benötigen.
      .
      Und es geht mir bitte nicht um Angstmacherei, sondern um Realitäten, die unter den Teppich gehalten werden.
      .
      Entweder kann der CDU-Rentenexperte oder ich nicht rechnen?
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    • hm...auch das Zimmer in einem Pflegeheim sind "eigene vier Wände.

      Aber, ansonsten ja...Viel für den Einzelfall kann man nun nicht aus den teilweise um tausende Euro schwankenden Durchschnittswerten nicht ziehen, man kann wieder nur "überschlagen". Aber auch Deine Zahlen zeigen: GAnz so schlimm ist es noch nicht. Nicht berücksichtigt hast Du übrigens, dass ca 50 Prozent der Bundesbürger verwertbares Wohneigentum haben, welches bei einem Wechsel in ein Heim von ihnen nicht mehr benötigt wird und oft auch nicht unbeachtliche Ersparnisse. Wofür waren die nochmal? Ja...für's Alter. Oder für die Erben?