Angebotener Artikel nicht in Besitz des Verkäufers

    • Angebotener Artikel nicht in Besitz des Verkäufers

      Hallihallo ihr Lieben,

      Ich hätte da mal eine rechtliche Frage bzgl dieser Auktion:


      Es handelt sich um einen Account eines Onlinespiels. Die Regeln jenes Spiels besagen, dass der Account nicht verkauft werden darf.
      Also wurde der Account mittlerweile im Spiel gesperrt und wartet auf seine Löschung.
      Nun gibt es folgendes Problem: Der Verkäufer war, ist und wird NIE in Besitz dieses Accounts sein..
      Ich weiß aus sicherer Quelle, dass der Verkäufer ein Spieler der gegnerischen Partei ist und deshalb dieses Angebot erstellt wurde um uns zu schwächen..
      Was also kann man dagegen tun? Strafanzeige? Beim Support von Ebay melden?
      Wäre schade, wenn jemand 2 Jahre Spielzeit wegen einer linken Tour verliert :(

      Lg
    • Die Auktion hat einen Meldebutton, den man bestimmt nutzen kann.

      Keine Ahnung, wer das Spiel betreibt, aber man kann sicher auch einen Link zu deren AGB setzen mit Hinweis darauf, dass das Übertragen unzulässig ist.


      Der eigentliche Accountinhaber muss sich mit dem Spielbetreiber auseinandersetzen. Denen kann man nicht vorwerfen, dass sie einen Account mit Hinweis auf diese Auktion zunächst mal aus dem Verkehr ziehen.
    • Sternchen, ich hab es so verstanden, dass gerade deshalb die Auktion eingestellt wurde. DAMIT gesperrt wird.

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • Ja-ha, du hast ja auch gelesen und drüber nachgedacht, statt eine Gelegenheit für einen schadenfrohen Kommentar zu riechen.

      Zur Sache hat @eule eigentlich alles gesagt; der Betroffene wird dem Betreiber glaubhaft machen müssen, daß er das nicht ist.

      Ob eBay dabei hilfreich ist, wage ich zu bezweifeln. Man kann natürlich versuchen, die Daten des Verkäufers von eBay zu erfragen. Aber sie werden dichtmachen und darauf verweisen, daß sie die nur Ermittlungsbehörden rausgeben. Das ist natürlich quatsch, aber will man wegen sowas eBay auf Herausgabe der Daten verklagen? Ich glaube eher nicht.
    • Unter Vorbehalt (damit ich mich nicht als Laie zu weit rauswagen möchte)

      Beim Verkauf von inmateriellen Gütern (Account) wird letztendlich auch
      ein Kaufvertrag abgeschlossen und zwar über einen inmateriellen Gegenstand.

      Der Verkäufer muss instande sein, diesen Account zu übertragen und auch in seinem Besitz sein. Er hat nach der Übertragung dann den Anspruch auf den Kaufpreis.
      Das es ein rechtsgültiger Vertrag, der auch gerichtlich durchsetzbar ist.

      Da aber jetzt sicher ist, dass nicht der rechmäßige Besitzer versucht ein fremdes Account zu verkaufen, da
      könnte man, meiner Meinung nach, mit einer Anzeige versuchen. Es ist meiner Laien-Meinung nach nichts anderes
      als "Versuch der Hehlerei", nur mit inmateriellen Gut. (es wird ja versucht den Account abzusetzen)

      dejure.org/gesetze/StGB/259.html

      Es erfordert viel Mühe, aber ich habe selbst als MMORPG Spieler schon andere merkwürdige Sachen gesehen.
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      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • So wie ich es verstanden habe geht es überhaupt nicht darum den bewussten Spieleaccount zu verkaufen, sondern nur ein Angebot vorzutäuschen. Parallel dazu gibt man dem Betreiber der Spielplattform einen Hinweis über diesen geplanten "Verkauf", mit dem Resultat dass der Spielaccount gesperrt wird, da ein Verkauf bzw. eine Übertragung nicht gestattet ist. Einfach ausgedrückt - eine relativ heimtückische Anschwärzerei, unter der der eigentliche Inhaber des Spielaccounts nun leidet da dieser nun - ohne seine Schuld - gesperrt ist.
    • Grachtenhamster schrieb:

      So wie ich es verstanden habe geht es überhaupt nicht darum den bewussten Spieleaccount zu verkaufen, sondern nur ein Angebot vorzutäuschen. Parallel dazu gibt man dem Betreiber der Spielplattform einen Hinweis über diesen geplanten "Verkauf", mit dem Resultat dass der Spielaccount gesperrt wird, da ein Verkauf bzw. eine Übertragung nicht gestattet ist. Einfach ausgedrückt - eine relativ heimtückische Anschwärzerei, unter der der eigentliche Inhaber des Spielaccounts nun leidet da dieser nun - ohne seine Schuld - gesperrt ist.
      Das ist ganz richtig.

      Es ist vielen Personen nicht bewußt wieviel Arbeit, Geld und emotionalles Engagement in so einem Account stecken kann.
      Manchmal kann man den Wert von so einem Account sogar auf mehrere Hundert Euro betiteln.

      Es ist normalerweise ein Gruppenspiel. Gute Spieler werden mir sozialer Anerkennung ihrer Gruppe belohnt. Manche treffen sich sogar
      jedes Jahr. Und es ist auch ein guter Ausgleich für körperliche Arbeit.

      Ich bin ganz ehrlich. Wenn jemand meinem "the secret world" account zu schaden versuchen würde, dann würde ich
      mit allen Mitteln zurückschlagen. Gleichzeitig würde ich alles tun um meine Postion bei dem Spielanbieter zu stärken.
      Mir ist es bewußt, dass noch vielen Polizisten/Staatsanwälten die Beteutung der "inmateriellen Güter" nicht ganz ersichtlich ist.

      Mein persönliches Vorgehen würde so aussehen:

      1. Termin bei der Staatsanwaltschaft.
      2. Die Sachlage bei der Staatsanwaltschaft genau schildern. (Die entscheiden welcher Tatbestand gegeben ist)
      3. Erst jetzt eine nette Email an den Spielbetreiber. Ich würde dort auch
      ausführen, dass ich ein Opfer von einer betrügerischen Handlung geworden bin.
      Dann würde ich die Aktenzeichen hinzufügen und mitteilen, dass eventuelle Ergebnisse
      weitergeleitet werden. Danach würde ich um die aufhebung der Sperre bitten, da es
      offensichtlich nicht meine Schuld gewesen ist.
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